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Document 52003AE0590

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten" (KOM(2003) 176 endg. — 2003/0068 (CNS))

    ABl. C 208 vom 3.9.2003, p. 58–63 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52003AE0590

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten" (KOM(2003) 176 endg. — 2003/0068 (CNS))

    Amtsblatt Nr. C 208 vom 03/09/2003 S. 0058 - 0063


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten"

    (KOM(2003) 176 endg. - 2003/0068 (CNS))

    (2003/C 208/16)

    Der Rat beschloss am 22. April 2003, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss, Herrn Koryfidis zum Hauptberichterstatter für die Erarbereitung der Stellungnahme zu bestellen.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 399. Plenartagung am 14. und 15. Mai 2003 (Sitzung vom 14. Mai) mit 87 gegen 4 Stimmen bei 23 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Εinleitung

    1.1. Am 8. April 2003 hat die Europäische Kommission zum ersten Mal gleichzeitig ihre Vorschläge für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und ihre Vorschläge für ihre beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen angenommen.

    1.2. Die vorliegende Stellungnahme des EWSA erfolgt im Nachgang zu seiner im März 2003 verabschiedeten Stellungnahme über die Zukunft der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS)(1).

    1.3. Parallel zu der vorliegenden Stellungnahme erarbeitete der EWSA eine Stellungnahme zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für 2003.

    2. Der Kommissionsvorschlag

    2.1. In der Begründung zu ihrer Vorlage geht die Kommission näher auf die Gründe für die grundlegende Überarbeitung der Leitlinien ein. Außerdem werden darin der neue Rahmen für die Weiterentwicklung der Leitlinien abgesteckt und die erforderlichen Prioritäten skizziert.

    2.1.1. Als Gründe für die Überarbeitung der Leitlinien werden u. a. die aktuellen Herausforderungen ins Feld geführt, denen sich Europa gegenübersieht, und im Einzelnen die "Beschleunigung des wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels, die Globalisierung und die Anforderungen einer modernen Wirtschaft wie auch die bevorstehende EU-Erweiterung" sowie die Notwendigkeit, "die Umsetzung der Lissabonner Strategie zu optimieren", genannt.

    2.1.2. Der Rahmen für die Weiterentwicklung der Leitlinien wird im Kommissionsvorschlag anhand folgender Kriterien ausgelotet und abgesteckt:

    - der Notwendigkeit stabilerer, ergebnisorientierter und auf die mittelfristigen Ziele ausgerichteter Leitlinien im Rahmen der zentralen Ziele und des Zeithorizonts von 10 Jahren, wie er in Lissabon beschlossen wurde;

    - der Ergebnisse einer ausführlichen Bewertung der während der ersten fünf Jahre EBS gesammelten Erfahrungen;

    - der Ergebnisse des Dialogs und der Verhandlungen, die in der Vergangenheit mit sämtlichen EU-Organen und anderen maßgeblichen Akteuren einschließlich der Zivilgesellschaft geführt wurden;

    - der Erweiterung der EU;

    - der Beiträge insbesondere des Europäischen Parlaments(2).

    2.1.3. Die von der Kommission vorgeschlagenen zehn konkreten Handlungsprioritäten zielen darauf ab, den bestehenden und künftigen Herausforderungen gerecht zu werden und die übergreifenden Ziele der EBS zu fördern, d. h. Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsproduktivität sowie sozialer Zusammenhalt und soziale Integration.

    2.2. Die Kommission schlägt quantitative Ziele vor, und zwar sowohl für die EU - als auch für die Mitgliedstaatsebene, anhand deren die erzielten Fortschritte gemessen werden sollen. Einige der vorgeschlagenen Ziele wurden vom Europäischen Rat selbst festgelegt oder greifen die bisherigen Leitlinien wieder auf, andere Ziele wiederum sind völlig neu.

    2.3. Schließlich bettet die Kommission in ihrem Vorschlag die Leitlinien in den Rahmen einer dreiteiligen Struktur(3) ein und betont, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, ihre Beschäftigungspolitik so zu gestalten, dass:

    - die Ziele und Prioritäten gewahrt werden;

    - Fortschritte bezüglich der Verwirklichung der abgesteckten spezifischen quantitativen Ziele verzeichnet werden;

    - die gute Verwaltung der Beschäftigungspolitiken gewährleistet ist, u. a. durch die Konzipierung einer effizienten Zusammenarbeit der maßgeblichen betroffenen Seiten und

    - auf eine kohärentes Zusammenspiel der beschäftigungspolitischen Leitlinien mit den allgemeinen Grundzügen der Wirtschaftspolitik geachtet wird, die die Mitgliedstaaten vollinhaltlich in die Praxis umsetzen sollen.

    3. Allgemeine Bemerkungen

    3.1. Der EWSA schließt sich der Argumentationslinie an, die die Kommission in der Begründung ihres Vorschlag entwickelt. Er unterschreibt vor allem die Darlegungen bezüglich:

    - der mittelfristigen Strategie zur Bewältigung der neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt;

    - der Untermauerung der Ziele von Lissabon;

    - der besseren Verwaltung, Kombination und Umsetzung (Governance) der einschlägigen Politiken;

    - der Kohärenz und des Ergänzungscharakters, die zwischen den beschäftigungspolitischen Leitlinien und den Ausrichtungen der Wirtschaftspolitik bestehen müssen.

    3.1.1. Dem EWSA ist insbesondere die Kohärenz, die zwischen den beschäftigungspolitischen Leitlinien und den Ausrichtungen der Wirtschaftspolitik bestehen muss, ein Anliegen. Beide Bereiche bilden ein Spannungsfeld, das den Hauptzielsetzungen förderlich sein wird, wie sie in Lissabon ganz klar abgesteckt wurden.

    3.1.1.1. Vor diesem Hintergrund betont der EWSA, dass die Mitgliedstaaten das Bündel an Vorschlägen zur Wirtschafts- bzw. Beschäftigungspolitik als einheitlichen verbindlichen Rahmen für die Verwirklichung der Ziele von Lissabon betrachten sollten.

    3.1.1.2. Ferner ist er der Ansicht, dass die Aktualisierung und der dreijährige Zeithorizont der Leitlinien eine bedeutende Entwicklung für die Zukunft der Europäischen Beschäftigungsstrategie und ihre Effizienz im Kontext der Strategie von Lissabon und der neuen Gegebenheiten darstellt, die die Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten mit sich bringen wird.

    3.1.1.3. Gleichwohl möchte der EWSA an seine Einschätzung(4) erinnern, dass:

    - die Strategie von Lissabon auf Probleme stößt;

    - es ohne starkes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum schwierig sein wird, die sonstigen, in Lissabon festgelegten Ziele zu erreichen;

    - sich die Wirtschaftslage in den letzten beiden Jahren verschlechtert hat;

    - die bisher auf internationaler Ebene unternommenen Anstrengungen keine wirtschaftliche Erholung auf den Weg zu bringen vermochten.

    3.1.1.4. Die vorstehend beschriebene Konstellation gestaltet die praktische Umsetzung der Leitlinien schwierig. Deswegen sollten alle Möglichkeiten und Instrumente zum Einsatz gebracht werden, über die die Mitgliedstaaten und die Europäische Union - auch unter Einbeziehung der Strukturfonds - verfügen, um dieses Unterfangen zu stärken.

    3.1.1.5. Die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien sind aber auch eine große Herausforderung für die neuen EU-Mitgliedstaaten. Neben allen sonstigen Problemen geht es eigentlich um eine erstmalige Umsetzung einer Leitlinienpolitik in diesen Ländern. Dies begründet für die Kommission eine besondere Zuständigkeit für die Unterstützung der Anstrengungen, die die neuen Mitgliedstaaten unternehmen, um der angestrebten Perspektive eines vollendeten Europas Genüge zu tun.

    3.2. In seiner Stellungnahme zur neuen Europäischen Beschäftigungsstrategie äußerte der Ausschuss folgende positive Einschätzung: "Die neue EBS, die konkrete Zwischenziele beinhaltet, kann zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon beitragen, soweit sie von festen und umfassenden Leitlinien begleitet ist, deren Effizienz regelmäßig kontrolliert wird(5)."

    3.2.1. Im Kontext seiner vorstehenden Sichtweise sowie auch seiner positiven Einschätzung der übergreifenden Ziele von Lissabon(6) zum Beschäftigungsbereich im Allgemeinen ist der EWSA auch mit den Denkansätzen, dem Inhalt und den Teilzielen einverstanden, wie sie in Abschnitt A (Die übergreifenden Ziele) der Kommissionsvorlage ausgeführt sind.

    3.2.1.1. Der EWSA unterschreibt insbesondere:

    - die Aufforderung der Kommission an die Adresse der Mitgliedstaaten bezüglich des Ziels der Vollbeschäftigung "entsprechende nationale Zielvorgaben (zu machen), die sich an den auf EU-Ebene angestrebten Ergebnissen orientieren";

    - die Darstellung der Kommission bezüglich des Übergangs zu einer wissensbasierten Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ziel der Steigerung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsproduktivität;

    - die angestrebte Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Integration durch beschäftigungspolitische Maßnahmen, die "insbesondere dazu beitragen (sollten), den Anteil der erwerbstätigen Armen in allen Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2010 deutlich zu reduzieren". Ferner bleibt der EWSA bei seiner Einschätzung, dass die beschäftigungspolitischen Leitlinien von quantitativen Zielen begleitet sein müssen, und zwar nicht nur auf einzelstaatlicher, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene; außerdem müssen die praktische Umsetzung, das Resultat und die Bewertung (jeder einzelnen Aktion) größeres Gewicht erhalten und in jedem Falle durch Empfehlungen ergänzt werden.

    3.3. Der EWSA stellt fest, dass der Zuwanderung in der Kommissionsvorlage keine konkrete und spezifische Priorität eingeräumt wird, sondern im Rahmen anderer Prioritäten auf Migrationsaspekte Bezug genommen wird. Er bekräftigt indes seine Auffassung, dass die EU eine gemeinsame Migrationspolitik entwickeln muss für die Verwaltung der Migrationströme auch im Kontext der Beschäftigungspolitik.

    4. Besondere Bemerkungen

    4.1. Zu den "Handlungsprioritäten" möchte der EWSA im Einzelnen Folgendes vortragen bzw. anregen:

    4.1.1. Handlungspriorität 1: "Aktive und präventive Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen"

    4.1.1.1. In seiner vorhergehenden Stellungnahme zur neuen EBS stellt der EWSA hierzu Folgendes fest: "Eine Leitlinie sollte der Intensivierung der vorbeugenden und aktiven Maßnahmen zugunsten der Langzeitarbeitslosen, der Menschen ohne Beschäftigung, der Menschen mit besonderen Bedürfnissen, der Frauen, der Jugendlichen und der ethnischen Minderheiten gewidmet werden, in dem Anliegen, die Hindernisse für ihren Zugang zu und ihren Verbleib auf dem Arbeitsmarkt und auf dauerhaften Arbeitsplätzen abzubauen. In diesem Zusammenhang kommt auch der frühzeitigen Ermittlung der Bedürfnisse von Arbeitssuchenden und der entsprechenden Bereitstellung von Betreuungs- und Reintegrationsplänen besondere Bedeutung zu(7)".

    4.1.1.2. Von dieser Sichtweise ausgehend fragt sich der EWSA, ob es auf einzelstaatlicher Ebene unter dem Aspekt der Einbindung der Sozialpartner, der organisierten Zivilgesellschaft im Allgemeinen und der Lokal- und Regionalverwaltungen nicht besser wäre, in einer Leitlinie sämtliche Maßnahmen unterzubringen, die darauf abzielen, die Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt abzubauen, bis hin zu den Diskriminierungen von Arbeitnehmern, die Staatsangehörige von Drittländern sind, und den regionalen Unterschieden.

    4.1.1.2.1. Es ist festzuhalten, dass durch eine eigene Leitlinie für die Beseitigung der Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt die Berücksichtigung der beschäftigungspolitischen Gestaltungsarbeit auf einen Blickwinkel eingestellt wird, der ein umfassenderes - lebensechteres und klareres - Bild der Aussichten des Arbeitsmarktes liefert. Deswegen ist das ganze Unterfangen präventiv angelegt, geht alle an und nimmt auf längere Sicht eine soziale Dynamik an, mit allem was dies für die langfristige Bewältigung des Problems bedeutet.

    4.1.2. Handlungspriorität 2: "Förderung von Unternehmergeist und Arbeitsplatzschaffung"

    4.1.2.1. Der EWSA befürwortet die betreffenden Vorschläge der Kommission und betont im Lichte seiner diesbezüglichen Sichtweisen(8) vor allem die Notwendigkeit einer systematischen und umfassenden Vermittlung des Unternehmergeistes und eines der unternehmerischen Tätigkeit zuträglichen Handlungsrahmens über die Bildung, der sich mit den klassischen europäischen Sozialmodellen verträgt.

    4.1.2.1.1. Was speziell den Unternehmergeist angeht, macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass

    - die selbständige unternehmerische Tätigkeit wie auch das Tätigwerden mit dem Ziel, Solidarleistungen und/oder Leistungen des Gemeinwohls anzubieten, in der Praxis die eigentliche Schaffung neuer Arbeitsplätze bewirkt;

    - die kleinen Unternehmen in der Regel arbeitsintensiv angelegt sind und verhältnismäßig mehr Arbeitsplätze schaffen als Grossunternehmen, die eher kapitalintensiv orientiert sind;

    - die Steigerung der Anzahl der KMU allein kein ausreichender Indikator für den Erfolg der diesbezüglichen Politik ist;

    - gewährleistet werden muss, dass sich die Anzahl der KMU erhöht: die Menschen entscheiden sich nicht unbedingt für die selbständige unternehmerische Tätigkeit, wenn der reguläre Arbeitsmarkt ihnen keine Möglichkeit oder Perspektive einer auskömmlichen Beschäftigung bietet(9);

    - dass die in den traditionellen Sektoren tätigen Unternehmen nach wie vor zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und es daher notwendig ist, sie in die europäische wie auch die nationale Politik zur Unternehmensförderung einzubeziehen;

    - eine qualitative Verbesserung bei der Gründung von Unternehmen erforderlich ist dergestalt, dass den Interessenten entsprechende Schulung und Unterstützung geboten wird.

    4.1.3. Handlungspriorität 3: "Bewältigung des Wandels und Förderung der Anpassungsfähigkeit in der Arbeitswelt"

    4.1.3.1. Im Lichte seiner bisherigen diesbezüglichen Sichtweisen(10) ist der EWSA mit den betreffenden Vorschlägen der Kommission einverstanden. Er weist indes zumal auf die Rolle der Sozialpartner bei der Ausgestaltung dieser Priorität hin. Wegen dieser Funktion müssen sie stark und wirksam auf sämtlichen Ebenen (sprich auf europäischer, einzelstaatlicher und lokaler Ebene) in das Geschehen eingebunden werden, und zwar von der Phase der Konzipierung der Politiken bis hin zur Phase der praktischen Umsetzung und der Bewertung der Politiken.

    4.1.3.2. Zu diesem Zweck gilt es, den Vorschlag der Sozialpartner betreffend eine dreiseitige Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung und Beschäftigung unverzüglich in die Tat umzusetzen und dann den anschließenden Vorschlag der Kommission, einen Dreier-Sozialgipfel vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates abzuhalten, in eine institutionelle Form zu gießen.

    4.1.4. Handlungspriorität 4: "Mehr und bessere Investitionen in Humankapital und Strategien des lebenslangen Lernens"

    4.1.4.1. Der Ausschuss misst dem Aspekt der Investitionen in Humankapital besondere Bedeutung bei. "Er hält das lebenslange Lernen für eine Leitlinie von höchster Wichtigkeit und unterstreicht denn auch die Notwendigkeit einer erheblichen Steigerung der entsprechenden Investitionen unter Einsatz öffentlicher und privater Mittel. Daneben muss aber auch eine flexiblere und effizientere Verwendung der betreffenden Mittel ins Visier genommen und entwickelt werden, wobei dem diesbezüglichen Beitrag der Strukturfonds und insbesondere des Europäischen Sozialfonds große Bedeutung zukommt(11)."

    4.1.4.2. Der EWSA hält das Konzept des lebensbegleitenden Lernens für besonders wichtig und ist der Ansicht, dass das Ziel, die Beteiligung der Erwachsenen an der allgemeinen und beruflichen Bildung bis zum Jahre 2010 EU-weit auf durchschnittlich 15 % zu steigern - bei einer Mindestquote von 10 % in jedem Mitgliedstaat - den großen Erfordernissen der wissensbasierten Gesellschaft nicht gebührend gerecht wird(12).

    4.1.5. Handlungspriorität 5: "Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und Förderung des aktiven Alterns"

    4.1.5.1. Der EWSA misst auch diesem Aspekt Bedeutung bei und "betont die Notwendigkeit, bei der Politik für ein aktives Altern schwere körperliche Arbeit sowie die derzeitige Wirtschaftslage zu berücksichtigen, die eingreifende Umstrukturierungen in den Unternehmen verursacht, welche allzu häufig die Entlassung älterer Arbeitnehmer nach sich ziehen. Diese Entlassungen müssen durch umfangreiche Sozialpläne, Umschulungsmaßnahmen, aber auch durch die bisher bestehenden Vorruhestandsmöglichkeiten aufgefangen werden(13)".

    4.1.5.2. Die Bildung und insbesondere das lebensbegleitende Lernen kann als Katalysator bei der Erschließung des mit der wissensbasierten Gesellschaft vertrauten Arbeitskräftepotenzials an Frauen, älteren Arbeitnehmern und benachteiligten Personen dienen.

    4.1.6. Handlungspriorität 6: "Gleichstellung der Geschlechter"

    4.1.6.1. Der EWSA befürwortet die Vorschläge der Kommission und macht zugleich darauf aufmerksam, dass das Problem der Gleichstellung der Geschlechter im Beschäftigungsbereich sowohl ein Problem des Abbaus der Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt als auch ein Problem der Lohnpolitik ist.

    4.1.6.2. Er unterschreibt insbesondere das Bestreben, zur Möglichkeit der Kombination von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Diensten zur Betreuung von Kindern und anderen abhängigen Personen beizutragen. In dem Maße, wie sie von Maßnahmen zur Beseitigung der Zugangshemmnisse und zum Abbau der unterschiedlichen Entlohnung von Mann und Frau begleitet ist, wird diese Perspektive maßgeblich zur Erreichung der betreffenden Zielvorgaben für 2010(14) beitragen.

    4.1.7. Handlungspriorität 7: "Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung benachteiligter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt"

    4.1.7.1. Der EWSA ist auch mit den konkreten Vorschlägen der Kommission einverstanden, möchte aber noch einmal betonen, dass er einer gesonderten Leitlinie zum Abbau der Hindernisse für den Zugang zum Arbeitsmarkt den Vorzug gäbe, wie bereits in Ziffer 4.1.1.2 ausgeführt wurde; für höchst interessant hält er die Festlegung quantitativer Ziele bezüglich der benachteiligten Personen. Diese Ziele können eine entscheidende Hilfe sein bei dem erforderlichen einschlägigen Benchmarking-Verfahren, das eingehalten werden muss.

    4.1.7.2. Der Begriff "benachteiligte Personen" erstreckt sich auf zahlreiche Gruppen von Personen mit unterschiedlicher Beschäftigungssituation. Vor allem für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist ein spezifischerer Ansatz bezüglich der Bedingungen und begrifflichen Abgrenzung dieser Personen und ihrer Beschäftigung erforderlich. Viele dieser Menschen und vielleicht auch noch andere Personengruppen sind nicht einmal Bewerber für eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt. Dies sollte sie aber nicht von der Möglichkeit ausschließen, sich im Rahmen der Aktionspläne im Beschäftigungsbereich weiterzubilden und Berufserfahrung zu sammeln.

    4.1.7.3. Der EWSA schlägt vor, für diese benachteiligten Personen, die auf Grund ihrer Situation als Nichterwerbspersonen eingestuft werden, quantitative Ziele festzulegen.

    4.1.8. Handlungspriorität 8: "Arbeit lohnend machen und entsprechende Anreize schaffen"

    4.1.8.1. Der EWSA befürwortet den diesbezüglichen Vorschlag der Kommission und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die qualitative Dimension der Arbeitsplätze ein Parameter für den Verbleib eines Menschen im Arbeitsleben ist. In diesem Zusammenhang wäre es sehr wichtig, bei den einzelstaatlichen Aktionsplänen zum Beschäftigungsbereich auch diese Dimension zu berücksichtigen.

    4.1.9. Handlungspriorität 9: "Überführung von nichtangemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung"

    4.1.9.1. Die diesbezüglichen Ausführungen(15) des EWSA in seiner Stellungnahme zu der neuen EBS sind eindeutig und decken sich mit der Sichtweise der Kommission. Insbesondere ist der EWSA mit der Idee einverstanden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Problem in seiner ganzen Tragweite erkannt wird und durch bessere statistische Daten die erzielten Fortschritte bei der Lösung dieses Problems verfolgt werden.

    4.1.10. Handlungspriorität 10: "Förderung beruflicher und geografischer Mobilität und Verbesserung des Job-Matching"

    4.1.10.1. In dem Wissen um die Bedeutung der Mobilität in der EU und auf dem Arbeitssektor bejaht der EWSA sämtliche diesbezüglichen Vorschläge der Kommission. Als besonders bedeutungsvoll wertet er dabei die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme, bis zum Jahre 2005 sicherzustellen, dass Arbeitsuchende EU-weit Zugang zu sämtlichen von den Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten bekannt gegebenen Stellenangeboten haben.

    4.2. Was die Darstellung der Kommission zum Thema "Bessere Governance, mehr Partnerschaft und effizientere Umsetzungsmechanismen" angeht, möchte der EWSA Folgendes vortragen:

    4.2.1. Der EWSA sieht die Notwendigkeit einer Verbesserung der "governance" und der Umsetzung der EBS über die nationalen Aktionspläne zum Beschäftigungsbereich und teilt denn auch die Ansicht der Kommission, dass "unter gebührender Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Traditionen und Gepflogenheiten ... eine enge Einbeziehung der einschlägigen parlamentarischen Gremien in die Umsetzung der Leitlinien gewährleistet sein" sollte. Gleichwohl sollten die Mitgliedstaaten den nationalen Parlamenten in den nationalen Aktionsplänen eine maßgebliche Rolle zuweisen. In diesem Zusammenhang verweist er auf seinen Vorschlag(16), entsprechend den einzelstaatlichen Usancen vorzusehen, dass "die entsprechenden einzelstaatlichen Aktionspläne von den nationalen Parlamenten im Rahmen der Festlegung der jährlichen Bildungshaushalte erörtert und verabschiedet" werden.

    4.2.2. Der EWSA teilt den Standpunkt, dass "alle wichtigen Stakeholder, einschließlich der Zivilgesellschaft, in vollem Umfang an der europäischen Beschäftigungsstrategie mitwirken" sollten. Auch die Auffassung der Kommission, dass "die Einbeziehung der regionalen und lokalen Akteure in die Konzipierung und Umsetzung der Leitlinien ... gefördert werden" sollte, "insbesondere durch lokale Partnerschaften, durch die Verbreitung einschlägiger Informationen und Konsultationen", findet die Zustimmung des EWSA.

    4.2.2.1. In diesem Zusammenhang bekräftigt der EWSA die in seiner vorhergehenden Stellungnahme bekundete Notwendigkeit, die Leitlinien im Kontext ihrer konkreten Ausgestaltung durch die Mitgliedstaaten mit quantitativen Zielen zu versehen, und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene. Zugleich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, stärkeres Gewicht auf die Umsetzung, das Resultat und die Bewertung sämtlicher von ihnen durchgeführten Maßnahmen zu legen, die jeweils durch Empfehlungen zu ergänzen sind.

    4.2.3. Statistische Daten sind eine Grundvoraussetzung für die effiziente Entwicklung einer in sich geschlossenen Konzeption für die Festlegung politischer Leitlinien. Der EWSA unterstreicht erneut die Bedeutung dieser Parameter und appelliert an die Kommission, in koordinierter Weise alles in ihrer Macht Stehende zu tun, dass zu gegebener Zeit zuverlässige statistische Zahlen vorliegen, die sich auf vergleichbare und glaubwürdige Indikatoren für sämtliche Mitgliedstaaten stützen.

    4.2.4. Gemeinsame Vorgehensweisen und die Zusammenarbeit der Verwaltungen mit den Sozialpartnern, und der Zivilgesellschaft auf regionaler und insbesondere auf lokaler Ebene bei der praktischen Umsetzung der Leitlinien sind der Schlüssel für deren Effizienz. Deswegen muss die Rolle der Sozialpartner und ganz allgemein der organisierten Zivilgesellschaft auf lokaler und regionaler Ebene gestärkt werden, und zwar sowohl in der Phase der Konzipierung der Politiken und der Festlegung der Ziele, als auch bei der praktischen Umsetzung und der Bewertung der jeweiligen konkreten Aktionen.

    Brüssel, den 14. Mai 2003.

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Roger Briesch

    (1) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (2) Wie sie unter anderem in den einschlägigen Entschließungen vom 25. September 2002 bzw. 5. Dezember 2002 und in der Entschließung vom Februar 2003 zur Vorbereitung des europäischen Frühjahrsgipfels festgehalten wurden.

    (3) "Die beschäftigungspolitischen Leitlinien wurden daher in drei Teile untergliedert, die den drei übergreifenden Zielen der Strategie, den zehn zentralen Prioritäten für Strukturreformen und der Verbesserung der Umsetzung und Governance des Prozesses gewidmet sind. Alle drei Komponenten der Leitlinien sollten ihren Niederschlag in den nationalen beschäftigungspolitischen Aktionsplänen finden und Gegenstand eines Monitorings auf EU-Ebene sein."

    (4) ABl. C 95 vom 23.4.2003.

    (5) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (6) Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität, Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Integration.

    (7) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (8) "Eine gesonderte Leitlinie sollte auch der Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Unternehmen und der Stärkung des Unternehmergeistes gelten, und zwar vor allem bei den KMU wie auch bei den Personengesellschaften (Genossenschaften, Verbände, Vereine auf Gegenseitigkeit), wobei die Hauptzielsetzung die Schaffung von mehr qualitätsmäßig anspruchsvollen und dauerhaften Arbeitsplätzen sein sollte.", ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (9) ABl. C 368 vom 20.12.1999 (Anhang).

    (10) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (11) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (12) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (13) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (14) Die Ziele für 2010 bestehen darin, die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten zu beseitigen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu halbieren.

    (15) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

    (16) ABl. C 133 vom 6.6.2003.

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