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Document 62016TB0520

    Rechtssache T-520/16: Beschluss des Gerichts vom 24. November 2016 — ED/EUIPO (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Telearbeit — Verlängerungsantrag — Ablehnung — Klage — Nachfolgende Zuerkennung der Dienstunfähigkeit — Erledigung)

    ABl. C 22 vom 23.1.2017, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.1.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 22/37


    Beschluss des Gerichts vom 24. November 2016 — ED/EUIPO

    (Rechtssache T-520/16) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Telearbeit - Verlängerungsantrag - Ablehnung - Klage - Nachfolgende Zuerkennung der Dienstunfähigkeit - Erledigung))

    (2017/C 022/51)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: ED (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

    Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO vom 15. Januar 2014, mit der der Antrag der Klägerin vom 26. September 2013, ihr im Wesentlichen zu gestatten, die Telearbeit von Barcelona (Spanien) aus bis zu ihrer Genesung fortzusetzen, abgelehnt wurde, und auf Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten des EUIPO vom 3. Juni 2014, ihre Beschwerde vom 7. Februar 2014 zurückzuweisen

    Tenor

    1.

    Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

    2.

    ED trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten.

    3.

    Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten und zwei Drittel der ED entstandenen Kosten.


    (1)  ABl. C 7 vom 12.1.2015 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-93/14 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).


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