Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62015FN0129

    Rechtssache F-129/15: Klage, eingereicht am 30. September 2015 — ZZ/Kommission

    ABl. C 414 vom 14.12.2015, p. 44–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 414/44


    Klage, eingereicht am 30. September 2015 — ZZ/Kommission

    (Rechtssache F-129/15)

    (2015/C 414/56)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Jeannin)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung, bei der Berechnung des Ruhegehalts des Klägers ruhegehaltsfähige Dienstjahre in Höhe von 26 Tagen nicht zu berücksichtigen, die nach der Übertragung von im nationalen System erworbenen Ruhegehaltsansprüchen auf das Versorgungssystem der Europäischen Union anerkannt wurden, sowie Gewährung eines symbolischen Euros als Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde sowie die stillschweigende Entscheidung durch die Entscheidung vom 6. Februar 2015 über die Zuerkennung und die Festsetzung seiner Ruhegehaltsansprüche, bei dieser Ruhegehaltsberechnung 26 Tage nicht zu berücksichtigen, die durch die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen bei den CNAVTS-ARRCO und MSA genannten Rentensystemen Frankreichs erworben wurden, aufzuheben;

    einen symbolischen Euro als Ersatz des immateriellen Schaden zu gewähren;

    die Kommission zu verurteilen, einen Betrag von 3  500 Euro als Kosten zu zahlen.


    Top