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Document 62015FN0129
Case F-129/15: Action brought on 30 September 2015 — ZZ v Commission
Rechtssache F-129/15: Klage, eingereicht am 30. September 2015 — ZZ/Kommission
Rechtssache F-129/15: Klage, eingereicht am 30. September 2015 — ZZ/Kommission
ABl. C 414 vom 14.12.2015, p. 44–44
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 414/44 |
Klage, eingereicht am 30. September 2015 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-129/15)
(2015/C 414/56)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Jeannin)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, bei der Berechnung des Ruhegehalts des Klägers ruhegehaltsfähige Dienstjahre in Höhe von 26 Tagen nicht zu berücksichtigen, die nach der Übertragung von im nationalen System erworbenen Ruhegehaltsansprüchen auf das Versorgungssystem der Europäischen Union anerkannt wurden, sowie Gewährung eines symbolischen Euros als Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde sowie die stillschweigende Entscheidung durch die Entscheidung vom 6. Februar 2015 über die Zuerkennung und die Festsetzung seiner Ruhegehaltsansprüche, bei dieser Ruhegehaltsberechnung 26 Tage nicht zu berücksichtigen, die durch die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen bei den CNAVTS-ARRCO und MSA genannten Rentensystemen Frankreichs erworben wurden, aufzuheben; |
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einen symbolischen Euro als Ersatz des immateriellen Schaden zu gewähren; |
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die Kommission zu verurteilen, einen Betrag von 3 500 Euro als Kosten zu zahlen. |