Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52015XC1125(04)

    Hinweis an die Einführer — Einfuhren von Thunfischerzeugnissen aus Thailand in die Europäische Union

    ABl. C 392 vom 25.11.2015, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.11.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 392/8


    Hinweis an die Einführer

    Einfuhren von Thunfischerzeugnissen aus Thailand in die Europäische Union

    (2015/C 392/07)

    Mit einem im Amtsblatt C 220 vom 1. August 2013, Seite 7, veröffentlichten Hinweis an die Einführer empfahl die Kommission den Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union, die Ursprungsnachweise vorlegen (Formblatt A — Schema allgemeiner Zollpräferenzen), um die Präferenzbehandlung für aus Thailand eingeführten Thunfisch in Dosen und gefrorene Thunfischfilets genannt Loins der HS-Unterposition 1604 14 in Anspruch zu nehmen, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, da begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Anwendung der Präferenzbehandlung und der Anwendbarkeit der in der Union für diese Waren vorgelegten Ursprungszeugnisse bestehen. Die Überführung der betreffenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr könnte somit zu einer Zollschuld und zu Betrug führen und folglich die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigen.

    Nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1421/2013 der Kommission (1) zur Änderung der Anhänge I, II und IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 wurde Thailand mit Wirkung vom 1. Januar 2015 von der Liste der APS-begünstigen Länder der Union gestrichen.

    Der im Amtsblatt C 220 vom 1. August 2013 veröffentlichte Hinweis ist daher für Sendungen der betreffenden Erzeugnisse, die am oder nach dem 1. Januar 2015 zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, gegenstandslos geworden und wird hiermit zurückgenommen.


    (1)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1421/2013 der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Anhänge I, II und IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (ABl. L 355 vom 31.12.2013, S. 1).


    Top