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Serious cross-border threats to health
Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren
Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren
Verordnung (EU) 2022/2371/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren
Mit der Verordnung soll ein stärkeres Mandat zur Koordination und Zusammenarbeit für eine wirksamere Reaktion in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, wie die COVID-19-Pandemie, auf Ebene der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten geschaffen werden. Sie zielt auf Folgendes ab:
Diese Verordnung gilt für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit für die folgenden Kategorien schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren:
Die Verordnung gilt auch für die epidemiologische Überwachung übertragbarer Krankheiten.
Mit der Verordnung wird ein gestärkter Gesundheitssicherheitsausschuss zur Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren eingesetzt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf zwei Arbeitsebenen zusammensetzt:
Vertreter der einschlägigen Agenturen und Einrichtungen der EU können als Beobachter teilnehmen.
Der Gesundheitssicherheitsausschuss hat folgende Aufgaben:
Es werden eine Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung der EU sowie Empfehlungen ausgearbeitet, einschließlich detaillierter Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Der EU-Plan ergänzt die nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne. Er wird Stresstests, Übungen und Überprüfungen unterzogen, die nationalen Pläne werden regelmäßig durch das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) geprüft. Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union die Ergebnisse dieser Bewertungen.
Mit einem Durchführungsrechtsakt, der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1808, wird die Formatvorlage für die Bereitstellung von Informationen über Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren festgelegt.
In einem delegierten Rechtsakt, der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1232, werden die Verfahren, Standards und Kriterien für die Bewertungen des Stands der Umsetzung der nationalen Präventions-, Vorsorge- und Reaktionspläne und ihrer Verbindung mit dem Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der EU festgelegt.
Ein gestärktes System der gemeinsamen Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen, das auch Partnerländern wie den Mitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation offensteht, steht Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und EU-Bewerberländern offen.
Ein gestärktes, integriertes Überwachungssystem auf EU-Ebene verbessert den Datenaustausch. Die Verordnung sieht Folgendes vor:
Es werden zwei neue Netze eingerichtet: ein Netz von EU-Referenzlaboratorien und ein Netz zur Nutzung von Substanzen menschlichen Ursprungs.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/892 benennt Referenzlaboratorien der EU für bestimmte spezifische Bereiche der öffentlichen Gesundheit:
Das Frühwarn- und Reaktionssystem ermöglicht eine ständige Kommunikation zwischen der Kommission, dem ECDC und den auf nationaler Ebene zuständigen Behörden zum Zwecke der Vorsorge, der Frühwarnung und Reaktion, der Warnmeldungen, der Bewertung von Gesundheitsrisiken und der Festlegung der zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Maßnahmen.
Es wird ein neuer Rahmen für die Risikobewertung für alle Gefahren eingerichtet, in den nicht nur das ECDC, sondern auch die Europäische Chemikalienagentur, die Europäische Umweltagentur, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Europäische Arzneimittel-Agentur, die Drogenagentur der Europäischen Union (ehemals Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) sowie die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung eingebunden sind.
Die Kommission kann auf der Grundlage von Gutachten, beispielsweise einer beratenden Fachgruppe, eine gesundheitliche Notlage auf EU-Ebene ausrufen. Die Ausrufung einer EU-Krisensituation löst Folgendes aus:
Im Einklang mit den Konzepten „Eine Gesundheit“ und „Gesundheit in allen Politikbereichen“ der Weltgesundheitsorganisation wird die Durchführung dieser Verordnung durch Mittel aus einschlägigen Programmen und Instrumenten der EU unterstützt.
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsrisiken und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU (ABl. L 314 vom , S. 26-63).
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