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Document L:2001:339:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 339, 21. Dezember 2001


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 339
44. Jahrgang
21. Dezember 2001
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 2502/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
Verordnung (EG) Nr. 2503/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1430/2001 durchgeführte 21. Teilausschreibung 3
Verordnung (EG) Nr. 2504/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor 4
Verordnung (EG) Nr. 2505/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand 6
Verordnung (EG) Nr. 2506/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Dezember 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Schweinefleisch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können 8
Verordnung (EG) Nr. 2507/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Dezember 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Slowenien genehmigt werden können 10
Verordnung (EG) Nr. 2508/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Dezember 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien und Rumänien genehmigt werden können 12
Verordnung (EG) Nr. 2509/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung der im zweiten Vierteljahr 2002 gemäß dem Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Gemeinschaft einerseits und Lettland, Litauen und Estland andererseits einführbaren Mengen an bestimmten Schweinefleischerzeugnissen 14
Verordnung (EG) Nr. 2510/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 über die Festsetzung des Umfangs für die im Dezember 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2002 15
*Verordnung (EG) Nr. 2511/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Verlängerung von Gemeinschaftszollkontingenten für Jute- und Kokoserzeugnisse 17
Verordnung (EG) Nr. 2512/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Eröffnung einer zweiten Tranche im Rahmen der Destillation gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates für das Weinwirtschafsjahr 2001/02 18
*Verordnung (EG) Nr. 2513/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 mit Durchführungsvorschriften für die Einfuhr von zur Raffination bestimmtem Rohrrohzucker, für den im Rahmen von Präferenzabkommen Zollkontingente eröffnet wurden 19
Verordnung (EG) Nr. 2514/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Dezember 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Eier und Geflügelfleisch entsprechend den Verordnungen (EG) Nr. 1474/95 und (EG) Nr. 1251/96 genehmigt werden können 23
Verordnung (EG) Nr. 2515/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Dezember 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Eier und für Geflügelfleisch entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Rumänien und Bulgarien genehmigt werden können 25
Verordnung (EG) Nr. 2516/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Dezember 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Geflügelfleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Geflügelfleisch und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können 27
Verordnung (EG) Nr. 2517/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse des Zuckersektors in Form von nicht unter Anhang I des Vertrages fallenden Waren 29
Verordnung (EG) Nr. 2518/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung des Weltmarktpreises für nicht entkörnte Baumwolle 30
Verordnung (EG) Nr. 2519/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Sirupe und einige andere Erzeugnisse des Zuckersektors in unverändertem Zustand 31
Verordnung (EG) Nr. 2520/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle 33
Verordnung (EG) Nr. 2521/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung der geltenden Erstattungssätze bei der Ausfuhr bestimmter Getreide- und Reiserzeugnisse in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren 35
Verordnung (EG) Nr. 2522/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 943/2001 39
Verordnung (EG) Nr. 2523/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Gerste im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1558/2001 40
Verordnung (EG) Nr. 2524/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2001 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Roggen 41
Verordnung (EG) Nr. 2525/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Reis und Bruchreis sowie zur Aussetzung der Erteilung von Ausfuhrlizenzen 42
Verordnung (EG) Nr. 2526/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse 45
Verordnung (EG) Nr. 2527/2001 der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreidemischfuttermittel 48

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2001/923/EC
*Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) 50
2001/924/EC
*Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2001 über die Ausdehnung des Beschlusses über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) auf die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben 55
Kommission
2001/925/EC
*Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in Spanien und zur Aufhebung der Entscheidung 2001/863/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4720) (1) 56
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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