This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Product safety: general rules
Produktsicherheit: allgemeine Regeln
Produktsicherheit: allgemeine Regeln
Mit dieser Richtlinie, bekannt als Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS), wird den Firmen auferlegt, dass sie sicherstellen, dass zum Verkauf angebotene Produkte sicher sind und dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, wenn dies nicht der Fall ist.
Mit ihr wird ein Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte1 eingeführt. Dies erlaubt es den nationalen Behörden, Informationen über jegliche Maßnahmen zu teilen, die ergriffen wurden, um solche Produkte aus dem Verkauf zu nehmen.
Sie ist am in Kraft getreten und musste bis zum in die Gesetzgebung der EU-Länder umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11 vom , S. 4-17)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2001/95/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung