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Document 62016CA0472
Case C-472/16: Judgment of the Court (Fifth Chamber) of 7 August 2018 (request for a preliminary ruling from the Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León — Spain) — Jorge Luis Colino Sigüenza v Ayuntamiento de Valladolid and Others (Reference for a preliminary ruling — Directive 2001/23/EC — Scope — Article 1(1) — Transfers of undertakings — Safeguarding of employees’ rights — Service contract for the management of a municipal Academy of Music — Cessation of the activity of the first contractor before the end of the current school year and designation of a new contractor at the beginning of the following school year — Article 4(1) — Prohibition of dismissal by reason of transfer — Exception — Dismissal for economic, technical or organisational reasons entailing changes in the workforce — Charter of Fundamental Rights of the European Union — Article 47)
Rechtssache C-472/16: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 7. August 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León — Spanien) — Jorge Luis Colino Sigüenza/Ayuntamiento de Valladolid u. a. (Vorlage zur Vorabentscheidung — Richtlinie 2001/23/EG — Anwendungsbereich — Art. 1 Abs. 1 — Übergang von Unternehmen — Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer — Dienstleistungsauftrag für den Betrieb einer städtischen Musikschule — Einstellung der Tätigkeit des ersten Auftragnehmers vor dem Ende des laufenden Schuljahrs und Beauftragung eines neuen Auftragnehmers mit Beginn des darauffolgenden Schuljahrs — Art. 4 Abs. 1 — Verbot der Kündigung wegen Übergangs — Ausnahme — Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen — Charta der Grundrechte der Europäischen Union — Art. 47)
Rechtssache C-472/16: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 7. August 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León — Spanien) — Jorge Luis Colino Sigüenza/Ayuntamiento de Valladolid u. a. (Vorlage zur Vorabentscheidung — Richtlinie 2001/23/EG — Anwendungsbereich — Art. 1 Abs. 1 — Übergang von Unternehmen — Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer — Dienstleistungsauftrag für den Betrieb einer städtischen Musikschule — Einstellung der Tätigkeit des ersten Auftragnehmers vor dem Ende des laufenden Schuljahrs und Beauftragung eines neuen Auftragnehmers mit Beginn des darauffolgenden Schuljahrs — Art. 4 Abs. 1 — Verbot der Kündigung wegen Übergangs — Ausnahme — Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen — Charta der Grundrechte der Europäischen Union — Art. 47)
ABl. C 352 vom 1.10.2018, p. 3–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 352/3 |
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 7. August 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León — Spanien) — Jorge Luis Colino Sigüenza/Ayuntamiento de Valladolid u. a.
(Rechtssache C-472/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Anwendungsbereich - Art. 1 Abs. 1 - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Dienstleistungsauftrag für den Betrieb einer städtischen Musikschule - Einstellung der Tätigkeit des ersten Auftragnehmers vor dem Ende des laufenden Schuljahrs und Beauftragung eines neuen Auftragnehmers mit Beginn des darauffolgenden Schuljahrs - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Kündigung wegen Übergangs - Ausnahme - Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47))
(2018/C 352/03)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Superior de Justicia de Castilla y León
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jorge Luis Colino Sigüenza
Beklagte: Ayuntamiento de Valladolid, In-Pulso Musical SC, Miguel del Real Llorente, Administrador Concursal de Músicos y Escuela SL, Músicos y Escuela SL, Fondo de Garantía Salarial (Fogasa)
Tenor
1. |
Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass ein Fall wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in dem der Auftragnehmer eines Dienstleistungsauftrags für den Betrieb einer städtischen Musikschule, dem die Stadtverwaltung sämtliche für die Ausübung dieser Tätigkeit notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung gestellt hat, diese Tätigkeit zwei Monate vor dem Ende des laufenden Schuljahrs einstellt, die Belegschaft entlässt und die Betriebsmittel an die Stadtverwaltung zurückgibt, die erst für das darauffolgende Schuljahr einen neuen Auftrag vergibt und dem neuen Auftragnehmer dieselben Betriebsmittel überlässt, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen kann. |
2. |
Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in dem der Auftragnehmer eines Dienstleistungsauftrags für den Betrieb einer städtischen Musikschule diese Tätigkeit zwei Monate vor dem Ende des laufenden Schuljahrs einstellt und die Belegschaft entlässt und der neue Auftragnehmer die Tätigkeit mit Beginn des darauffolgenden Schuljahrs wieder aufnimmt, die Kündigung der Arbeitnehmer „aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen“, im Sinne dieser Bestimmung erfolgt zu sein scheint, sofern nicht die Umstände, die zur Kündigung der gesamten Belegschaft geführt haben, und die verzögerte Bestellung eines neuen Dienstleisters eine gezielte Maßnahme darstellen, um den betroffenen Arbeitnehmern die ihnen nach dieser Richtlinie zustehenden Rechte zu entziehen, was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist. |