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Document 62014TN0790
Case T-790/14: Action brought on 4 December 2014 — Hassan v Council
Rechtssache T-790/14: Klage, eingereicht am 4. Dezember 2014 — Hassan/Rat
Rechtssache T-790/14: Klage, eingereicht am 4. Dezember 2014 — Hassan/Rat
ABl. C 34 vom 2.2.2015, p. 42–43
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 34/42 |
Klage, eingereicht am 4. Dezember 2014 — Hassan/Rat
(Rechtssache T-790/14)
(2015/C 034/50)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Samir Hassan (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Pettiti)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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auf der Grundlage von Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
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festzustellen, dass die Wirkungen der für nichtig erklärten Rechtsakte definitiv sind; |
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ihm den durch diese gegen ihn gerichteten restriktiven Maßnahmen entstandenen Schaden auf der Grundlage der Art. 268 und 340 AEUV zu ersetzen, mithin
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in jedem Fall dem Rat der Europäischen Union die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend.
1. |
Der Rat habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung des Sachverhalts und damit einen Rechtsfehler begangen, indem er den Namen des Klägers aus rechtlich nicht hinreichend nachgewiesenen Gründen erneut auf die Listen der Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen unterlägen, gesetzt habe. |
2. |
Verletzung des Eigentumsrechts und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. |
3. |
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. |
4. |
Der vierte Klagegrund betrifft den Ersatz des Schadens, den der Kläger aufgrund der vom Rat gegen ihn ergriffenen rechtswidrigen Maßnahmen erlitten haben will. |