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Document 52024DC0144

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss

    COM/2024/144 final

    Brüssel, den 27.3.2024

    COM(2024) 144 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss

    {SWD(2024) 74 final}


    1.Einleitung

    Bildung ist für die Zukunft der EU von grundlegender Bedeutung. Sie ist eine der Grundlagen für persönliche Entfaltung, Beschäftigungsfähigkeit, Erfolg und aktives, verantwortungsbewusstes bürgerschaftliches Engagement. Hochschulen 1 , die eine hochwertige Bildung vermitteln, stehen sinnbildlich für unsere europäische Lebensweise. Dies umfasst die Förderung von akademischen Werten und Spitzenleistungen, demokratischen Verfahren und Grundrechten sowie den Einsatz für Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion.

    Der Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind davon abhängig, dass die heutigen und die nachfolgenden Generationen über zukunftssichere Kompetenzen verfügen, um den ökologischen und digitalen Wandel bewältigen und vorantreiben, die demografischen Entwicklungen kompensieren und die offene strategische Autonomie Europas in Schlüsselbereichen sicherstellen zu können. Bildung spielt auch eine Schlüsselrolle für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Resilienz der Länder, die der EU beitreten wollen. Wir müssen gerüstet sein, um an der Spitze dieses Wandels zu stehen und die Zukunft aktiv zu gestalten.

    Die großen Herausforderungen unserer Zeit haben einen zunehmend globalen Charakter, und da Europa seine offene strategische Autonomie stärken muss, ist länderübergreifende Bildung kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass künftige Generationen die benötigten Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, damit die europäischen Gesellschaften in einer immer stärker vernetzten Welt florieren können.

    Die EU steht in einem globalen Wettbewerb mit anderen Bildungsräumen. Zu den Schlüsselfaktoren für die Fähigkeit der EU, die besten Talente anzuziehen, zählen die von ihren Hochschuleinrichtungen verliehenen Abschlüsse. Deshalb möchten viele Hochschulen in Europa ihr Fachwissen bündeln und ihre sich gegenseitig ergänzenden Stärken zu Angeboten zusammenführen, die die Hochschulen einzeln nicht bereitstellen können, um so Absolventinnen und Absolventen und lebenslang Lernenden die für die Zukunft relevanten strategischen Kompetenzen vermitteln zu können.

    Seitdem der europäische Bildungsraum im Jahr 2020 auf den Weg gebracht wurde, konnten bemerkenswerte Fortschritte erzielt werden. Die transnationale Zusammenarbeit hat sich als treibende Kraft für Reformen erwiesen, um die Entwicklung innovativer Modelle zu erleichtern und zu unterstützen. Ein Beispiel hierfür sind die inzwischen fast 60 Europäischen Hochschulallianzen 2 , an denen sich rund 500 Hochschuleinrichtungen aus ganz Europa – aus Hauptstädten ebenso wie aus dem ländlichen Raum – beteiligen.  Sie fungieren als Wegbereiter für den gesamten Hochschulsektor.

    Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Hochschulen kann sich auf vielfältige Art und Weise entwickeln. Die ehrgeizigste Form eines von mehreren Ländern getragenen Bildungsangebots sind Studiengänge, die zu einem gemeinsamen Abschluss führen. Hier bestehen jedoch nach wie vor erhebliche rechtliche und administrative Hindernisse, die die Verwirklichung solcher Abschlüsse erschweren. Dadurch wird der notwendige Wandel im europäischen Hochschulsektor gebremst. Die 2022 angenommene europäische Hochschulstrategie 3 umfasst ehrgeizige Maßnahmen, um den europäischen Bildungsraum im Hochschulsektor zu verwirklichen, darunter das Vorhaben, einen europäischen Hochschulabschluss zu entwickeln. Um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, soll mit der vorliegenden Mitteilung ein klares Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss vorgelegt werden.

    Der europäische Hochschulabschluss, eine neue Art von Qualifikation, die im nationalen Recht verankert werden soll, würde es Hochschulen aus verschiedenen Ländern erleichtern, nahtlos zusammenzuarbeiten und innovative gemeinsame Studiengänge zu entwickeln, die zu einem gemeinsamen Abschluss führen, und zwar unter uneingeschränkter Achtung der jeweiligen institutionellen Autonomie und der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bzw. der regionalen Gebietskörperschaften. Ein solcher europäischer Hochschulabschluss würde auch zum Aufbau einer gemeinsamen europäischen Identität und zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu Europa beitragen. 

    Der Abschluss würde sich auf gemeinsam vereinbarte europäische Kriterien stützen, die die Relevanz der Lernerfahrung, das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und die Exzellenz der Kooperation zwischen den Hochschulen widerspiegeln. Im Sinne der europäischen Hochschulstrategie würde der Abschluss ein gemeinsames Verständnis dessen voranbringen, was die EU in puncto Kompetenzen und akademische Leistungen benötigt. Der Abschluss könnte den Anstoß dafür geben, bestehende Diskrepanzen, die die Fähigkeit der Hochschulen zur Zusammenarbeit in Europa derzeit beeinträchtigen, zu analysieren und zu beseitigen.

    Der europäische Hochschulabschluss würde gemeinsame Anstrengungen, interdisziplinäre Ansätze und internationale Perspektiven umfassen – Faktoren, die die Fähigkeit Europas untermauern, verstärkt hoch qualifizierte, flexible Arbeitskräfte auszubilden, mit denen Europa im globalen Wettbewerb bestehen kann. Gemeinsame Studiengänge, die zu einem europäischen Abschluss führen, hätten das Potenzial, Studierende aus der ganzen Welt anzuziehen, und könnten somit dazu beitragen, die für unsere Wirtschaft benötigten Fachkräfte zu gewinnen. Dies ist insbesondere in Technologiebereichen relevant, die eine kritische Bedeutung für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere technologische Souveränität haben. Zugleich würde der europäische Hochschulabschluss die Lernmobilität innerhalb der EU verstärken, den Bedürfnissen von Regionen mit Talententwicklungsblockade 4 Rechnung tragen und zur Deckung der Nachfrage nach europäisch und global denkenden Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.

    Die vorliegende Mitteilung bildet zusammen mit den zwei Vorschlägen für Empfehlungen des Rates – über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung und zu attraktiven, nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung – einen Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums.

    Die Vorschläge für die beiden Empfehlungen des Rates reichen zwar über das Ziel der Entwicklung eines europäischen Hochschulabschlusses hinaus und sind für alle Arten von Hochschuleinrichtungen und die von ihnen angebotenen Bildungsgänge relevant; sie sind jedoch zugleich eng mit der vorliegenden Initiative verknüpft. Ein Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem ist ein Schlüsselfaktor für die Schaffung von Vertrauen in gemeinsame Bildungsprogramme, und hoch qualifizierte, motivierte akademische Fachkräfte sind von entscheidender Bedeutung für hochwertige Lehre und Forschung an unseren Hochschulen. Häufig werden gemeinsame Studiengänge jedoch nicht als Teil der Kerntätigkeiten des akademischen Personals betrachtet und können daher eine Zusatzbelastung darstellen, weshalb zusätzliche Anreize und Anerkennungsmaßnahmen erforderlich sind.

    2.Der europäische Hochschulabschluss: ein Schlüsselelement zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Europas

    Ein europäischer Hochschulabschluss wäre ein strategisches Instrument zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums, eines gemeinsamen und inklusiven Raums für hochwertige Bildung und grenzenlose Lernmobilität für alle – dank eng miteinander vernetzter Bildungs- und Berufsbildungssysteme. Gestützt auf jahrelange Kooperationserfahrungen im Rahmen von EU-Programmen würde der Abschluss die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Hochschulwesens in der EU verbessern.

    2.1.Bessere Beschäftigungsfähigkeit und relevantere Kompetenzen

    Arbeitgeber, einschließlich multinationaler Unternehmen und KMU, suchen Arbeitskräfte, die über einen Mix von Querschnittskompetenzen verfügen: kulturelle Intelligenz, kritisches Denken, Problemlösungskompetenzen, Kreativität und Anpassungsfähigkeit. Der OECD Skills Outlook 2023 (OECD-Kompetenzausblick) prognostiziert für alle diese zur Erreichung der EU-Ziele für den ökologischen Wandel benötigten Kompetenzen eine hohe Nachfrage. Die Hochschuleinrichtungen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diesen Bedarf zu decken und mehr Menschen die benötigten Kompetenzen zu vermitteln, weshalb ihre Kapazitäten gestärkt werden sollten.

    Der europäische Hochschulabschluss würde die Schaffung von mehr gemeinsamen Studiengängen unterstützen, die den Bedürfnissen einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden. Die zugrunde liegenden gemeinsam vereinbarten europäischen Kriterien würden darauf abzielen, die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen zu steigern, indem ihnen zukunftssichere Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt werden, die bei Arbeitgebern besonders nachgefragt sind.

    Nach Angabe von Absolventinnen und Absolventen länderübergreifender gemeinsamer Studiengänge (vgl. in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zusammengestellte Studien und Erhebungen) spielen in ihrer beruflichen Laufbahn und bei ihren interkulturellen Erfahrungen insbesondere zwei Faktoren eine maßgebliche Rolle: bessere beschäftigungsrelevante Kompetenzen (z. B. Sprachkenntnisse, kritisches Denken, branchen- oder fachspezifische Fähigkeiten, Kommunikation, Analyse- und Problemlösungskompetenz) und bessere persönliche und interkulturelle Fähigkeiten, einschließlich Offenheit für neue Herausforderungen, Toleranz, Selbstvertrauen und stärkeres Bewusstsein für die eigenen Stärken und Schwächen.

    Diese Mischung aus bereichsübergreifenden und fachspezifischen Kompetenzen und Fähigkeiten steigert die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden auf europäischer Ebene. Absolventinnen und Absolventen mit europäischem Hochschulabschluss wären somit für künftige Arbeitgeber attraktiver. Denn der Abschluss stünde für hochwertige Studiengänge, die europäisch und global denkende, hoch qualifizierte Absolventinnen und Absolventen hervorbringen.

    Kurz gesagt: Der europäische Hochschulabschluss würde die Schaffung arbeitsmarktrelevanter gemeinsamer Studiengänge unterstützen. Dank der mit dem europäischen Hochschulabschluss assoziierten Schlüsselkompetenzen wären die Absolventinnen und Absolventen auf dem europäischen und globalen Arbeitsmarkt gesuchte Fachkräfte, die sich durch ihr besonderes Qualifikationsprofil auszeichnen: eine Kombination aus Problemlösungskompetenz, Anpassungsfähigkeit, Fremdsprachenkenntnissen, multikulturellem Bewusstsein und interdisziplinärem Wissen, die unmittelbar auf die sich wandelnden Anforderungen an die Arbeitskräfte weltweit abgestimmt ist.

    2.2.Bürokratieabbau zur Steigerung der Transparenz und der Sichtbarkeit der Hochschulsysteme

    Viele Hochschulen, die die transnationale Zusammenarbeit vertiefen wollen, haben mit Diskrepanzen zwischen nationalen Rechtsvorschriften zu kämpfen. Hierdurch werden Ressourcen gebunden, und die Hochschulen werden von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten. Durch Vereinfachungen in diesem Bereich könnten die Hochschulen wertvolle Ressourcen verstärkt für die Lehre und die Forschung einsetzen.

    In einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2018 gaben 92 % der Hochschulen an, die Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse für internationale strategische Partnerschaften sei ein zentraler Faktor für die Verstärkung der transnationalen Zusammenarbeit. 5

    Trotz der 25-jährigen Zusammenarbeit im Rahmen des zwischenstaatlichen Bologna-Prozesses und trotz der Entwicklung mehrerer Instrumente, um die Transparenz der nationalen Hochschulsysteme, die Qualitätssicherung bei Bildungsangeboten und der Anerkennung von Abschlüssen zu verbessern, bestehen nach wie vor erhebliche Herausforderungen. Fortschritte im Europäischen Hochschulraum werden dadurch behindert, dass die Umsetzung je nach Land und innerhalb der Länder unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Die EU muss weiter und schneller vorankommen, damit die Hochschulen reibungslos und effizient zusammenarbeiten können.

    In einer kürzlich durchgeführten Studie 6 gaben 92 % der befragten nationalen und regionalen Behörden an, dass ein europäischer Hochschulabschluss die Umsetzung der bestehenden Bologna-Instrumente verbessern könnte; 84 % meinten, dass ein solcher Abschluss das weltweite Ansehen der europäischen Hochschulbildung verbessern würde, und 88 % waren der Auffassung, dass der Abschluss die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden im Bereich der Bildungspolitik erleichtern würde.

    Projekte zu experimentellen strategischen Maßnahmen, die im Rahmen von Erasmus+ mit 140 Hochschuleinrichtungen durchgeführt werden 7 , veranschaulichen, dass ein europäischer Hochschulabschluss die Prozesse vereinfachen und den Verwaltungsaufwand bei der Schaffung gemeinsamer Studiengänge verringern könnte – durch einen klaren, gemeinsamen Weg, der gewährleistet, dass alle Arten von Hochschulen in Europa effizient zusammenarbeiten können.

    Kurz gesagt: Der europäische Hochschulabschluss ist eine Möglichkeit, um die Prozesse beim Aufbau gemeinsamer Studiengänge zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, sodass die Hochschulen in Europa effizient zusammenarbeiten können. Dies wird wiederum dazu beitragen, dass mehr gemeinsame Studiengänge entwickelt werden und mehr Studierende hiervon profitieren können.

    2.3.Ein Motor für strategische Zusammenarbeit, globale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität

    Der europäische Hochschulabschluss wird es den Hochschulen ermöglichen, schneller und einfacher eine vertiefte Zusammenarbeit mit ihren Partnern aufzubauen, wodurch sich ihre Leistungen verbessern und Exzellenz entsteht. Dies steigert ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit im globalen Vergleich.

    Der U-Multirank-Index für die Zusammenarbeit im Hochschulbereich 8 verdeutlicht, dass Hochschuleinrichtungen, die mit anderen Hochschulen, Unternehmen, der Industrie, Regierungsstellen, regionalen Stellen sowie grenzüberschreitend zusammenarbeiten, bessere Ergebnisse erzielen als Einrichtungen, die weniger auf die Zusammenarbeit ausgerichtet sind. Da immer mehr Hochschulen dieser Zusammenarbeit Priorität beimessen, sollte die Kooperation innerhalb der EU die einfachste Option sein. Derzeit berichten jedoch einige Hochschulen, dass es unter Umständen einfacher ist, gemeinsame Studienprogramme mit Partnern außerhalb der EU aufzubauen.

    Der technologische Fortschritt beschleunigt sich weiter und lässt die traditionellen Grenzen zwischen Fächern und Disziplinen in den Hintergrund treten. Die fachübergreifende Arbeit mit einem interdisziplinären Ansatz kann neue Erkenntnisse hervorbringen, neue Lösungen für die Herausforderungen einer komplexen Welt bieten und zur Entwicklung neuer Kompetenzen führen. Ein wesentliches Merkmal des europäischen Hochschulabschlusses bestünde darin, dass er die Vorteile der interdisziplinären Zusammenarbeit auf Grundlage des innovativsten Lern- und Forschungsansatzes in der modernen Hochschulbildung besser ausschöpfen würde. Ein auf diesem Ansatz basierender europäischer Hochschulabschluss würde die Innovationskapazität und – langfristig – die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken.

    Kurz gesagt: Der europäische Hochschulabschluss würde die Schaffung vieler weiterer gemeinsamer Studiengänge anstoßen, die weltweit konkurrenzfähig und attraktiv sind, sich an Unionsbürgerinnen und ‑bürger sowie an Drittstaatsangehörige (auch aus den Kandidatenländern) richten und Talente und Kompetenzen hervorbringen, die Europa benötigt, um zu florieren, innovativ zu sein und weiter zu wachsen.

    3.Der europäische Hochschulabschluss: wichtigste Parameter und Mehrwert

    3.1.Was wäre unter einem europäischen Hochschulabschluss zu verstehen?

    Für den europäischen Hochschulabschluss würde Folgendes gelten:

    -Er ist ein gemeinsamer Abschluss, der wie jeder andere Abschluss auf nationaler, regionaler oder institutioneller Ebene verliehen wird, und zwar unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Subsidiarität, der institutionellen Autonomie und der akademischen Freiheit.

    -Er wird auf freiwilliger Basis von Hochschulen verliehen, die EU-weit miteinander zusammenarbeiten, und bescheinigt Lernergebnisse, die im Rahmen transnationaler Programme erzielt wurden.

    -Er stützt sich auf eine Reihe gemeinsamer, auf europäischer Ebene vereinbarter Kriterien 9 , die für das gemeinsame Studienprogramm gelten. Diese europäischen Kriterien würden ein gemeinsames Verständnis widerspiegeln und wären auf die spezifischen Erfordernisse ausgerichtet, die erfüllt werden müssen, um die europäischen Arbeitskräfte mit den für die Steigerung der Innovationsfähigkeit Europas relevanten Kompetenzen und Fähigkeiten auszustatten – insbesondere mit Blick auf den grünen und den digitalen Wandel. Durch Inklusivitätskriterien soll die Zugänglichkeit und Attraktivität für Studierende aus unterschiedlichsten Verhältnissen – einschließlich Studierenden mit geringeren Chancen – gefördert werden.

    -Er wird durch einschlägige nationale Rechtsvorschriften im Bereich der Hochschulbildung ermöglicht und durch nationale Qualifikationsrahmen unterstützt 10 , damit die Einrichtungen solche Abschlüsse – neben anderen nationalen Abschlüssen – auf Bachelor-, Master- und Promotionsebene akkreditieren und verleihen können.

    -Er wird vorzugsweise in einem digitalen Format ausgestellt 11 .

    -Er wird EU-weit automatisch anerkannt 12 .

    3.2.Ein europäischer Hochschulabschluss, viele Vorteile

    Die Schaffung eines europäischen Hochschulabschlusses bietet zahlreiche Vorteile und Chancen, die im Rahmen von Forschungsprojekten, 40 Konsultationen von Interessenträgern, einer Aufforderung zur Stellungnahme und auf Grundlage der vorläufigen Ergebnisse laufender Erasmus+-Projekte zu experimentellen strategischen Maßnahmen ermittelt wurden.

    Die Ergebnisse verdeutlichen, dass eine Lösung, die den Weg zu stärkerer Vereinfachung und verbesserten strategischen Partnerschaften ebnet, bei den Hochschulen großen Anklang findet. Die Studierenden fordern, dass das Angebot an gemeinsamen Studiengängen vergrößert werden sollte. Die Arbeitgeber zeigen großes Interesse an einem sichtbaren, leicht verständlichen Instrument, das künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wertvolle arbeitsplatzrelevante Kompetenzen vermittelt.

    Ein europäischer Hochschulabschluss hätte folgende Vorteile:

    Für Studierende:

    Die Studierenden stünden beim europäischen Hochschulabschluss im Zentrum. Sie hätten die Möglichkeit, Teil verschiedener akademischer Gemeinschaften zu werden, was zu einem vielfältigeren, stärker vernetzten europäischen Bildungsraum beitragen würde. In einer kürzlich durchgeführten Umfrage 13 nannten neun von zehn Studierenden die folgenden Punkte als potenzielle Vorteile eines europäischen Hochschulabschlusses:

    -Schaffung von mehr Möglichkeiten, um mithilfe der automatischen Anerkennung von Studienleistungen in mehreren europäischen Ländern zu studieren

    -Verbesserung des Angebots an innovativen gemeinsamen Studiengängen, die eine nahtlose, campusübergreifende akademische Erfahrung gewährleisten

    -Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen, durch die sich die Beschäftigungsfähigkeit auf globaler Ebene verbessert

    Für Arbeitgeber und den Arbeitsmarkt:

    Arbeitgeber und Unternehmen stehen dem Konzept eines europäischen Hochschulabschlusses besonders positiv gegenüber, da die Studiengänge eine spezifische Palette für sie wertvoller Querschnittskompetenzen vermitteln würden. Aus ihrer Sicht würde ein europäischer Hochschulabschluss Folgendes bewirken:

    -Vereinfachung der Rekrutierung, da der leicht lesbare und verständliche europäische Hochschulabschluss größere Transparenz und Klarheit im Vergleich zu verschiedenen Abschlüssen für das gleiche Studienprogramm bietet

    -Steigerung der Attraktivität Europas als Ziel für talentierte Studierende, denen die für den europäischen Arbeitsmarkt relevanten Kompetenzen vermittelt werden

    -mehr Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, z. B. Beteiligung an der Curriculumsentwicklung

    Für das akademische Personal:

    Ein europäischer Hochschulabschluss würde nicht nur den akademischen Weg der Studierenden, sondern auch das Umfeld für das Hochschulpersonal in Lehre und Forschung prägen und es ihnen ermöglichen, sich besser in der Komplexität einer globalisierten akademischen Landschaft zurechtzufinden. Eine vom Europäischen Hochschulregister durchgeführte Analyse von 1 500 Hochschulen hat aufgezeigt, dass die Internationalisierung des akademischen Personals in den verschiedenen Einrichtungstypen und Ländern sehr unterschiedlich weit fortgeschritten ist.

    Für das akademische Personal würde ein europäischer Hochschulabschluss Folgendes bewirken:

    -mehr Mobilitätsmöglichkeiten, um neue pädagogische Konzepte kennenzulernen und attraktive Lehrerfahrungen zu machen

    -weniger bürokratische Hürden, sodass sich das Personal auf die Inhalte und die Qualität der Zusammenarbeit statt auf deren Verwaltung konzentrieren kann

    -Wissenstransfer und Kompetenzverbesserung sowie Förderung einer Kultur des kontinuierlichen Lernens und der beruflichen Entwicklung durch transnationale Zusammenarbeit

    Für Hochschulen:

    Die Hochschulen wünschen sich einfachere Formen der Zusammenarbeit. Ein europäischer Hochschulabschluss würde Flexibilität bieten, die Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards gewährleisten und einen gemeinsamen, einfacheren Rahmen für den Aufbau neuer Kooperationen schaffen, was den Hochschulen Folgendes ermöglicht:

    -Bündelung von Ressourcen, um Möglichkeiten zu bieten, die sich allein nicht realisieren ließen

    -Beseitigung unnötiger Hindernisse für die Schaffung von Studiengängen, an denen mehrere Hochschulen beteiligt sind

    -Integration von Lernzeiten im Ausland in die Curricula

    -Gewährleistung der EU-weiten automatischen Anerkennung dieser Qualifikationen

    Für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten:

    Hochschuleinrichtungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Vernetzung innerhalb Europas und mit dem Rest der Welt sowie für die globale Förderung europäischer Werte und der europäischen Lebensweise. Die Schaffung von mehr gemeinsamen Studiengängen würde dazu beitragen, mehr Talente anzuziehen und sie in Europa sowie in europäischen Regionen mit Talententwicklungsblockaden zu halten, und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Systemen in der ganzen Welt fördern. Ein europäischer Hochschulabschluss würde Folgendes bewirken:

    -Stärkung der europäischen Identität und des Zugehörigkeitsgefühls zu Europa

    -Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und des Rufs der europäischen Hochschulsysteme, sodass sie konkurrenzfähigere gemeinsame Bildungsangebote aufbauen und verstärkt Talente aus Drittländern anziehen können

    -Förderung einer ausgewogenen Mobilität von Studierenden und Talenten innerhalb der EU und darüber hinaus

    -Förderung eines europäischen Geistes der Zusammenarbeit im europäischen Bildungsraum

    4.Den Weg für den europäischen Hochschulabschluss frei machen – zu überwindende Hindernisse

    4.1.Zahlreiche empirische Belege

    Noch gibt es zu viele Hürden, die einer nahtlosen, vertieften transnationalen Zusammenarbeit im europäischen Bildungsraum im Wege stehen. Diese Hürden werden im Folgenden behandelt. Die entsprechenden Belege liefern die Konsultationen, die über drei Jahre hinweg mit Interessenträgern aus dem Hochschulbereich durchgeführt wurden – insbesondere mit Hochschulen, die intensive transnationale Kooperationsvorhaben umsetzen (z. B. Europäische Hochschulallianzen und Erasmus-Mundus-Masterprogramme). Diese Interessenträger fordern Lösungen zur Überwindung der für sie allgegenwärtigen Komplexität.

    Viele dieser Hindernisse waren bereits 2022 im Kontext der Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit 14 identifiziert worden. Um Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung des Rates zu erzielen, sind jetzt weitere Anstrengungen unerlässlich. Zudem werden fortlaufend weitere Hindernisse ermittelt.

    Dies verdeutlicht, dass die EU einen europäischen Hochschulabschluss benötigt, der einen Rahmen mit geeigneten, günstigen Bedingungen schafft, durch den die Hindernisse überwunden werden können.

    Im Rahmen des Programms Erasmus+ 15 wurden Projekte zu experimentellen strategischen Maßnahmen unterstützt, an denen über 140 Hochschulen und 60 nationale bzw. regionale Behörden mitgewirkt haben, die für die Akkreditierung, die Qualitätssicherung und die Regulierung der Hochschulbildung zuständig sind. Es waren Interessenträger aus allen Mitgliedstaaten beteiligt, darunter auch Vertreter der Wirtschaft und der Studierenden. Auf Basis von mehr als 1 000 erfassten gemeinsamen Studiengängen wurde eine Fülle von Wissen und Fachkompetenz genutzt, um das Konzept des europäischen Hochschulabschlusses in Form eines Gütesiegels und eines Abschlusses zu analysieren.

    Mittels Befragungen, Umfragen unter Tausenden von Studierenden und Fachleuten aus der Praxis, Fokusgruppen, Workshops und Konsultationen wurde im Rahmen der Projekte eine Bottom-up-Reflexion über den Mehrwert durchgeführt, den ein europäischer Hochschulabschluss bieten könnte. Untersucht wurde auch, welche Kriterien dem Wesen eines solchen Abschlusses am besten entsprechen würden und welche Hindernisse einer vollen Entfaltung des Potenzials gemeinsamer Studiengänge im Wege stünden. Diese Hindernisse lassen sich in die im Folgenden beschriebenen Kategorien einordnen.

    4.2.Divergierende, komplexe Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Feststellungen der Erasmus+-Projekte zu experimentellen strategischen Maßnahmen)

    Die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und die entsprechenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften haben sich weitgehend unabhängig voneinander und ohne Berücksichtigung von Möglichkeiten der transnationalen Zusammenarbeit entwickelt. Dies führt zu Diskrepanzen, die die Hochschulen vollständig daran hindern oder es sehr aufwendig machen, länderübergreifende gemeinsame Studiengänge zu verwirklichen.

    Zu diesen Hindernissen zählt Folgendes:

    -Wenn spezifische nationale Vorschriften zur Form der Abschlussprüfungen, zum Benotungssystem und zum Arbeitsaufwand auf gemeinsame Studiengänge angewandt werden müssen, können die Hochschulen keine wirklich länderübergreifenden, integrierten Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss anbieten, und den Studierenden werden künstliche Zusatzanforderungen auferlegt.

    -Beschränkung für Mehrsprachigkeit in gemeinsamen Studiengängen: Angesichts der zunehmenden Lernmobilität könnten auf transnationaler Zusammenarbeit basierende Modelle für gemeinsame Studiengänge leichter verwirklicht werden, wenn Hindernisse für die Verwendung mehrerer Sprachen beseitigt würden; dies wäre im Interesse der Studierenden, der Hochschulen und des Arbeitsmarkts.

    -Verbindliche Regeln zur physischen Präsenz mit obligatorischen Mindest- bzw. Höchstgrenzen: Solche Regeln sind Relikte aus der Welt vor der europäischen Integration und dem digitalen Wandel; sie beeinträchtigen die Mobilität der Studierenden, und die digitalen Technologien können ihren Nutzen für die Unterstützung länderübergreifender Lernangebote nicht voll entfalten.

    -Die mangelnde Anerkennung von Blended Learning/Online-Lernen verhindert, dass das Potenzial digitaler Instrumente in der Bildung voll ausgeschöpft wird – auch unter Berücksichtigung der aus der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse. Hochschulen, ihr Personal und die Studierenden müssen in der Lage sein, in vollem Umfang vom digitalen Wandel zu profitieren.

    -Beschränkungen für die Teilnahme von Lehrkräften von Partneruniversitäten an länderübergreifenden gemeinsamen Studiengängen schränken den Zugang einer Hochschule zu erfahrenem Personal künstlich ein und mindern ihre Leistung.

    Diese Hindernisse sind Herausforderungen für jede transnationale Partnerschaft. Viele dieser Hindernisse stehen im Widerspruch zur Idee eines europäischen Bildungsraums, in dem sich Lernende frei bewegen können und der ihnen einen nahtlosen Zugang zu hochwertiger, inklusiver Hochschulbildung ermöglicht.

    Auch die Verleihung von Abschlüssen und akademischen Graden an Absolventinnen und Absolventen unterliegt restriktiven Vorschriften und ist dadurch sehr komplex. Die Beschränkungen betreffen unter anderem sprachliche Anforderungen, Unterschriftsvollmachten, (digitale oder physische) Signaturformate, zulässige Logos und spezifische Anforderungen an die Ausfertigung auf Papier (z. B. Abmessungen, Dicke, zulässige Druckereien). Selbst wenn die Verleihung eines gemeinsamen Abschlusses an Studierende möglich ist, kann der entsprechende Vorgang unter Umständen Jahre dauern.

    Die ersten Ergebnisse der Erasmus+-Projekte zu experimentellen strategischen Maßnahmen zeigen eindeutig auf, dass ein europäischer Hochschulabschluss ein Weg sein könnte, um diese Hindernisse zu überwinden.

    4.3.Uneinheitliche und langsame Umsetzung der Instrumente des Bologna-Prozesses

    Der 1999 außerhalb des EU-Rahmens angestoßene zwischenstaatliche Bologna-Prozess zielt darauf ab, die Hochschulsysteme in 49 Ländern, einschließlich der 27 EU-Länder, kohärenter zu gestalten. Im Rahmen des Prozesses wurde der Europäische Hochschulraum geschaffen, um die Mobilität von Studierenden und Personal zu erleichtern, die Hochschulbildung inklusiver und besser zugänglich zu machen und ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene zu steigern. Der Bologna-Prozess ist von entscheidender Bedeutung, um das notwendige Vertrauen für erfolgreiche Lernmobilität, für grenzüberschreitende akademische Zusammenarbeit und für die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten im Ausland und dort erworbenen Qualifikationen aufzubauen.

    Zwar misst der Bologna-Prozess gemeinsamen Abschlüssen große Bedeutung bei, doch Fortschritte wurden hier nur langsam erzielt, was zum Teil auf die große geografische Reichweite des Prozesses und die Vielfalt der Systeme, Traditionen und politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Infolgedessen haben nicht alle Mitgliedstaaten die notwendigen Reformen umgesetzt, was zu Ineffizienzen bei der Zusammenarbeit zwischen den 49 Ländern geführt hat.

    Trotz der Entwicklung des europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme – eines europaweiten Instruments, das eine einmalige Evaluierung gemeinsamer Studiengänge ermöglicht – wurde dieses Instrument in den letzten neun Jahren nur für wenige Studiengänge genutzt.

    Bei einigen Bologna-Instrumenten, insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung und der Anerkennung, wurden die angestrebten Ergebnisse noch nicht erreicht. Innerhalb der EU gibt es etablierte Mechanismen für die Entscheidungsfindung und die Umsetzung der transnationalen Zusammenarbeit, die die Verwirklichung eines europäischen Bildungsraums zusätzlich begünstigen können, in dem wirksame Lösungen den Hochschulen eine effiziente Zusammenarbeit auf Basis vertrauenswürdiger, hoch geschätzter Abschlüsse ermöglichen.

    4.4.Qualitätssicherungs- und Anerkennungssysteme in der Hochschulbildung sollten weiter verbessert werden.

    Jeder Studiengang – gemeinsam oder national – muss im Rahmen eines soliden Qualitätssicherungsverfahrens akkreditiert werden, damit ein Abschluss verliehen werden kann. Dies ist wichtig, um das notwendige Vertrauen in die Qualität der Lehre zu gewährleisten.

    Nach Auffassung vieler Hochschuleinrichtungen in Europa sind die Qualitätssicherungsprozesse für länderübergreifende Studiengänge zu lang und zu kostspielig. Je mehr Hochschulen aus verschiedenen Ländern an einem gemeinsamen Studiengang beteiligt sind, desto komplexer ist der Prozess. Es kann bis zu zwei Jahre dauern, bis die Akkreditierung abgeschlossen ist. Bei solch langwierigen Verfahren ist es den Hochschulen nicht möglich, sich an Veränderungen der Gegebenheiten anzupassen und rasch auf neue politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Bedürfnisse zu reagieren.

    Die Anerkennung von im Ausland absolvierten Lernzeiten bzw. von dort erworbenen Qualifikationen erfolgt noch nicht in allen Ländern automatisch, insbesondere, wenn die Entscheidung auf Ebene der Hochschulen getroffen wird. Dies ist für Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen eine erhebliche zusätzliche Belastung, da dadurch ihre Möglichkeiten, sich zum Lernen und zu beruflichen Zwecken frei zu bewegen, eingeschränkt werden.

    Letztlich ist festzustellen, dass die Qualitätssicherung zwar von entscheidender Bedeutung ist, um das Vertrauen in das Bildungssystem zu gewährleisten, doch sind viele der Diskrepanzen nicht mehr zeitgemäß und nicht zielführend und sorgen für unnötigen Verwaltungsaufwand.

    4.5.Negativanreize für das Personal, an transnationaler Zusammenarbeit und gemeinsamen Abschlüssen mitzuwirken

    Die Entwicklung eines hochwertigen gemeinsamen Studiengangs erfordert Zeit und Engagement vonseiten des akademischen Personals. Um neue transnationale Projekte auf den Weg zu bringen, wird eigens hierfür abgestelltes Personal mit spezifischen Kompetenzen benötigt – und angesichts der besonderen Probleme und Hindernisse handelt es sich in der Regel um ein Vollzeitaufgabe. Die Erfahrungen mit länderübergreifenden Studiengängen zeigen jedoch, dass hier ein Risiko besteht: Die transnationale Zusammenarbeit geht oft auf Kosten der Menschen, die sich engagieren, da ihre Arbeit nicht immer die Wertschätzung erfährt, die sie verdient. Darüber hinaus benötigt das Personal kontinuierliche berufliche Weiterbildung, damit die hohe Qualität der transdisziplinären pädagogischen Programme aufrechterhalten werden kann.

    In einer Umfrage zu dieser Thematik 16 gaben 66 % der Befragten aus dem Hochschulsektor an, dass die transnationale Zusammenarbeit Teil ihrer institutionellen Hochschulstrategie ist, aber nur 39 % stimmten der Aussage zu, dass die beruflichen Laufbahnen für akademisches Personal tatsächlich Aktivitäten im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit ermöglichen, unterstützen und anregen. Dies passt zu den Herausforderungen, die in früheren Umfragen ermittelt wurden, darunter der „zusätzliche Arbeitsaufwand über die regulären Tätigkeiten hinaus“ (80 % der Befragten) und die „Schwierigkeit, die Motivation des akademischen Personals zu wecken und aufrechtzuerhalten“ (72 %).

    5.Überwindung der Hindernisse – konkrete Schritte auf dem Weg zum europäischen Hochschulabschluss

    Der europäische Hochschulabschluss würde einen flexiblen Weg zur Überwindung der oben genannten Hindernisse bieten, indem man den nationalen Hochschulsystemen in der EU Möglichkeiten an die Hand gibt, um gemeinsame Abschlüsse zu entwickeln, zu bewerten und zu verleihen, die auf gemeinsam vereinbarten, über nationale oder regionale Grenzen hinausgehenden Kriterien basieren. Der europäische Hochschulabschluss wäre eine umfassende Lösung zur Verbesserung der nahtlosen, vertieften transnationalen Zusammenarbeit im europäischen Bildungsraum und würde dazu beitragen, den Mangel an strategisch relevanten Kompetenzen in der EU zu beheben.

    Die beiden Vorschläge für Empfehlungen des Rates, die zusammen mit dieser Mitteilung vorgelegt werden, sollen ebenfalls gewährleisten, dass sich ein europäischer Hochschulabschluss auf zweckmäßige Qualitätssicherungs- und Anerkennungssysteme stützen kann und attraktive Karriereaussichten für die daran beteiligten Akademiker bietet. Der Erfolg des Abschlusses wird in jedem Schritt von der Einsatzbereitschaft und dem Engagement der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der regionalen Gebietskörperschaften abhängen.

    5.1.Europa zum Talentpool für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit machen

    5.1.1.Festlegung gemeinsamer europäischer Kriterien für einen europäischen Hochschulabschluss

    Die Grundlage für die Verleihung europäischer Hochschulabschlüsse durch Hochschuleinrichtungen wäre eine Bewertung, die die zuständigen nationalen Strukturen durchführen, um festzustellen, ob ein gemeinsamer Studiengang eindeutig definierte und gemeinsam vereinbarte europäische Kriterien erfüllt. Der Inhalt dieser Kriterien würde das Fundament für den europäischen Hochschulabschluss bilden und dessen Ambitionsniveau festlegen, indem beschrieben wird, wofür der Abschluss steht und inwieweit er sich von in anderen Teilen der Welt verliehenen Abschlüssen unterscheidet.

    Die vorgeschlagenen europäischen Kriterien werden in Anhang II des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung dargelegt.

    Für den europäischen Hochschulabschluss werden folgende Kriterien vorgeschlagen:

    -Exzellenz bei der Organisation und dem Management transnationaler Studiengänge: Die gemeinsamen Studiengänge bauen auf den Instrumenten und Standards des Bologna-Prozesses und der EU auf und werden auf der Grundlage gemeinsamer Qualitätssicherungsregelungen gemeinsam konzipiert und umgesetzt.

    -Relevanz der Lernerfahrung: Die gemeinsamen Studiengänge sind auf die Studierenden ausgerichtet, greifen arbeitsmarktrelevante Chancen auf und umfassen interdisziplinäre Komponenten, Studierendenmobilität und den Erwerb bereichsübergreifender und digitaler Kompetenzen.

    -Achtung europäischer Werte: Die gemeinsamen Studiengänge fördern Demokratie, Mehrsprachigkeit, Inklusivität und ökologische Nachhaltigkeit.

    Die Kriterien zielen darauf ab, die Entwicklung von mehr gemeinsamen Studiengängen zu fördern, die mit der in der europäischen Hochschulstrategie dargelegten Vision in Einklang stehen und die insbesondere darauf abstellen, den Lernenden kreatives und kritisches Denken und Problemlösungskompetenz zu vermitteln, sodass sie als verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger agieren und den Wandel in ihrer Gemeinschaft zum Nutzen der Gesellschaft aktiv voranbringen können.

    Durch die Festlegung anspruchsvoller Standards untermauern die europäischen Kriterien Folgendes: Exzellenz der transnationalen Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen, Gewährleistung einer transnationalen Lernerfahrung, auf die Studierenden ausgerichtetes Lehren und Lernen (einschließlich eines gewissen Maßes an Interdisziplinarität, Mobilität sowie studierendenorientierter Ansätze), Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Bedürfnisse der Gesellschaft (Zusammenarbeit mit Unternehmen, dem öffentlichen Sektor und der Zivilgesellschaft, Vermittlung von Querschnittskompetenzen sowie grünen und digitalen Kompetenzen) und Achtung gemeinsamer Werte (Mehrsprachigkeit, Inklusivität, demokratische Werte). Da es keine Pauschallösung gibt, bieten die europäischen Kriterien die notwendige Flexibilität, um den europäischen Hochschulabschluss allen Arten von Hochschulen zugänglich zu machen, und zwar für alle Fächer und Disziplinen und auf allen Ebenen sowie unter Berücksichtigung der Vielfalt der akademischen Traditionen und Systeme.

    Die vorgeschlagenen europäischen Kriterien bauen auf der Nutzung bestehender Instrumente auf, die in der EU und im Rahmen des Bologna-Prozesses entwickelt wurden und die gewährleisten, dass der europäische Hochschulabschluss den höchsten Standards für die Zusammenarbeit im Hochschulbereich gerecht wird. Sie bieten den Hochschulen einen Rahmen, um dem Mangel an für den Arbeitsmarkt strategisch relevanten Kompetenzen gemeinsam entgegenzuwirken. Zugleich sind sie auf die Achtung der Subsidiarität, der institutionellen Autonomie und der akademischen Freiheit ausgerichtet.

    Da Europa über eine vielfältige Hochschullandschaft mit unterschiedlichen geschichtlichen Hintergründen und Traditionen verfügt, sind gemeinsame Reflexionen und Anstrengungen notwendig, um zu einem gemeinsamen Verständnis davon zu gelangen, was einen europäischen Hochschulabschluss ausmachen soll.

    Dieser Reflexionsprozess begann unmittelbar nach Annahme der Schlussfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas im April 2022 17 . Gemeinsam mit nationalen und regionalen Behörden, Hochschuleinrichtungen, Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen, Studierendenorganisationen und Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors wurden Entwürfe für vorläufige Kriterien erarbeitet.

    Die so definierten Kriterien wurden anschließend im Rahmen von sechs Erasmus+-Projekten zu experimentellen strategischen Maßnahmen getestet. An den Tests beteiligten sich mehr als 140 Hochschuleinrichtungen in allen Mitgliedstaaten, 60 nationale und regionale Behörden, darunter 17 Ministerien und 20 nationale Qualitätssicherungsagenturen, sowie Studierendenorganisationen und Wirtschafts- und Sozialpartner. Im Lichte der Pilotprojekte wurde eine Überarbeitung der Kriterien angeregt. Das Ergebnis dieser Überarbeitung sind die vorgeschlagenen europäischen Kriterien, die in Anhang II des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung dargelegt werden.

    Als nächstes sollte der Rat der EU diesen Vorschlag voranbringen.

    Die getesteten Kriterien werden als Grundlage für intensive Gespräche mit den Mitgliedstaaten, dem Hochschulsektor sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern dienen, um zu den nächsten Schritten überzugehen: Schaffung eines europäischen Hochschulabschlusses und Bereitstellung weiterer Orientierungshilfen für die Umsetzung der Kriterien.

    Aktionen:

    Die Kommission ersucht den Rat der EU, den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung einschließlich seines Anhangs II, in dem die europäischen Kriterien für einen europäischen Hochschulabschluss aufgeführt sind, voranzubringen.

    Die Kommission wird den Dialog mit den Mitgliedstaaten, dem Hochschulsektor und den Wirtschafts- und Sozialpartnern unterstützen, um die nächsten Schritte – Schaffung eines europäischen Hochschulabschlusses und Begleitung eines gemeinsamen Umsetzungsprozesses mit Mitgliedstaaten und Interessenträgern – auf den Weg zu bringen.

    5.1.2.Die Mitgliedstaaten bestimmen selbst über ihren Ansatzpunkt für den Weg zum europäischen Hochschulabschluss

    Da es in puncto Ausganssituationen, Ansichten und Traditionen unweigerlich große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, lässt sich der europäische Hochschulabschluss nicht über Nacht verwirklichen. Auch ein pauschaler Ansatz kommt für seine Umsetzung nicht in Frage.

    In der vorliegenden Mitteilung wird daher ein schrittweises Konzept und ein finales Ambitionsniveau für Mitgliedstaaten beschrieben, die beschließen, den Weg zu einem europäischen Hochschulabschluss einzuschlagen. Dieses Konzept trägt der Vielfalt der Mitgliedstaaten und ihrer Hochschuleinrichtungen Rechnung und ermöglicht es ihnen, den europäischen Hochschulabschluss in ihrem eigenen Tempo zu verwirklichen. Die Mitgliedstaaten könnten Schritt für Schritt auf ein gemeinsam festgelegtes Ziel zugehen, für das es zwei Ansatzpunkte gibt: einen europäischen Hochschulabschluss und ein vorbereitendes europäisches Siegel, das die Erfüllung der europäischen Kriterien belegt.

    Jeder Zusammenschluss von Hochschuleinrichtungen hätte so die Möglichkeit, am jeweils geeigneten Punkt anzusetzen und im Laufe der Zeit auf einen zunehmend integrierten Weg hinzuarbeiten.

    Somit kommen für den Weg zu einem europäischen Hochschulabschluss zwei verschiedene Ansatzpunkte in Frage:

    Erster Ansatzpunkt: ein vorbereitendes europäisches Siegel

    Gemeinsame Studiengänge, die die europäischen Kriterien erfüllen, können von den für die Akkreditierung und/oder die Qualitätssicherung von Hochschulprogrammen zuständigen Behörden (Hochschulen mit Selbstakkreditierungsbefugnis, Akkreditierungsagenturen, Qualitätssicherungsagenturen) ein europäisches Siegel erhalten. Mit einem solchen Siegel wird eine starke Marke etabliert, es löst allerdings nicht die Probleme, mit denen Hochschulen bei der Einrichtung und Umsetzung gemeinsamer Studiengänge konfrontiert sind. Dieser Weg stünde Hochschulen offen, die die vorgeschlagenen europäischen Kriterien angenommen und Leitlinien für deren Umsetzung entwickelt haben.

    Zweiter Ansatzpunkt: ein europäischer Hochschulabschluss

    Mehrere Hochschulen aus verschiedenen Ländern (die z. B. einer Europäischen Hochschulallianz angehören) vergeben gemeinsam einen Abschluss. Der europäische Hochschulabschluss würde als neuer Qualifikationstyp im nationalen Recht verankert. Dies würde für die Hochschulen und die Studierenden erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen, da Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften beseitigt würden und die Hochschulen in der EU über einen klaren gemeinsamen Rahmen für die Schaffung von Studiengängen mit gemeinsamem Abschluss verfügen würden. Wie jeder andere Abschluss würde der europäische Hochschulabschluss gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und den nationalen Qualifikationsrahmen von den zuständigen Behörden auf institutioneller, regionaler oder nationaler Ebene akkreditiert werden.

    Ein europäischer Hochschulabschluss könnte auch von einer juristischen Person verliehen werden, die von mehreren Hochschulen aus unterschiedlichen Ländern gemeinsam gegründet wurde (z. B. eine Europäische Hochschulallianz mit Rechtspersönlichkeit). Einige Hochschulallianzen haben bereits solche juristischen Personen geschaffen und prüfen die Nutzung bestehender europäischer Rechtsinstrumente wie des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Was die damit verbundenen Kosten und die benötigten Ressourcen angeht, ist dies für die Hochschulen möglicherweise der einfachste und effizienteste Weg.

    5.1.3.Zweckdienliche Qualitätssicherungssysteme

    Qualitätssicherungssysteme sind unerlässlich, um der Rechenschaftspflicht nachzukommen und die Leistungen der Hochschulen zu verbessern. Sie legen das Fundament für das Vertrauen in die Qualität der Hochschulbildung, die den Studierenden vermittelt wird. Dabei muss sich der europäische Hochschulabschluss – mehr noch als jeder andere Abschluss – auf gegenseitiges Vertrauen und glaubwürdige Qualitätssicherungssysteme stützen können. Deshalb ist der Aufbau zweckdienlicher Qualitätssicherungssysteme eine Grundvoraussetzung für die Verwirklichung des europäischen Hochschulabschlusses, wobei diese Systeme für alle Programme (einschließlich Programmen für Microcredentials) von Nutzen sind und die automatische Anerkennung von Qualifikationen erleichtern. Zu diesem Zweck müssten die Mitgliedstaaten

    ·stärkere, wirksamere und einfachere Qualitätssicherungsverfahren für alle Arten von Programmen aufbauen;

    ·einen neuen europäischen Rahmen für einen externes, auf mehrere Einrichtungen anwendbares Qualitätssicherungskonzept schaffen, das tragfähigen Allianzen von Hochschuleinrichtungen die Selbstakkreditierung gemeinsamer Studiengänge und gemeinsamer Microcredentials ermöglicht, und zwar aufbauend auf den Ergebnissen der Erasmus+-Projekte QA-FIT 18 und IMINQA 19 ;

    ·geeignete Qualitätssicherungsverfahren anwenden, um die Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der automatischen Anerkennung von im Ausland absolvierten Qualifikationen und Lernzeiten zu begleiten.

    Aktionen: Die Kommission legt zusammen mit dieser Mitteilung einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung vor. Die Kommission ersucht den Rat der EU, den Vorschlag und die Pläne zur Unterstützung seiner künftigen Umsetzung durch die in Abschnitt 5.2.4 genannten gezielten Aktionen voranzubringen.

    5.1.4.Attraktivere akademische Laufbahnen in der Hochschulbildung

    In der globalen wissensbasierten Wirtschaft wird die Zukunft Europas von der Leistungsfähigkeit seiner Bildungssysteme und seiner Konkurrenzfähigkeit im weltweiten Wettstreit um Talente abhängen. Zur Verwirklichung der ehrgeizigen Vision eines europäischen Hochschulabschlusses benötigen wir herausragende Dozentinnen und Dozenten, die den Studierenden die richtigen Kompetenzen vermitteln können. Um exzellente länderübergreifende Studiengänge aufzubauen, müssen wir Anreize schaffen, um exzellente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Aufgabe zu gewinnen. Deshalb ist die Steigerung der Attraktivität akademischer Laufbahnen in der Hochschulbildung ein Schlüsselfaktor für die Verwirklichung des europäischen Hochschulabschlusses. Zu diesem Zweck müssten die Mitgliedstaaten

    ·die Arbeit von Akademikerinnen und Akademikern, die fundierte länderübergreifende Kooperationen aufbauen, beispielsweise zur Entwicklung gemeinsame Studiengänge, besser fördern, anerkennen und würdigen;

    ·die verschiedenen Rollen und Aufgaben im Hochschulwesen, einschließlich einer innovativen, effektiven Lehre, besser fördern, anerkennen und würdigen;

    ·wettbewerbsfähige, sichere, faire und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen fördern, um Personal zu gewinnen und zu halten.

    Aktionen: Die Kommission legt zusammen mit dieser Mitteilung einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung vor, die die Empfehlung des Rates über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa 20 ergänzt. Die Kommission ersucht den Rat der EU, den Vorschlag und die Pläne zur Unterstützung seiner künftigen Umsetzung durch Umsetzung der in Abschnitt 5.2.5 genannten gezielten Aktionen voranzubringen.

    5.2.Die Kommission wird vermitteln und unterstützen

    Ziel dieser Mitteilung ist es, ausgehend von einer umfassenden empirischen Faktenbasis eine Vision für mögliche Wege zur Verwirklichung des europäischen Hochschulabschlusses zu entwerfen. Außerdem soll sie Input liefern, um in einem offenen Dialog mit den Mitgliedstaaten, den Interessenträgern im Hochschulwesen und den Wirtschafts- und Sozialpartnern die nächsten Schritte zu erörtern. Die Kommission wird vermitteln und die Mitgliedstaaten durch folgende Maßnahmen unterstützen:

    5.2.1.Förderung eines Dialogs über die Ergebnisse und Empfehlungen der im Rahmen von Erasmus+ durchgeführten experimentellen strategischen Maßnahmen zum Siegel für den europäischen Hochschulabschluss und zum rechtlichen Status von Allianzen von Hochschuleinrichtungen

    Die Kommission wird im Herbst 2024 einen Bericht über die Endergebnisse der Erasmus+-Projekte zu experimentellen strategischen Maßnahmen vorlegen.

    Als Folgemaßnahme hat sie für 2025 die Einrichtung eines Politiklabors zum europäischen Hochschulabschluss geplant. Es würde eine Reihe intensiver, fokussierter Diskussionen und Sitzungen eingeleitet, an denen Fachleute aus den Mitgliedstaaten, aus Hochschuleinrichtungen, Qualitätssicherungs-/Akkreditierungsagenturen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden und der Wirtschafts- und Sozialpartner teilnehmen, um die Maßnahmen und die erforderlichen nationalen Reformen zu beschleunigen und Leitlinien und Aktionspläne für die Umsetzung zu entwickeln. Das Ziel bestünde darin, das Peer-Learning zu fördern und Orientierungshilfen für die Verwirklichung des europäischen Hochschulabschlusses zu geben.

    Aktion: Die Kommission plant, die Zusammenarbeit durch ein im Rahmen von Erasmus+ gefördertes Politiklabor zum europäischen Hochschulabschluss zu unterstützen, das 2025 eingerichtet werden soll, um die Mitgliedstaaten und das Hochschulwesen dazu zu bewegen, Leitlinien für einen europäischen Abschluss zu entwickeln und umzusetzen.

    5.2.2.Anreize durch europäische Finanzierungsangebote

    Im Rahmen des Programms Erasmus+ werden weiterhin Europäische Hochschulallianzen, gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge, gemeinsame Promotionsprogramme (Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen; MSCA) und Programme des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) unterstützt, die als Wegbereiter für die Umsetzung europäischer Abschlüsse dienen. Darüber hinaus wird Erasmus+ die Entwicklung und Einführung europäischer Hochschulabschlüsse durch gezielte Fördermaßnahmen nach dem Vorbild der Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen unterstützen.

    Im Jahr 2025 will die Kommission im Rahmen der Erasmus+-Aktion für zukunftsweisende Kooperationsprojekte Wegweiserprojekte für den europäischen Hochschulabschluss lancieren. Dadurch werden finanzielle Anreize für die Mitgliedstaaten und ihre Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen sowie für Hochschulen, Studierende und Wirtschafts- und Sozialpartner geschaffen, den Weg zu einem europäischen Hochschulabschluss einzuschlagen.

    Im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung 21 könnte zudem Expertenwissen bereitgestellt werden, um die Konzeption und Durchführung der notwendigen Reformen zu begleiten, Beratung und Unterstützung zur Verbesserung der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen zu leisten, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen zu fördern und die Qualitätssicherungsmechanismen sowie die Attraktivität von Laufbahnen in der Hochschulbildung zu verbessern.

    Aktionen:

    Die Kommission plant, im Rahmen von Programmen wie Erasmus+ ab 2025 finanzielle Anreize auf europäischer Ebene bereitzustellen, um die Schaffung europäischer Hochschulabschlüsse zu unterstützen. Zugleich plant die Kommission, Wegweiserprojekte für den europäischen Hochschulabschluss zu lancieren, um Anreize für das Engagement aller Akteure zu geben.

    Die Kommission ruft die Hochschulen und die Hochschulgemeinschaft dazu auf, die Finanzierungsangebote der EU – etwa im Rahmen der Programme Erasmus+ oder Digitales Europa – optimal zu nutzen, um die Einrichtungen und ihr Personal dabei zu unterstützen, in enger Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Behörden sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern europäische Hochschulabschlüsse zu entwickeln und anzubieten.

    5.2.3. Unterstützung und Beschleunigung der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit

    Die vollständige Umsetzung der im April 2022 angenommenen Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit würde erheblich dazu beitragen, den Weg zum europäischen Hochschulabschluss zu ebnen. Der Bericht über die Umsetzung der Empfehlung, der Mitte 2024 veröffentlicht werden soll und dessen Zusammenfassung in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten ist, veranschaulicht, dass die europäische Hochschullandschaft in puncto Maßnahmen zur Vertiefung der transnationalen Zusammenarbeit sehr vielfältig ist und die Fortschritte in diesem Bereich uneinheitlich sind. Während einige Mitgliedstaaten die verschiedenen Grundsätze der Empfehlung offenbar umsetzen und bereits mit der Durchführung von Reformen begonnen haben, berichten andere Länder über langsamere Fortschritte.

    Auf der Grundlage der Ergebnisse des Berichts schlägt die Kommission vor, ab Herbst 2024 eine Reihe von Peer-Learning-Aktivitäten für die Mitgliedstaaten zu organisieren, um die Diskussion über die Beseitigung administrativer Hindernisse zu vertiefen und so größere Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung zu erzielen.

    Aktionen:

    Die Kommission wird die Umsetzung der Empfehlungen des Rates, einschließlich der Empfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit, unterstützen. Zur Beseitigung der verbleibenden Hindernisse können ab Herbst 2024 Peer-Learning-Aktivitäten organisiert werden.

    Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die derzeitigen und künftigen Empfehlungen des Rates im Bereich der Hochschulbildung zu berücksichtigen, um weiterhin Hindernisse für die transnationale Zusammenarbeit abzubauen und den Weg für einen europäischen Hochschulabschluss zu ebnen.

    5.2.4.Unterstützung der Umsetzung der künftigen Empfehlung des Rates zur Qualitätssicherung und Anerkennung

    Die Verwirklichung eines europäischen Hochschulabschlusses erfordert einen freiwilligen Ansatz, der allen Hochschulsystemen unabhängig von ihrem Ausgangspunkt die Möglichkeit bietet, diesen Weg zu gehen. Ebenfalls notwendig ist die aktive Einbeziehung von Studierenden und Hochschulleitungen, sodass ein Umfeld entsteht, das die Schaffung europäischer Hochschulabschlüsse begünstigt und zugleich sicherstellt, dass die Abschlüsse auf die Studierenden ausgerichtet, strategisch orientiert und auf vorbildliche Verfahren im europäischen Bildungsraum abgestimmt sind. In ihrem Entwurf einer Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung schlägt die Kommission Folgendes vor:

    ·Einrichtung eines Politiklabors zum europäischen Hochschulabschluss: Das Labor würde nicht nur Orientierungshilfen und konkrete Aktionspläne zur Erreichung von Fortschritten auf dem Weg zum europäischen Hochschulabschluss vorlegen (siehe Abschnitt 5.2.1), sondern auch Leitlinien für die Umsetzung eines einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsrahmens für Allianzen von Hochschuleinrichtungen ausarbeiten.

    ·Einrichtung eines „Forums zum europäischen Hochschulabschluss“. Die Kommission würde diese jährliche Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Ratsvorsitz organisieren, um alle Interessenträger zusammenzubringen und eine Bestandsaufnahme der – auch mithilfe des Politiklabors erzielten – allgemeinen Fortschritte auf dem Weg zum europäischen Hochschulabschluss zu ziehen. An dem Forum teilnehmen würden hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten und Regionen, der mitgliederstärksten Organisationen der Interessenträger im Bereich der Qualitätssicherung (z. B. ENQA, EQAR), des Netzes der nationalen Informationszentren für die akademische Anerkennung (NARIC), der nationalen Qualifikationsrahmen, der Sozialpartner im Bildungsbereich und der Wirtschafts- und Sozialpartner.

    ·Weiterentwicklung der Datenbank für externe Qualitätssicherungsergebnisse (DEQAR) 22 , um sie benutzerfreundlicher zu gestalten und direkt mit der automatischen Anerkennung von Qualifikationen zu verknüpfen.

    ·Weitere Unterstützung der Umsetzung des europäischen Systems zur Werdegang-Nachverfolgung 23 , um die Qualität und Relevanz der Hochschulbildung durch Rückmeldungen zu den Beschäftigungserfolgen der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen und bessere Möglichkeiten für länder- und einrichtungsübergreifende Vergleiche und Benchmarkings zu schaffen.

    Aktionen:

    Die Kommission will 2025 ein Forum zum europäischen Hochschulabschluss einrichten, um die Fortschritte auf dem Weg zum europäischen Hochschulabschluss zu überwachen.

    Die Kommission plant, die Entwicklung eines europäischen Systems zur Werdegang-Nachverfolgung weiter zu unterstützen.

    Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten, die Hochschulen, den Hochschulsektor sowie die Wirtschafts- und Sozialpartner dazu auf, an der gemeinsamen Erarbeitung von Umsetzungsleitlinien und Aktionsplänen für einen europäischen Hochschulabschluss mitzuwirken, indem sie am Forum zum europäischen Hochschulabschluss teilnehmen und sich aktiv in die Arbeit des künftigen Politiklabors zum europäischen Hochschulabschluss einbringen. Zugleich werden sie aufgerufen, diese Chance zu nutzen und aktiv zusammenzuarbeiten, um den Studierenden wirklich transnationale Lernerfahrungen zu bieten, die qualifizierte, für die Herausforderungen auf europäischer und globaler Ebene gerüstete Arbeitskräfte hervorbringen.

    5.2.5.Unterstützung der Umsetzung der Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung

    Voraussetzung für eine wirksame und innovative transnationale Zusammenarbeit in der Hochschulbildung ist der Einsatz hoch qualifizierter akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die fundierte, langfristige Partnerschaften mit Fachkolleginnen und ‑kollegen aus anderen Einrichtungen aufbauen können. In ihrem Entwurf einer Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung schlägt die Kommission Folgendes vor:

    ·Ausarbeitung von Leitlinien zu bewährten Verfahren für Laufbahnen und die Personalpolitik an Hochschulen sowie eines Kompetenzrahmens für akademisches Personal, der auf den einschlägigen Rahmen auf Unionsebene (beispielsweise dem europäischen Kompetenzrahmen für Forschende) aufbaut.

    ·Unterstützung der Organisation eines themenbezogenen sozialen Dialogs.

    ·Überwachung der Kernelemente der Empfehlung durch die Europäische Beobachtungsstelle für den Hochschulsektor 24 .

    ·Ausschöpfung von Synergien mit der Empfehlung des Rates über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa, die im Kontext des Europäischen Forschungsraums entwickelt wurde und auf Forschungslaufbahnen in allen Bereichen, auch im Hochschulsektor, anwendbar ist.

    ·Erleichterung von Peer-Learning unter Mitgliedstaaten, Hochschuleinrichtungen, Fachleuten aus der Erasmus-Mundus-Praxis und Europäischen Hochschulallianzen zur angemessenen Anerkennung der Arbeit von akademischem Personal, das an der transnationalen Zusammenarbeit und Lehre beteiligt ist; nachhaltige berufliche Perspektiven und Talentmanagementmaßnahmen für Personal, das an der Koordinierung und Entwicklung tragfähiger Allianzen, beispielsweise Europäischer Hochschulallianzen, mitwirkt.

    Aktion: Die Kommission plant, die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung durch Unterstützungsmaßnahmen, Peer-Learning und Monitoring zu unterstützen.

    5.2.6.Synergien mit anderen verbundenen Maßnahmen

    Damit die Schaffung des europäischen Hochschulabschlusses möglichst reibungslos und erfolgreich verläuft, ist die Kommission entschlossen, Synergien mit anderen einschlägigen Maßnahmen und Strategien auszuschöpfen. Zu diesem Zweck ist Folgendes geplant:

    ·Weitere Unterstützung der Umsetzung der Instrumente des Bologna-Prozesses und des Netzes der nationalen Informationszentren für die akademische Anerkennung (NARIC) durch „Beschleunigungsteams“, die aus dem Programm Erasmus+ finanziert werden, um schnellere Fortschritte bei der automatischen Anerkennung von Qualifikationen zu erzielen.

    ·Weitere Bekanntmachung der Möglichkeiten, die die von den Akademien für eine klimaneutrale Industrie erstellten Lernprogramme, Inhalte und Materialien für gemeinsame Hochschulabschlüsse bieten, die den Fachkräftemangel im Bereich des grünen Wandels und der Industrien für Netto-Null-Technologien beheben sollen.

    ·Ausloten von Synergien und Verbindungen zwischen der Richtlinie, mit der ein EU-Rahmen für die Anerkennung von Qualifikationen für den Zugang zu reglementierten Berufen festgelegt wird 25 , und dem europäischen Hochschulabschluss.

    ·Gewährleistung von Kohärenz und Synergien zwischen dem europäischen Hochschulabschluss und weiteren Arbeiten am Europäischen Qualifikationsrahmen 26 , an der mehrsprachigen Europass-Plattform 27 , den europäischen digitalen Zertifikaten 28 und der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) 29 .

    Aktionen:

    Im Rahmen der Erasmus+-Aufforderung 2024 zum Europäischen Bildungsraum wird die Kommission die Umsetzung der Instrumente des Bologna-Prozesses weiter unterstützen.

    Sie plant, die Verbindungen zwischen dem europäischen Hochschulabschluss und der Richtlinie über Berufsqualifikationen zu untersuchen und für Kohärenz mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen, Europass, den europäischen digitalen Zertifikaten und der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) zu sorgen.

    5.2.7.Fortschrittsbilanz in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

    Auf der Grundlage der erzielten Fortschritte sowie der Bewertung der Zweckdienlichkeit der beiden Ansatzpunkte für einen europäischen Hochschulabschluss plant die Kommission, weitere zukunftsorientierte Arbeiten auf den Weg zu bringen, darunter Folgendes:

    ·Überprüfung der Fortschritte in den Mitgliedstaaten auf dem Weg zu einem europäischen Hochschulabschluss (zusammen mit dem Politiklabor und dem Forum zum europäischen Hochschulabschluss).

    ·Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um weitere Schritte zur Schaffung eines rechtlichen Status für Allianzen von Hochschuleinrichtungen 30 einzuleiten.

    Aktion:

    Die Kommission beabsichtigt, bei jedem Schritt in Richtung der Verwirklichung des europäischen Hochschulabschlusses in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern eine Fortschrittsbilanz zu ziehen.

    Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, die Unterstützungsangebote (EU-Instrumente und Peer-Learning) zu nutzen, um die notwendigen Reformen zur Verwirklichung des europäischen Hochschulabschlusses umzusetzen.

    5.2.8.Monitoring und Unterstützung von Reformen

    Die Kommission setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die Mitgliedstaaten auf ihrem Weg zu wirksamen Reformen mit Blick auf den europäischen Hochschulabschluss fortlaufend unterstützt werden, und ermutigt sie, Schritte zu unternehmen, um die Mittel aus dem EU-Haushalt und die Förderangebote der einschlägigen bestehenden EU-Finanzierungsinstrumente optimal zu nutzen. Darüber hinaus erinnert die Kommission die Mitgliedstaaten an die große Relevanz und Bedeutung, die der Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung sowie der Prozess des Europäischen Semesters für die Unterstützung und Beschleunigung nationaler Reformen haben.

    Was künftige Unterstützungsmaßnahmen nach 2027 betrifft, so weist die Kommission darauf hin, dass sie ihrem Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen und den Ergebnissen der damit verbundenen Verhandlungen nicht vorgreifen kann.

    Aktion:

    Die Kommission plant, die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Verwirklichung eines europäischen Hochschulabschlusses zu unterstützen, und ruft sie auf, die geeigneten EU-Instrumente zu nutzen, um die notwendigen Reformen umzusetzen.

    6.Fazit

    Mit der vorliegenden Mitteilung über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss möchte die Kommission die Mitgliedstaaten, die zuständigen regionalen Gebietskörperschaften und die Akteure des Hochschulwesens dazu aufrufen, ihre Kräfte zum Wohle der Studierenden, der Arbeitgeber, der Hochschulen und der gesamten Europäischen Union zu bündeln.

    Der europäische Hochschulabschluss ist als freiwillige und flexible Lösung gedacht, um bestehende Hürden, die der vollständigen Entfaltung des Potenzials des europäischen Bildungsraums entgegenstehen, aus dem Weg zu räumen. Der stufenweise Ansatz wird es allen Bildungssystemen – unter uneingeschränkter Achtung ihrer Vielfalt – ermöglichen, den für sie geeigneten Ansatzpunkt für ihren Weg zum europäischen Hochschulabschluss zu wählen. Die Mitgliedstaaten behalten die volle Kontrolle und rücken in ihrem eigenen Tempo vor. Die Kommission leistet ihnen Unterstützung, indem sie den Dialog und das Peer-Learning erleichtert, Anreize bietet und Synergien mit anderen Initiativen auslotet.

    Ähnlich wie Erasmus+, das mit seinen Ausstrahlungseffekten zur Entstehung von mehr Austauschmöglichkeiten und eines flexibleren Lernumfelds beigetragen hat, würde der europäische Hochschulabschluss – unter uneingeschränkter Achtung der Subsidiarität – in allen Hochschuleinrichtungen eine größere Verbreitung gemeinsamer Bildungsprogramme ermöglichen.

    Indem wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Hochschulabschlusses gehen und die einzigartige europäische Dimension nutzen, würdigen wir die Bemühungen der europäischen Hochschuleinrichtungen im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit und bieten den Studierenden einmalige Möglichkeiten für persönliche Entfaltung, akademische Leistungen und die Wahrnehmung ihrer Unionsbürgerschaft, die ihre Erfolgschancen in der heutigen globalen Wirtschaft verbessern.

    Ein europäischer Hochschulabschluss würde die Studierenden darauf vorbereiten, in einer Welt zurechtzukommen und erfolgreich zu sein, in der die Herausforderungen und Chancen keine Grenzen haben. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unsere Studierenden nicht nur an der Weltwirtschaft teilhaben, sondern darin auch eine Führungsrolle übernehmen können. Damit steigern wir nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Union, sondern leisten auch einen Beitrag zu einer von größerem Wohlstand geprägten, besser vernetzten Welt.

    (1)

    Der Begriff „Hochschule“ bezieht sich auf den gesamten tertiären Bildungsbereich und umfasst somit alle Arten von Hochschuleinrichtungen, einschließlich Forschungshochschulen, Universitäten und Hochschulen, Fachhochschulen, Einrichtungen der höheren Berufsbildung und Kunsthochschulen.

    (2)

      Initiative „Europäische Hochschulen“ .

    (3)

      Mitteilung der Kommission vom 18. Januar 2022 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Hochschulstrategie (COM(2022) 16 final) .

    (4)

      Inforegio – Talenterschließung in den Regionen Europas (europa.eu) . 

    (5)

      Eurobarometer-Umfrage 2018 .

    (6)

      Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur, Burneikaitė, G., Pocius, D., Potapova, E. et al., „The road towards a possible joint European degree – Identifying opportunities and investigating the impact and feasibility of different approaches – Final report“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023 .

    (7)

      Gütesiegel für gemeinsame europäische Hochschulabschlüsse und Rechtsstatus für Europäische Hochschulallianzen: 10 Erasmus+-Projekte zur Verwirklichung dieser Vorhaben .

    (8)

      U-Multirank . Verwendete Indikatoren: strategische Partnerschaften, internationale gemeinsame Abschlüsse, Praktika, internationale Ko-Publikationen, Ko-Publikationen mit Partnern aus der Industrie, regionale Ko-Publikationen und gemeinsame Patente mit der Industrie.

    (9)

     Im Jahr 2022 wurde gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern im Hochschulbereich eine Reihe von Kriterien entwickelt, die zwischen April 2023 und März 2024 im Rahmen von sechs Erasmus+-Pilotprojekten getestet wurden. Im Rahmen dieser Pilotprojekte wurden Änderungen der Kriterien vorgeschlagen. Das Ergebnis ist die Liste in Anhang 2 des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates zur Qualitätssicherung und Anerkennung.

    (10)

    Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) “ bezeichnet ein Instrument zur Klassifizierung von Qualifikationen anhand eines Bündels von Kriterien zur Bestimmung des jeweils erreichten Lernniveaus; Ziel ist die Integration und Koordination nationaler Qualifikationsteilsysteme und die Verbesserung der Transparenz, des Zugangs, des fortschreitenden Aufbaus und der Qualität von Qualifikationen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Zivilgesellschaft.

    (11)

    Das digitale Format sollte sicher und als mehrsprachiges Datenmodell im Lernbereich mit dem Europäischen Lernmodell kompatibel sein.

    (12)

      Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1) .

    (13)

      Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur, Burneikaitė, G., Pocius, D., Potapova, E. et al., „The road towards a possible joint European degree – Identifying opportunities and investigating the impact and feasibility of different approaches – Final report“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023 .

    (14)

      Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit (ABl. C 160 vom 13.4.2022, S. 1).

    (15)

      Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1).

    (16)

     Siehe Ergebnisse in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2024) 74).

    (17)

      Schlussfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas (ABl. C 167 vom 21.4.2022, S. 9).

    (18)

    Quality Assurance Fit for the Future (QA-FIT) .

    (19)

      Implementation and Innovation in Quality Assurance through peer learning (IMINQA) .

    (20)

      Empfehlung des Rates vom 18. Dezember 2023 über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa (ABl. C, C/2023/1640, 29.12.2023) .

    (21)

      Instrument für technische Unterstützung .

    (22)

    Die Datenbank DEQAR für externe Qualitätssicherungsergebnisse richtet sich an die im Europäischen Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR) aufgeführten Agenturen. Alle im EQAR registrierten Agenturen können ihre Berichte in der Datenbank veröffentlichen. Die Beteiligung an DEQAR ist freiwillig ( https://www.eqar.eu/qa-results/search/ ).

    (23)

      Empfehlung des Rates vom 20. November 2017 zur Werdegang-Nachverfolgung (ABl. C 423 vom 9.12.2017, S. 1).

    (24)

      Jahresarbeitsprogramm 2024 für Erasmus+, das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

    (C(2023) 6157 vom 18. September 2023).

    (25)

      Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen  (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22).

    (26)

      Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 15).

    (27)

      Europass .

    (28)

      Europäische digitale Zertifikate .

    (29)

      Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe .

    (30)

     Wie in der Mitteilung der Kommission vom 18. Januar 2022 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Hochschulstrategie (COM(2022) 16 final) angekündigt.

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