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Document 32017H1209(01)
Council Recommendation of 20 November 2017 on tracking graduates (Text with EEA relevance. )
Empfehlung des Rates vom 20. November 2017 zur Werdegang-Nachverfolgung (Text von Bedeutung für den EWR. )
Empfehlung des Rates vom 20. November 2017 zur Werdegang-Nachverfolgung (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 423 vom 9.12.2017, p. 1–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 423/1 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 20. November 2017
zur Werdegang-Nachverfolgung
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 423/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Beschäftigungsfähigkeit von Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen und beruflichen Bildung gibt in vielen Mitgliedstaaten Anlass zur Sorge, vor allem weil die EU-Beschäftigungsquote von Jungakademikerinnen und -akademikern nach der Finanzkrise 2008 (1) nicht mehr den alten Wert erreicht hat und sich die Beschäftigungssituation von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen in den einzelnen Mitgliedstaaten stark unterscheidet. |
(2) |
Daher wurden die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern im Rahmen der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015 (2) aufgefordert, Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit durch ein angemessenes Angebot einschlägiger Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu fördern. |
(3) |
Zur Erreichung dieses Ziels sind hochwertige Informationen über den Weg von Absolventinnen und Absolventen nach ihrem Abschluss oder nach Beendigung ihrer Schul- oder Berufsausbildung notwendig, um sowohl die Ursachen für Probleme mit der Beschäftigungsfähigkeit von Absolventinnen und Absolventen in bestimmten Regionen, in bestimmten Wirtschaftssektoren oder von Absolventinnen und Absolventen bestimmter Studienrichtungen oder Berufsausbildungen zu verstehen, als auch Lösungen für diese Probleme zu finden. Der Wert derartiger Informationen wird sowohl in den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESGQA) (3) als auch im europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) (4) betont. |
(4) |
Da jedoch die Systeme für die Erhebung, Analyse und Nutzung von Daten zum Werdegang von Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen wie auch des Berufsbildungsbereichs in vielen Teilen der Union nur unzureichend entwickelt sind, sind bessere Informationen für Schülerinnen und Schüler und Studierende erforderlich, damit diese eine fundierte Ausbildungs- und Studienwahl treffen können; ebenso sind bessere Informationen für die Gestaltung von Bildungsprogrammen oder der relevanten Regierungspolitik notwendig. |
(5) |
Darüber hinaus hängt der Einstieg in den Arbeitsmarkt zum großen Teil von dem wirtschaftlichen Umfeld, dem Qualifikationsniveau und dem Studienfach ab. Er wird aber auch von soziodemografischen Faktoren und dem sozioökonomischen Hintergrund der Familie beeinflusst (5). Daher ist es wichtig, Daten zu den Auswirkungen dieser Faktoren zu erheben, um das Thema umfassend zu behandeln. |
(6) |
Obwohl viele Mitgliedstaaten derzeit an Nachverfolgungssystemen arbeiten, finden der Austausch von Wissen und bewährten Verfahren sowie das Voneinander-Lernen nur in eingeschränktem Umfang statt. |
(7) |
Da es nur begrenzte Vergleichsdaten gibt und die national erhobenen Daten nicht mit jenen anderer Mitgliedstaaten vergleichbar sind, ist es schwierig, aus verschiedenen Trends oder Ergebnissen in Ländern und Regionen Schlüsse zu ziehen. |
(8) |
Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation (6) zur Agenda der Union für eine Modernisierung der Hochschulbildung offenbarten die Sorge, dass den Absolventinnen und Absolventen im Rahmen der Hochschulbildung nicht die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden, die sie brauchen, um in einer sich rasch entwickelnden Bildungs- und Beschäftigungsumgebung erfolgreich zu sein, und dass in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor ein Missverhältnis zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage besteht. |
(9) |
Die Mitgliedstaaten fordern Maßnahmen auf Unionsebene, um den Informationsfluss zu den Themen Beschäftigungsfähigkeit, Missverhältnis zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage und Arbeitsmarktbedarf zu verbessern. Insbesondere im Gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (7) wird die Förderung der Relevanz der Hochschulbildung für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft vorgeschlagen, und zwar u. a. durch bessere Feststellung und Antizipation der Erfordernisse und Ergebnisse des Arbeitsmarktes, zum Beispiel durch die Nachverfolgung des Werdegangs von Absolventinnen und Absolventen. |
(10) |
Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen von Riga (2015) zu neuen mittelfristigen Zielen für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Zeitraum 2015-2020 verpflichtet, für kontinuierliche Informations- und Feedbackschleifen zu sorgen, und zwar durch Maßnahmen wie die Nutzung von Daten zur Beschäftigungsfähigkeit von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen und eine Kombination von Daten zu Lernergebnissen, zum Berufseinstieg und zum Werdegang, um so die Kapazitäten der Akteure auf nationaler Ebene zu entwickeln, wenn es darum geht, Absolventendaten für die Anpassung von Curricula, Berufsprofilen und des Inhalts von Berufsbildungsqualifikationen an neue wirtschaftliche und technische Erfordernisse zu nutzen. |
(11) |
In der Entschließung zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion in der EU durch Bildung: Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Europäischen Semester 2016 (8) betonten die Mitgliedstaaten, wie wichtig es ist, das Missverhältnis zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage und die Kompetenzdefizite vorrangig anzugehen. |
(12) |
Dies stützte sich auf vorangegangene Arbeiten. In den Schlussfolgerungen des Rates zur unternehmerischen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung (9) (2014) kamen die Mitgliedstaaten überein, bei der Beurteilung der Qualität und Effizienz der Erziehung zu unternehmerischem Denken in der allgemeinen und beruflichen Bildung möglichst Informationen über den beruflichen Werdegang von Absolventinnen und Absolventen zu verwenden. |
(13) |
In den Schlussfolgerungen des Rates zur sozialen Dimension der Hochschulbildung (10) kamen die Mitgliedstaaten 2013 überein, die Bereitstellung von Informationen zu bildungs- und arbeitsmarktbezogenen Möglichkeiten und Ergebnissen zu erleichtern. |
(14) |
In den Schlussfolgerungen des Rates zur Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen allgemeinbildender und beruflicher Bildungsgänge (11) (2012) kamen die Mitgliedstaaten ferner überein, eine Benchmark festzulegen, laut der bis 202082 % der 20- bis 34-jährigen Absolventinnen und Absolventen, die höchstens drei Jahre vor dem Bezugsjahr ihre Ausbildung abgeschlossen haben, eine Arbeitsstelle haben sollten, und den Anteil der erwerbstätigen Absolventinnen und Absolventen des Bildungswesens zu beobachten, um die Evidenzbasis für die Politikgestaltung an der Schnittstelle zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung einerseits und dem Arbeitsleben andererseits zu verbessern, wobei die Mitgliedstaaten und die Kommission übereinkamen, qualitative Informationen und bewährte Verfahren zu sammeln, um das quantitative Monitoring zu ergänzen und die Grundlage für eine evidenzbasierte Politikgestaltung zu verbessern. |
(15) |
Daher hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen (12) der besseren Erfassung von Daten über Kompetenzen und besseren Informationen als Entscheidungsgrundlage bei der Berufswahl Priorität eingeräumt, indem sie eine Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen vorgeschlagen hat, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Daten über den Einstieg von Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist in dieser Empfehlung ein ergänzender Ansatz zu den Initiativen der Mitgliedstaaten enthalten, und die Verpflichtungen sind freiwilliger Art — |
EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN:
entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und der Union, insbesondere der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten (13), den verfügbaren Ressourcen und nationalen Gegebenheiten sowie in enger Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Interessenträgern:
1. |
die Verfügbarkeit und Qualität von Daten zu den Tätigkeiten von Absolventinnen und Absolventen (14) sowie gegebenenfalls von Personen, die die Hochschul- oder Berufsausbildung ohne Abschluss verlassen, zu verbessern und unter anderem bis 2020 Fortschritte bei der Einrichtung von Werdegang-Nachverfolgungssystemen zu erzielen, die Folgendes umfassen können:
|
Inhalt der zu erhebenden Daten
2. |
in Anbetracht des hinter dieser Empfehlung des Rates stehenden Ziels, die Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern, Daten in den folgenden Bereichen zu erheben:
|
Längsschnitterhebungen zu Absolventinnen und Absolventen
3. |
eine hohe, repräsentative und fortlaufende Rücklaufquote zu Längsschnitterhebungen und, falls möglich, die Nachverfolgung von Absolventinnen und Absolventen, die aus Bildungs- oder Ausbildungsgründen oder nach Abschluss ihrer Ausbildung ins Ausland gezogen sind, zu fördern; |
Europäische Zusammenarbeit
4. |
sich an einem Expertennetzwerk zu beteiligen, das die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit und das Voneinander-Lernen zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Nachverfolgungssysteme und ihrer Weiterentwicklung anzuregen. Dieses Netzwerk prüft die Möglichkeiten zur Entwicklung miteinander vergleichbarer Daten und gemeinsamer Definitionen (s. Nummer 2). Hinsichtlich der in den Nummern 3 und 9 genannten Längsschnitterhebungen prüft das Netzwerk Möglichkeiten zur Entwicklung gemeinsamer Grundsätze, die optimale Befragungshäufigkeit und die Frage, wie die Absolventinnen und Absolventen, die ins Ausland gezogen sind, nachverfolgt werden können. |
5. |
Dieses Netzwerk ist gemäß den bestehenden Verwaltungsstrukturen für die Zusammenarbeit innerhalb des ET2020-Rahmens zu organisieren — unbeschadet etwaiger neuer Strukturen, die sich daran anschließen können; |
Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen
6. |
Schritte zu unternehmen, damit die zeitgerechte, regelmäßige und weite Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse der Werdegang-Nachverfolgungsanalyse sichergestellt wird, um
|
Finanzierung
7. |
die Nachhaltigkeit von Werdegang-Nachverfolgungsinitiativen zu gewährleisten, indem ausreichende und mehrjährige Ressourcen zugewiesen werden; dabei sollten — sofern dies angebracht ist und im Einklang mit den bestehenden Ressourcen, den Rechtsgrundlagen und den für 2014-2020 festgelegten Prioritäten steht — unbeschadet der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen nationale oder europäische Finanzierungsquellen wie Erasmus+ oder die europäischen Struktur- und Investitionsfonds genutzt werden; |
Berichterstattung
8. |
innerhalb von zwei Jahren nach Verabschiedung dieser Empfehlung und danach regelmäßig eine Bewertung vorzunehmen und der Kommission mittels des Expertennetzwerks über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung zu berichten; |
EMPFIEHLT DER KOMMISSION,
9. |
die Pilotphase einer europäischen Werdegang-Nachverfolgungserhebung für den tertiären Bildungsbereich (15) zu entwickeln, um die Verfügbarkeit von Vergleichsdaten zur Beschäftigungssituation von Absolventinnen und Absolventen sowie zu den sozialen Ergebnissen zu verbessern, wobei die Ergebnisse der Eurograduate-Machbarkeitsstudie (16) und die Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit ihren Werdegang-Nachverfolgungssystemen zu berücksichtigen sind; innerhalb von drei Jahren nach der Annahme dieser Empfehlung dem Expertennetzwerk einen Bericht über die Ergebnisse dieser Pilotstudie vorzulegen. Sollte sich die Pilotphase als erfolgreich erweisen, wird die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage konsultieren, ob eine umfassende Ausweitung der europäischen Werdegang-Nachverfolgungserhebung für den tertiären Bildungsbereich erfolgen soll; |
10. |
für die Einrichtung von Werdegang-Nachverfolgungssystemen den Kapazitätsaufbau auf der Grundlage von bewährten Verfahren je nach Bedarf zu fördern. Im Berufsbildungsbereich wird dies unter anderem eine umfassende Bestandsaufnahme in den Mitgliedstaaten einschließen, die sich mit den Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf Unionsebene befassen wird und die als Grundlage für die Prüfung der Machbarkeit einer europäischen Werdegang-Nachverfolgungserhebung für den Berufsbildungsbereich dienen könnte, falls dies als erforderlich erachtet wird. Im Zusammenhang mit dem Kapazitätsaufbau wird zudem die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Berufsbildungsanbietern und Beratungsdiensten unterstützt, um die Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Nachverfolgungsdaten zu verbessern; |
11. |
das Voneinander-Lernen und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, durch die Einrichtung und Unterstützung des Expertennetzwerks die Zusammenarbeit zu stärken und mit anderen einschlägigen Expertengruppen, internationalen Organisationen sowie den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zusammenzuarbeiten; |
12. |
dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Werdegang-Nachverfolgungsanalyse den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden; |
13. |
die Nutzung europäischer Finanzierungsquellen, wie Erasmus+ oder der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, zu unterstützen, wo dies angebracht ist und der jeweiligen Finanzkraft, der jeweiligen Rechtsgrundlage, den Beschlussfassungsverfahren und den für 2014-2020 festgelegten Prioritäten entspricht, unbeschadet der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen; |
14. |
dem Rat innerhalb von fünf Jahren nach Verabschiedung dieser Empfehlung über deren Umsetzung zu berichten. |
Geschehen zu Brüssel am 20. November 2017.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. REPS
(1) COM(2015) 690 final.
(2) Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates vom 5. Oktober 2015 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015 (ABl. L 268 vom 15.10.2015, S. 28).
(3) ISBN 952-5539-04-0.
(4) Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 1).
(5) Zu den Auswirkungen der Faktoren Geschlecht und Migrationshintergrund auf den Übergang von der Schule ins Berufsleben siehe OECD/European Union (2015), Indicators of Immigration Integration 2015 — Settling In, Kapitel 13.
(6) SWD(2016) 195 final.
(7) ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25.
(8) Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. Februar 2016 zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion in der EU durch Bildung: Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Europäischen Semester 2016 (ABl. C 105 vom 19.3.2016, S. 1).
(9) ABl. C 17 vom 20.1.2015, S. 2.
(10) ABl. C 168 vom 14.6.2013, S. 2.
(11) ABl. C 169 vom 15.6.2012, S. 11.
(12) COM(2016) 381 final.
(13) Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31).
(14) Für die Zwecke dieser Ratsempfehlung bezieht sich der Begriff „Absolventin“ bzw. „Absolvent“ auf eine Person, die ein beliebiges Niveau der Hochschul- oder Berufsausbildung (ab einschließlich EQR-Niveau 4) abgeschlossen hat. Bekanntermaßen gibt es jedoch in einigen Mitgliedstaaten auch Initiativen zur Nachverfolgung von Schulabgängerinnen und -abgängern.
(15) Mindestens EQR-Niveau 5.
(16) Die Eurograduate-Machbarkeitsstudie deckt ausschließlich den Bereich der Hochschulbildung ab.