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Document 52019IP0093

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits im Namen der Union (15375/2018 — C8-0026/2019 — 2018/0403M(NLE))

ABl. C 449 vom 23.12.2020, p. 352–356 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 449/352


P8_TA(2019)0093

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Singapur (Entschließung)

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits im Namen der Union (15375/2018 — C8-0026/2019 — 2018/0403M(NLE))

(2020/C 449/48)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15375/2018),

unter Hinweis auf den Entwurf eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (08224/2014),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 212 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0026/2019),

unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Singapur, das am 19. Oktober 2018 in Brüssel unterzeichnet wurde,

unter Hinweis auf das Freihandelsabkommen und das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur, die am 19. Oktober 2018 in Brüssel unterzeichnet wurden,

unter Hinweis auf das im März 1980 unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der EWG und dem ASEAN, das den rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und dem ASEAN bildet (1)

unter Hinweis auf das 12. Asien-Europa-Gipfeltreffen (ASEM) vom 18./19. Oktober 2018 in Brüssel,

unter Hinweis auf das am 23. Mai 2017 in Singapur abgehaltene 10. Interparlamentarische Treffen EU–Singapur,

unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Juni 2016 veröffentlichte Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Leitlinien für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Ostasien, die der Rat am 15. Juni 2012 gebilligt hat,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2018 zu einer verstärkten sicherheitspolitischen Zusammenarbeit der EU in und mit Asien,

unter Hinweis auf die EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien, die auf dem Konzept der nachhaltigen Konnektivität beruht,

unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen zum ASEAN, insbesondere die Entschließungen vom 3. Oktober 2017 zu den politischen Beziehungen der EU zum ASEAN (2) und vom 15. Januar 2014 zur Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und dem ASEAN (3),

unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 13. Februar 2019 (4) zu dem Entwurf eines Beschlusses,

gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0023/2019),

A.

in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Singapur mehrere Jahrzehnte zurückreichen und auf einer langen Geschichte der Freundschaft und engen historischen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen aufbauen; in der Erwägung, dass die bilaterale Partnerschaft auf gemeinsamen Werten und dem Einsatz für Frieden und Wohlstand in der Welt beruht;

B.

in der Erwägung, dass beide Parteien des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Singapur bekräftigen, dass sie die demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten achten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und sonstigen geltenden internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankert sind;

C.

in der Erwägung, dass Singapur eines der Gründungsmitglieder des Verbandes südostasiatischer Nationen (ASEAN) ist, der 2017 seinen 40. Jahrestag feiern konnte;

D.

in der Erwägung, dass Singapur während seines Vorsitzes im ASEAN 2018 unter dem Motto „Widerstandsfähig und innovativ“ zwei ASEAN-Gipfeltreffen veranstaltete und die Einheit, Sicherheit und wirtschaftliche Zusammenarbeit im ASEAN förderte, indem Initiativen wie die ASEAN Youth Fellowship aus der Taufe gehoben wurden;

E.

in der Erwägung, dass Singapur ein enger Verbündeter der Vereinigten Staaten von Amerika ist, mit denen es 2003 ein Freihandelsabkommen abschloss und die es für unverzichtbar hält, wenn es um die Sicherheit, Stabilität und Ausgewogenheit im asiatisch-pazifischen Raum geht;

F.

in der Erwägung, dass Singapur 2017 auf Platz 9 des Index der menschlichen Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen lag;

G.

in der Erwägung, dass Singapur 2017 auf Platz 6 des Korruptionswahrnehmungsindex der Organisation Transparency International lag, womit es zu den am wenigsten korrupten Ländern weltweit zählt;

H.

in der Erwägung, dass im Februar 2018 das erste Forum für junge Führungskräfte (Young Leaders Forum) EU-ASEAN stattgefunden hat;

I.

in der Erwägung, dass die Luftverschmutzung in Singapur aufgrund der Waldbrände in benachbarten Ländern ein trauriges Rekordhoch erreicht hat, wobei diese Brände überwiegend durch absichtlich gelegte Feuer zur Gewinnung von Land für den Anbau von Palmöl- und Holzplantagen verursacht wurden;

J.

in der Erwägung, dass in der Verfassung Singapurs das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert wird, diese Rechte allerdings aus Gründen der Sicherheit, des Schutzes der öffentlichen Ordnung, der Moral, des parlamentarischen Vorrechts sowie der Harmonie zwischen Religionen und Rassen ernstlich beschnitten werden; in der Erwägung, dass Singapur auf der Weltrangliste der Pressefreiheit (World Press Freedom Index) 2018 den 151. von 180 Plätzen einnimmt; in der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften Singapurs zu Missachtung, Volksverhetzung und Verleumdung verwendet werden, um kritische Äußerungen von Aktivisten, Bloggern und in den Medien einzuschränken;

K.

in der Erwägung, dass in Singapur nach wie vor die Todesstrafe verhängt wird; in der Erwägung, dass nach einer kurzen Zeit ohne Hinrichtungen die Zahl der Hinrichtungen seit 2014 steigt;

L.

in der Erwägung, dass die Rechte der LGBTI-Gemeinschaft in Singapur stark eingeschränkt sind; in der Erwägung, dass eine einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern rechtswidrig ist und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann; in der Erwägung, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen nach singapurischem Recht nicht anerkannt werden;

M.

in der Erwägung, dass Singapur zwei grundlegende Übereinkommen der IAO — nämlich die Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts und über Diskriminierung — noch ratifizieren muss;

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Singapur

1.

begrüßt den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, das strategisch wichtig ist und einen Rechtsrahmen für die langfristigen bilateralen Beziehungen und den Einsatz für die Stärkung und den Ausbau der Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Foren und in Bereichen wie Umweltschutz, internationale Stabilität, Justiz, Sicherheit und Entwicklung bietet;

2.

weist darauf hin, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen Möglichkeiten für neue Bereiche der Zusammenarbeit wie Menschenrechte, Justiz, Freiheit und Sicherheit und Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie für die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie, Umwelt, Bekämpfung des Klimawandels, Schutz natürlicher Ressourcen und Verkehr — insbesondere See- und Luftverkehr — eröffnet;

3.

begrüßt die Zusammenarbeit bei zwischenmenschlichen Beziehungen, der Informationsgesellschaft, dem audiovisuellen Bereich und dem Medienbereich, Bildungs- und Kulturaustausch, Beschäftigung und gesellschaftlichen Angelegenheiten, Gesundheit und Statistiken, die der Bewertung der Fortschritte des Abkommens zuträglich sind;

4.

ist der Ansicht, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen als Rahmenabkommen eng mit dem Freihandelsabkommen und dem Investitionsschutzabkommen verknüpft ist und diese ergänzt; weist erneut darauf hin, dass es gemäß Artikel 44 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens möglich ist, bei systematischen und schwerwiegenden Verstößen gegen die grundlegenden Elemente — u. a. die Grundsätze der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte — die Abkommen nicht auszuführen;

5.

begrüßt, dass Singapur am 21. Juni 2017 das multilaterale Übereinkommen zwischen den zuständigen Behörden zur Umsetzung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch zu Steuerzwecken unterzeichnet und der OECD am 30. Juni 2017 seine Absicht mitgeteilt hat, den automatischen Austausch im Rahmen dieses Abkommens mit allen EU-Mitgliedstaaten einzuleiten, mit denen das Land kein bilaterales Abkommen zu diesem Zweck abgeschlossen hat; fordert die Parteien auf, die Bestimmungen über die Zusammenarbeit in Steuersachen in dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen uneingeschränkt zu nutzen;

Menschenrechte und Grundfreiheiten

6.

bekräftigt erneut den erforderlichen Einsatz für die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der sozialen Rechte, der Demokratie, der Grundfreiheiten, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Zusammenarbeit in diesem Bereich; weist darauf hin, dass die Menschenrechte im Mittelpunkt der Beziehungen der EU zu Drittstaaten stehen; fordert die Behörden Singapurs auf, unter allen Umständen dafür Sorge zu tragen, dass das Völkerrecht, die Demokratie, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit der Charta der Menschenrechte und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geachtet werden, und vertritt die Ansicht, dass die EU Singapur weiterhin bei der gesellschaftlichen Inklusion, der Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit und der Förderung von Frieden, Sicherheit und der Justizreform unterstützen sollte; begrüßt die offene öffentliche Debatte über die Überarbeitung des nicht durchgesetzten Gesetzes zur Bestrafung von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Beziehungen und fordert die Regierung Singapurs auf, die Rechte der LGBTI-Gemeinschaft umfassend zu schützen; fordert die Regierung Singapurs mit Nachdruck auf, Gesetze aufzuheben, wonach gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe gestellt werden; betont, dass im Hinblick auf die Rechte der Frau stärker zusammengearbeitet werden muss, und fordert die Regierung Singapurs nachdrücklich auf, die Verabschiedung von Rechtsvorschriften zu fördern, mit denen alle Formen von Diskriminierung gegen Frauen und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung untersagt werden;

7.

fordert die EU auf, in einen Dialog mit der Regierung Singapurs zu treten, damit als Schritt in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe unverzüglich ein Moratorium eingeführt wird;

8.

fordert die Regierung Singapurs auf, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen, da sie grundlegende Elemente einer funktionierenden Demokratie sind;

9.

fordert die EU auf, den Dialog mit den singapurischen Behörden aufzunehmen, damit die Ratifizierung der zentralen Menschenrechtsinstrumente und grundlegender Übereinkommen der IAO durch Singapur gefördert wird; erkennt an, dass Singapur die Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit, den Schutz des Vereinigungsrechtes und Diskriminierung noch nicht ratifiziert hat und das Übereinkommen über Zwangsarbeit gekündigt hat; erwartet, dass Singapur weiter mit der IAO zusammenarbeitet, um im Hinblick auf die vollständige Angleichung an den Inhalt dieser Übereinkommen Fortschritte zu erzielen und sie schließlich zu ratifizieren;

Beziehungen zwischen der EU und Singapur

10.

betont, dass der Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens ein starker Impuls für mehr Einsatz zwischen der EU, Singapur und der Region Südostasien im Allgemeinen ist;

11.

hebt hervor, welch hohen politischen Wert die engen Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Singapur und der EU haben;

12.

betont, dass die EU besondere Erfahrungen mit dem Aufbau von Institutionen, dem Binnenmarkt, Regelungskonvergenz, Krisenmanagement, humanitärer Hilfe und Katastrophenhilfe, Menschenrechten und Demokratie hat; weist darauf hin, dass die EU die politischen Dialoge und die Zusammenarbeit bei Themen wie den Grundrechten und in Fragen von gemeinsamem Interesse, etwa Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Schutz der Meinungsfreiheit, intensivieren sollte;

13.

begrüßt den Umstand, dass mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der zwischenmenschliche Austausch, beispielsweise die akademische Mobilität im Rahmen des Programms Erasmus Mundus, gefördert und die Weiterentwicklung des kulturellen Austauschs erleichtert wird, womit das gegenseitige Verständnis und die Kenntnisse der jeweiligen Kultur verbessert werden;

14.

hebt die Rolle der in Singapur ansässigen Asien-Europa-Stiftung (ASEF) als wichtigstes Instrument für den kulturellen Austausch zwischen Asien und Europa hervor; begrüßt ihre Rolle bei der Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Bedenken als grundlegendem Bestandteil der Beratungen des ASEM;

15.

betont, dass das EU-Zentrum in Singapur, das 2009 gemeinsam mit der National University of Singapore und der Technischen Universität Nanyang gegründet wurde, Wissen und Kenntnisse über die EU und ihre Politik fördert und dem weltweiten Netz der EU-Exzellenzzentren angehört;

16.

fordert die Forscher Singapurs auf, gemeinsame Forschungs- und Innovationsvorhaben mit Einrichtungen der EU im Rahmen von EU-Forschungsinitiativen wie dem Programm Horizont 2020 durchzuführen und gemeinsame weltweite Herausforderungen anzugehen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Umwelt, Biotechnologie, Gesundheit, der alternden Bevölkerung, Energie, natürlichen Ressourcen und Ernährungssicherheit;

Regionale und internationale Zusammenarbeit

17.

ist der Ansicht, dass Singapur ein wichtiger Partner ist, wenn es gilt, humanitäre Katastrophen in Südostasien zu bewältigen, aber auch in hohem Maße zur politischen Stabilität der gesamten Region beiträgt;

18.

äußert die Sorge, dass der Klimawandel erhebliche Auswirkungen auf Singapur und den ASEAN haben wird; begrüßt den wertvollen Beitrag Singapurs zu den Millenniumsentwicklungszielen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung; begrüßt den Umstand, dass Singapur das Übereinkommen von Paris am 21. September 2016 ratifiziert hat, und erwartet, dass das Land die geplanten Ziele hinsichtlich der Emissionssenkung bis 2030 erreicht; strebt eine Zusammenarbeit mit Singapur und dem ASEAN an, um die Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens zu beschleunigen; weist darauf hin, dass Singapur und die übrigen ASEAN-Staaten darin unterstützt werden müssen, den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt — insbesondere bei Korallenriffen — zu verbessern und Waldökosysteme systematisch zu sanieren; begrüßt die Rolle Singapurs bei der regionalen Frage der Eindämmung der Entwaldung; fordert mit Nachdruck eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Singapur mit dem Ziel, Waldbrände wirksam zu bekämpfen und umweltfreundlichere Verkehrs- und Gebäudetechnologien anzuwenden;

19.

ist der Ansicht, dass Raum vorhanden ist und Interesse daran besteht, dass die EU und der ASEAN vereint darauf hinwirken, eine gemeinsame Strategie für die Kreislaufwirtschaft zu entwickeln, und dass dieser gemeinsame Einsatz überdies dringend erforderlich ist;

20.

begrüßt die Schaffung des Forums für junge Führungskräfte (Young Leaders Forum) EU-ASEAN, das es jungen Führungskräfte aus Staaten der EU und des ASEAN ermöglicht, sich über Ideen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen und so die Beziehungen zwischen der EU und dem ASEAN zu fördern;

21.

betont, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen für die EU eine Gelegenheit böte, eine wichtigere Rolle einzunehmen, wenn es gilt, die gemeinsamen Ziele im indopazifischen Raum umzusetzen; fordert mehr gemeinsamen Einsatz für einen freien, offenen indopazifischen Raum;

22.

fordert, dass bei der Verfolgung gemeinsamer Interessen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konnektivitätspolitik des ASEAN und der EU mit Singapur zusammengearbeitet wird; betont, dass es einer Zusammenarbeit bei der Seidenstraßen-Initiative bedarf, damit Fortschritte auf dem Weg zur Umsetzung der Konnektivitätsziele und -kriterien erzielt werden, die bei dem jüngsten Gipfeltreffen EU-China vereinbart wurden; bekräftigt, dass die multilaterale Governance gefördert werden muss;

23.

betont, dass sich Singapur für den regionalen Multilateralismus in Südostasien einsetzt; nimmt zur Kenntnis, dass Singapur in den interregionalen diplomatischen, wirtschaftlichen und institutionellen Dialogen zwischen der EU und dem ASEAN eine wichtige Rolle spielt, und weist auf die Unterstützung Singapurs für die regionale Integration in Südostasien hin;

24.

nimmt zur Kenntnis, dass Singapur strategisch gelegen ist; nimmt den Beitrag Singapurs zur regionalen und globalen Sicherheit zur Kenntnis; begrüßt den jährlichen Asien-Sicherheitsgipfel, auch bekannt als Shangri-La-Dialog, der seit 2002 im Hotel Shangri-La in Singapur abgehalten wird;

25.

bringt seine tiefe Besorgnis angesichts der zunehmenden Spannungen im Südchinesischen Meer zum Ausdruck; fordert den ASEAN auf, Konsultationen zu einem Verhaltenskodex für eine friedliche Beilegung von Streitfällen und Kontroversen in diesem Bereich zu beschleunigen, und fordert die EU auf, diesen Prozess zu unterstützen; besteht darauf, dass die Frage auf der Grundlage des Völkerrechts gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) gelöst wird; ist erfreut, dass Singapur als Land ohne Ansprüche die Parteien aufgefordert hat, die Probleme friedlich und im Einklang mit dem Völkerrecht zu lösen, etwa dem SRÜ;

26.

fordert gemeinsam mit Singapur die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs in dem Gebiet und betont, dass der EU sehr daran gelegen ist, die Stabilität in Südostasien zu fördern; verweist darauf, dass das ASEAN-Regionalforum und der Ostasien-Gipfel eine wichtige Rolle bei der Förderung des Sicherheitsdialogs zwischen der Region und den außerregionalen Mächten China und USA spielen;

27.

begrüßt das Cyberkapazitätsprogramm des ASEAN, das auf Betreiben Singapurs in die Wege geleitet wurde und darauf abzielt, die ASEAN-Staaten bei der Ermittlung und Bekämpfung von Cyberbedrohungen zu unterstützen; kann nachvollziehen, dass der ASEAN keine wechselseitigen Normen für den Cyberschutz hat, da dies die Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit in der Region behindern könnte; fordert die EU auf, ihre Erfahrungen im Umgang mit Cyber- und hybriden Bedrohungen weiterzugeben und den ASEAN beim Kapazitätsaufbau in diesem Bereich zu unterstützen;

28.

lobt den Einsatz von Truppen und Ausrüstung Singapurs zur Unterstützung der multinationalen Koalition im Irak zwischen 2003 und 2008 und den anschließenden Beitrag des Landes zu den Maßnahmen gegen den IS im Irak und in Syrien;

29.

erkennt an, dass Singapur bereit ist, Gipfeltreffen zu organisieren oder mit zu organisieren, um die Friedenskonsolidierung und die Vertrauensbildung in Asien und darüber hinaus zu unterstützen;

Institutioneller Rahmen gemäß dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

30.

begrüßt die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, der sich aus Vertretern beider Seiten auf angemessen hoher Ebene zusammensetzt und dafür Sorge tragen soll, dass das Abkommen ordnungsgemäß funktioniert und umgesetzt wird, Prioritäten festlegt und Empfehlungen hinsichtlich der Förderung der Ziele des Abkommens ausspricht;

31.

fordert einen regelmäßigen Austausch zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und dem Parlament, damit das Parlament die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und die Erreichung seiner Ziele verfolgen kann;

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32.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Singapurs zu übermitteln.

(1)  ABl. L 144 vom 10.6.1980, S. 2.

(2)  ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 44.

(3)  ABl. C 482 vom 23.12.2016, S. 75.

(4)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0092.


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