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Document 52014AP0246
P7_TA(2014)0246 Radio equipment ***I European Parliament legislative resolution of 13 March 2014 on the proposal for a directive of the European Parliament and of the Council on the harmonisation of the laws of the Member States relating to the making available on the market of radio equipment (COM(2012)0584 — C7-0333/2012 — 2012/0283(COD)) P7_TC1-COD(2012)0283 Position of the European Parliament adopted at first reading on 13 March 2014 with a view to the adoption of Directive 2014/…/EU of the European Parliament and of the Council on the harmonisation of the laws of the Member States relating to the making available on the market of radio equipment and repealing Directive 1999/5/EC
P7_TA(2014)0246 Funkanlagen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (COM(2012)0584 — C7-0333/2012 — 2012/0283(COD)) P7_TC1-COD(2012)0283 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG
P7_TA(2014)0246 Funkanlagen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (COM(2012)0584 — C7-0333/2012 — 2012/0283(COD)) P7_TC1-COD(2012)0283 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG
ABl. C 378 vom 9.11.2017, p. 686–687
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.11.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 378/686 |
P7_TA(2014)0246
Funkanlagen ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (COM(2012)0584 — C7-0333/2012 — 2012/0283(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2017/C 378/76)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0584), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0333/2012), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 13. Februar 2013 (1), |
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in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. Januar 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0316/2013), |
1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
2. |
billigt seine beigefügte Erklärung, die in der Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union zusammen mit dem endgültigen Rechtsakt veröffentlicht wird; |
3. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
4. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) ABL. C 133 vom 9.5.2013, S. 58.
P7_TC1-COD(2012)0283
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2014/53/EU.)
ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG
ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass Ausschüsse nur dann als „Komitologieausschüsse“ im Sinne von Anhang I der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission betrachtet werden können, wenn und soweit in den Sitzungen dieser Ausschüsse Durchführungsrechtsakte im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 erörtert werden. So fallen die Sitzungen von Ausschüssen in den Geltungsbereich von Ziffer 15 der Rahmenvereinbarung, wenn und soweit andere Themen erörtert werden.