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Document 52014AP0242

P7_TA(2014)0242 Fonds für die innere Sicherheit (polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement) ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit (COM(2011)0753 — C7-0445/2011 — 2011/0368(COD)) P7_TC1-COD(2011)0368 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates

ABl. C 378 vom 9.11.2017, p. 656–656 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 378/656


P7_TA(2014)0242

Fonds für die innere Sicherheit (polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement) ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit (COM(2011)0753 — C7-0445/2011 — 2011/0368(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2017/C 378/72)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0753),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 82 Absatz 1, Artikel 84 und Artikel 87 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0445/2011),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11. Juli 2012 (1),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 18. Juli 2012 (2),

in Kenntnis des Beschlusses vom 17. Januar 2013 zur Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen über den Vorschlag und zur Erteilung des entsprechenden Mandats (3),

unter Hinweis auf die im Schreiben vom 11. Dezember 2013 vom Vertreter des Rates gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0026/2014),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 108.

(2)  ABl. C 277 vom 13.9.2012, S. 23.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0021.


P7_TC1-COD(2011)0368

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 513/2014.)


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