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Document 52010XE1157

    Entschließung des Europäischen Wirtschafts- Sozialausschusses zum Thema „Die Lage der Roma in der Europäischen Union“

    ABl. C 48 vom 15.2.2011, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 48/1


    Entschließung des Europäischen Wirtschafts- Sozialausschusses zum Thema „Die Lage der Roma in der Europäischen Union“

    2011/C 48/01

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss nahm auf seiner Plenartagung am 15./16. September 2010 (Sitzung vom 16. September) mit 151 gegen 22 Stimmen bei 28 Stimmenthaltungen folgende Entschließung an:

    1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verurteilt kategorisch jedwede Diskriminierung von Roma und anderen ethnischen Minderheiten.

    2.

    Der Ausschuss hat sich stets für die Achtung der Grundrechte aller Menschen, die in der Europäischen Union leben, eingesetzt und gegen jedwede Form der Diskriminierung nationaler Minderheiten, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit angekämpft. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden der rechtliche und politische Rahmen für dieses Anliegen und die Mittel für seine Umsetzung gestärkt.

    3.

    Der Ausschuss hat außerdem stets ausdrücklich den freien Personenverkehr und das Aufenthaltsrecht aller Unionsbürger und ihrer Familien gemäß dem Gemeinschaftsrecht befürwortet.

    4.

    Der Ausschuss hat sich immer für aktive Maßnahmen zur sozialen Eingliederung von Minderheiten und Migranten - insbesondere der Roma - stark gemacht.

    5.

    Der Ausschuss bekräftigt seine Unterstützung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit, gemäß dem die Verantwortung für jedwede Handlung, einschl. etwaiger krimineller Taten, stets eine Einzelverantwortung ist.

    6.

    Der Ausschuss ist sich bewusst, dass sich die Probleme in Bezug auf die Eingliederung der Roma zunächst auf der Ebene der jeweiligen Mitgliedstaaten stellen. Er betont jedoch auch die Zuständigkeit der EU, die sich aus dem neuen Vertrag ergibt, und die Notwendigkeit einer Antwort auf EU-Ebene, die zugleich den Besonderheiten der Roma Rechnung trägt, um die Gleichbehandlung aller Menschen in der Europäischen Union sicherzustellen.

    7.

    Der Ausschuss spricht sich für die wirtschaftliche und soziale Integration der Roma sowie der anderen Minderheiten und der Migranten aus und schlägt den europäischen Institutionen vor, eine umfassende und überzeugende Strategie gegenüber den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, um eine echte Integration zu ermöglichen, die auf den gemeinsamen Rechten und Pflichten aller Unionsbürger fußt. Eine derartige Strategie muss gemeinsam und unter Mitwirkung der Roma gestaltet und mit den entsprechenden Mittel ausgestattet werden, die dem Umfang dieser Herausforderungen angemessen sind.

    Brüssel, den 16. September 2010

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Mario SEPI

    Der Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Martin WESTLAKE


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