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Document 52007AE0429

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs KOM(2006) 722 endg. — 2006/0241 (COD)

    ABl. C 161 vom 13.7.2007, p. 100–100 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 161 vom 13.7.2007, p. 32–32 (MT)

    13.7.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 161/100


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs“

    KOM(2006) 722 endg. — 2006/0241 (COD)

    (2007/C 161/25)

    Der Rat beschloss am 12. Dezember 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 171 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 21. Februar 2007 an. Berichterstatter war Herr SIMONS.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 434. Plenartagung am 14.-15. März 2007 (Sitzung vom 15. März) mit 81 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

    1.   Einleitung

    1.1

    Im Zusammenhang mit dem „Europa der Bürger“ ist es ein wichtiges Anliegen, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und klarer zu gestalten, damit es für die Bürger besser verständlich und zugänglich wird und sie die spezifischen Rechte, die es ihnen zuerkennt, besser in Anspruch nehmen können. Dieses Ziel lässt sich so lange nicht erreichen, wie zahlreiche Vorschriften, die mehrfach und oftmals in wesentlichen Punkten geändert wurden, in verschiedenen Rechtsakten, vom ursprünglichen Rechtsakt bis zu dessen letzter geänderter Fassung, verstreut sind und es einer aufwendigen Suche und eines Vergleichs vieler Rechtsakte bedarf, um die jeweils geltenden Vorschriften zu ermitteln. Soll das Gemeinschaftsrecht verständlich und transparent sein, müssen häufig geänderte Rechtsakte also kodifiziert werden.

    1.2

    Mit dem vorliegenden Vorschlag soll die Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 des Rates vom 19. Juli 1968 über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs kodifiziert werden. Die neue Verordnung ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die Gegenstand der Kodifizierung sind. Der Vorschlag behält den materiellen Inhalt der kodifizierten Rechtsakte vollständig bei und beschränkt sich darauf, sie in einem Rechtsakt zu vereinen, wobei nur insoweit formale Änderungen vorgenommen werden, als diese aufgrund der Kodifizierung selbst erforderlich sind.

    2.   Bemerkungen

    2.1

    Zwar entspricht der Vorschlag dem Buchstaben nach den in Ziffer 2 genannten Anforderungen, doch wirft der EWSA dennoch die dringende Frage auf, ob Artikel 5 Absatz 2 in seiner jetzigen Fassung nicht überholt ist. Der in diesem Absatz genannte Zeitraum „innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag des Beitritts“ ist im Falle der genannten Länder (Österreich, Finnland, Schweden und die später „en bloc“ beigetretenen zehn Mitgliedstaaten) schon längst abgelaufen. Artikel 5 Absatz 2 wäre überhaupt nur dann noch sinnvoll, wenn die gemeinten Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen noch von einer EU-Institution geprüft oder behandelt würden, was aber erst nachzuprüfen wäre.

    2.2

    Dann muss allerdings auch der genaue Wortlaut von Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags übernommen werden, da nicht alle Vereinbarungen, sondern nur „Vereinbarungen zwischen Unternehmen“, und nicht alle Beschlüsse, sondern nur „Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen“ unter Artikel 81 Absatz 1 fallen können.

    2.3

    Der EWSA möchte diese Gelegenheit nutzen, um die EU-Institutionen erneut darauf aufmerksam zu machen, dass die Bündelung der Seeschifffahrt und der Binnenschifffahrt unter der Überschrift „Transport zu Wasser“, wie in der „Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001“ oder im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2007 bzw. im Programm des deutschen EU-Ratsvorsitzes, einschließlich des mehrjährigen Programms des deutschen, portugiesischen und slowenischen Vorsitzes, oder in den laufenden Debatten im Europäischen Parlament über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Haftung bei Unfällen in der Passagierschifffahrt zu großen politischen Missverständnissen führen kann. Für Binnenwasserstraßen und Binnenschiffe gilt ein völlig anderer Rechtsrahmen als für den Lang- oder Kurzstreckenseeverkehr. Der vorliegende Vorschlag bezieht sich jedoch auf den passenden Rahmen, der sich in der Vergangenheit politisch bewährt hat, nämlich den Landverkehr, worunter der Schienenverkehr, der Straßenverkehr und die Binnenschifffahrt und deren Co-Modality zu verstehen ist.

    Brüssel, den 15. März 2007

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


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