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Document 32019R0409
Council Implementing Regulation (EU) 2019/409 of 14 March 2019 implementing Regulation (EU) No 269/2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
Durchführungsverordnung (EU) 2019/409 des Rates vom 14. März 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Durchführungsverordnung (EU) 2019/409 des Rates vom 14. März 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
ST/6760/2019/INIT
ABl. L 73 vom 15.3.2019, p. 16–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32014R0269 | Zusatz | Anhang I Text | 15/03/2019 |
15.3.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 73/16 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/409 DES RATES
vom 14. März 2019
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 17. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erlassen. |
(2) |
In Anbetracht der Gewaltanwendung durch die Russische Föderation, die am 25. November 2018 in der Straße von Kertsch in die Festnahme ukrainischer Soldaten und die Aufbringung von Schiffen mündete, die eine Verletzung des Völkerrechts sowie der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine darstellen, vertritt der Rat die Auffassung, dass weitere acht Personen auf die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen gesetzt werden sollten, die gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 restriktiven Maßnahmen unterliegen. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang dieser Verordnung genannten Personen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 14. März 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. CIAMBA
ANHANG
Die nachstehenden Personen werden in die Liste der Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„176. |
Sergey Nikolayevich STANKEVICH (Сергей Николаевич СТАНКЕВИЧ) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 27.1.1963 |
Leiter der Grenzsicherungsabteilung des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die ‚Republik Krim und Sewastopol‘, Konteradmiral. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für das Vorgehen der Flotte der Küstenwache der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine sowie deren Sicherheit durch die Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. |
15.3.2019 |
177. |
Andrey Borisovich SHEIN (Андрей Борисович ШЕИН) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 10.6.1971 |
Stellvertretender Leiter der Grenzsicherungsabteilung – Leiter der Einheit der Küstenwache des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die ‚Republik Krim und Sewastopol‘. In dieser Eigenschaft nahm er an den Einsätzen gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung beim Vorgehen der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018 teil, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. |
15.3.2019 |
178. |
Aleksey Mikhailovich SALYAEV Aleksey Mikhailovich SALYAYEV Oleksii Mykhailovych SALIAIEV (Алексей Михайлович САЛЯЕВ, Олексій Михайлович САЛЯЄВ) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 22.8.1978 |
Befehlshabender Offizier des Grenzpatrouillenschiffs ‚Don‘ (Schiffskennung 353) des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das sich aktiv am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018. Diese Handlungen haben ukrainische Schiffe daran gehindert, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. |
15.3.2019 |
179. |
Andrei SHIPITSIN / SHYPITSIN (Андрей ШИПИЦИН / ШИПІЦИН) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 25.12.1969 |
Befehlshabender Offizier des Grenzpatrouillenschiffs ‚Izumrud‘ des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das sich aktiv am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligte, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. |
15.3.2019 |
180. |
Aleksey Vladimirovich SHATOKHIN / Oleksii Volodymyrovich SHATOKHIN (Алексей Владимирович ШАТОХИН / Олексій Володимирович ШАТОХІН) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 26.1.1971 |
Dienststellenleiter des Kontrollpunkts von Kertsch für die ‚Republik Krim und Sewastopol‘ des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er nahm an den Einsätzen gegen ukrainische Schiffe während des Vorgehens der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 teil, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. |
15.3.2019 |
181. |
Ruslan Alexandrovich ROMASHKІN (Руслан Александрович РОМАШКИН) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 15.6.1976 |
Dienststellenleiter des Kontrollpunkts in der ‚Republik Krim und Sewastopol‘ des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. In dieser Eigenschaft war er für die Koordinierung des Vorgehens der Streitkräfte der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 verantwortlich, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. |
15.3.2019 |
182. |
Sergey Alekseevich SHCHERBAKOV (Сергей Алексеевич ЩЕРБАКОВ; Сергій Олексійович ЩЕРБАКОВ) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 2.11.1986 |
Befehlshabender Offizier des U-Boot-Abwehrschiffs ‚Suzdalets‘ der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligt war und sich aktiv an der Blockade des Reedeschleppers ‚Yani Kapu‘ und der Aufbringung des Kanonenboots ‚Nikopol‘ beteiligte. Diese Handlungen haben ukrainische Schiffe daran gehindert, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. |
15.3.2019 |
183. |
Aleksandr Vladimirovich DVORNIKOV (Александр Владимирович ДВОРНИКОВ) |
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 22.8.1961 Geburtsort: Ussuriysk, Primorskiy Krai, Russian Federation |
Kommandant des südlichen Militärdistrikts der russischen Streitkräfte, Generaloberst und verantwortlich für die Streitkräfte in der Region, einschließlich der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopol. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Handlungen der Schwarzmeer-Flotte und anderer Streitkräfte der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. |
15.3.2019“ |