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Document 32019D1029

    Beschluss (EU) 2019/1029 des Rates vom 18. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 24, 30, 44, 51, 64, 75, 78, 79, 83, 85, 90, 115, 117, 129, 138, 139, 140 und 145, der Vorschläge für Anpassungen der globalen technischen Regelungen (GTR) Nr. 15 und 19, des Vorschlags zur Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.2, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung und des Vorschlags für (Änderungen der) Genehmigungen zur Erarbeitung von GTR zu vertretenden Standpunkt

    ST/9871/2019/INIT

    ABl. L 167 vom 24.6.2019, p. 27–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1029/oj

    24.6.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 167/27


    BESCHLUSS (EU) 2019/1029 DES RATES

    vom 18. Juni 2019

    über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 24, 30, 44, 51, 64, 75, 78, 79, 83, 85, 90, 115, 117, 129, 138, 139, 140 und 145, der Vorschläge für Anpassungen der globalen technischen Regelungen (GTR) Nr. 15 und 19, des Vorschlags zur Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.2, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung und des Vorschlags für (Änderungen der) Genehmigungen zur Erarbeitung von GTR zu vertretenden Standpunkt

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“), beigetreten. Das geänderte Übereinkommen von 1958 trat am 24. März 1998 in Kraft.

    (2)

    Mit dem Beschluss 2000/125/EG (2) des Rates ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) beigetreten. Das Parallelübereinkommen trat am 15. Februar 2000 in Kraft.

    (3)

    Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens können der Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und der Exekutivausschuss des Parallelabkommens (im Folgenden „einschlägige Ausschüsse der UNECE“) die Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 24, 30, 44, 51, 64, 75, 78, 79, 83, 85, 90, 115, 117, 129, 138, 139, 140 und 145, die Vorschläge für Anpassungen der globalen technischen Regelungen (GTR) Nr. 15 und 19, den Vorschlag zur Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.2, den Vorschlag für eine neue UN-Regelung und die Vorschläge für (Änderungen der) Genehmigungen zur Erarbeitung von GTR – insofern relevant – annehmen (im Folgenden „Mantelbeschluss“).

    (4)

    Die einschlägigen Ausschüsse der UNECE planen, auf der 178. Sitzung des Weltforums, die vom 24. bis 28. Juni 2019 stattfindet, einen Mantelbeschluss bezüglich der Verwaltungsbestimmungen und einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von Radfahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen und Teilen, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, sowie bezüglich globaler technischer Regelungen für dieselben anzunehmen.

    (5)

    Es ist daher angebracht, den in den einschlägigen Ausschüssen der UNECE im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme der Vorschläge für UN-Regelungen festzulegen, da diese Regelungen für die Union bindend sein werden und geeignet sind, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Typgenehmigung von Fahrzeugen maßgeblich zu beeinflussen.

    (6)

    Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein EU-Genehmigungsverfahren ersetzt und damit ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten geschaffen. Mit dieser Richtlinie wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene Regelungen (im Folgenden „UN-Regelungen“) in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass der Richtlinie 2007/46/EG wurden UN-Regelungen zunehmend in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen.

    (7)

    In Bezug auf bestimmte Teile oder Merkmale und in Anbetracht der bisherigen Erfahrungen und des technischen Fortschritts müssen die Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 17, 24, 30, 44, 64, 75, 78, 79, 83, 85, 90, 115, 117, 129, 138, 139 und 140 ergänzt und die globalen technischen Regelungen der Vereinten Nationen (GTR) Nr. 15 und 19 geändert werden. Darüber hinaus müssen einige Bestimmungen der UN-Regelungen Nr. 14, 51, 83, 129 und 145 sowie der globalen technischen Regelung der Vereinten Nationen Nr. 15 korrigiert werden. Schließlich müssen neue Anforderungen an das Notbrems-Assistenzsystem angenommen werden.

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens auf der 178. Sitzung des Weltforums vom 24. bis 28. Juni 2019 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 18. Juni 2019.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    P. DAEA


    (1)  Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).

    (2)  Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) (ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12).

    (3)  Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1).


    ANHANG

    Nr. der Regelung

    Titel des Tagesordnungspunkts

    Dokumentennummer (1)

    14

    Vorschlag für die Berichtigung 1 der Ergänzung 6 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 14 (Verankerungen der Sicherheitsgurte)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/56

    17

    Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 09 zu UN-Regelung Nr. 17 (Widerstandsfähigkeit der Sitze)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/35

    24

    Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 24 (sichtbare luftverunreinigende Stoffe, Messung der Leistung von Motoren mit Selbstzündung (Emissionen von Dieselmotoren))

    ECE/TRANS/WP.29/2019/41

    30

    Vorschlag für die Ergänzung 21 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 30 (Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/50

    44

    Vorschlag für die Ergänzung 16 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 44 (Kinderrückhaltesysteme)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/36

    51

    Vorschlag für eine Berichtigung der Ergänzung 4 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 51 (Geräuschemissionen von Fahrzeugen der Klassen M und N)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/51

    64

    Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 64 (Komplettnotrad, Notlaufreifen)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/52

    75

    Vorschlag für die Ergänzung 18 der ursprünglichen Änderungsserie zu UN-Regelung Nr. 75 (Luftreifen für Krafträder und Mopeds)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/53

    78

    Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 78 (Kraftradbremsen)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/46

    79

    Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 79 (Lenkanlage)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/73

    83

    Vorschlag für die Ergänzung 13 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/42

    83

    Vorschlag für die Ergänzung 9 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/43

    83

    Vorschlag für die Berichtigung 1 der Ergänzung 8 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/60

    85

    Vorschlag für die Ergänzung 9 zu UN-Regelung Nr. 85 (Messung der Nutzleistung und der 30-Minuten-Leistung)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/44

    90

    Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 90 (Ersatzteile für Bremsen)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/47

    115

    Entwurf der Ergänzung 8 zu UN-Regelung Nr. 115 (Nachrüstsysteme für Flüssig- und Erdgasantrieb)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/45

    117

    Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 117 (Reifen – Rollwiderstand, Rollgeräusche und Nassgriffigkeit)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/54

    129

    Vorschlag für die Ergänzung 9 der ursprünglichen Änderungsserie zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/37

    129

    Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/38

    129

    Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/39

    129

    Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/40

    129

    Vorschlag für die Berichtigung 3 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/58

    129

    Vorschlag für die Berichtigung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/59

    138

    Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 138 (Geräuscharme Straßenfahrzeuge)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/55

    139

    Vorschlag für die Ergänzung 2 zu UN-Regelung Nr. 139 (Bremsassistenzsysteme)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/48

    140

    Vorschlag für die Ergänzung 3 zu UN-Regelung Nr. 140 (Elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/49

    145

    Vorschlag für die Berichtigung 1 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 145 (ISOFIX-Verankerungssysteme, Verankerungen für den oberen ISOFIX-Haltegurt und i-Sitzplätze)

    ECE/TRANS/WP.29/2019/57

    Neue UN-Regelung

    Vorschlag für eine neue UN-Regelung über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Notbrems-Assistenzsystems (AEBS) in Fahrzeugen der Klassen M1 und N1

    ECE/TRANS/WP.29/2019/61


    GTR-Nr.

    Titel des Tagesordnungspunkts

    Dokumentennummer

    15

    Vorschlag für die Änderung 5 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 15 (Weltweites harmonisiertes Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP))

    ECE/TRANS/WP.29/2019/62

    15

    Vorschlag für eine Berichtigung der globalen technischen Regelung der UN Nr. 15 (Weltweites harmonisiertes Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP)); nur französische Fassung

    ECE/TRANS/WP.29/2019/66

     

    Vorschlag für eine Berichtigung der Änderung 1 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 15 (Weltweites harmonisiertes Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP)); nur französische Fassung

    ECE/TRANS/WP.29/2019/67

     

    Vorschlag für eine Berichtigung der Änderung 2 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 15 (Weltweites harmonisiertes Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP)); nur französische Fassung

    ECE/TRANS/WP.29/2019/68

     

    Vorschlag für eine Berichtigung der Änderung 3 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 15 (Weltweites harmonisiertes Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP)); nur französische Fassung

    ECE/TRANS/WP.29/2019/69

     

    Vorschlag für eine Berichtigung der Änderung 4 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 15 (Weltweites harmonisiertes Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP)); nur französische Fassung

    ECE/TRANS/WP.29/2019/70

    19

    Vorschlag für die Änderung 2 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 19 (Verfahren für die Prüfung der Verdunstungsemissionen im Rahmen des weltweiten harmonisierten Prüfverfahrens für leichte Nutzfahrzeuge (EVAP WLTP))

    ECE/TRANS/WP.29/2019/64


    Nr. der gemeinsamen Entschließung

    Titel des Tagesordnungspunkts

    Dokumentennummer

    M.R.2

    Vorschlag für die Änderung 1 der gemeinsamen Entschließung Nr. 2 mit Begriffsbestimmungen für Fahrzeugantriebssysteme

    ECE/TRANS/WP.29/2019/71


    Verschiedenes

    Titel des Tagesordnungspunkts

    Dokumentennummer

     

    Überarbeitete Genehmigung zur Ausarbeitung der Änderung Nr. 2 der globalen technischen Regelung der Vereinten Nationen Nr. 16 (Reifen)

    ECE/TRANS/WP.29/AC.3/48/Rev.1

     

    Vorschlag für Änderungen der Genehmigung zur Ausarbeitung der globalen technischen Regelung der UN über Emissionen im praktischen Fahrbetrieb

    ECE/TRANS/WP.29/2019/72

     

    Genehmigung zur Erarbeitung einer neuen globalen technischen Regelung der UN über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb

    ECE/TRANS/WP.29/AC.3/53


    (1)  Alle in der Tabelle genannten Dokumente sind unter folgendem Link verfügbar: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/gen2018.html.


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