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Document 32018H0607(01)

Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

ST/9010/2018/INIT

ABl. C 195 vom 7.6.2018, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/1


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 22. Mai 2018

zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

(2018/C 195/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 165 und 166,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Union gründet sich auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten gemeinsamen Werte und allgemeinen Grundsätze, nämlich die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Nach Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union ist es Ziel der Union, ihre Werte zu verteidigen und zu fördern.

(2)

Von diesen Wertvorstellungen geleitet ist es der Union gelungen, Länder, Gemeinschaften und Menschen in einem einzigartigen politischen Projekt zusammenzuführen und die längste Friedenszeit in Europa zu ermöglichen, die wiederum soziale Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstand gefördert hat. Mit der Annahme der im Vertrag festgelegten Werte durch die Mitgliedstaaten wurde eine gemeinsame Basis geschaffen, die das charakteristische Merkmal europäischer Lebensart und Identität ist und der Union ihren Platz in der Welt gibt.

(3)

Die Union und ihre Mitgliedstaaten stehen vor zahlreichen Herausforderungen, darunter Populismus, Fremdenfeindlichkeit, auf Spaltung zielender Nationalismus, Diskriminierung, Verbreitung von Falschmeldungen und -informationen sowie Radikalisierung, die zu gewaltbereitem Extremismus führt. Diese Phänomene könnten die Fundamente unserer Demokratien ernsthaft gefährden, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Institutionen untergraben und verhindern, dass ein Gefühl der Zugehörigkeit zu den europäischen Gesellschaften entsteht.

(4)

Fehlendes Wissen über die Entstehungsgeschichte der Union, die Motive für ihre Gründung und ihre grundlegende Arbeitsweise fördern Falschinformationen und verhindern, dass sich die Menschen eine fundierte Meinung über das Handeln der EU bilden können. Das Wissen um die Vielfalt der Union und ihrer Mitgliedstaaten fördert gegenseitige Achtung, Verständnis und Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten.

(5)

Bildung in all ihren Formen und auf allen Ebenen und ab dem frühen Kindesalter spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung gemeinsamer Werte. Sie gewährleistet soziale Inklusion, indem sie jedem Kind eine faire Chance auf und gleiche Möglichkeiten für Erfolg bietet. Sie eröffnet den Menschen die Möglichkeit, aktive und kritische Bürgerinnen und Bürger zu werden, und trägt dazu bei, die europäische Identität besser zu verstehen.

(6)

Beim Agenda-Treffen der Staats- und Regierungschefs im November 2017 in Göteborg wurde über die Bedeutung von Bildung und Kultur für die Zukunft Europas gesprochen. In ihrem Diskussionsbeitrag erläuterte die Kommission ihre Vision eines europäischen Bildungsraums und schlug in ihrer Mitteilung „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ (1), in der es u. a. heißt, dass „die Stärkung unserer europäischen Identität unverzichtbar [bleibt], und Bildung und Kultur die besten Mittel [sind], um dies zu erreichen“, mehrere Initiativen vor.

(7)

Im Anschluss an das Treffen der Staats- und Regierungschefs in Göteborg hob der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2017 (2) hervor, dass Bildung und Kultur der Schlüssel zum Aufbau inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften und zur Aufrechterhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit ist.

(8)

Eines der Ziele des Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (3), nämlich das Ziel Chancengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt und aktiven Bürgersinn zu fördern, wurde ausgehend von der Überzeugung festgelegt, dass das Bildungswesen interkulturelle Kompetenzen, demokratische Werte und die Achtung der Grundrechte fördern, jede Form von Diskriminierung und Rassismus verhindern und bekämpfen sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene dazu befähigen sollte, positiv mit Gleichaltrigen unterschiedlicher Herkunft zu interagieren.

(9)

Mit der am 17. März 2015 von den europäischen Bildungsministern angenommenen Pariser Erklärung verpflichten sich die Mitgliedstaaten, gemeinsame Werte zu fördern, kritisches Denken und Medienkompetenz sowie inklusive Bildung und den interkulturellen Dialog zu stärken. Die Antworten auf die EU-weite öffentliche Konsultation (4) zeigen ganz eindeutig, dass inklusive Bildung gefördert werden sollte. Lediglich 16 % der Konsultationsteilnehmer meinen, dass die Bildung aktuell dieses Ziel erreicht; 95 % sind der Ansicht, dass Bildung jungen Menschen dabei helfen sollte, die Bedeutung gemeinsamer Werte zu verstehen, und dass die Union die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Aufgabe unterstützen sollte (98 %).

(10)

Der im Auftrag der Kommission erstellte Eurydice-Bericht „Citizenship Education at School in Europe“ (2017) zeigt, dass politische Bildung gegenwärtig in zahlreichen europäischen Ländern ein wichtiges Thema ist. Trotzdem fehlt in fast der Hälfte der Länder eine Strategie, um politische Bildung in die Lehrkräfteausbildung einzubinden. Deshalb müssen Lehrkräfte durch Maßnahmen unterstützt und befähigt werden, eine offene Lernkultur und ein offenes Lernumfeld zu schaffen und mit inhomogenen Lerngruppen umzugehen, um Bürgerkompetenz zu unterrichten, das gemeinsame Erbe Europas zu vermitteln und gemeinsame Werte zu fördern sowie eine Vorbildfunktion für die Lernenden zu übernehmen.

(11)

Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt, ist in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor ein akutes Problem. Die Förderung gemeinsamer Werte — z. B. über die Bildungspolitik — als Faktor, der den sozialen Zusammenhalt und die Integration beeinflusst, ist integraler Bestandteil der Lösung. Um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, hat die Europäische Kommission im Juli 2017 eine hochrangige Expertengruppe zum Thema Radikalisierung (5) eingesetzt, um Unterstützungsmaßnahmen zu erarbeiten, u. a. im Bildungsbereich.

(12)

Die jüngsten Ergebnisse der PISA-Studie und des Monitors für die allgemeine und berufliche Bildung 2017 weisen deutlich darauf hin, dass zwischen Ungleichheiten im Bildungsbereich und dem sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler ein Zusammenhang besteht. Die PISA-Daten zeigen, dass Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Haushalten eine dreimal höhere Wahrscheinlichkeit haben, schlechtere Leistungen zu erbringen als wohlhabendere Gleichaltrige, und dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so oft in der Gruppe der Leistungsschwachen zu finden sind. Um der Marginalisierung junger Menschen vorzubeugen, sind inklusive und gerechte Bildungssysteme, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördern, die Basis für eine aktive Bürgerschaft schaffen und die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen, unerlässlich.

(13)

Die Internationale Studie zur politischen und staatsbürgerlichen Bildung 2016 der Internationalen Vereinigung zur Bildungsbewertung deutet darauf hin, dass nationale und europäische Identitäten positiv nebeneinander bestehen können und einander nicht ausschließen. Sie hat außerdem ergeben, dass Studierende mit höherer politischer Bildung tendenziell auch tolerantere Ansichten äußern.

(14)

Aus Eurobarometer-Umfragen geht hervor, dass die Menschen erstaunlich wenig über die Union wissen. Nach einer 2014 durchgeführten Meinungsumfrage sind 44 % der Befragten der Ansicht, dass sie nur bedingt verstehen, wie die Union funktioniert, während aus einer 2011 durchgeführten Umfrage hervorgeht, dass eine relative Mehrheit der Ansicht ist, nicht gut über die Europäische Union informiert zu sein. Die gleiche Studie ergab auch, dass ein Drittel der Befragten nicht genau weiß, wie viele Mitgliedstaaten die Union hat. Nach der Eurobarometer-Umfrage von 2017 sind 89 % der jungen Europäerinnen und Europäer der Ansicht, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass sie in der Schule besser über ihre Rechte und Pflichten als Bürgerinnen und Bürger der Union aufgeklärt werden. Und schließlich geht aus der jüngsten Eurobarometer-Umfrage hervor, dass 35 % der Befragten vergleichbare Bildungsstandards als am hilfreichsten für die Zukunft Europas einschätzen.

(15)

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, um alle Ziele der Pariser Erklärung 2015 weiter umzusetzen. Vor allem gilt es, gemeinsame Werte als Einflussfaktoren für Zusammenhalt und Inklusion weiterhin zu fördern, die Umsetzung partizipativer Lernumgebungen auf allen Bildungsebenen zu unterstützen, die Ausbildung von Lehrkräften im Hinblick auf politische Bildung und Diversität zu verbessern sowie die Medienkompetenz aller Lernenden ebenso zu steigern wie ihre Fähigkeit, kritisch zu denken.

(16)

Dafür zu sorgen, dass alle Lernenden, auch Lernende mit Migrationshintergrund oder aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, mit besonderen Bedürfnissen oder mit Behinderungen (in Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), wirklich gleichberechtigt Zugang zu hochwertiger inklusiver Bildung haben, ist Voraussetzung für einen stärkeren sozialen Zusammenhalt. Für diese Bestrebungen könnten die Mitgliedstaaten bereits existierende EU-Instrumente nutzen, insbesondere Erasmus+, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Kreatives Europa, Europa für Bürgerinnen und Bürger, das Europäische Solidaritätscorps und Horizont 2020, sowie die Beratung und das Expertenwissen der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung in Anspruch nehmen.

(17)

Das Programm Erasmus+ zeigt, dass Mobilität und grenzüberschreitende Kontakte ein wirksamer Weg sind, um europäische Identität erfahrbar zu machen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Kategorien von Lernenden in ganz Europa gleichermaßen von den Möglichkeiten profitieren können, die dieses Programm bietet; insbesondere durch Schulaustauschprogramme zwischen den Mitgliedstaaten. Virtuelle Mobilität, vor allem im Rahmen des eTwinning-Netzes, ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, direkten Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern herzustellen, und sollte in den nächsten Jahren in größerem Umfang in Kombination mit physischer Mobilität genutzt werden.

(18)

Das Einbringen einer europäischen Dimension in den Unterricht sollte dazu beitragen, dass Lernende europäische Identität in ihrer gesamten Diversität erfahren und ein positives und inklusives Zugehörigkeitsgefühl zu Europa entwickeln, das ihre jeweilige lokale, regionale und nationale Identität und Tradition ergänzt. Dieser Aspekt ist auch wichtig, um ein besseres Verständnis sowohl der Union als auch ihrer Mitgliedstaaten zu fördern.

(19)

Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit werden in dieser Empfehlung zur Gänze gewahrt. Der Inhalt dieser Empfehlung schränkt die nationalen Vorrechte in diesen Bereichen, insbesondere im Bereich der nationalen politischen Bildung, nicht ein —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

Die Mitgliedstaaten sollten

Förderung gemeinsamer Werte

1.

die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten gemeinsamen Werte ab dem frühen Kindesalter und auf allen Ebenen und bei allen Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens fördern, um den sozialen Zusammenhalt und das positive und inklusive Zugehörigkeitsgefühl auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene zu verstärken;

2.

die Verpflichtungen der Pariser Erklärung weiter umsetzen, insbesondere durch

a)

Förderung eines aktiven bürgerschaftlichen Engagements und ethischer Bildung sowie eines offenen Klimas im Klassenzimmer, um tolerante und demokratische Einstellungen sowie soziale, staatsbürgerliche und interkulturelle Kompetenzen zu stärken,

b)

Förderung kritischen Denkens und der Medienkompetenz, insbesondere im Umgang mit dem Internet und sozialen Medien, um das Bewusstsein für die Risiken in Verbindung mit der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zu schärfen und eine solide Urteilsbildung zu ermöglichen,

c)

Nutzung bestehender oder im Bedarfsfall Schaffung neuer Strukturen, die die aktive Einbindung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der dazugehörigen Gemeinschaft in die Schulen fördern, und

d)

Unterstützung von Möglichkeiten für junge Menschen, am demokratischen Leben teilzuhaben und sich aktiv, kritisch und verantwortungsbewusst in der Gemeinschaft zu engagieren;

3.

die vorhandenen Tools zur Förderung politischer Bildung, beispielsweise den Referenzrahmen „Competences for Democratic Culture“ des Europarates, wirksam einsetzen;

Ein inklusives Bildungsangebot

4.

inklusive Bildung für alle Lernenden fördern, insbesondere durch

a)

Inklusion aller Lernenden in eine hochwertige Bildung ab dem frühen Kindesalter und während des ganzen Lebens,

b)

ein geeignetes Unterstützungsangebot für alle Lernenden entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen, auch für Lernende aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, mit Migrationshintergrund, mit besonderen Bedürfnissen und für hochbegabte Lernende,

c)

einen einfacheren Wechsel zwischen verschiedenen Bildungswegen und -stufen und das Angebot einer angemessenen Bildungs- und Berufsberatung;

5.

die Europäische Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung auf freiwilliger Basis wirksam für die Umsetzung und das Monitoring erfolgreicher inklusiver Ansätze in ihren Bildungssystemen nutzen;

Förderung einer europäischen Dimension im Unterricht

6.

eine europäische Dimension im Unterricht fördern, indem sie dazu anregen,

a)

das Verständnis des europäischen Kontextes, des gemeinsamen Erbes und der gemeinsamen Werte sowie das Bewusstsein für die soziale, kulturelle und historische Einheit und Vielfalt der Union und der Mitgliedstaaten der Union zu vertiefen,

b)

das Wissen über die Entstehungsgeschichte, die Werte und die Arbeitsweise der Union zu erweitern,

c)

dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am eTwinning-Netz, an grenzüberschreitender Mobilität und an länderübergreifenden Projekten, vor allem für Schulen, teilnehmen,

d)

Basisprojekte durchzuführen, um in Lernumgebungen für die Europäische Union zu sensibilisieren und die Kenntnisse über die Europäische Union zu verbessern, insbesondere durch direkte Interaktion mit den jungen Menschen, wobei beispielsweise auf freiwilliger Basis jährlich ein „Tag der Europäischen Union“ in Lernumgebungen begangen werden könnte;

Unterstützung für Bildungspersonal und den Unterricht

7.

es dem Bildungspersonal ermöglichen, gemeinsame Werte zu fördern und inklusive Bildung anzubieten, und zwar durch

a)

Maßnahmen, die das Bildungspersonal befähigen, gemeinsame Werte zu vermitteln, aktive Bürgerschaft zu fördern und gleichzeitig ein Zugehörigkeitsgefühl entstehen zu lassen und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Lernenden gerecht zu werden, und

b)

Förderung von Erst- und Weiterbildung, Austauschprojekten, Peer-Learning- und Peer-Counselling-Programmen sowie Beratung und Mentoring für Bildungspersonal;

Durchführungsmaßnahmen

8.

mit Blick auf die Umsetzung dieser Empfehlungen bestehende Strategien und die derzeitige Praxis im Bereich der Bildung und des nicht formalen Lernens überprüfen und wo nötig verbessern;

9.

ermitteln, wo Bedarf besteht, und die Einbindung der Öffentlichkeit, die Nutzung vorhandener oder bei Bedarf die Erhebung neuer Daten mit Blick auf eine stärker faktengestützte Politik in Bezug auf die soziale und die bürgerschaftliche Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern;

10.

weiterhin innerhalb strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport und Kultur durch Peer-Learning, Peer-Counselling und den Austausch bewährter Verfahren im Hinblick auf die Förderung gemeinsamer Werte zusammenarbeiten;

11.

die EU-Finanzierungsinstrumente, insbesondere Erasmus+, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Kreatives Europa, Europa für Bürgerinnen und Bürger, das Programm Rechte, Gleichheit und Unionsbürgerschaft und Horizont 2020 mit Blick auf die Umsetzung dieser Empfehlungen wirksam nutzen;

BEGRÜSST, DASS DIE KOMMISSION BEABSICHTIGT,

12.

die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Empfehlung durch die vorhandenen Tools und Finanzierungsinstrumente, beispielsweise das Programm Erasmus+, zu unterstützen, und zwar insbesondere durch Lernmobilität auf allen Bildungsebenen mit dem Schwerpunkt Schulen, länderübergreifende Projekte, das eTwinning-Netz sowie Jean-Monnet-Aktivitäten;

13.

nationale und regionale Politikreformen sowie nationale und regionale Praxisverbesserungen durch den ET-2020-Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie etwaige Nachfolgerahmen zu unterstützen;

14.

bei Bedarf praktische Referenzinstrumente und Leitdokumente für Politikverantwortliche und Fachleute zu erstellen und regelmäßig zu überarbeiten sowie Forschungsvorhaben und die Einbindung von Interessenträgern zu unterstützen, um den Wissensbedarf zu decken;

15.

die als Reaktion auf diese Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu bewerten und zu evaluieren, insbesondere mit Hilfe des ET-2020-Rahmens, einschließlich des Monitors für die allgemeine und berufliche Bildung.

Geschehen zu Brüssel am 22. Mai 2018.

Für den Rat

Der Präsident

K. VALCHEV


(1)  COM(2017) 673 final.

(2)  EUCO 19/1/17 REV 1.

(3)  Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) — Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25).

(4)  SWD(2018) 13 final.

(5)  Beschluss der Kommission vom 27. Juli 2017 zur Einsetzung der hochrangigen Expertengruppe der Kommission zum Thema Radikalisierung (ABl. C 252 vom 3.8.2017, S. 3).


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