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Document 32014D0197

    2014/197/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 18. Februar 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

    ABl. L 107 vom 10.4.2014, p. 61–68 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/197/oj

    10.4.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 107/61


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

    vom 18. Februar 2014

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

    (2014/197/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit Durchführungsbeschluss 2011/344/EU (2) gewährte der Rat Portugal auf dessen Ersuchen am 17. Mai 2011 finanziellen Beistand. Dieser finanzielle Beistand wurde zur Unterstützung eines rigorosen Wirtschafts- und Finanzreformprogramms (im Folgenden „das Programm“) gewährt, das darauf abzielt, das Vertrauen wiederherzustellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum zu ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union zu erhalten.

    (2)

    Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Zeit vom 4. Dezember bis zum 16. Dezember 2013 die Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des Programms zum zehnten Mal überprüft.

    (3)

    Das vierteljährliche reale Bruttoinlandsprodukts-Wachstum war im dritten Quartal 2013 weiterhin positiv und die projizierte Erholung wird durch die kurzfristigen Indikatoren bestätigt. Auf Jahresbasis dürfte das reale BIP 2013 zwar noch um 1,6 % schrumpfen, sich den Prognosen zufolge aber 2014 und 2015 mit Zuwachsraten von 0,8 % bzw. 1,5 % wieder im positiven Bereich bewegen. Die Arbeitsmarktaussichten haben sich ebenfalls aufgehellt, doch ist die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch und wird 2014 mit 16,8 % voraussichtlich einen Höchststand erreichen, bevor sie anschließend progressiv zurückgeht. Die makroökonomischen Aussichten sind nach wie vor mit Abwärtsrisiken behaftet, da die projizierte Erholung maßgeblich von einer positiven Außenhandels- und Finanzmarktentwicklung abhängt, die wiederum auch von den europäischen Aussichten im Allgemeinen bestimmt wird.

    (4)

    Bis November 2013 verringerte sich das Defizit in den öffentlichen Kassen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (unter Abzug von Sonderfaktoren) um 0,25 % des BIP, da die Einnahmen schneller stiegen als die Ausgaben. Das raschere Wachstum des Steueraufkommens spiegelt die konjunkturelle Erholung der letzten Monate sowie die verbesserte Effizienz der Steuerverwaltung wider, insbesondere im Kampf gegen Steuerbetrug. Auf der Ausgabenseite entspricht der Haushaltsvollzug im Großen und Ganzen den Zielsetzungen des zweiten Nachtragshaushalts.

    (5)

    Das gesamtstaatliche Defizitziel von 5,5 % des BIP für 2013 (ohne Bankenrekapitalisierung) dürfte erreicht worden sein, wobei das Defizit sogar unter dem Zielwert bleiben könnte. Dies liegt daran, dass in den letzten Monaten des Jahres Aufwärtsrisiken eintraten, während die Abwärtsrisiken überwiegend entfielen. So dürfte insbesondere die Steuererhebung die mit dem zweiten Nachtragshaushalt implizierten Ziele übertreffen. Hinzu kommt, dass das Ende 2013 aufgelegte einmalige Programm zur straffreien Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen rund 0,3 % des BIP mehr einbrachte als erwartet. Auch die Abschöpfung von Mitteln der Union dürfte besser ausfallen als zuvor geschätzt. Darüber hinaus haben sich die von den Neuverhandlungen öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) ausgehenden Abwärtsrisiken abgeschwächt. Einige Abwärtsrisiken bleiben allerdings bestehen. So könnte insbesondere das Aufkommen aus Eigentumssteuern niedriger ausfallen als erwartet, während Ausgabenüberschreitungen bei bestimmten Posten, insbesondere Personal, Vorleistungen und Renten, nicht auszuschließen sind.

    (6)

    Der Staatshaushalt 2014 und andere flankierende Rechtsvorschriften sind mit einem Defizitziel von 4 % des BIP im Jahr 2014 vereinbar. Um das Ziel zu erreichen, werden Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von rund 2,3 % des BIP umgesetzt, die auch einen gewissen Spielraum für etwaigen Haushaltsdruck und die Wiederauffüllung der vorläufigen Haushaltsmittel für 2014 lassen. Diese Maßnahmen sind vorwiegend dauerhaft angelegt und beruhen vor allem auf Ausgabeneinsparungen.

    (7)

    Der Großteil der Konsolidierung im Jahr 2014 — etwa 1,8 % des BIP — sollte aus der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben herrühren, die im letzten Jahr mit dem Ziel durchgeführt wurde, die Bereitstellung von Sozialleistungen und öffentlichen Dienstleistungen gerechter und effizienter zu gestalten. Die auf die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben zurückgehenden Maßnahmen werden im Wesentlichen auf drei Wegen implementiert: 1. Begrenzung der Ausgaben des öffentlichen Sektors für Löhne und Gehälter durch Personalabbau im öffentlichen Sektor bei gleichzeitiger Erhöhung des Anteils der Höherqualifizierten, namentlich durch ein Weiterbildungsprogramm und eine freiwillige Ausscheideregelung; weitere Angleichung der arbeitsrechtlichen Regelungen des öffentlichen Sektors an die Privatwirtschaft und Änderung der Lohntarifordnung sowie Straffung der Lohnzulagen; Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge zu den speziellen Krankheitsversicherungen des öffentlichen Dienstes mit dem Ziel, dass sich diese Versicherungen selbst tragen; 2. Begrenzung der öffentlichen Rentenausgaben, da deren langfristige Tragfähigkeit angesichts der demografischen Entwicklungen bei gleichzeitigem Schutz der niedrigsten Renten neu bewertet werden muss; hierzu soll das gesetzliche Rentenalter mittels Änderungen am Nachhaltigkeitsfaktor angehoben werden; Neujustierung des „außerordentlichen Solidaritätszuschlags“ durch Senkung der Eingangsschwelle für die Anwendung des progressiven Satzes sowie der Schwellen für die Anwendung der höheren Sätze; Straffung der Hinterbliebenenversorgung sowohl der Caixa Geral de Aposentações (CGA) als auch der allgemeinen Rentenversicherung; Kürzung der lebenslangen Politikerpensionen; 3. Einsparungen bei Vorleistungen und Ausgabenprogrammen quer durch die Fachministerien.

    (8)

    Um das Defizitziel von 4 % des BIP zu erreichen, wird das auf die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben zurückgehende Maßnahmenpaket durch weitere dauerhafte einnahmenseitige Maßnahmen mit geringerer Einzelwirkung und einem Gesamtumfang von 0,4 % des BIP ergänzt, die die Effizienz und Gerechtigkeit des aktuellen Steuer- und Sozialleistungsgefüges weiter verbessern sollen. Darüber hinaus sollen verschiedene einmalige Maßnahmen im Gesamtumfang von 0,2 % des BIP durchgeführt werden, die die einmaligen Anfangskosten der Einführung einer einvernehmlichen Ausscheideregelung im öffentlichen Sektor mehr als ausgleichen.

    (9)

    Die meisten der obengenannten Maßnahmen wurden mit dem Haushaltsgesetz 2014 oder mittels Änderung von Einzelgesetzen erlassen. Einige der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen haben noch nicht den gesamten Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Dazu gehören die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Hinterbliebenenrenten (soweit sie über die Änderung der Ersatzquoten im Falle der Kumulierung mit anderen Renten hinausgeht), der Verkauf von Online-Glücksspiellizenzen, die Überführung des Gesundheitsfonds der Post (CTT) in den Sektor Staat und der Verkauf von Hafenkonzessionen.

    (10)

    Eine umfassende Körperschaftsteuerreform zwecks stärkerer Vereinfachung sowie Förderung der internationalen Ausrichtung und Wettbewerbsfähigkeit der portugiesischen Unternehmen wurde im Dezember 2013 vom Parlament verabschiedet und trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Kernpunkte der Reform sind die Senkung des Körperschaftsteuer-Regelsatzes von 25 % auf 23 % und ein ermäßigter Körperschaftsteuersatz von 17 % auf die ersten 15 000 EUR des steuerbaren Einkommens von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zusätzlich zu den bestehenden Steuerzuschlägen wird künftig eine dritte Zusatzsteuer von 7 % auf steuerbare Gewinne oberhalb von 35 Mio. EUR erhoben. Andere zentrale Punkte der Reform sind die Überarbeitung steuerlicher Anreize, Veränderungen bei der Besteuerung von Dividenden und Kapitalerträgen, der Gruppenbesteuerung und den Regelungen für immaterielle Vermögenswerte, die Einführung bestimmter Steuerbefreiungen für Beteiligungen, eine Verlängerung der Verlustvortragsfrist und eine weitere Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen.

    (11)

    Die Schuldenquote dürfte im Jahr 2013 unterhalb von 129,5 % des BIP ihren Höchststand erreichen und anschließend zurückgehen. Die Aufwärtskorrektur des Schuldenprofils gegenüber der kombinierten achten und neunten Überprüfung trotz des unerwartet guten Haushaltsvollzugs erklärt sich zu weiten Teilen durch eine erhebliche Erhöhung des staatlichen Kassensaldos sowie den Aufschub einiger kurzfristig schuldensenkender Maßnahmen seitens des Fonds zur Stabilisierung der Sozialversicherungsfinanzen bis ins Jahr 2014. Dementsprechend wird die Nettoverschuldung — ohne Bareinlagen der Instituto de Gestão do Crédito Público (IGCP) — den Projektionen zufolge mit rund 120 % des BIP ihren Höchstwert erreichen, der damit etwas niedriger liegt als bei der letzten Überprüfung erwartet. Der ab 2014 einsetzende Rückgang der gesamtstaatlichen Schuldenquote wird durch die projizierte Konjunkturerholung sowie einen Rückgang der Bareinlagen und die Durchführung der kurzfristig schuldenreduzierenden Maßnahmen der Sozialversicherung unterstützt.

    (12)

    Die Haushaltsanpassung wird durch eine Reihe struktureller finanzpolitischer Maßnahmen flankiert, die die Kontrolle der Staatsausgaben und die Einnahmenerhebung verbessern sollen. Die umfassende Reform des Haushaltsrahmengesetzes kommt in mehreren wichtigen Bereichen voran. Angesichts der Tragweite der Reformen und der Notwendigkeit breit angelegter Konsultationen mit allen maßgeblichen Interessenträgern dürfte die Reform allerdings in zwei Stufen erfolgen. Das neue Verpflichtungskontrollsystem zeigt Wirkung bei der Eindämmung neuer Zahlungsrückstände, doch muss seine Umsetzung genau beobachtet werden, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen durch verfügbare Finanzierungsmittel gedeckt sind. Um dies zu bewerten und die Abläufe zu verbessern, soll eine Taskforce eingerichtet werden. Die laufenden Reformen der öffentlichen Verwaltung zielen darauf ab, Beschäftigung und Einrichtungen im öffentlichen Sektor zu modernisieren und zu rationalisieren. Die Reformen zur Einführung eines modernen Compliance-Risikomanagements für die Steuerverwaltung werden fortgesetzt. Vor Kurzem wurde ein neues Referat „Risikobewertung“ geschaffen, das demnächst seine Arbeit aufnehmen und sich in erster Linie darauf konzentrieren wird, die Steuerehrlichkeit bestimmter Gruppen wie Selbständiger und Vermögender zu verbessern. Einige andere Reformen, wie die zahlenmäßige Verringerung der lokalen Finanzämter, haben sich verzögert. Die Neuverhandlung der ÖPP ist zwar vorangekommen, konnte jedoch bis Ende 2013 nicht abgeschlossen werden. Gleichwohl werden für 2014 und danach erhebliche Einsparungen erwartet. Die staatseigenen Unternehmen erzielten Ende 2012 im Schnitt ein ausgeglichenes Betriebsergebnis, und weitere Reformen sind geplant, damit sich ihre Ergebnisse nicht wieder verschlechtern. Die Privatisierung ist gut vorangekommen und hat mehr eingebracht als den im Programm gesetzten Zielwert. Die Reformen im Gesundheitswesen führen zu erheblichen Einsparungen und werden weiterhin im Wesentlichen den Zielvorgaben entsprechend umgesetzt.

    (13)

    Die Umsetzung von Maßnahmen und die Reformen im Gesundheitswesen kommen weiter voran und führen zu Einsparungen durch mehr Effizienz. Das konsolidierte Defizit des Sektors wurde seit 2010 erheblich gesenkt. Allerdings waren die Behörden aufgrund der noch vorhandenen Zahlungsrückstände, der eng bemessenen Haushaltslinie und der aufgrund der Wiedereinführung des 13. und 14. Monatsgehalts höheren Personalkosten gezwungen, die beschlossenen Reformen zu beschleunigen. Die erheblichen Zahlungsrückstände sind in hohem Maße (wenn auch nicht ausschließlich) darauf zurückzuführen, dass die staatlichen Krankenhäuser im Vergleich zu den von ihnen erbrachten Dienstleistungen durchweg unterfinanziert sind. Die Behörden halten an ihrer Verpflichtung fest, die laufende Reform des Krankenhauswesens zu Ende zu führen und das Maßnahmenpaket für die Bereiche Arzneimittel, zentrale Beschaffung und Grundversorgung weiter auszutarieren.

    (14)

    Die Eigenkapitalausstattung der Banken erfüllte weiterhin problemlos die Kapitalpuffervorgabe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die im Programm enthaltene Zielvorgabe einer harten Kernkapitalquote von 10 %. Selbst wenn die Eigenmittelausstattung der Banken nach der neuen Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) bewertet wird, ist der Kapitalpuffer durch die Bank noch ausreichend. Die neuen Eigenkapitalvorschriften gelten ab Januar 2014 und sehen für das harte Kernkapital einen Schwellenwert von 7 % vor. Das Kredit/Einlagen-Verhältnis liegt systemweit bei 120,7 % und dürfte bis Ende 2014 weiter sinken, wobei einige Banken schon heute unter der Schwelle liegen. Die Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen für den Unternehmenssektor werden kontinuierlich verstärkt. Gestützt auf die Empfehlungen der im Jahr 2013 durchgeführten externen Prüfung der bestehenden staatlich geförderten Kreditlinien führen die Behörden Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Steuerung dieser Instrumente durch, einschließlich der Kapazitäten und Praktiken für das Risikomanagement. Der Rechtsrahmen für die neuen Umschuldungsinstrumente zugunsten privater Haushalte und für außergerichtliche Schuldenvergleiche ist eingeführt und voll funktionsfähig. In ähnlicher Weise wird nun, da die neuen Umschuldungs- und Beitreibungsmechanismen in Kraft sind, bewertet, wie sich die Änderungen an den gesetzlichen Insolvenz- und Sanierungsvorschriften für Unternehmen auswirken. Das Instrumentarium für das Krisenmanagement wird vervollständigt. Der Bankenabwicklungsfonds funktioniert, Befugnisse für ein frühzeitiges Eingreifen wurden eingeführt und das Rekapitalisierungsgesetz wurde geändert, um der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem 1. August 2013 auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise (3) Rechnung zu tragen. Die Agenda zur Verbesserung der Wirksamkeit und Steuerung des staatlichen Bürgschaftssystems wird umgesetzt, um den Finanzierungsbedürfnissen von KMU besser gerecht zu werden.

    (15)

    Bei der Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Behörden haben zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um die Arbeitslosigkeit zu senken und die Funktionsweise des Arbeitsmarkts zu verbessern, unter anderem durch einen Ausbau der Aktivierungsmaßnahmen und einen Plan zur Umsetzung der Jugendgarantie. Nachdem vorherige Regelungen des Kündigungsschutzes für verfassungswidrig erklärt worden waren, wird zurzeit an einer Änderung der betreffenden Regelungen gearbeitet. Zusätzliche Maßnahmen wurden im Bildungsbereich eingeführt, in dem insgesamt zufriedenstellende Fortschritte erzielt wurden.

    (16)

    Für 2014 wurde von der Regierung eine neue Abgabe für Energieversorger beschlossen, die im Auge behalten werden muss, um Verzerrungen im System zu vermeiden. Um die Energietarifschulden zu begleichen und die langfristige Tragfähigkeit des Systems zu gewährleisten, sind weitere Reformen erforderlich.

    (17)

    Im Telekommunikations- und Postsektor wurden Maßnahmen durchgeführt, um Unionsrecht zu erfüllen und die Erreichung der Programmziele zu unterstützen. Die Auswahl der Universaldienstanbieter und die Überprüfung des bestehenden Vertrags mit dem etablierten Betreiber sind positive Entwicklungen auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4). Durch die Veröffentlichung gesetzlicher Rahmenvorschriften für den Konzessionsvertrag mit dem staatlichen Postdienstanbieter wird sich die derzeitige Konzessionslaufzeit verkürzen, was für mehr Wettbewerb sorgt. Die Behörden halten an ihrer Verpflichtung fest, die Nachhaltigkeit und Effizienz des Verkehrssektors zu erhöhen.

    (18)

    Die sektorspezifischen Rechtsvorschriften zur Anpassung an die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) kommen voran, allerdings mit gewissen Verzögerungen beim Erlass des regulatorischen Rahmens für die Bauwirtschaft, der geänderten Satzungen der Berufsorganisationen und der internen Vorschriften zur Einführung des horizontalen Rahmengesetzes über die öffentlich-rechtlichen Berufsorganisationen. Die Behörden haben sich verpflichtet, die Funktionsweise der einheitlichen Ansprechpartner weiter zu verbessern.

    (19)

    Nach der vollständigen Einführung des neuen Rechtsrahmens wird die Reform der städtischen Miet- und Pachtverträge nun bewertet. Die Behörden wollen die Anstrengungen im Kampf gegen Steuerumgehung am Mietmarkt verstärken.

    (20)

    Der neue Rahmen für die nationalen Regulierungsbehörden kommt voran, und die einschlägigen Satzungen werden geändert und dürften in Kürze verabschiedet werden. Die Veröffentlichung einer neuen Durchführungsverordnung, die die Beiträge der Regulierungsbehörden für 2014 regelt, hat sich verzögert.

    (21)

    Die Reform des Justizwesens kommt planmäßig voran. Bei der Umsetzung des Gesetzes über die Organisation des Justizwesens, mit dem das Gerichtswesen gestrafft werden soll, wurden Fortschritte erzielt, ein Gesetz zur Stärkung der Rolle von Vollzugsbeamten und Insolvenzverwaltern wurde veröffentlicht und die Schaffung eines neuen außergerichtlichen Verfahrens zur Ermittlung und Beilegung außergerichtlich lösbarer Fälle wird in Kürze abgeschlossen sein. Die Maßnahmen zur Verbesserung des Lizenz- und Genehmigungswesens und zur Verringerung des Bürokratieaufwands sind mit der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Straffung der Lizenz- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Tourismus, Industrie und Raumplanung vorangekommen. An Rechtsvorschriften für gewerbliche Genehmigungen und Lizenzen wird gearbeitet und der Rechtsrahmen für Städteplanung und Bau wird überprüft.

    (22)

    Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 3 Absätze 8 und 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU erhält folgende Fassung:

    „(8)   Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2014 folgende Maßnahmen:

    a)

    Das gesamtstaatliche Defizit 2014 darf 4 % des BIP nicht übersteigen. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen werden die Kosten, die die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor für den Haushalt verursachen könnten. Um dieses Ziel zu erreichen, führt Portugal Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 2,3 % des BIP durch, wie sie im Haushaltsgesetz 2014 und den zu diesem Zweck erlassenen flankierenden Rechtsvorschriften festgelegt sind;

    b)

    über die bisher beschlossenen Rentenmaßnahmen hinaus wird das bestehende Gesetz über das CGA bis Ende Januar 2014 geändert, um sicherzustellen, dass die neuen Regeln für den Nachhaltigkeitsfaktor und somit auch das höhere Renteneintrittsalter auch für dieses System gelten; außerdem entwickelt Portugal im Rahmen der laufenden strukturellen Reform des Altersversorgungssystems im Laufe des Jahres 2014 neue umfassende Maßnahmen, um die langfristige Tragfähigkeit des Systems unter stärkerer Achtung von Gerechtigkeitsgrundsätzen sicherzustellen;

    c)

    um mögliche Ausgabenüberschreitungen im Zaum zu halten, behält die Regierung die Einhaltung der Ausgabenplafonds der Ministerien mittels monatlicher Berichterstattung an den Ministerrat genauestens im Auge;

    d)

    die geplanten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterbliebenenrenten und bei den Bedingungen für den Verkauf von Online-Glücksspiellizenzen werden von Portugal zügig festgelegt und eingeführt. Außerdem unternimmt Portugal entscheidende Schritte zur Umsetzung des Verkaufs der Hafenkonzessionen;

    e)

    die umfassende Reform der Körperschaftsteuer erfolgt innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens, damit die Zielvorgaben für die Haushaltskonsolidierung eingehalten werden;

    f)

    die Stillstandsregelung für steuerliche Vergünstigungen auf zentralstaatlicher, regionaler oder kommunaler Ebene wird aufrechterhalten. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und -betrug bei verschiedenen Steuerarten werden weiter verstärkt, unter anderem durch Überwachung des neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems. Im ersten Quartal 2014 wird eine Studie über die Verbreitung der Schattenwirtschaft auf dem Wohnimmobilienmarkt durchgeführt, um Mittel und Wege gegen die Mietsteuerumgehung zu finden;

    g)

    sollten rechtliche oder sonstige Abwärtsrisiken für den Haushaltsvollzug eintreten, führt Portugal Ausgleichsmaßnahmen von hoher Qualität durch, um das Defizitziel zu erreichen;

    h)

    nach 2014 beschränkt Portugal das gesamtstaatliche Defizit 2015 auf höchstens 2,5 % des BIP und setzt dem Auflaufen inländischer Zahlungsrückstände ein Ende. Die Strategie zur Erreichung des Ziels stützt sich auf das Grundsatzdokument zur ‚Reform des Staates‘, bei dem die langfristige Tragfähigkeit der Sozialversicherung, die Reform der öffentlichen Verwaltung, mehr Effizienz in den Bereichen Gesundheit und Bildung sowie Umweltsteuern im Mittelpunkt stehen. Um die Reformen voranzubringen und abzugrenzen, wurden breit angelegte Konsultationen mit Politik- und Sozialpartnern aufgenommen. Die Fortschritte dabei werden bei der elften Überprüfung analysiert und die ermittelten Maßnahmen werden in das Dokument zur finanzpolitischen Strategie 2014 einfließen. Um den Anforderungen des haushaltspolitischen Rahmens der Union zu genügen, wird dieses Dokument auch Einzelheiten zur mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten;

    i)

    Portugal trifft zusätzliche Maßnahmen, um seine öffentliche Finanzverwaltung weiter zu stärken. Die Fragmentierung des Haushalts wird verringert, indem die Zahl der Einzelhaushalte begrenzt und die Klassifikation der Eigeneinnahmen überprüft wird. Die Strategie für die Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen wird weiter angewandt und das Gesetz zur Kontrolle der Verpflichtungen auf allen Ebenen des Staates vollständig umgesetzt, damit keine neuen Zahlungsrückstände entstehen. Portugal überprüft sein Haushaltsrahmengesetz, um die einschlägigen Unionsrechtsvorschriften vollständig umzusetzen. Außerdem führt Portugal eine umfassendere Überarbeitung des Haushaltsrahmengesetzes durch, um die Struktur der Mittelzuweisungen zu straffen, die Rechenschaftspflicht zu stärken und die öffentlichen Finanzen mittelfristig verbindlicher zu verankern. Portugal stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Haushaltsrahmens auf zentralstaatlicher Ebene auch auf regionaler und kommunaler Ebene angewandt werden;

    j)

    Portugal führt die Reformagenda für eine modernere und effizientere Steuerverwaltung im Einklang mit international bewährten Praktiken fort. Portugal reduziert die Zahl der lokalen Finanzämter im ersten Quartal 2014 um mindestens 25 % und bis Mai 2014 um weitere 25 %. Die Zahl der für Prüfungen zuständigen Mitarbeiter der Steuerverwaltung wird um mindestens 30 % des gesamten Personalbestands aufgestockt. Innerhalb der Steuerverwaltung wird eine neue Abteilung eingerichtet, in der die verschiedenen Dienstleistungen für die Steuerzahler zusammengefasst werden. Das Referat ‚Risikomanagement‘ wird im ersten Quartal 2014 voll einsatzfähig sein und sich zunächst auf zielgerichtete Projekte konzentrieren, die die Steuerehrlichkeit von Selbständigen und Vermögenden erhöhen sollen. Die Einhaltung der Steuervorschriften wird kontinuierlich im Auge behalten;

    k)

    Portugal setzt die Reformen der öffentlichen Verwaltung fort. Nachdem im Rahmen der zwölften Überprüfung die Lohntarifordnung der öffentlichen Verwaltung umfassend auf den Prüfstand gestellt wurde, wird in der ersten Jahreshälfte 2014 eine einheitliche Lohntarifordnung entwickelt, um die Vergütungspolitik über alle Laufbahnen hinweg rationeller und kohärenter zu gestalten; diese Lohntarifordnung wird bis Ende 2014 fertiggestellt. Sie ersetzt die im Haushaltsgesetz 2014 vorgesehene Lohntarifüberprüfung. Außerdem wird Portugal im Anschluss an die Erhebung über Barzulagen einen Bericht über eine umfassende Reform der Lohnzulagen erstellen. Bis zur zwölften Überprüfung wird ein Rechtsentwurf für eine einheitliche Lohnzulagenordnung vorgelegt;

    l)

    Portugal bringt die Umsetzung der Strategie für gemeinsame Dienste in der öffentlichen Verwaltung zum Abschluss;

    m)

    Portugal führt den neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP vollständig ein. In verschiedenen Sektoren wird die Neuaushandlung von ÖPP weitergeführt, um deren Auswirkungen auf den Haushalt einzudämmen. Nach dem neuen Rahmengesetz über staatseigene Unternehmen und in Einklang mit der gestärkten Rolle des Finanzministeriums als Anteilseigner wird ein Fachreferat eingerichtet, dass über die staatseigenen Unternehmen wacht. Die Regierung führt ihr umfassendes Programm zur Umstrukturierung staatseigener Unternehmen fort, damit diese auf Dauer tragfähige Betriebsergebnisse erzielen. Die portugiesische Regierung führt die bereits in Vorbereitung befindlichen Privatisierungen fort;

    n)

    Portugal legt einen Bericht vor, der folgenden Zielen dient:

    i)

    Feststellung von Überschneidungen zwischen Diensten und zuständigen Gerichten sowie anderen Ineffizienzen zwischen der zentralen und der kommunalen Staatsebene und

    ii)

    Neuordnung des Netzes der dezentralen Dienststellen der Ministerien, vor allem durch das Netzwerk der ‚Lojas do Cidadão‘ (einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung und den Versorgungsunternehmen), und andere Ansätze, so dass die geografische Aufteilung effizienter und die Nutzung gemeinsamer Dienste und digitaler Behördendienste verstärkt wird;

    o)

    Portugal stellt die Effizienz und Wirksamkeit des Gesundheitssystems sicher, indem es weiterhin eine rationelle Dienstenutzung und Ausgabenkontrolle sicherstellt, die öffentlichen Arzneimittelausgaben senkt und Zahlungsrückstände abbaut;

    p)

    Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung von Krankenhausdiensten sowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser;

    q)

    nach Verabschiedung der Änderungen am Gesetz 6/2006 über neue städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnimmobilienmarkts durch;

    r)

    unter Achtung des Verfassungsgerichtsurteils vom 20. September 2013 entwickelt Portugal für die Arbeitsmarktreform Alternativlösungen mit ähnlicher Wirkung und setzt diese um;

    s)

    Portugal fördert eine Lohnentwicklung, die mit den Zielen Arbeitsplatzschaffung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Einklang steht, um makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist;

    t)

    Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung;

    u)

    Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Maßnahmen weiter um; insbesondere legt die Regierung Pläne für eine wirkungsvollere Rahmenfinanzierung der Schulen vor und richtet die Referenzberufsschulen ein;

    v)

    Portugal schließt die Verabschiedung der noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen ab, um die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*) vollständig umzusetzen;

    w)

    Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (voll funktionsfähige einheitliche Ansprechpartner, wie in der Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen, und genehmigungsfreie Projekte), indem die Merkmale der reglementierten Berufe an die einschlägigen Unionsrichtlinien angepasst werden, und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten maßgeblich hemmen;

    x)

    Portugal vollendet die Reform des Verwaltungssystems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der Konzessionen für den Betrieb von Häfen;

    y)

    Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch;

    z)

    Portugal setzt die EU-Eisenbahnpakete weiter um;

    aa)

    Portugal setzt den Plan zur Schaffung einer unabhängigen Logistik-Betreibergesellschaft für Gas und Elektrizität um;

    ab)

    Portugal führt geeignete Maßnahmen durch, um die Energietarifschulden zu begleichen und die langfristige Tragfähigkeit des nationalen Elektrizitätssystems sicherzustellen;

    ac)

    die Regierung legt dem portugiesischen Parlament die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor;

    ad)

    Portugal verabschiedet die entsprechenden Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden;

    ae)

    Portugal beseitigt weitere Zutrittsschranken, lockert die bestehenden Zulassungsanforderungen und baut Bürokratielasten im Dienstleistungssektor ab;

    af)

    Portugal veröffentlicht vierteljährliche Berichte über die Beitreibungsquoten, die Dauer und Kosten von Unternehmensinsolvenzverfahren, die Dauer und Kosten von Steuerverfahren und die Abschlussquote gerichtlicher Vollstreckungsverfahren;

    ag)

    Portugal verabschiedet die Gesetze für die Bauwirtschaft und die anderen sektorspezifischen Änderungen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG;

    ah)

    Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen Cash-Accounting-Regelung für die Mehrwertsteuer;

    ai)

    Portugal führt eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Kosten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch, die sich voraussichtlich stärker auf die Wirtschaftstätigkeit auswirken.

    (9)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal

    a)

    die Umstellung der Banken auf die neuen Eigenkapitalvorschriften der Eigenkapitalrichtlinie CRD IV überwachen und sicherstellen, dass die Kapitalpuffer auch weiterhin in angemessenem Verhältnis zu dem schwierigen Geschäftsumfeld stehen;

    b)

    die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten;

    c)

    an seiner Verpflichtung festhalten, das Bankensystem erforderlichenfalls weiter zu unterstützen, und die Banken dazu anhalten, sich um privatwirtschaftliche Lösungen zu bemühen, während Mittel aus der Solvenzstützungsfazilität (BSSF) in Einklang mit den kürzlich geänderten Beihilfevorschriften der Union zur Verfügung stehen, um lebensfähige Banken unter strengen Auflagen weiter zu stützen;

    d)

    einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau im Bankensektor sicherstellen, der nach wie vor entscheidend ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft;

    e)

    die Aufsichtsorganisation der Banco de Portugal weiter stärken, deren Aufsichtsverfahren optimieren und neue Aufsichtsmethoden und -instrumente entwickeln und umsetzen. Die Bank von Portugal wird die Standards für notleidende Kredite überarbeiten, um sie innerhalb des auf Unionsebene festgelegten Zeitrahmens mit dem einschlägigen technischen Standard der EBA in Einklang zu bringen;

    f)

    den potenziellen Kapitalbedarf der Banken unter Stressbedingungen im Rahmen eines vorausschauenden Ansatzes weiterhin vierteljährlich prüfen, auch indem der neue Rahmen für Top-down-Stresstests in den Prozess der Qualitätssicherung integriert wird, so dass die wichtigsten Ergebnistreiber überprüft werden können;

    g)

    die staatseigene Gruppe Caixa Geral de Depósitos (CGD) weiter verschlanken;

    h)

    die Verwaltung der zurzeit von Parvalorem gehaltenen Banco-Português-de-Negócios-Kredite (BPN) auf die im Wege des Bietungsverfahrens ausgewählten Firmen, die mit der schrittweisen Beitreibung der Vermögenswerte beauftragt sind, auslagern und eine zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicherstellen;

    i)

    die Sanierungspläne der Banken analysieren und dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben, die mit dem einschlägigen technischen Standard (Entwurf) der EBA und der künftigen Unionsrichtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Einklang stehen, sowie auf der Grundlage der von den Banken vorgelegten Berichte Abwicklungspläne ausarbeiten;

    j)

    die Einführung des Rahmens für außergerichtliche Umschuldungen durch Finanzinstitute zugunsten von Haushalten abschließen und für eine reibungslosere Anwendung des Umschuldungsrahmens für Unternehmen sorgen;

    k)

    vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen; auf der Grundlage der kürzlich durchgeführten Erhebung nach Alternativen suchen, um die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen auszuweiten, die sich zur Einhaltung des besonderen Sanierungsverfahrens für Unternehmen in einer schweren finanziellen Notlage (PER) und des außergerichtlichen Sanierungsverfahrens für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder von Zahlungsunfähigkeit betroffen oder bedroht sind (SIREVE), verpflichtet haben;

    l)

    die hohe Verschuldung der Unternehmen und Haushalte mittels vierteljährlicher Berichte und auch die Umsetzung des neuen Umschuldungsrahmens im Auge behalten, um zu gewährleisten, dass er möglichst wirkungsvoll funktioniert;

    m)

    ausgehend von den bereits vorgelegten Vorschlägen die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor fördern und Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, und zwar durch verschiedene Maßnahmen, die ihren Zugang zu den Kapitalmärkten verbessern;

    n)

    die Leistungsfähigkeit und Steuerung der bestehenden staatlich geförderten Kreditlinien, aufbauend auf den Ergebnissen der jüngsten externen Prüfung, verbessern. Die kürzlich überarbeitete Agenda für eine bessere Steuerung des nationalen Garantiesystems (NGS) umsetzen und die entsprechenden Programme unter Minimierung der Risiken für den Staat effizienter gestalten;

    o)

    eine Entwicklungsbank einrichten, um die Verwaltung des erstattungsfähigen Teils der Finanzierungsinstrumente der Strukturfonds der Union im Zeitraum 2014-2020 zu straffen und zentral zusammenzufassen. Die Entwicklungsbank nimmt weder Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder vom Publikum entgegen, noch vergibt sie direkte Kredite.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G. STOURNARAS


    (1)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

    (2)  Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88).

    (3)  ABl. C 216 vom 30.7.2013, S. 1.

    (4)  Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51).

    (5)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).


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