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Document 32013D0124

    Beschluss 2013/124/GASP des Rates vom 11. März 2013 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

    ABl. L 68 vom 12.3.2013, p. 57–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/124(1)/oj

    12.3.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 68/57


    BESCHLUSS 2013/124/GASP DES RATES

    vom 11. März 2013

    zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP (1) angenommen.

    (2)

    Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2014 verlängert werden.

    (3)

    Ferner sollten angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran weitere Personen und eine weitere Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

    (4)

    Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/235/GASP erhält folgende Fassung:

    „(2)   Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2014. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

    Artikel 2

    Die Personen und die Organisation, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 11. März 2013.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    C. ASHTON


    (1)  ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51.


    ANLAGE

    Liste der Personen und der Organisation nach Artikel 2

    Personen

     

    Name

    Identifizierungsinfomationen

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    1.

    RASHIDI AGHDAM, Ali Ashraf

     

    Im Juni/Juli 2012 zum Leiter des Gefängnisses von Evin ernannt. Die Haftbedingungen haben sich seit seiner Ernennung verschlechtert, und es wird über verstärkte Misshandlungen von Häftlingen berichtet. Im Oktober 2012 sind neun weibliche Häftlinge in einen Hungerstreik getreten, um gegen die Verletzung ihrer Rechte und Gewalttätigkeiten von Gefängniswärtern zu protestieren.

    12.3.2013

    2.

    KIASATI Morteza

     

    Richter am Revolutionsgericht von Ahwaz, Abteilung 4; hat Todesstrafen gegen die vier arabischen politischen Häftlinge Taha Heidarian, Abbas Heidarian, Abd al-Rahman Heidarian (drei Brüder) und Ali Sharifi verhängt.

    Die Personen wurden ohne ordentliches Verfahren festgenommen, gefoltert und gehängt. Auf diese Fälle und das fehlende ordentliche Verfahren wurde in einem Bericht des VN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage in Iran vom 13.9.2012 und im Bericht des VN-Generalsekretärs über Iran vom 22.8.2012 hingewiesen; außerdem haben mehrere NRO darüber berichtet.

    12.3.2013

    3.

    MOUSSAVI, Seyed Mohammad Bagher

     

    Richter am Revolutionsgericht von Ahwaz, Abteilung 2; hat am 17.3.2012 Todesstrafen gegen fünf Araber aus Ahwez, d.h. Mohammad Ali Amouri, Hashem Sha'bani Amouri, Hadi Rashedi, Sayed Jaber Alboshoka und Sayed Mokhtar Alboshoka, wegen "Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit" und "Feindschaft gegen Gott" verhängt.

    Die Urteile sind am 9.1.2013 durch den Obersten Gerichtshof Irans bestätigt worden. Nach Berichten von NRO wurden die fünf Personen ohne ordentliches Verfahren über ein Jahr lang ohne Anklage inhaftiert, gefoltert und verurteilt.

    12.3.2013

    4.

    SARAFRAZ, Mohammad (Dr.)

    (alias: Haj-agha Sarafraz)

    Geburtsdatum: etwa 1963

    Geburtsort: Teheran

    Wohnort: Teheran

    Arbeitsplatz: Hauptsitz der IRIB und von PressTV, Teheran

    Als Leiter des Weltdienstes und des Pressefernsehens (Press TV) der staatlichen Rundfunkgesellschaft des Iran (IRIB) ist er verantwortlich für alle programmgestalterischen Entscheidungen. Eng mit dem Staatssicherheitsapparat verbunden. Unter seiner Leitung haben Press TV und IRIB mit den iranischen Sicherheitsdiensten und mit Staatsanwälten zusammengearbeitet, um erzwungene Geständnisse von Häftlingen einschließlich des iranisch-kanadischen Journalisten und Filmemachers Maziar Bahari im Wochenprogramm "Iran Today" auszustrahlen. Die unabhängige britische Rundfunk-Regulierungsstelle OFCOM hat 2011 wegen der Ausstrahlung des Geständnisses von Bahari gegen Press TV im Vereinigten Königreich eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 GBP verhängt; das Geständnis wurde im Gefängnis gefilmt, während Bahari unter Zwang stand.

    Sarafraz steht daher in Verbindung mit Verletzungen des Rechts auf ein ordentliches und faires Verfahren.

    12.3.2013

    5.

    JAFARI, Asadollah

     

    Staatsanwalt der Provinz Mazandaran; ist nach NRO-Berichten verantwortlich für rechtswidrige Festnahmen und Verletzungen der Rechte von Häftlingen, die der Bahai-Gemeinschaft angehören, beginnend mit der ursprünglichen Festnahme bis zum Festhalten in Einzelhaft in der Haftanstalt des Geheimdienstes. NRO haben sechs konkrete Fälle dokumentiert, in denen gegen das Recht auf ein ordentliches Verfahren verstoßen wurde (2011 und 2012).

    12.3.2013

    6.

    EMADI, Hamid Reza

    (alias: Hamidreza Emadi)

    Geburtsdatum: etwa 1973

    Geburtsort: Hamedan

    Wohnort: Teheran

    Arbeitsplatz: Hauptsitz von PressTV, Teheran

    Leiter der Nachrichtenabteilung von Press TV. Verantwortlich für Produktion und Ausstrahlung von erzwungenen Geständnissen von Inhaftierten, einschließlich Journalisten, politischer Aktivisten, Angehöriger der kurdischen und arabischen Minderheiten; hierdurch hat er gegen das international anerkannte Recht auf ein ordentliches und faires Verfahren verstoßen. Die unabhängige Rundfunk-Regulierungsstelle OFCOM hat 2011 gegen Press TV im Vereinigten Königreich eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 GBP wegen Ausstrahlung des erzwungenen Geständnisses des iranisch-kanadischen Journalisten und Filmemachers Maziar Bahari verhängt; das Geständnis wurde im Gefängnis gefilmt, während Bahari unter Zwang stand. NRO haben über weitere Fälle der Ausstrahlung erzwungener Geständnisse durch Press TV berichtet. Emadi wird daher mit Verletzungen des Rechts auf ein ordentliches und faires Verfahren in Verbindung gebracht.

    12.3.2013

    7.

    HAMLBAR, Rahim

     

    Richter am Revolutionsgericht von Tabriz, Abteilung 1. Verantwortlich für die Verhängung schwerer Strafen gegen Journalisten, Angehörige der ethnischen Minderheit der Azeri und Arbeiterrechtsaktivisten, die der Spionage, der Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit, der Propaganda gegen das iranische Regime und der Beleidigung der iranischen Führung beschuldigt wurden. Wie verlautete, ergingen seine Urteile in vielen Fällen nicht im Anschluss an ein ordentliches Verfahren, und Inhaftierte wurden zu falschen Geständnissen gezwungen. Ein vielbeachteter Fall betraf 20 freiwillige Erdbeben-Noteinsatzhelfer (nach einem Erdbeben im August 2012 in Iran), die von ihm für ihre Versuche, den Erdbebenopfern zu helfen, zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Das Gericht fand die Noteinsatzhelfer des "Zusammenschlusses und der Absprache zur Verübung von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit" für schuldig.

    12.3.2013

    8.

    MUSAVI-TABAR, Seyyed Reza

     

    Leiter der Revolutionsstaatsanwaltschaft von Shiraz. Verantwortlich für die illegale Festnahme und Misshandlung von politischen Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Angehörigen der Bahai-Gemeinschaft und Gefangenen aus Gewissensgründen, die schikaniert, gefoltert und verhört wurden, und denen der Zugang zu einem Anwalt und ein ordentliches Verfahren verweigert wurden. NRO berichteten, dass Musavi-Tabar gerichtliche Anordnungen in der berüchtigten Haftanstalt Nr. 100 (einer Männer-Haftanstalt) unterzeichnet haben soll, einschließlich einer Anordnung, mit der für die der Bahai-Gemeinschaft angehörende Inhaftierte Raha Sabet drei Jahre Einzelhaft angeordnet wurden.

    12.3.2013

    9.

    KHORAMABADI, Abdolsamad

    Leiter der "Kommission für die Ermittlung krimineller Inhalte"

    Abdolsamad Khoramabadi ist Leiter der "Kommission für die Ermittlung krimineller Inhalte", einer mit Online-Zensur und Cyber-Kriminalität betrauten Regierungsorganisation. Unter seiner Leitung hat die Kommission die "Cyberkriminalität" durch eine Reihe vager Kriterien definiert, durch die die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten, die vom Regime für unangemessen gehalten werden, zu einem Straftatbestand gemacht werden. Er ist verantwortlich dafür, dass seit September 2012 zahlreiche Oppositions-Websites, elektronische Zeitungen, Blogs, Websites von Menschenrechts-NRO, Google und Gmail unterdrückt und blockiert wurden. Er und die Kommission trugen aktiv dazu bei, dass der Blogger Sattar Beheshti im November 2012 in Haft starb. Die von ihm geleitete Kommission ist somit unmittelbar verantwortlich für systematische Verstöße gegen die Menschenrechte, insbesondere durch das Verbot und das Filtern von öffentlich zugänglichen Websites, sowie durch das gelegentliche Abschalten des gesamten Internets.

    12.3.2013


    Organisationen

     

    Name

    Identifizierungsinfomationen

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    1.

    Center to Investigate Organized Crime – Zentrale Ermittlungsstelle für organisierte Kriminalität

    (alias: Cyber Crime Office –Büro für Cyberkriminalität oder Cyber Police – Cyberpolizei)

    Ort: Teheran, Iran

    Website: http://www.cyberpolice.ir

    Die iranische Cyberpolizei ist eine Einheit der Polizei der Islamischen Republik; sie wurde im Januar 2011 gegründet und steht unter der Leitung von Esmail Ahmadi-Moqaddam (gelistet). Nach Presseberichten hat der Leiter der Polizeieinheit, Ahmadi Moqaddam, unterstrichen, dass die Cyberpolizei gegen antirevolutionäre Gruppen und Dissidentengruppen vorgehen würde, die 2009 internetgestützte soziale Netze genutzt hätten, um Proteste gegen die Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad auszulösen.

    Im Januar 2012 erließ die Cyberpolizei neue Leitlinien für Internetcafés, wonach die Nutzer verpflichtet sind, persönliche Daten anzugeben, die von den Betreibern der Internetcafés für sechs Monate zusammen mit einem Verzeichnis der besuchten Websites aufzubewahren sind. Nach diesen Vorschriften sind Internetcafé-Betreiber ebenfalls verpflichtet, Video-Überwachungskameras zu installieren und deren Aufzeichnungen sechs Monate aufzubewahren. Durch diese neuen Vorschriften können Protokolle über Internetsitzungen erstellt werden, die von den Behörden zum Aufspüren von Aktivisten oder von Personen, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit gelten, genutzt werden können.

    Im Juni 2012 berichteten iranische Medien, dass die Cyberpolizei gegen virtuelle private Netze (VPN) vorgehen werde.

    Am 30. Oktober 2012 hat die Cyberpolizei den Blogger Sattar Beheshti wegen "Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit in sozialen Netzen und auf Facebook" festgenommen (wie verlautete ohne Haftbefehl). Beheshti hatte die iranische Regierung in seinem Blog kritisiert. Am 3. November 2012 wurde Beheshti tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden; er soll von der Cyberpolizei zu Tode gefoltert worden sein.

    12.3.2013


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