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Document 32009R1038

Verordnung (EG) Nr. 1038/2009 des Rates vom 19. Oktober 2009 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (über die einheitliche GMO) hinsichtlich der Interventionszeiträume 2009 und 2010 für Butter und Magermilchpulver

ABl. L 288 vom 4.11.2009, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2013; Aufgehoben durch 32013R1308

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1038/oj

4.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 288/1


VERORDNUNG (EG) Nr. 1038/2009 DES RATES

vom 19. Oktober 2009

zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (über die einheitliche GMO) hinsichtlich der Interventionszeiträume 2009 und 2010 für Butter und Magermilchpulver

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Weltmarktpreise für Milcherzeugnisse sind insbesondere wegen eines erhöhten Angebots auf dem Weltmarkt sowie einer verminderten Nachfrage im Zusammenhang mit der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise zusammengebrochen. Die Marktpreise für Milcherzeugnisse in der Gemeinschaft sind erheblich gesunken. Dank eines Bündels marktstützender Maßnahmen, die seit Beginn dieses Jahres ergriffen wurden, haben sich die Gemeinschaftspreise in einem Bereich um die Höhe des Stützungspreisniveaus stabilisiert. Diese Marktstützungsmaßnahmen, und besonders die öffentlichen Interventionsankäufe, müssen unbedingt so lange wie nötig weiterhin angewandt werden, um einen weiteren Preisverfall und eine Störung des Gemeinschaftsmarktes zu verhindern.

(2)

Gemäß Artikel 11 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (2) findet für Butter und Magermilchpulver die öffentliche Intervention vom 1. März bis zum 31. August Anwendung.

(3)

Angesichts der absehbaren Entwicklung der Marktsituation sollte, die Fortsetzung der öffentlichen Interventionsankäufe für Butter und Magermilchpulver über den 31. August 2009 hinaus und erforderlichenfalls bis zum 28. Februar 2010 vorgesehen werden.

(4)

Ferner sollte die Kommission für den Fall eines zu erwartenden erheblichen Marktpreisrückgangs, der zu einer Marktstörung führt oder zu führen droht, ermächtigt werden, die öffentlichen Interventionsankäufe für Butter und Magermilchpulver über den 31. August 2010 hinaus und erforderlichenfalls bis zum 28. Februar 2011 weiterzuführen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Abweichend von Artikel 11 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 endet der Zeitraum 2009, in dem die Intervention für Butter und Magermilchpulver Anwendung findet, am 28. Februar 2010.

Artikel 2

Abweichend von Artikel 11 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 kann die Kommission nach dem in Artikel 195 Absatz 2 derselben Verordnung genannten Verfahren beschließen, die öffentliche Intervention für Butter und Magermilchpulver im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens über den 31. August 2010 hinaus und erforderlichenfalls bis zum 28. Februar 2011 fortzusetzen, falls im Sektor Milch und Milcherzeugnisse auf dem Gemeinschaftsmarkt ein erheblicher Preisrückgang zu erwarten ist, der zu einer Marktstörung führt oder zu führen droht.

Artikel 3

Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden von der Kommission nach dem in Artikel 195 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Verfahren erlassen.

Artikel 4

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. September 2009.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 19. Oktober 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. ERLANDSSON


(1)  Stellungnahme vom 17. September 2009 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.


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