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Document 32007G0630(01)
Council Resolution of 25 June 2007 on a new Community strategy on health and safety at work (2007-2012)
Entschliessung des Rates vom 25. Juni 2007 zu einer neuen Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2007-2012)
Entschliessung des Rates vom 25. Juni 2007 zu einer neuen Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2007-2012)
ABl. C 145 vom 30.6.2007, p. 1–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.6.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 145/1 |
ENTSCHLIESSUNG DES RATES
vom 25. Juni 2007
zu einer neuen Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2007-2012)
(2007/C 145/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
unter Berücksichtigung der Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2007„Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012“ als eines der Ziele der Europäischen Sozialagenda,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Artikel 137 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat zu einem umfangreichen gemeinschaftlichen Besitzstand auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz geführt. |
(2) |
Die Arbeitsplatzqualität weist eine nicht zu unterschätzende menschliche, aber auch wirtschaftliche Dimension auf und die Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Lissabon-Strategie anerkannt, dass die Politiken in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz einen wichtigen Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung leisten. |
(3) |
Das europäische Sozialmodell stützt sich auf ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschaft, ein hohes Sozialschutzniveau, einen hohen Bildungs- und Ausbildungsstand und den sozialen Dialog, wozu auch eine Verbesserung der qualitativen Aspekte der Arbeit gehört, insbesondere in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitplatz. |
(4) |
Die Europäische Union muss die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Lichte des sich derzeit vollziehenden demografischen Wandels und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seinen Tagungen am 23. und 24. März 2001 in Stockholm, am 15. und 16. März 2002 in Barcelona und am 8. und 9. März 2007 in Brüssel stärken. |
(5) |
Die neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2007-2012) (im Folgenden als „Gemeinschaftsstrategie“ bezeichnet) sollte zu weiteren Fortschritten beitragen, indem sie die Dynamik nutzt, die durch die vorangegangene Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2002-2006), die auf einem ganzheitlichen Konzept für das Wohlergehen am Arbeitsplatz basierte und zu einer Neubelebung der Präventionsmaßnahmen und zu erheblichen Verbesserungen führte, entstanden ist. |
(6) |
Die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zur Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes bleibt eine der wichtigsten Verpflichtungen aller Mitgliedstaaten. |
(7) |
Die absolute Zahl der Arbeitsunfälle und die Inzidenz von arbeitsbedingten Erkrankungen, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist, ist in bestimmten Sektoren und bei bestimmten Arbeitnehmerkategorien immer noch zu hoch und es kommt daher darauf an, dass die neue Strategie hier Abhilfe schafft — |
NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN:
I.
1. |
Der Rat nimmt die Auffassung der Kommission zur Kenntnis, dass die betroffenen Akteure eine Reihe von Zielen verfolgen müssen, damit eine kontinuierliche, nachhaltige und konsequente Verringerung der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen erreicht wird; hierzu gehören:
|
2. |
Der Rat nimmt die Auffassung der Kommission zur Kenntnis, dass zur Erfüllung dieser Zielvorgaben weiter an einem Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der folgenden Aktionsbereiche gearbeitet werden muss:
|
II.
Der Rat
1. |
begrüßt die Mitteilung der Kommission zu einer neuen Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012; |
2. |
ist der Auffassung, dass diese Mitteilung ein hilfreicher Rahmen für die weitere wirksame Anwendung von Artikel 137 des EG-Vertrags auf Gemeinschaftsebene ist; |
3. |
teilt die Ansicht der Kommission, dass durch Arbeitsschutz nicht nur das Leben und die Gesundheit von Arbeitnehmern geschützt werden und deren Motivation erhöht wird, sondern dass der Arbeitsschutz auch eine herausragende Rolle für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität der Unternehmen und für die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme spielt, da er bewirkt, dass weniger soziale und wirtschaftliche Kosten durch arbeitsbedingte Unfälle, Zwischenfälle und Krankheiten anfallen; |
4. |
betont, dass kollektive Schutzmaßnahmen und die Bekämpfung der Risiken am Entstehungsort grundlegende Präventionsprinzipien sind; |
5. |
ist der Auffassung, dass eine Gemeinschaftspolitik für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die auf einem Gesamtkonzept für das Wohlergehen am Arbeitsplatz beruht, den Zweck einer kontinuierlichen, nachhaltigen und konsequenten Verringerung der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen verfolgen sollte; |
6. |
unterstützt die Kommission in ihrem Bestreben, die Inzidenz von Arbeitsunfällen auf der Ebene der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Erfahrungen, der Besonderheiten und der Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten um 25 % zu verringern; |
7. |
betont, dass Folgendes erforderlich ist:
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8. |
ruft die Mitgliedstaaten dazu auf,
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9. |
ruft die Kommission dazu auf,
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10. |
ruft die Sozialpartner dazu auf,
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(1) ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).