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Document 32005E0082

    Gemeinsamer Standpunkt 2005/82/GASP des Rates vom 31. Januar 2005 zur Aufhebung der Gemeinsamen Standpunkte 2002/401/GASP zu Nigeria, 2002/495/GASP zu Angola, 2002/830/GASP zu Ruanda und 2003/319/GASP zum Waffenstillstandsabkommen von Lusaka und zum Friedensprozess in der Demokratischen Republik Kongo

    ABl. L 159M vom 13.6.2006, p. 84–84 (MT)
    ABl. L 29 vom 2.2.2005, p. 49–49 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2005/82/oj

    2.2.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 29/49


    GEMEINSAMER STANDPUNKT 2005/82/GASP DES RATES

    vom 31. Januar 2005

    zur Aufhebung der Gemeinsamen Standpunkte 2002/401/GASP zu Nigeria, 2002/495/GASP zu Angola, 2002/830/GASP zu Ruanda und 2003/319/GASP zum Waffenstillstandsabkommen von Lusaka und zum Friedensprozess in der Demokratischen Republik Kongo

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat Schlussfolgerungen für die EU-Politik angenommen, und zwar am 17. Mai 2003 zu Nigeria, am 13. Oktober 2003 zu Angola, am 8. Dezember 2003 zu Ruanda und am 14. Juni 2004 zum Gebiet der Großen Seen. Diese Schlussfolgerungen legen die Leitlinien für die EU-Politik gegenüber diesen Ländern und diesem Gebiet fest.

    (2)

    Infolgedessen sollten diejenigen vom Rat zu diesen Ländern und diesem Gebiet angenommenen gemeinsamen Standpunkte, die keine längerfristig gültigen Gemeinsamen Grundsätze enthalten und für die Durchführung der EU-Politik als Rechtsgrundlage entbehrlich sind, aufgehoben werden —

    HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:

    Artikel 1

    Die Gemeinsamen Standpunkte 2002/401/GASP zu Nigeria (1), 2002/495/GASP zu Angola (2), 2002/830/GASP zu Ruanda (3) und 2003/319/GASP zum Waffenstillstandsabkommen von Lusaka und zum Friedensprozess in der Demokratischen Republik Kongo (4) werden hiermit aufgehoben.

    Artikel 2

    Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 31. Januar 2005.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. ASSELBORN


    (1)  ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 1.

    (2)  ABl. L 167 vom 26.6.2002, S. 9.

    (3)  ABl. L 285 vom 23.10.2002, S. 3.

    (4)  ABl. L 115 vom 9.5.2003, S. 87.


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