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Document 32002R0113

Verordnung (EG) Nr. 113/2002 der Kommission vom 23. Januar 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf überarbeitete Klassifikationen der Ausgaben nach dem Verwendungszweck (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 21 vom 24.1.2002, p. 3–9 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/113/oj

32002R0113

Verordnung (EG) Nr. 113/2002 der Kommission vom 23. Januar 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf überarbeitete Klassifikationen der Ausgaben nach dem Verwendungszweck (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 021 vom 24/01/2002 S. 0003 - 0009


Verordnung (EG) Nr. 113/2002 der Kommission

vom 23. Januar 2002

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf überarbeitete Klassifikationen der Ausgaben nach dem Verwendungszweck

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2558/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates(2), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 bildet den Bezugsrahmen für die gemeinsamen Normen, Definitionen, Klassifizierung und Verbuchungsregeln zur Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Mitgliedstaaten für den statistischen Bedarf der Europäischen Gemeinschaft und ermöglicht es damit, zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare Ergebnisse zu erzielen.

(2) Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Sekretariate für VGR-Fragen (ISWGNA) hat die Klassifikationen der Ausgaben nach dem Verwendungszweck überarteitet, und die Vereinten Nationen haben diese überarbeiteten Klassifikationen 2000 veröffentlicht, insbesondere die Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG), die Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP) und die Klassifikation der Aufgabenbereiche der Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (COPNI).

(3) Es ist daher angebracht, die Klassifikationen in der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 entsprechend zu ändern.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm(3) -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang A "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG 1995" der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Januar 2002

Für die Kommission

Pedro Solbes Mira

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1.

(2) ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 1.

(3) ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.

ANHANG

Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 wird wie folgt geändert:

a) In Kapitel 3 erhält Ziffer 3.85 folgende Fassung: "3.85. Die Konsumausgaben des Staates werden auf der Grundlage der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) in individualisierbare und kollektive Güter eingeteilt.

Vereinbarungsgemäß zählen die Konsumausgaben des Staates folgender COFOG-Positionen zum Individualkonsum:

a) 7.1 medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen

7.2 ambulante Behandlung

7.3 stationäre Behandlung

7.4 öffentlicher Gesundheitsdienst

b) 8.1 Freizeitgestaltung und Sport

8.2 Kultur

c) 9.1 Elementar- und Primärbereich

9.2 Sekundarbereich

9.3 Post-sekundarer, nicht-tertiärer Bereich

9.4 Tertiärbereich

9.5 nicht-zuordenbares Bildungswesen

9.6 Hilfsdienstleistungen für das Bildungswesen

d) 10.1 Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

10.2 Alter

10.3 Hinterbliebene

10.4 Familien und Kinder

10.5 Arbeitslosigkeit

10.6 Wohnraum

10.7 soziale Hilfe, a.n.g.

Legt man die COICOP zugrunde, so entsprechen die Ausgaben des Staates für den Individualkonsum Abteilung 14, die folgende Gruppen umfasst:

14.1 Wohnungswesen (entspricht COFOG-Gruppe 10.6)

14.2 Gesundheitspflege (entspricht COFOG-Gruppen 7.1 und 7.4)

14.3 Freizeit- und Kulturdienstleistungen (entspricht COFOG-Gruppen 8.1 und 8.2)

14.4 Bildungswesen (entspricht COFOG-Gruppen 9.1 bis 9.6)

14.5 Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (entspricht COFOG-Gruppen 10.1 bis 10.5 und 10.7).

Die Ausgaben für den Kollektivkonsum sind die restlichen Konsumausgaben des Staates.

Legt man die COFOG zugrunde, so setzen sie sich im Einzelnen zusammen aus Ausgaben für:

a) allgemeine öffentliche Verwaltung (Abteilung 01)

b) Verteidigung (Abteilung 02)

c) öffentliche Ordnung und Sicherheit (Abteilung 03)

d) wirtschaftliche Angelegenheiten (Abteilung 04)

e) Umweltschutz (Abteilung 05)

f) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen (Abteilung 06)

g) allgemeine Verwaltung, Regulierung, Verbreitung allgemeiner Informationen und Statistiken (alle Abteilungen)

h) angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung (alle Abteilungen)."

b) Anhang IV "Klassifikationen und Konten" wird wie folgt geändert:

i) Der Teil "KLASSIFIKATION DER VERWENDUNGSZWECKE DES INDIVIDUALVERBRAUCHS (COICOP)" erhält folgende Fassung: "KLASSIFIKATION DER VERWENDUNGSZWECKE DES INDIVIDUALKONSUMS (COICOP)

1. Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

1.1. Nahrungsmittel

1.2. Alkoholfreie Getränke

2. Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen

2.1. Alkoholische Getränke

2.2. Tabakwaren

2.3. Drogen

3. Bekleidung und Schuhe

3.1. Bekleidung

3.2. Schuhe

4. Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe

4.1. Tatsächliche Mietzahlungen

4.2. Unterstellte Mietzahlungen

4.3. Regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnungen

4.4. Wasserversorgung und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung

4.5. Strom, Gas und andere Brennstoffe

5. Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung

5.1. Möbel, Innenausstattung, Teppiche u. a. Bodenbeläge

5.2. Heimtextilien

5.3. Haushaltsgeräte

5.4. Glaswaren, Tafelgeschirr u. a. Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung

5.5. Werkzeuge und Geräte für Haus und Garten

5.6. Waren und Dienstleistungen für die Haushaltsführung

6. Gesundheitspflege

6.1. Medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen

6.2. Ambulante Gesundheitsdienstleistungen

6.3. Stationäre Gesundheitsdienstleistungen

7. Verkehr

7.1. Kauf von Fahrzeugen

7.2. Waren und Dienstleistungen für den Betrieb von Privatfahrzeugen

7.3. Verkehrsdienstleistungen

8. Nachrichtenübermittlung

8.1. Post- und Kurierdienstleistungen

8.2. Telefon- und Telefaxgeräte, einschl. Reparatur

8.3. Telefon- und Telefaxdienstleistungen

9. Freizeit, Unterhaltung und Kultur

9.1. Audiovisuelle, fotografische und Informationsverarbeitungsgeräte und Zubehör (einschl. Reparaturen)

9.2. Andere größere langlebige Gebrauchsgüter für Freizeit und Kultur (einschl. Reparaturen)

9.3. Andere Geräte und Artikel für Freizeitzwecke (einschl. Reparaturen); Gartenerzeugnisse und Verbrauchsgüter für Gartenpflege, Haustiere

9.4. Freizeit- und Kulturdienstleistungen

9.5. Zeitungen, Bücher und Schreibwaren

9.6. Pauschalreisen

10. Bildungswesen

10.1. Dienstleistungen der Bildungseinrichtungen des Elementar- und Primarbereichs

10.2. Dienstleistungen der Bildungseinrichtungen des Sekundarbereichs

10.3. Dienstleistungen des postsekundaren, nicht-tertiären Bildungsbereichs

10.4. Dienstleistungen der Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs

10.5. Dienstleistungen nicht einstufbarer Bildungseinrichungen

11. Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen

11.1. Verpflegungsdienstleistungen

11.2. Beherbergungsdienstleistungen

12. Andere Waren und Dienstleistungen

12.1. Körperpflege

12.2. Dienstleistungen der Prostitution

12.3. Persönliche Gebrauchsgegenstände, a.n.g.

12.4. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

12.5. Versicherungsdienstleistungen

12.6. Finanzdienstleistungen, a.n.g.

12.7. Andere Dienstleistungen, a.n.g.

13. Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck

13.1. Wohnungswesen

13.2. Gesundheitspflege

13.3. Freizeit- und Kulturdienstleistungen

13.4. Bildungswesen

13.5. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

13.6. Andere Dienstleistungen

14. Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch

14.1. Wohnungswesen

14.2. Gesundheitspflege

14.3. Freizeit- und Kulturdienstleistungen

14.4. Bildungswesen

14.5. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen"

ii) Der Teil "KLASSIFIKATION DER AUSGABEN DES STAATES NACH DEM VERWENDUNGSZWECK (COFOG)" erhält folgende Fassung: "KLASSIFIKATION DER AUFGABENBEREICHE DES STAATES (COFOG)

1. Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.1. Exekutiv- und Legislativorgane, Finanz- und Steuerwesen, auswärtige Angelegenheiten

1.2. Wirtschaftshilfe für das Ausland

1.3. Allgemeine Dienste

1.4. Grundlagenforschung

1.5. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich allgemeine öffentliche Verwaltung

1.6. Allgemeine öffentliche Verwaltung, a.n.g.

1.7. Staatsschuldentransaktionen

1.8. Transfers allgemeiner Art zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen

2. Verteidigung

2.1. Militärische Verteidigung

2.2. Zivile Verteidigung

2.3. Militärhilfe für das Ausland

2.4. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Verteidigung

2.5. Verteidigung, a.n.g.

3. Öffentliche Ordnung und Sicherheit

3.1. Polizei

3.2. Feuerwehr

3.3. Gerichte

3.4. Justizvollzug

3.5. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit

3.6. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, a.n.g.

4. Wirtschaftliche Angelegenheiten

4.1. Allgemeine Angelegenheiten der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts

4.2. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd

4.3. Brennstoffe und Energie

4.4. Bergbau, Herstellung von Waren und Bauwesen

4.5. Verkehr

4.6. Nachrichtenübermittlung

4.7. Andere Wirtschaftsbereiche

4.8. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich wirtschaftliche Angelegenheiten

4.9. Wirtschaftliche Angelegenheiten, a.n.g.

5. Umweltschutz

5.1. Abfallwirtschaft

5.2. Abwasserwirtschaft

5.3. Vermeidung und Beseitigung von Umweltverunreinigungen

5.4. Arten- und Landschaftsschutz

5.5. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Umweltschutz

5.6. Umweltschutz, a.n.g.

6. Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

6.1. Wohnungswesen

6.2. Raumplanung

6.3. Wasserversorgung

6.4. Straßenbeleuchtung

6.5. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

6.6. Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen, a.n.g.

7. Gesundheitswesen

7.1. Medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen

7.2. Ambulante Behandlung

7.3. Stationäre Behandlung

7.4. Öffentlicher Gesundheitsdienst

7.5. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Gesundheitswesen

7.6. Gesundheitswesen, a.n.g.

8. Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und Religion

8.1. Freizeitgestaltung und Sport

8.2. Kultur

8.3. Rundfunk- und Verlagswesen

8.4. Religiöse und andere Gemeinschaftsangelegenheiten

8.5. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und Religion

8.6. Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und Religion, a.n.g.

9. Bildungswesen

9.1. Elementar- und Primärbereich

9.2. Sekundarbereich

9.3. Post-sekundarer, nicht-tertiärer Bereich

9.4. Tertiärbereich

9.5. Nicht zuordenbares Bildungswesen

9.6. Hilfsdienstleistungen für das Bildungswesen

9.7. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Bildungswesen

9.8. Bildungswesen, a.n.g.

10. Soziale Sicherung

10.1. Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

10.2. Alter

10.3. Hinterbliebene

10.4. Familien und Kinder

10.5. Arbeitslosigkeit

10.6. Wohnraum

10.7. Soziale Hilfe, a.n.g.

10.8. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich soziale Sicherung

10.9. Soziale Sicherung, a.n.g."

iii) Im Anschluss an den Teil "KLASSIFIKATION DER AUSGABEN DES STAATES NACH DEM VERWENDUNGSZWECK (COFOG)" wird folgender Teil eingefügt: "KLASSIFIKATION DER AUFGABENBEREICHE DER PRIVATEN ORGANISATIONEN OHNE ERWERBSZWECK (COPNI)

1. Wohnungswesen

1.0. Wohnungswesen

2. Gesundheitswesen

2.1. Medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen

2.2. Ambulante Behandlung

2.3. Stationäre Behandlung

2.4. Öffentlicher Gesundheitsdienst

2.5. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Gesundheitswesen

2.6. Sonstiger Gesundheitsdienst

3. Freizeitgestaltung und Kultur

3.1. Freizeitgestaltung und Sport

3.2. Kultur

4. Bildungswesen

4.1. Elementar- und Primarbereich

4.2. Sekundarbereich

4.3. Postsekundarer, nicht-tertiärer Bildungsbereich

4.4. Tertiärbereich

4.5. Nicht zuordenbares Bildungswesen

4.6. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Bildungswesen

4.7. Andere Dienste im Bildungswesen

5. Soziale Sicherung

5.1. Soziale Sicherung

5.2. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich soziale Sicherung

6. Religion

6.0. Religion

7. Politische Parteien, Arbeitsvereinigungen und Berufsverbände

7.1. Dienste politischer Parteien

7.2. Dienste von Arbeitnehmervereinigungen

7.3. Dienste von Berufsverbänden

8. Umweltschutz

8.1. Umweltschutzdienste

8.2. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Umweltschutz

9. Dienste, a.n.g.

9.1. Dienste, a.n.g.

9.2. Angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Dienste, a.n.g."

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