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Document 31994D0481

94/481/EGKS, EG, Euratom: Beschluß des Rates vom 25. Juli 1994 zur Ernennung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union

ABl. L 200 vom 3.8.1994, p. 42–42 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1994/481/oj

31994D0481

94/481/EGKS, EG, Euratom: Beschluß des Rates vom 25. Juli 1994 zur Ernennung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union

Amtsblatt Nr. L 200 vom 03/08/1994 S. 0042 - 0042
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0159
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0159


BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juli 1994 zur Ernennung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union (94/481/EGKS, EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 151 Absatz 2,

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 2,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluß des Rates vom 29. Juni 1994 zur Verlängerung der Amtszeit von Herrn Ersböll als Generalsekretär des Rates der Europäischen Union,

in der Erwägung, daß der neue Generalsekretär des Rates der Europäischen Union ernannt werden muß -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Jürgen TRUMPF wird für einen Zeitraum von fünf Jahren, vom 1. September 1994 an gerechnet, zum Generalsekretär des Rates der Europäischen Union ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluß wird Herrn Jürgen TRUMPF vom Präsidenten des Rates mitgeteilt.

Dieser Beschluß wird ferner im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 1994.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F.-CH. ZEITLER

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