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Document 22023X0417(01)
Joint Declaration No 1/2023 of the Union and the United Kingdom in the Joint Committee established by the Agreement on the withdrawal of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland from the European Union and the European Atomic Energy Community of 24 March 2023
Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023 der Union und des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Groẞbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft Eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023
Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023 der Union und des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Groẞbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft Eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023
PUB/2023/433
ABl. L 102 vom 17.4.2023, p. 87–87
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 102/87 |
GEMEINSAME ERKLÄRUNG Nr. 1/2023 DER UNION UND DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IM MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSS
vom 24. März 2023
Eingedenk der im Beschluss Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses festgelegten Regelungen sollte das Protokoll zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“) in der durch diesen Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses geänderten Fassung fortan als „Windsor-Rahmen“ bezeichnet werden.
Daher wird das Protokoll in der durch den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses geänderten Fassung im Einklang mit den Erfordernissen der Rechtssicherheit als „Windsor-Rahmen“ bezeichnet, wo dies für die Beziehungen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich nach dem Austrittsabkommen relevant ist. Das Protokoll in der durch den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses geänderten Fassung kann in den internen Rechtsvorschriften der Union und des Vereinigten Königreichs auch als „Windsor-Rahmen“ bezeichnet werden.