Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32022B1824

Beschluss (EU) 2022/1824 des Europäischen Parlaments vom 4. Mai 2022 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (jetzt „Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff“) für das Haushaltsjahr 2020

ABl. L 258 vom 5.10.2022, pp. 470–471 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1824/oj

5.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 258/470


BESCHLUSS (EU) 2022/1824 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 4. Mai 2022

zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (jetzt „Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff“) für das Haushaltsjahr 2020

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2020,

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06005/2022 — C9-0109/2022),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 71,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“  (4), insbesondere auf Artikel 12,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (5), insbesondere auf Artikel 26,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 110/2014 der Kommission vom 30. September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel 209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (6),

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (7),

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0075/2022),

 

1.

billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2020;

2.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 

Die Präsidentin

Roberta METSOLA

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)   ABl. C 458 vom 12.11.2021, S. 20.

(2)   ABl. C 458 vom 12.11.2021, S. 20.

(3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(4)   ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 108.

(5)   ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17.

(6)   ABl. L 38 vom 7.2.2014, S. 2.

(7)   ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16.


Top