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Wesentliche Funktionen
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2628 des Rates legt den EU-Plan für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen für 2026–2027 fest; darin wird die Aufnahme von insgesamt bis zu 10 430 Personen in diesem Zeitraum vorgesehen und es werden die freiwilligen Beiträge der teilnehmenden Mitgliedstaaten sowie die Regionen angegeben, aus denen die Aufnahmen erfolgen sollen.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147 (ABl. L, 2024/1350, ).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2024/1350 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: