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Biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt bezieht sich auf die Vielfältigkeit des Lebens auf der Erde im Allgemeinen bzw. auf die Vielfältigkeit alles Lebenden in einem gegebenen Ökosystem oder einer Region. Sie deckt alles Lebende ab, von Bakterien, Pflanzen und Tieren bis zu Menschen.

Die biologische Vielfalt spielt eine wichtige Rolle in Ökosystemdienstleistungen, also den „Dienstleistungen“, die die Natur uns bietet. Dazu gehören Bestäubung, Klimaregulierung, Hochwasserschutz, Bodenfruchtbarkeit und die Produktion von Nahrungsmitteln, Kraftstoff, Fasern und Medikamenten.

Seit den 2000er-Jahren hat die EU eine Reihe von Aktionsplänen und Strategien zur biologischen Vielfalt verabschiedet. Die Neueste ist die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die biologische Vielfalt Europas bis 2030 wieder auf den Weg der Erholung gelangen soll. Die Strategie, die Teil des europäischen Grünen Deals ist, enthält Ziele und Verpflichtungen zu den Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt:

  • Land- und Meeresnutzungsänderungen,
  • die Übernutzung biologischer Ressourcen,
  • Klimawandel,
  • Verschmutzung,
  • invasive gebietsfremde Arten.

Die Gesetzgebung der EU zu biologischer Vielfalt umfasst:

  • die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), die einen umfassenden Schutz aller wilden Vogelarten bietet, die natürlich in der EU vorkommen;
  • die Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), die zum Erhalt der biologischen Vielfalt beiträgt, indem über 1 000 Tiere und Pflanzenarten sowie mehr als 200 Lebensraumarten geschützt werden;
  • die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG), die ein Rahmenwerk für Maßnahmen der EU im Bereich der Wasserpolitik darstellt;
  • die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG), die ein Rahmenwerk für Maßnahmen der EU im Bereich der Meeresumweltpolitik darstellt;
  • invasive gebietsfremde Arten – Tiere und Pflanzen, die unbeabsichtigt oder vorsätzlich in ein natürliches Umfeld eingeführt wurden, in dem sie von Natur aus nicht vorkommen, mit ernsthaften negativen Auswirkungen auf das neue Umfeld (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014);
  • Vorschriften zum Handel mit wild lebenden Tieren (Verordnung (EG) Nr. 338/97 zur Einführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und über dessen Anforderungen hinaus, Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen sowie Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 zu humanen Fangnormen).

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