This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Biologische Vielfalt bezieht sich auf die Vielfältigkeit des Lebens auf der Erde im Allgemeinen bzw. auf die Vielfältigkeit alles Lebenden in einem gegebenen Ökosystem oder einer Region. Sie deckt alles Lebende ab, von Bakterien, Pflanzen und Tieren bis zu Menschen.
Die biologische Vielfalt spielt eine wichtige Rolle in Ökosystemdienstleistungen, also den „Dienstleistungen“, die die Natur uns bietet. Dazu gehören Bestäubung, Klimaregulierung, Hochwasserschutz, Bodenfruchtbarkeit und die Produktion von Nahrungsmitteln, Kraftstoff, Fasern und Medikamenten.
Seit den 2000er-Jahren hat die EU eine Reihe von Aktionsplänen und Strategien zur biologischen Vielfalt verabschiedet. Die Neueste ist die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die biologische Vielfalt Europas bis 2030 wieder auf den Weg der Erholung gelangen soll. Die Strategie, die Teil des europäischen Grünen Deals ist, enthält Ziele und Verpflichtungen zu den Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt:
Die Gesetzgebung der EU zu biologischer Vielfalt umfasst:
SIEHE AUCH