This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Mitteilung – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben
Um die biologische Vielfalt auf den Weg der Erholung zu bringen, enthält die Strategie eine Reihe von Zielen und Verpflichtungen, die bis spätestens 2030 in den folgenden vier Hauptbereichen erreicht werden sollen.
Das Netzwerk
Mit den EU-Ländern wird die Europäische Kommission bis Ende 2021 Kriterien und Leitlinien für zusätzliche geschützte und streng geschützte Gebiete festlegen und vereinbaren.
Die EU-Länder werden bis Ende 2023 erhebliche Fortschritte bei der rechtlichen Ausweisung neuer Schutzgebiete und der Integration ökologischer Korridore vorweisen können.
Die Kommission wird bis zum Jahr 2024 prüfen, ob die EU auf dem richtigen Weg ist, um ihre Ziele für 2030 zu erreichen, oder ob stärkere Maßnahmen erforderlich sind, einschließlich der EU-Gesetzgebung.
Der Plan enthält die folgenden Verpflichtungen für 2030:
Um die Umsetzung der Verpflichtungen sicherzustellen und den Wandel zu fördern, werden die Kommission und die EU-Länder Folgendes tun.
Die EU wird zu dieser Agenda beitragen, indem sie sich verpflichtet:
Bis 2024 wird die Kommission die Fortschritte überprüfen und bewerten, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Ziele der Strategie zu erreichen.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final vom )
Letzte Aktualisierung