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Erdölsicherheitsvorräte

Erdölsicherheitsvorräte

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/119/EG zur Verpflichtung der EU-Länder, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

  • Mit dieser Richtlinie sollen die Erdölversorgung in der Europäischen Union (EU) gewährleistet und Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen sichergestellt werden.
  • Sie sieht Verfahren vor, diese in Verkehr zu bringen, um einer starken Verknappung zu begegnen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die EU-Länder müssen:
    • Erdölvorräte halten, die insgesamt mindestens den täglichen Durchschnittsnettoeinfuhren für 90 Tage oder dem täglichen Verbrauch für 61 Tage entsprechen, je nachdem, welche Menge größer ist;
    • gewährleisten, dass die Sicherheitsvorräte im Notfall zu jedem Zeitpunkt verfügbar und physisch zugänglich sind;
    • ein aktualisiertes Verzeichnis ihrer Sicherheitsvorräte erstellen und die Daten der Europäischen Kommission bis 25. Februar eines jeden Jahres übermitteln;
    • ein aktualisiertes Verzeichnis aller von ihnen in ihrem Hoheitsgebiet gehaltenen spezifischen Vorräte wie Motoren- und Flugbenzin erstellen und der Kommission diese Informationen auf Anfrage innerhalb von 15 Tagen übermitteln;
    • der Kommission monatlich eine Statistik über die Höhe der kommerziellen Vorräte in ihrem Hoheitsgebiet übermitteln;
    • über Interventionspläne für den Fall einer bedeutenden Versorgungsunterbrechung verfügen und in der Lage sein, ihre Sicherheitsvorräte rasch und wirksam ganz oder teilweise in Verkehr bringen;
    • Unternehmen und anderen Stellen, die verpflichtet sind, Ölvorräte anzulegen, ermöglichen, unter gewissen Voraussetzungen einen Teil ihrer Verpflichtungen zu übertragen.
  • Die EU-Länder können zentrale Bevorratungsstellen einrichten, um Ölvorräte im Sinne dieser Richtlinie zu erwerben, zu halten oder zu verkaufen.
  • Die Einfuhr- und Verbrauchsmengen zur Berechnung der Mindestvorräte beruhen auf den Daten des vorhergehenden Kalenderjahres.
  • Eine Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse unterstützt die Kommission bei der Analyse der Versorgungssicherheit für die EU.
  • Die Kommission kann in Abstimmung mit den nationalen Behörden Überprüfungen der Notfallvorsorge durchführen.
  • Die Kommission musste die Umsetzung dieser Richtlinie bis überprüfen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (ABl. L 265 vom , S. 9-23)

Letzte Aktualisierung

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