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Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit in der Europäischen Union
Die Mitteilung unterstreicht die Rolle bestimmter strategischer Instrumente als Ergänzung rechtlicher Maßnahmen.
Die Achtung der gemeinsamen Werte der Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ist in den Gründungsverträgen der EU verankert. Die Verträge erkennen an, dass alle Menschen gleichwertig sind und faire Zugangsmöglichkeiten zu den Chancen im Leben haben sollten.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Erneuertes Engagement (KOM(2008) 420 endgültig vom )
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