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Menschenrechte werden von den Vereinten Nationen definiert als „moralische Grundsätze oder Normen, die bestimmte Standards des menschlichen Verhaltens beschreiben und durch das innerstaatliche und internationale Recht geschützt werden“.
Der Begriff „Grundrechte“ wird in der Europäischen Union (EU) zur Veranschaulichung des Konzepts der „Menschenrechte“ verwendet. Diese Rechte, die grundlegend für in der EU lebende Personen sind, wurden in der Charta der Grundrechte der EU festgelegt. Im Dezember 2009 wurde der Charta mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Rechtsverbindlichkeit verliehen.
Die Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde gehören zu den zentralen Werten der EU. Zusammen mit den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit bestimmen sie die Handlungen der EU innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen. Die EU verwendet den Begriff „Menschenrechte“, um sich auf diese Rechte außerhalb ihrer Grenzen zu beziehen, beispielsweise im Zusammenhang der Außenbeziehungen oder der Politik zum Ausbau der Zusammenarbeit.
Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union besagt, dass bestimmte Rechte eines EU-Landes (u. a. sein Stimmrecht im Rat) ausgesetzt werden können, falls dieses die Grundsätze, auf denen die Union beruht (Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit), schwerwiegend und anhaltend verletzt.
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