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Programm für die Funkfrequenzpolitik

Programm für die Funkfrequenzpolitik

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 243/2012/EU über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit dem Beschluss wird eine EU-weite Politik für Funkfrequenzen1 festgelegt, mit der die strategische Planung der Frequenznutzung für alle Bereiche der EU-Politik im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt, wie elektronische Kommunikation, drahtlose Breitbandnetze, Mobilfunk, Internet der Dinge (IoT), Verkehr, Energie und audiovisuelle Medien, unterstützt werden soll.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Politik umfasst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Frequenznutzung, ein Programm für die Funkfrequenzpolitik (RSPP) und einen Fahrplan für die Zukunft. Sie behandelt keine Frequenzfragen in politischen Bereichen wie Katastrophenschutz, Sicherheit und Verteidigung und berührt nicht die Rechte der EU-Länder, Frequenzen für ihre eigenen Sicherheitsbelange zu nutzen.
  • Die EU-Länder müssen zusammenarbeiten, um die einheitliche Anwendung der politischen Ziele der EU zu gewährleisten, die wie folgt lauten:
    • Förderung von Innovation und Investitionen durch eine größere Flexibilität bei der Nutzung von Frequenzen und ihrer effizienten Verwaltung, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, wobei der gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Stellenwert von Funkfrequenzen berücksichtigt wird;
    • Zuteilung von Funkfrequenzen zur Unterstützung der EU-Ziele und der steigenden Nutzung der drahtlosen Datenübertragung, indem zusätzliche Frequenzen freigegeben werden, um der EU die Übernahme der Führungsposition bei drahtlosen Breitband- und neuen Technologien zu ermöglichen;
    • Förderung der Unterstützung der Verbraucher für die Digitaltechnik und Beitrag zur Digitalen Agenda für Europa mit der höchstmöglichen Breitbandgeschwindigkeit für alle EU-Bürger;
    • Förderung der Übertragung oder Vermietung von Frequenznutzungsrechten und der gemeinsamen Infrastrukturnutzung, bei der eine den Wettbewerb beeinträchtigende Anhäufung von Rechten vermieden und allgemeine statt individuelle Frequenznutzungsgenehmigungen gefördert werden;
    • Vermeidung funktechnischer Störungen durch effiziente Frequenznutzung und die Verbesserung der Störfestigkeit von Geräten sowie Verringerung der CO2-Emissionen durch die Steigerung der energetischen Effizienz.
  • Damit die EU bis 2020 die höchsten drahtlosen Breitbandgeschwindigkeiten weltweit erreicht (mindestens 30 Mbps für alle Bürger), müssen ein ausreichender Versorgungsgrad und ausreichend Kapazitäten gewährleistet sein. Dies könnte insbesondere folgende Schritte umfassen:
    • schnelle Freigabe zusätzlicher Frequenzbänder;
    • Nutzung des 800-MHz-Bands in der gesamten EU;
    • Nutzung von Satelliten- oder kleinen zellularen Diensten für den Internetzugang.
  • Die EU-Länder müssen außerdem die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen für innovative audiovisuelle satellitengestützte und terrestrische Übertragungen sicherstellen, sofern der Bedarf eindeutig ist, und den folgenden spezifischen Frequenzbedarf schützen:
  • Die Entscheidung 2007/344 gewährleistet eine harmonisierte Transparenz über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums in der EU durch eine gemeinsame Informationsstelle namens EFIS.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die Richtlinie (EU) 2018/1972, die den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation festlegt, führt Regeln für die Koordinierung des Funkfrequenzspektrums zwischen den EU-Ländern ein und harmonisiert die Regeln für dessen Verwaltung. Sie enthält spezifische Regeln, die neuen Akteuren den Marktzugang und die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen erleichtern sollen. Die Richtlinie hebt die Richtlinien 2002/20/EG und 2002/21/EG ab dem auf.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Funkfrequenzen: der Frequenzbereich elektromagnetischer Strahlung zwischen 3 Hz und 3 000 GHz, der dem Funk entspricht. Auf diesen Frequenzen werden WLAN- und Mobiltelefonsignale übertragen. Sie sind wichtig für Verkehr, Rundfunk, öffentliche Sicherheit und Sicherheitskommunikation.
  2. Funkfrequenzkennzeichnung (RFID): eine Technologie, die hochfrequente elektromagnetische Felder zur Identifizierung von Objekten, die RFID-Tags tragen, verwendet, wenn diese sich einem Lesegerät nähern. Die Tags haben normalerweise einen Elektrochip mit Antenne, um Informationen an das Abfragesystem weiterzuleiten (eine Basisstation oder, allgemeiner gesprochen, ein Lesegerät).

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (ABl. L 81 vom , S. 7-17)

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