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Mit der Verordnung wird der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Zeitraum 2014-2020 eingerichtet. Ziel des EFRE ist die Förderung einer harmonischen, ausgeglichenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union (EU) durch den Ausgleich einiger Ungleichgewichte bei den Entwicklungsständen der EU-Regionen.
Die Verordnung wurde dreimal geändert:
durch die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 über die Haushaltsordnung der EU (siehe Zusammenfassung), die die Vorschriften für die Ausarbeitung und Umsetzung des Haushaltsplans der EU festlegt, und
durch die Verordnung (EU) 2020/460 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der EU-Länder und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) und
die Förderung einer Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß.
Arten der Investition
in KMU zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze;
in alle Arten von Unternehmen, die in den Bereichen Innovation und Forschung, CO2-arme Wirtschaft sowie IKT tätig sind, soweit KMU beteiligt sind;
in Infrastruktureinrichtungen, die grundlegende Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Umwelt, Verkehr und IKT bereitstellen, aber auch in die soziale Infrastruktur sowie Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur;
in Betriebsmittel für KMU als vorübergehende Maßnahme, sofern erforderlich, um wirksam auf die Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit reagieren zu können (als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie), und
in die Erschließung des endogenen Potenzials.
Gesamthöhe der Mittel
Die für 2014-2020 verfügbaren Mittel belaufen sich auf über 185 Milliarden Euro.
Politische und budgetmäßige Prioritäten
Die vier genannten zentralen Themen wirken sich erheblich auf die Zuweisung der EFRE-Mittel aus, die je nach Kategorie der Region variiert.
Die Regionen werden anhand ihres als prozentualen Anteil am BIP-Durchschnitt der EU ausgedrückten BIP definiert:
stärker entwickelte Regionen: BIP mehr als 90 %
Übergangsregionen: BIP 75 %-90 %
weniger entwickelte Regionen: BIP weniger als 75 %
In stärker entwickelten Regionen, (Übergangsregionen), (weniger entwickelten Regionen) müssen mindestens 80 % (60 %) (50 %) der Gesamtmittel des EFRE in jedem Land mindestens zwei der vier zentralen Themen zugewiesen werden, nämlich Innovation und Forschung, KMU, IKT und Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß; wegen der besonderen Bedeutung des letztgenannten Themas müssen mindestens 20 % (15 %) (12 %) der Gesamtmittel des EFRE in jedem Land speziell in Projekte für eine CO2-arme Wirtschaft investiert werden.
Mindestens 5 % der EFRE-Mittel sind für nachhaltige Stadtentwicklung vorgesehen. Zur Förderung der Vernetzung und des Erfahrungsaustauschs zum Thema nachhaltige Stadtentwicklung wird auf EU-Ebene ein Stadtentwicklungsnetz eingerichtet.
Durchführung
Der EFRE wird auf nationaler Ebene mithilfe von 7-Jahres-Programmen im Rahmen einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen den EU-Ländern und der EU umgesetzt, an der die fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) beteiligt sind:
Diese Vereinbarung wird vom jeweiligen EU-Land unter Beteiligung von Vertretern der zuständigen regionalen und lokalen Behörden sowie verschiedenen Partnern in den Sozial-, Wirtschafts-, Umwelt- und sonstigen Bereichen erstellt.
Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise
Die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise, die durch die Verordnung (EU) 2020/460 eingeführt wird, ermöglicht EU-Ländern den Zugang zu 37 Mrd. Euro aus den ESI-Fonds zur Stärkung der Gesundheitssysteme, zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, zur Unterstützung bei Kurzarbeit und zum Ausbau von gemeindenahen Dienstleistungen.
Besondere Maßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus: mehr Flexibilität bei der Nutzung des ESI-Fonds
Durch die Änderungsverordnung (EU) 2020/558 können EU-Länder Mittel zwischen dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds, von einer Regionenkategorie auf eine andere sowie von einem vorrangigen Bereich der drei Fonds auf einen anderen übertragen.
Vom bis zum können kohäsionspolitische Programme im Zusammenhang mit COVID-19 während des Geschäftsjahres ausnahmsweise zu 100 % über EU-Mittel finanziert werden. Die Maßnahmen vereinfachen darüber hinaus die Genehmigung von Programmen zur Beschleunigung der Umsetzung, die Nutzung von Finanzinstrumenten sowie Rechnungsprüfungen.
Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom , S. 289-302)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter
VERBUNDENE DOKUMENTE
Delegierte Verordnung (EU) 2017/2056 der Kommission vom zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 522/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die detaillierte Regelung der Grundsätze für die Auswahl und Durchführung der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu fördernden innovativen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung (ABl. L 294 vom , S. 26)
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 522/2014 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die detaillierte Regelung der Grundsätze für die Auswahl und Durchführung der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu fördernden innovativen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung (ABl. L 148 vom , S. 1-3)
Durchführungsbeschluss 2014/99/EU der Kommission vom zur Erstellung der Liste der Regionen, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds in Frage kommen, sowie der Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen, mit Bezug auf den Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 50 vom , S. 22-34)