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Die EU-Agenda für bessere Rechtsetzung

Die EU-Agenda für bessere Rechtsetzung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung COM(2015) 215 final – die Agenda der EU für bessere Rechtsetzung

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

In der Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2015 zur Einrichtung der Agenda für bessere Rechtsetzung wird ein Reformpaket zur Verbesserung des Rechts und der Politikgestaltung in der Europäischen Union (EU) festgelegt, um sicherzustellen, dass diese:

  • auf soliden Nachweisen beruhen;
  • Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Interessenträger in ihre Ausgestaltung einbeziehen;
  • unnötige Belastungen vermeiden; und
  • den Bürgerinnen und Bürgern konkrete und nachhaltige Nutzen bringen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Agenda für bessere Rechtsetzung baut auf bestehenden Verfahren und Prozessen zur Verbesserung des EU-Rechts und der Politikgestaltung auf, darunter:

Die Agenda sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Mehr Offenheit und Transparenz durch umfassendere öffentliche Konsultation und bessere Erklärung von vorgeschlagenen Gesetzen und politischen Strategien.
  • Strengere Kontrolle bestehender Gesetze und Strategien, beispielsweise durch die Einrichtung eines unabhängigen Ausschusses für Regulierungskontrolle, um die Qualität der Folgenabschätzungen zu bewerten und Evaluierungen bestehender Gesetze zu überprüfen.
  • Eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission, mit der sichergestellt werden soll, dass alle Parteien bessere Rechtsvorschriften erlassen, z. B. durch die Priorisierung von Initiativen zur Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften und die Durchführung von Folgenabschätzungen zu wesentlichen Änderungen, die vom Parlament oder vom Rat vorgeschlagen werden für Vorschläge der Kommission.
  • Bessere Evaluierung bestehender Rechtsvorschriften, insbesondere durch das REFIT-Programm. Über das REFIT-Programm bewertet die EU angenommene EU-Rechtsvorschriften, um diese effektiver und effizienter zu gestalten, ohne die politischen Ziele zu beeinträchtigen. Im Laufe der Zeit wurde das REFIT-Programm zielorientierter, um die schwerwiegendsten Ursachen der Ineffizienz und unnötige Bürokratie zu ermitteln und besser in den Entscheidungsprozess der Kommission integriert zu sein. Soweit möglich, wird das Potenzial zur Vereinfachung und zum Abbau der Bürokratie quantifiziert und es werden auch mögliche Belastungen untersucht, die sich aus neuen Rechtsvorschriften ergeben könnten.
  • Die Einrichtung der REFIT-Plattform (deren Mandat im Jahr 2020 durch die Plattform „Fit for Future“ ersetzt wurde), die eingerichtet wurde, um die Kommission darin zu beraten, wie EU-Verordnungen effizienter und wirksamer gestaltet und gleichzeitig die Belastungen verringert werden können, ohne die politischen Ziele zu untergraben.
  • Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen in Bereichen wie der öffentlichen Auftragsvergabe, beispielsweise durch die Erstellung eines Standardformulars für kleine und mittlere Unternehmen, das die zuvor vorhandenen komplexen Dokumentationsanforderungen in der Auftragsvergabe ersetzen soll.
  • Bessere Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften durch verstärkte Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten der EU, im Bemühen, die Einhaltung des EU-Rechts zu gewährleisten.

Mitteilung, Leitlinien und Instrumentarium 2021

  • Nach einer Bilanz ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung im Jahr 2019 verabschiedete die Kommission im Jahr 2021 eine Mitteilung, in der Verbesserungen des Gesetzgebungsprozesses vorgeschlagen werden, um zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen beizutragen.
  • In der Mitteilung wird die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen sowie mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, einschließlich Sozialpartnern, Unternehmen und der Zivilgesellschaft unterstrichen. Außerdem wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu berücksichtigen, Nachhaltigkeit anzugehen und eine größere strategische Vorsicht (z. B. durch Überwachung von Megatrends im grünen, digitalen, geopolitischen und sozioökonomischen Bereich) in die Politikgestaltung einzubeziehen.
  • Um die in der Mitteilung angesprochenen Aspekte zu berücksichtigen, hat die Kommission überarbeitete Leitlinien herausgegeben und ein Instrumentarium geschaffen, das ihre Dienststellen bei der Ausarbeitung neuer Initiativen und Vorschläge sowie bei der Verwaltung und Bewertung bestehender Maßnahmen unterstützen soll.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung – Eine Agenda der EU (COM(2015) 215 final vom ).

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