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Öffentliche Aufträge

Als öffentliche Aufträge werden vom öffentlichen Sektor vergebene Aufträge zur Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Arbeitsleistungen bezeichnet. Wenn diese Aufträge einen bestimmten Wert übersteigen, unterliegen sie besonderen Vorschriften und Verfahren der Europäischen Union (EU). Diese Regeln sollen die Gleichbehandlung aller Wirtschaftsteilnehmer und eine größtmögliche Transparenz bei der Abwicklung der Ausschreibungen gewährleisten. Sie sind auf einen verstärkten Wettbewerb und auf die Wahrung der Dienstleistungsfreiheit innerhalb des EU-Binnenmarkts ausgerichtet.

Bestimmte Aufträge, insbesondere im Bereich der Verteidigung, die besonderen Interessen der EU-Mitgliedstaaten berühren, fallen allerdings in deren alleinige Zuständigkeit.

Im Jahr 2014 änderte die EU die Vorschriften für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie für Konzessionsverträge. Diese Vorschriften sind seit 2016 in Kraft und zielen darauf ab, bürokratische Hindernisse abzubauen, Hürden für den Marktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu entfernen und zu gewährleisten, dass öffentliche Auftraggeber Interessenkonflikte, die bei der Durchführung von Auftragsvergabeverfahren auftreten, vermeiden, erkennen und beheben.

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