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Bericht des Rechnungshofes
COVID-19-Pandemie – Änderungen der Verordnung
Verlängerung des Zeitraums der Anwendung der Verordnung auf ELER-Programme
Mit der Verordnung (EU) 2020/2220 wird sowohl die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf die aus dem ELER geförderten Programme als auch die Laufzeit dieser Programme bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Voraussetzung dafür ist die Einreichung eines Antrags auf Änderung der entsprechenden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den zweijährigen Übergangszeitraum, der bis zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem 1. Januar 2023 läuft.
Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)
In Anbetracht der russischen Invasion der Ukraine ändert die Verordnung (EU) 2022/562 die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf folgende Weise.
Erhöhung der Vorfinanzierung aus REACT-EU-Mitteln und Festlegung von Einheitskosten (CARE+)
Zur Ergänzung dieser Maßnahmen wurde eine zweite Änderung eingeführt, um die Vorfinanzierung aus REACT-EU-Mitteln zu erhöhen und die Einheitskosten pro Person festzulegen, bekannt als CARE+ (Verordnung (EU) 2022/613). Der Hauptzweck dieser Verordnung bestand darin, zusätzliche Liquidität bereitzustellen und die Verwaltungsverfahren für Ausgaben zu vereinfachen.
Die erhöhte Vorfinanzierung stammte aus REACT-EU-Mitteln, wobei alle Mitgliedstaaten zusätzliche 4 % erhielten, wodurch die Vorfinanzierungsrate von 11 % auf 15 % angehoben wurde. Darüber hinaus erhielten die Mitgliedstaaten, die an die Ukraine angrenzen oder deren Zustrom an Flüchtlingen im ersten Monat nach der russischen Invasion 1 % ihrer Bevölkerung überstieg, zusätzliche 34 %, wodurch ihre Vorfinanzierungsrate von 11 % auf 45 % erhöht wurde. Diese neun Mitgliedstaaten sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien und die Slowakei.
Die vereinfachte Kostenoption auf EU-Ebene zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand erheblich zu verringern, damit sich die Anstrengungen auf die Erreichung weitreichender politischer Ziele konzentrieren können, und langwierige Verwaltungs- und Kontrollüberprüfungen die Umsetzung nicht verzögern. Anstelle von Unterlagen für jeden Kauf (zum Beispiel Decken, Hygieneartikel, Grundnahrungsmittel und persönliche Gegenstände) kann die Verwaltungsbehörde für höchstens 13 Wochen eine Einheitsgebühr in Höhe von 40 EUR pro Woche pro Person mit vorübergehendem Schutz (oder einem anderen entsprechenden Schutz nach nationalem Recht) verlangen. Mit dieser Möglichkeit können die Kosten der Nichtregierungsorganisationen und der lokalen Behörden, die ab dem ersten Tag der Invasion an der Grenze unmittelbar Unterstützung leisten, wirksam gedeckt werden. Die vereinfachte Kostenoption wurde durch die FAST-CARE-Änderung weiter verbessert, wodurch der Betrag auf 100 EUR pro Woche pro Person erhöht und die Unterstützung auf 26 Wochen verlängert wurde (siehe weiter unten).
Flexible Unterstützung für Gebiete – FAST-CARE
Verordnung (EU) 2022/2039 ändert Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und die Verordnung zur Festlegung der Vorschriften für den Zeitraum 2021-2027, Verordnung (EU) 2021/1060 (siehe Zusammenfassung). Da sie die Änderungen der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen für 2014-2020 betrifft, zielen die Vorschriften darauf ab, eine größere Flexibilität einzuführen, um die Nutzung der Ressourcen aus dem Programmplanungszeitraum 2014-2020 zu optimieren und eine reibungslosere Einführung verzögerter Projekte zwischen den Programmen 2014-2020 und 2021-2027 zu ermöglichen.
Förderung bezahlbarer Energie (SAFE)
Im Rahmen der in der Verordnung (EU) 2023/435 enthaltenen Änderungen zielen die gezielten und außergewöhnlichen Änderungen der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen 2014-2020, die unter dem Namen SAFE bekannt ist, darauf ab, die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, die sich aus der derzeitigen Energiekrise ergeben.
Im Einzelnen sieht SAFE Folgendes vor:
Diese gezielten Änderungen basieren auf den gleichen Vorschriften wie die bisherigen Flexibilitäten von CARE und FAST-CARE:
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320-469).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich der Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159-706).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022 (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 1-29).
Sonderbericht Nr. 2/2017 des Europäischen Rechnungshofs: Die Verhandlungen der Kommission über die Partnerschaftsvereinbarungen und Programme der Kohäsionspolitik 2014-2020: gezieltere Ausrichtung der Ausgaben auf die Prioritäten von Europa 2020, aber zunehmend komplexere Regelungen für die Leistungsmessung.
Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 1-66).
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsbeschluss 2014/190/EU der Kommission vom 3. April 2014 zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel nach Mitgliedstaat für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, der jährlichen Aufteilung der Mittel aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach Mitgliedstaat, zusammen mit dem Verzeichnis der förderungsberechtigten Regionen sowie der von den Kohäsionsfonds- und den Strukturfondszuweisungen der Mitgliedstaaten auf die Fazilität „Connecting Europe“ und die Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen zu übertragenden Beträge im Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 13-42).
Siehe konsolidierte Fassung.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 522/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die detaillierte Regelung der Grundsätze für die Auswahl und Durchführung der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu fördernden innovativen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung (ABl. L 148 vom 20.5.2014, S. 1-3).
Siehe konsolidierte Fassung.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 481/2014 der Kommission vom 4. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme (ABl. L 138 vom 13.5.2014, S. 45-50).
Siehe konsolidierte Fassung.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. L 138 vom 13.5.2014, S. 5-44).
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Hinblick auf das Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ABl. L 87 vom 22.3.2014, S. 1-48).
Siehe konsolidierte Fassung.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 1-7).
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 vom 7. März 2014 zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf eine Methodik für die Anpassung an den Klimawandel, die Festlegung von Etappenzielen und Vorgaben im Leistungsrahmen und die Nomenklatur der Interventionskategorien für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ABl. L 69 vom 8.3.2014, S. 65-84).
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Festlegung der Vorschriften und Anforderungen für das System für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Annahme der Nomenklatur der Interventionskategorien zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 57 vom 27.2.2014, S. 7-20).
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsbeschluss 2014/99/EU der Kommission vom 18. Februar 2014 zur Erstellung der Liste der Regionen, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds in Frage kommen, sowie der Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen, mit Bezug auf den Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 50 vom 20.2.2014, S. 22-34).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259-280).
Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281-288).
Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289-302).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303-319).
Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470-486).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487-548).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 24.03.2023