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Document 32014D0129

Beschluss 2014/129/GASP des Rates vom 10. März 2014 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

ABl. L 71 vom 12/03/2014, p. 3–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2017: This act has been changed. Current consolidated version: 04/07/2017

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/129(1)/oj

12.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 71/3


BESCHLUSS 2014/129/GASP DES RATES

vom 10. März 2014

zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, mit denen die Verbreitung solcher Waffen bekämpft werden soll und die sowohl innerhalb der Union als auch in Drittländern getroffen werden müssen.

(2)

Die Union setzt die EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III aufgeführten Maßnahmen wie beispielsweise den Aufbau der erforderlichen Strukturen in der Union durch.

(3)

Am 8. Dezember 2008 hat der Rat seine Schlussfolgerungen und ein Dokument mit dem Titel „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ (im Folgenden „Neue Handlungslinien“) angenommen, dem zufolge die Verbreitung von MVW nach wie vor eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit darstellt und die Nichtverbreitungspolitik einen wesentlichen Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bildet.

(4)

In den Neuen Handlungslinien ersucht der Rat die zuständigen Ratsformationen und -gremien, die Kommission, die anderen Organe und die Mitgliedstaaten, konkrete Folgemaßnahmen zu jenem Dokument einzuleiten.

(5)

In den Neuen Handlungslinien weist der Rat darauf hin, dass es für die Maßnahmen der Union zur Bekämpfung der Verbreitung von Nutzen wäre, durch ein nichtstaatliches Netz für Nichtverbreitungsfragen unterstützt zu werden, das mit außenpolitischen Fragen befasste Einrichtungen und Forschungszentren, die sich auf die strategischen Bereiche der Union spezialisiert haben, zusammenführt und dabei auf bereits bestehenden geeigneten Netzen aufbaut. Ein solches Netz könnte auch auf Einrichtungen in den Drittländern ausgeweitet werden, mit denen die Union einen besonderen Dialog im Zusammenhang mit Nichtverbreitungsfragen führt.

(6)

Am 15 und 16. Dezember 2005 hat der Europäische Rat die Strategie der EU zur Bekämpfung der unerlaubten Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich der Kleinwaffen und der leichten Waffen vorgegeben werden. Die Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen geht davon aus, dass der unerlaubte Handel und die übermäßige Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition eine ernste Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit darstellen.

(7)

Zu den Zielen der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen gehört die Förderung eines wirksamen Multilateralismus, damit auf internationaler oder regionaler Ebene oder innerhalb der Union und ihrer Mitgliedstaaten Mechanismen geschaffen werden können, die dem Angebot und der destabilisierenden Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition entgegenwirken.

(8)

Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/430/GASP (1) angenommen, mit dem das europäische Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen geschaffen und vorgesehen wurde, dass die technische Durchführung jenes Beschlusses von dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung (im Folgenden „Konsortium“) wahrzunehmen ist.

(9)

Die Wahl des Konsortiums als einziger Begünstigter eines Zuschusses in diesem Falle ist gerechtfertigt, da die Union – mit der Unterstützung durch ihre Mitgliedstaaten – die fruchtbare Zusammenarbeit mit einem Netz europäischer Reflexionsgruppen fortsetzen will, die zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Kultur der Nichtverbreitung und Abrüstung beiträgt und der Union dabei hilft, ihre Politik in diesen Bereichen zu entwickeln und zu gestalten und ihre öffentliche Beachtung zu steigern. Aufgrund des Charakters des Konsortiums, das von der Union ins Leben gerufen wurde und vollständig von der Unterstützung durch die Union abhängt, ist in diesem Fall eine 100 %-Finanzierung erforderlich. Das Konsortium verfügt weder über unabhängige finanzielle Ressourcen noch über die rechtliche Befugnis, sonstige Mittel zu beschaffen. Das Konsortium hat zudem neben den vier Management-Reflexionsgruppen ein Netz mit über 60 Reflexionsgruppen und Forschungszentren errichtet, in dem nahezu das gesamte nichtstaatliche Fachwissen der Union vereint ist.

(10)

Bislang hat das Konsortium zwei Seminare für Experten der Union im Mai 2011 und im Juni 2013 in Brüssel und zwei große internationale Nichtverbreitungskonferenzen im Februar 2012 und im September/Oktober 2013 in Brüssel organisiert; außerdem hat es auf seiner Website 31 Strategiepapiere zu konkreten Themen veröffentlicht. Die Website wurde im Frühjahr 2011 eingerichtet und wird seitdem regelmäßig aktualisiert, unter anderem durch einen alle zwei Monate erscheinenden elektronischen Newsletter (nonproliferation.eu). Mittlerweile sind dem Konsortium über 60 unabhängige europäische Reflexionsgruppen beigetreten.

(11)

Durch die Beschlüsse 2010/799/GASP des Rates (2) und 2012/422/GASP des Rates (3) wurde das Konsortium ferner mit der Organisation von zwei Seminaren „zur Förderung der Vertrauensbildung und zur Unterstützung eines Prozesses mit dem Ziel der Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten“ beauftragt, die im Juli 2011 bzw. im November 2012 in Brüssel stattfanden. Darüber hinaus wurde das Konsortium durch den Beschluss 2013/43/GASP des Rates (4) mit der Organisation von zwei geschlossenen Seminaren zur Erleichterung des erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen über einen Vertrag über den Waffenhandel auf der einschlägigen Konferenz der Vereinten Nationen im März 2013 betraut —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Als Beitrag zur besseren Umsetzung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie, die auf den Grundsätzen eines wirksamen Multilateralismus, der Prävention und der Zusammenarbeit mit Drittländern basiert, wird die anhaltende Förderung und Unterstützung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen um drei Jahre verlängert, um auf folgende Ziele hinzuarbeiten:

a)

Stimulierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs und der langfristigen Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme in der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Experten, Forschern und Wissenschaftlern;

b)

Schaffung der Gelegenheit für die Teilnehmer an den Sitzungen der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates, das Netz zu Nichtverbreitungsfragen zu konsultieren, und für die Vertreter der Mitgliedstaaten, an den Sitzungen des Netzes teilzunehmen;

c)

Bereitstellung eines zweckdienlichen Hilfsmittels in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung, insbesondere indem den Vertretern des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) Berichte und/oder Empfehlungen vorgelegt werden;

d)

einen Beitrag dazu zu leisten, Drittländer stärker für die von einer Verbreitung ausgehende Bedrohung und für die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit der Union und in multilateralen Foren, insbesondere den Vereinten Nationen, zu sensibilisieren, um Waffenverbreitungsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern, zu stoppen und wenn möglich definitiv zu beenden;

e)

einen Beitrag zur Entwicklung von Fachwissen und institutionellen Kapazitäten in Nichtverbreitungs- und Abrüstungsangelegenheiten in Reflexionsgruppen und Regierungen in der Union und Drittländern zu leisten.

(2)   In Anbetracht der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen wird sich der Tätigkeitsbereich des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen nicht allein auf Fragen im Zusammenhang mit der Bedrohung durch die Verbreitung von MVW und ihren Trägersystemen beschränken, sondern auch Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, umfassen. Die Einbeziehung von Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen in den Tätigkeitsbereich des Netzes wird ein ausgezeichnetes Instrument für den Dialog und Empfehlungen einschlägiger Maßnahmen der Union in diesem Bereich im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen und der Politik der Union in Bezug auf konventionelle Waffen sein.

(3)   In diesem Zusammenhang unterstützt die Union Projekte, die folgende spezifische Aktivitäten umfassen:

a)

Bereitstellung der Mittel für die Abhaltung von drei jährlichen Konsultationstreffen und bis zu sieben Ad-hoc-Seminaren für Experten und Angehörige der einschlägigen Berufe zu sämtlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen sowohl in Bezug auf nicht konventionelle als auch konventionelle Waffen im Hinblick auf die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters;

b)

Einrichtung eines Helpdesks innerhalb des Konsortiums, um Ad-hoc-Fachwissen zu Fragen im Zusammenhang mit sämtlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsthemen sowohl in Bezug auf nicht konventionelle als auch konventionelle Waffen bereitzustellen, wobei Fragen innerhalb eines Zeitrahmens von zwei Wochen beantwortet werden sollen;

c)

Bereitstellung der Mittel für die Abhaltung von drei großen jährlichen Konferenzen mit Drittländern und der Zivilgesellschaft über Nichtverbreitung und Abrüstung, um die EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und die Strategie der Union betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die Rolle der Unionsorgane und der Reflexionsgruppen in der Union in diesem Bereich im Hinblick auf die Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung der einschlägigen Politik der Union und die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters international zu fördern;

d)

Bereitstellung der Mittel für den Betrieb und die Weiterentwicklung einer Internet-Plattform zur Erleichterung der Kontakte und zur Förderung des Forschungsdialogs im Netz der Reflexionsgruppen, zur Analyse von Fragen betreffend die Verhütung der Verbreitung von MVW und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, und zur Ausbildung einer neuen Generation von Experten in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung;

e)

Bereitstellung der Mittel zur Sensibilisierung und Entwicklung von Fachwissen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Nichtverbreitung in Reflexionsgruppen und Regierungen in der Union und Drittländern;

f)

Erörterung von Themen, die von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) vorgeschlagen werden, im Rahmen der Gesamtforschungstätigkeiten des Konsortiums.

Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der Projekte zu den in Artikel 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten obliegt dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, dem die Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), das Institut für Friedensforschung in Frankfurt (HSFK/PRIF), das International Institute for Strategic Studies (IISS) und das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) angehören. Das Konsortium nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem Konsortium.

(3)   Die Mitgliedstaaten und der EAD schlagen Prioritäten und Themen von besonderem Interesse zur Bewertung in den Forschungsprogrammen des Konsortiums vor, die in Arbeitsdokumenten und Seminaren im Einklang mit der Politik der Union erörtert werden sollen.

Artikel 3

(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung der Projekte zu den in Artikel 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten beläuft sich auf 3 600 000 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Konsortium. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das Konsortium zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des Konsortiums über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Projekte.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung.

Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Beschlusses, falls die Finanzierungsvereinbarung nicht bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.

Brüssel, den 10. März 2014

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. VROUTSIS


(1)  Beschluss 2010/430/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Durchführung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 202 vom 4.8.2010, S. 5).

(2)  Beschluss 2010/799/GASP des Rates vom 13. Dezember 2010 zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, und zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 341 vom 23.12.2010, S. 27).

(3)  Beschluss 2012/422/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten (ABl. L 196 vom 24.7.2012, S. 67).

(4)  Beschluss 2013/43/GASP des Rates vom 22. Januar 2013 zur Fortsetzung der Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Verhandlungen über den Vertrag über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie (ABl. L 20 vom 23.1.2013, S. 53).


ANHANG

DAS EUROPÄISCHE NETZ UNABHÄNGIGER REFLEXIONSGRUPPEN FÜR NICHTVERBREITUNGSFRAGEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER UMSETZUNG DER STRATEGIE DER EU GEGEN DIE VERBREITUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN (EU-MVW-NICHTVERBREITUNGSSTRATEGIE)

1.   Ziele

Ziel dieses Beschlusses ist die Bestätigung und weitere Umsetzung der politischen Empfehlung, die der Rat auf seiner Tagung vom 8. Dezember 2008 in dem Dokument „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ abgegeben hat. Diesem Dokument zufolge könnte es für die Maßnahmen der Union zur Bekämpfung der Verbreitung von Nutzen sein, durch ein nichtstaatliches Netz für Nichtverbreitungsfragen unterstützt zu werden, das mit außenpolitischen Fragen befasste Einrichtungen und Forschungszentren, die sich auf die strategischen Bereiche der Union spezialisiert haben, zusammenführt und dabei auf bereits bestehenden geeigneten Netzen aufbaut. Ein solches Netz könnte auch auf Einrichtungen in den Drittländern ausgeweitet werden, mit denen die Union einen besonderen Dialog im Zusammenhang mit Nichtverbreitungsfragen führt.

Dieses Netz aus unabhängigen Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen würde weiterhin den politischen und sicherheitspolitischen Dialog fördern und die langfristige Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme und die damit verbundenen Abrüstungsfragen in der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Experten, Forschern und Wissenschaftlern stimulieren.

Die Tätigkeit des Netzes muss sich auch auf Fragen mit Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, erstrecken, ferner auf Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung der unerlaubten Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit. Das Netz wird dazu beitragen, neue Facetten der Tätigkeit der Union in den Bereichen zu erschließen, die die präventive wie die reaktive Dimension der Sicherheitsfragen in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich des unerlaubten Handels und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, umfassen, wie in der einschlägigen EU-Strategie vorgesehen. Die Unterbindung des unerlaubten und unregulierten Handels mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, wurde auch bei der Aushandlung des Vertrags über den Waffenhandel als Priorität der Union anerkannt.

Das Netz könnte dazu beitragen, Drittländer stärker für Bedrohungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Waffen, einschließlich des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, und für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, mit der Union und im Rahmen multilateraler Foren, insbesondere den Vereinten Nationen, zusammenzuarbeiten, um Waffenverbreitungsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, und den unerlaubten Handel mit und die übermäßige Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition zu verhindern, zu stoppen und wenn möglich definitiv zu beenden.

Die Union will dieses Netz folgendermaßen unterstützen:

durch die Abhaltung von regelmäßigen Seminaren der Union und – nach Bedarf – Ad-hoc-Tagungen für Diplomaten und Wissenschaftler zu aktuellen Ereignissen und Themen im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung von MVW und Kleinwaffen und leichten Waffen, im Hinblick auf die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters;

durch die Abhaltung von großen jährlichen Konferenzen und – nach Bedarf – Vorbereitungstagungen im Hinblick auf die Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters;

durch die weitere Pflege, den weiteren Betrieb und die Weiterentwicklung einer Internet-Plattform und damit verbundener sozialer Netzwerke, die Kontakte erleichtern und den Forschungsdialog innerhalb des Netzes von Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fördern sollen;

durch die Bereitstellung von Kompetenz und die Erleichterung des Transfers von Know-how zur Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik der EU innerhalb der Union und an Drittländer.

2.   Organisation des Netzes

Das Netz steht allen einschlägigen Reflexionsgruppen und Forschungsinstituten der Union und aus assoziierten Staaten offen und respektiert die Vielfalt der Meinungen innerhalb der Union in vollem Umfang.

Das Netz erleichtert weiterhin Kontakte zwischen nichtstaatlichen Experten, den Vertretern der Mitgliedstaaten und den Organen der Union. Das Netz steht dafür bereit, im Einklang mit der EU-MVW-Strategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen, die sich auf die Konzepte des Multilateralismus und der internationalen Zusammenarbeit stützen, Verbindungen zu nichtstaatlichen Akteuren aus Drittländern herzustellen. Das Mandat des Netzes umfasst die Nichtverbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme, Abrüstung sowie Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen.

Die Teilnehmer der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates (Gruppen „Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle“, „Nichtverbreitung“, „Ausfuhr konventioneller Waffen“ usw.) können das Netz zu Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung und mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, konsultieren, und Vertreter der genannten Arbeitsgruppen können an den Sitzungen des Netzes teilnehmen. Die Sitzungen des Netzes können, wenn möglich, parallel zu den Sitzungen der Arbeitsgruppen stattfinden.

Das Netz wird weiterhin unter der Leitung des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung stehen, das aus der FRS, dem HSFK/PRIF, dem IISS und dem SIPRI gebildet und in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern des Hohen Vertreters mit der Projektverwaltung betraut wird.

Das Konsortium wird in Absprache mit den Vertretern des Hohen Vertreters und den Mitgliedstaaten Teilnehmer mit Fachwissen betreffend die Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik in Bezug auf MVW und konventionelle Waffen zu Expertenseminaren und großen jährlichen Konferenzen einladen und ihre Publikationen und Tätigkeiten auf der dafür vorgesehenen Website bekanntgeben.

3.   Projektbeschreibung

3.1.   Projekt 1: Abhaltung von drei jährlichen Konsultationstreffen und bis zu sieben Ad-hoc-Seminaren für Diplomaten und Wissenschaftler mit Vorlage eines Berichts und/oder von Empfehlungen

3.1.1.   Projektziel

Ziel der jährlichen Konsultationstreffen und der Ad-hoc-Seminare ist die Förderung eines sicherheitspolitischen Dialogs zwischen Experten, Beamten und Wissenschaftlern aus der Union über aktuelle Herausforderungen in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung von MVW, ihrer Trägersysteme und konventioneller Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen. Die Seminare sollten darüber hinaus die Zusammenarbeit innerhalb des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen, die in den Mitgliedstaaten der Union ansässig sind, voranbringen.

3.1.2.   Projektergebnisse

Informationsaustausch und Analyse zu aktuellen Verbreitungstrends zwischen politischen Akteuren und Wissenschaftlern aus den Mitgliedstaaten sowie Fachpersonal des EAD und der Organe der Union;

Beratungen darüber, wie die Politik der Union zur Bekämpfung der Verbreitung am besten umgesetzt werden kann;

Förderung eines europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen;

Bereitstellung von konstruktivem Feedback an die Union über ihre Strategien gegen die Verbreitung von MVW sowie Kleinwaffen und leichten Waffen durch unabhängige Reflexionsgruppen der Union sowie Vorschläge der einschlägigen Akteure an die Reflexionsgruppen zu den wichtigsten strategischen Themen im Hinblick auf künftige Forschungsarbeit;

Festlegung einschlägiger Themen im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung für politikorientierte Berichte;

Erstellung von politikorientierten Berichten zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters. Diese Berichte würden an die einschlägigen Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten verteilt.

3.1.3.   Projektbeschreibung

Das Projekt sieht die Abhaltung von drei jährlichen Konsultationstreffen und bis zu sieben Ad-hoc-Expertenseminaren mit Erstellung einschlägiger Berichte und/oder Empfehlungen vor.

Die Tagesordnungen dieser Veranstaltungen werden in enger Zusammenarbeit mit den GASP-Arbeitsgruppen des Rates in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung („Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle“/„Nichtverbreitung“/„Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle“ (Raumfahrt)) sowie Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen und konventionellen Waffen („Ausfuhr konventioneller Waffen“ und „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (ATT)) erstellt. Auf diesen Seminaren sollten sowohl kurz- als auch mittelfristige Herausforderungen für die Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung bezüglich der folgenden Kategorien von Waffen behandelt werden: MVW und ihre Trägersysteme, konventionelle Waffen einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen sowie neue Arten von Waffen und Trägersystemen. Sie sollten insbesondere den Entscheidungsträgern der Union die Gelegenheit bieten, sich eingehend mit längerfristigen Herausforderungen und Trends bezüglich dieser Waffen und mit anderen Fragen, die über ihr Tagesgeschäft hinausgehen, zu befassen.

Die jährlichen Konsultationstreffen werden eineinhalb Tage dauern; vorgesehen sind bis zu hundert Teilnehmer aus den Reflexionsgruppen der Union, den Mitgliedstaaten und den Organen der Union, die auf Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung sowie konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, spezialisiert sind. Diese Seminare sollten überwiegend zu Konsultationen zwischen den Reflexionsgruppen der Union für Nichtverbreitungsfragen, der Union und ihren Mitgliedstaaten dienen.

Die Ad-hoc-Seminare werden bis zu zwei Tage dauern; vorgesehen sind bis zu 45 Teilnehmer, wobei die genaue Zahl von Fall zu Fall festgelegt wird. Diese Seminare sollten insbesondere zu Konsultationen zwischen den Reflexionsgruppen der Union für Nichtverbreitungsfragen, der Union und ihren Mitgliedstaaten auf Ad-hoc-Basis dienen, damit aktuelle Ereignisse und Optionen für strategische Maßnahmen der Union erörtert werden können, und sie sollten den Reflexionsgruppen der Union, den Mitgliedstaaten und den Organen der Union die Gelegenheit bieten, bestimmte Zielgruppen inner- und außerhalb der Union zu erreichen.

Die jährlichen Konsultationstreffen sollten in Brüssel stattfinden, während bis zu drei Ad-hoc-Expertenseminare außerhalb der Union abgehalten werden könnten.

3.2.   Projekt 2: Abhaltung einer großen jährlichen Konferenz mit Vorlage eines Berichts und/oder von Empfehlungen

3.2.1.   Projektziel

Auf den jährlichen großen Nichtverbreitungs- und Abrüstungskonferenzen, an denen Regierungsexperten und unabhängige Reflexionsgruppen sowie Wissenschaftler aus der Union und assoziierten Staaten sowie Drittländern teilnehmen, sollen weitere Maßnahmen gegen die Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie damit verbundene Abrüstungsziele erörtert und festgelegt sowie die Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, thematisiert werden. Als Hauptveranstaltung des Projekts wird die jährliche Konferenz die internationale Wahrnehmung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der Bemühungen der Unionsorgane zu ihrer Umsetzung sowie der damit verbundenen Arbeiten der unabhängigen Reflexionsgruppen und Wissenschaftler in den Mitgliedstaaten steigern.

Die jährlichen Konferenzen werden ebenfalls dazu dienen, die Rolle und Kohäsion der auf Nichtverbreitungsfragen spezialisierten europäischen Reflexionsgruppen zu fördern, und sie werden dazu beitragen, die Kapazitäten in diesen und anderen Institutionen zu erhöhen, auch in den Regionen der Welt, in denen es an profundem Fachwissen in Nichtverbreitungsfragen mangelt.

Die jährlichen Konferenzen und alle Vorbereitungstreffen werden sich mit Nichtverbreitungsfragen befassen, die für die Arbeit des EAD thematisch von Belang sind. Auf der Grundlage dieser Beratungen und anderer Arbeiten unter Aufsicht des Konsortiums werden politikorientierte Berichte zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen für die Vertreter des Hohen Vertreters erstellt. Der Bericht würde an die relevanten Organe der Union und die Mitgliedstaaten verteilt und online zugänglich gemacht.

3.2.2.   Projektergebnisse

Regelmäßige Abhaltung einer großen internationalen Konferenz über Nichtverbreitung und Abrüstung unter europäischer Leitung, die die wichtigste Veranstaltung zur Förderung der strategischen Diskussion über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme und damit verbundener Abrüstungsziele und zur Thematisierung der Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, würde;

Steigerung der Außenwirkung und Wahrnehmung der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung von MVW und Kleinwaffen und leichten Waffen sowie der Maßnahmen im Bereich der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken (CBRN) bei Regierungsvertretern, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft in Drittländern;

Förderung der Rolle und Kohäsion des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen und der Rolle der Union in diesem Bereich, und Aufbau von Nichtverbreitungsfachwissen in Ländern, in denen es daran mangelt, auch in Drittländern;

Vorlage von politikorientierten Berichten und/oder von maßnahmenorientierten Empfehlungen, die die Umsetzung der EU-MVW-Strategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen fördern und ein zweckdienliches Hilfsmittel in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und der konventionellen Waffen darstellen würden;

Steigerung der Sensibilisierung und der Fachkenntnisse der Organe der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit MVW und ihren Trägersystemen, so dass ihnen besser zuvorgekommen werden kann.

3.2.3.   Projektbeschreibung

Im Rahmen des Projekts sind die Abhaltung jährlicher großer Konferenzen, mit Vorbereitungstreffen nach Bedarf, und die Erstellung von einschlägigen Berichten und/oder Empfehlungen vorgesehen:

eine jährliche Konferenz von eineinhalb Tagen in Brüssel, an der bis zu 300 Experten aus Reflexionsgruppen, aus der Wissenschaft und aus den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den assoziierten Staaten und Drittländern, die auf Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung, Abrüstung, Rüstungskontrolle und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, spezialisiert sind;

gezielte Heranbildung von Spezialisten „der nächsten Generation“, auch aus Ländern außerhalb Europas und Nordamerikas, die an einem zusätzlichen Tag vor oder nach der Konferenz zu Fachschulungen und Kontakten mit den einschlägigen EU-Organen eingeladen werden;

politikorientierte Berichte und/oder maßnahmenorientierte Empfehlungen, die zu einer verstärkten Umsetzung der EU-MVW-Strategie und der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen beitragen würden.

3.3.   Projekt 3: Einrichtung und Betrieb eines Helpdesks

3.3.1.   Projektziel

Einrichtung und Betrieb eines Helpdesks innerhalb des Konsortiums zur Bereitstellung von Ad-hoc-Fachwissen zu sämtlichen Fragen aus den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung sowohl in Bezug auf nichtkonventionelle als auch konventionelle Waffen, als Grundlage für die bessere Gestaltung der politischen Maßnahmen des EAD im Zusammenhang mit spezifischen und dringenden Themen.

3.3.2.   Projektergebnisse

Verwaltung von Ad-hoc-Forschungsanfragen des EAD zu spezifischen Themen, mit Beantwortung innerhalb eines Zeitrahmens von zwei Wochen;

Förderung eines themenbezogenen Ad-hoc-Dialogs zwischen den Reflexionsgruppen des Konsortiums und dem EAD;

Möglichkeit für den EAD, für kurzfristige und gelegentliche Anfragen auf das Ad-hoc-Fachwissen und die Forschungsressourcen des Konsortiums zurückzugreifen.

3.3.3.   Projektbeschreibung

Im Rahmen der Projekte werden bis zu 20 Expertenpapiere mit einem Umfang von fünf bis zehn Seiten jeweils innerhalb eines Zeitrahmens von zwei Wochen zu aktuellen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen des EAD auf der Grundlage einer Prüfung der vorhandenen wissenschaftlichen Fachliteratur erstellt (keine eigene Forschung).

3.4.   Projekt 4: Betrieb und Weiterentwicklung einer Internet-Plattform

3.4.1.   Projektziel

Der Betrieb und die Weiterentwicklung einer Internet-Website wird die Kontakte in der Zeit zwischen den Treffen des Netzes erleichtern und den Forschungsdialog zwischen den Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fördern. Die Organe der Union und die Mitgliedstaaten könnten von einer speziellen Website ebenfalls profitieren, auf der die Teilnehmer des Netzes Informationen und Gedanken austauschen und ihre Untersuchungen über die Nichtverbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme und über Fragen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, veröffentlichen können. Die Website wird weiterhin von einem elektronischen Newsletter begleitet. Das Projekt wird eine Online-Berichterstattung über die Veranstaltungen und ein Fenster für europäische Forschung enthalten. Es wird zu einer effizienten Verbreitung von Forschungsergebnissen in den Reflexionsgruppen und in Regierungskreisen beitragen. Dies wird zu einer besseren Antizipation und einem größeren Wissen in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie mit konventionellen Waffen, einschließlich des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, führen.

3.4.2.   Projektergebnisse

Betrieb einer Plattform, auf der Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen kontinuierlich ihre unabhängigen Meinungen und Analysen über die Verbreitung von MVW und über Fragen betreffend konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, austauschen können;

Ausweitung, Verwaltung und Aktualisierung des bestehenden Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen;

Förderung eines besseren Verständnisses der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der Strategie der Union betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen in der Zivilgesellschaft und Fungieren als Schnittstelle zwischen der Union und dem Netz der Reflexionsgruppen;

Ermöglichung eines dauerhaften kostenlosen Herunterladens von Dokumenten, die auf den Treffen des Netzes vorgelegt werden oder von unabhängigen Reflexionsgruppen stammen, die ihre Forschungsergebnisse ohne finanziellen Ausgleich zur Verfügung stellen wollen;

Steigerung der Sensibilisierung und des Fachwissens der Organe der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, MVW und ihren Trägersystemen, so dass ihnen besser zuvorgekommen werden kann.

3.4.3.   Projektbeschreibung

Die Benutzung einer sozialen Netzwerkdiensten ähnlichen Technologie könnte, wenn dies möglich und angebracht ist, entwickelt werden, um die aktive Online-Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern des Netzes in einer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Das mit dem Projekt betraute Konsortium ist für Webhosting, Webdesign und die technische Pflege der Website verantwortlich.

Die Politik der Union zu Fragen der Nichtverbreitung von MVW und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, wird regelmäßig verfolgt und durch geeignete Dokumentationen unterstützt.

Die Veröffentlichungen des Konsortiums werden gefördert und durch spezifische historische Aufzeichnungen unterstützt.

Die vom Konsortium organisierten Konferenzen werden gefördert und ihr Inhalt wird auf die Website gestellt (Hintergrunddokumente, Tagesordnungen, Präsentationen, gegebenenfalls Videoaufzeichnungen öffentlicher Tagungen).

Ein elektronischer Newsletter mit institutionellen Nachrichten aus der Union aus dem Bereich Nichtverbreitung wird alle zwei Monate veröffentlicht, in dem darüber hinaus die wissenschaftlichen Arbeiten der Forschungszentren des Netzes verfolgt werden.

Sonderberichte zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Verbreitung von MVW und konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, werden monatlich veröffentlicht.

3.5.   Projekt 5: Publikationen

3.5.1.   Projektziel

Vorlage von bis zu 20 Strategiepapieren zu Themen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von MVW, ihren Trägersystemen, Kleinwaffen und leichten Waffen und Abrüstung;

Bereitstellung von Informationen und Analysen als Beitrag zu einem politischen und sicherheitspolitischen Dialog über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme, vorwiegend durch Experten, Forscher und Wissenschaftler;

Bereitstellung eines Instruments, das den Teilnehmern an den Sitzungen der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates als Grundlage für ihre Beratungen über Politik und Praxis der EU im Bereich Nichtverbreitung dient;

Bereitstellung von Ideen, Informationen und Analysen, mit denen die Entwicklung von Nichtverbreitungsmaßnahmen auf Unionsebene gefördert werden kann.

3.5.2.   Projektergebnisse

Intensivierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihren Trägersystemen, vorwiegend durch Experten, Forscher und Wissenschaftler;

Schärfung der Wahrnehmung sowie Steigerung der Kenntnisse und des Verständnisses innerhalb der Zivilgesellschaften und der Regierungen bezüglich Fragen im Zusammenhang mit der Politik der EU in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung;

Bereitstellung politischer und/oder operativer strategischer Optionen für den Hohen Vertreter, die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten;

Einbringung von Ideen, Informationen und Analysen, mit denen die Entwicklung von Nichtverbreitungsmaßnahmen auf Unionsebene unterstützt werden kann.

3.5.3.   Projektbeschreibung

Das Projekt sieht die Erstellung und Veröffentlichung von bis zu 20 Strategiepapieren vor. Sie werden vom Konsortium erstellt oder in Auftrag gegeben und geben nicht unbedingt die Meinung der Organe der Union oder der Mitgliedstaaten wieder.

Die Strategiepapiere werden Themen aus dem Bereich des Mandats des Konsortiums behandeln. In jedem Dokument werden Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen entworfen.

Das Format und der Stil der Strategiepapiere wird so gestaltet, dass sie für das jeweilige Zielpublikum zugänglich und benutzerfreundlich sind.

Alle Strategiepapiere werden auf der Website des Konsortiums veröffentlicht.

3.6.   Projekt 6: Ausbildung

3.6.1.   Projektziel

Aufbau von Kapazitäten in der nächsten Generation von Wissenschaftlern und Praktikern im Bereich Nichtverbreitungspolitik und -programme;

Ausweitung der fundierten Kenntnis der EU-Politik in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in der Union und in Drittländern;

Aufbau von Netzen junger Praktiker und Wissenschaftler in den Regionen, in denen die Union ein besonders starkes Interesse an der Nichtverbreitung hat;

Erneuerung und Erweiterung von Fachwissen zu MVW-Fragen und Fragen zu Kleinwaffen und leichten Waffen in der Union und in den Partnerländern;

Bereitstellung neuer Ideen und Analysen zur Nichtverbreitung für die Organe der Union, die Mitgliedstaaten und das EU-Nichtverbreitungsnetz.

3.6.2.   Projektergebnisse

Schaffung der Grundlagen eines Online-Ausbildungsinstruments mit einem verfügbaren Modell-Studienplan zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen, das 24 Monate nach Vertragsbeginn in Betrieb gehen soll;

verstärkte Kapazitäten in der nächsten Generation von Wissenschaftlern und Praktikern im Bereich Nichtverbreitungspolitik und -programme;

Ausweitung der fundierten Kenntnis der EU-Politik in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in der Union und in Drittländern;

Aufbau von Netzen junger Praktiker und Wissenschaftler und Erleichterung der praktischen Zusammenarbeit;

umfangreicheres Fachwissen zu Fragen der Nichtverbreitung und Abrüstung von MVW und Kleinwaffen und leichten Waffen in der Union und in Drittländern;

Einbringung neuer Ideen im Bereich der Nichtverbreitung für die Organe der Union, die Mitgliedstaaten, die Partnerländer und das EU-Nichtverbreitungsnetz.

3.6.3.   Projektbeschreibung

Das Projekt sieht die Organisation von Praktika für bis zu 48 graduierte Studierende oder junge Diplomaten jeweils während eines Zeitraums von bis zu drei Monaten durch das Konsortium vor. Die Ausbildung im Rahmen dieser Praktika umfasst Vorlesungen, Diskussionsrunden, strukturiertes Lesen und Projektintegration in mindestens zwei Einrichtungen des Konsortiums. Der Studienplan wird im Hinblick auf die erforderliche größtmögliche Flexibilität mehrere kürzere Module kombinieren. Alle Studierenden werden zur Teilnahme an den vom Konsortium organisierten Konferenzen und Seminaren eingeladen.

Ziel des Projekts ist es letztendlich, die Grundlagen eines Online-Ausbildungsinstruments mit einem verfügbaren Modell-Studienplan zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zu schaffen. Das Online-Ausbildungsinstrument soll das gesamte Spektrum von Themen zu konventionellen und nichtkonventionellen Waffen erfassen und an unterschiedliche Zielgruppen angepasst werden können (junge Diplomaten, Journalisten, graduierte Studierende und Postgraduierte aus europäischen und außereuropäischen Ländern). Je nach der Sensibilität der vermittelten Inhalte könnte eine angemessene Sicherheitsüberprüfung erforderlich sein. Das Online-Ausbildungsinstrument sollte sich ferner in Master-Programme an Universitäten integrieren lassen und üblicherweise aus 15 umfassenden Lerneinheiten bestehen. Dies entspricht etwa der Studienleistung eines einsemestrigen Hochschulkurses und deckt zudem die Anforderungen anderer Zielgruppen ab.

4.   Dauer

Die Dauer der Umsetzung der Projekte wird auf insgesamt 36 Monate geschätzt.

5.   Begünstigte

5.1.   Direkte Begünstigte

Die Verbreitung von MVW durch Staaten und nichtstaatliche Akteure wurde in der Europäischen Sicherheitsstrategie und in der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie als die potenziell größte Bedrohung der Sicherheit der Union bezeichnet. In ähnlicher Weise wird in der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen anerkannt, dass der unerlaubte Handel und die übermäßige Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition eine ernste Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit darstellen. Die vorgeschlagenen Projekte dienen den Zwecken der GASP und tragen dazu bei, die in der Europäischen Sicherheitsstrategie genannten strategischen Ziele zu verwirklichen.

5.2.   Indirekte Begünstigte

Die indirekten Begünstigten der Projekte sind:

a)

unabhängige Reflexionsgruppen und Wissenschaftler aus der Union und Drittländern, die auf die Themen Nichtverbreitung und konventionelle Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen, spezialisiert sind;

b)

die Organe der Union, einschließlich Ausbildungseinrichtungen, Studierende und alle sonstigen Adressaten des Online-Ausbildungsinstruments;

c)

die Mitgliedstaaten;

d)

Drittländer.

6.   Teilnehmende dritte Parteien

Die Projekte werden ausschließlich aus diesem Beschluss finanziert. Experten des Netzes können als teilnehmende dritte Parteien gelten. Sie arbeiten nach ihren Standardvorschriften.

7.   Verfahrenstechnische Aspekte, Koordinierung und Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt setzt sich aus einem Vertreter des Hohen Vertreters und der unter Nummer 8 genannten Durchführungsstelle zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.

8.   Durchführungsstelle

Die technische Durchführung dieses Beschlusses wird dem Konsortium übertragen, das seine Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahrnimmt. Das Konsortium wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben gegebenenfalls mit dem Hohen Vertreter, den Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten und internationalen Organisationen zusammenarbeiten.


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