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Document 32006R1893

    Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 393 vom 30/12/2006, p. 1–39 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj

    30.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 393/1


    VERORDNUNG (EG) Nr. 1893/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 20. Dezember 2006

    zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 285 Absatz 1,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (1),

    gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates (3) wurde die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden als „NACE Rev. 1“ oder „NACE Rev. 1.1“ bezeichnet) aufgestellt.

    (2)

    Um der technischen Entwicklung und den strukturellen Veränderungen der Wirtschaft Rechnung zu tragen, sollte eine aktuelle Klassifikation mit der Bezeichnung NACE Revision 2 (im Folgenden als „NACE Rev. 2“ bezeichnet) aufgestellt werden.

    (3)

    Eine auf dem neuesten Stand befindliche Klassifikation wie die NACE Rev. 2 ist für die fortdauernden Bemühungen der Kommission, die Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken zu modernisieren, von zentraler Bedeutung; sie wird voraussichtlich durch besser vergleichbare und sachdienlichere Daten zu einer besseren Wirtschaftspolitik auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene beitragen.

    (4)

    Der Binnenmarkt bedarf für sein Funktionieren statistischer Normen, die für die Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher Statistiken gelten, so dass Unternehmen, Finanzinstitute, Regierungen und alle anderen Binnenmarktteilnehmer Zugang zu zuverlässigen und vergleichbaren statistischen Daten haben können. Hierfür ist es unabdingbar, dass die einzelnen Kategorien der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Gemeinschaft in allen Mitgliedstaaten einheitlich interpretiert werden.

    (5)

    Die Unternehmen benötigen zuverlässige und vergleichbare Statistiken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit beurteilen zu können, und solche Statistiken helfen den Gemeinschaftsorganen bei der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.

    (6)

    Die Aufstellung einer überarbeiteten gemeinsamen statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zur Erhebung, Veröffentlichung oder Bereitstellung von Daten. Nur wenn die von den Mitgliedstaaten verwendeten Wirtschaftszweigklassifikationen mit der Gemeinschaftsklassifikation verknüpft sind, ist es möglich, integrierte Informationen so zuverlässig, schnell, flexibel und so tief gegliedert bereit zu stellen, wie es für die Steuerung des Binnenmarktes erforderlich ist.

    (7)

    Die Mitgliedstaaten sollten in die Lage versetzt werden, zur Berücksichtigung nationaler Bedürfnisse in ihren nationalen Klassifikationen zusätzliche Kategorien einzuführen, die sich auf die statistische Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Gemeinschaft stützen.

    (8)

    Für die internationale Vergleichbarkeit von Wirtschaftsstatistiken ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane Wirtschaftszweigklassifikationen verwenden, die unmittelbar mit der International Standard Industrial Classification of all economic activities (ISIC) Rev. 4 (Internationale Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC) Rev. 4) verknüpft sind, die von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen angenommenen worden ist.

    (9)

    Der Einsatz der Wirtschaftszweigklassifikationen in der Gemeinschaft erfordert es, dass die Kommission vom dem durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates (4) eingesetzten Ausschuss für das statistische Programm unterstützt wird; dies gilt insbesondere für die Prüfung von Problemen, die sich aus der Umsetzung der NACE Rev. 2 ergeben, den vollständig koordinierten Übergang von der NACE Rev. 1 zur NACE Rev. 2 sowie die Ausarbeitung künftiger Änderungen der NACE Rev. 2.

    (10)

    Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (5) ist ein gemeinsamer Rahmen für den Aufbau von statistischen Unternehmensregistern mit harmonisierten Definitionen, Merkmalen, Erfassungsbereich und Aktualisierungsverfahren geschaffen worden.

    (11)

    Zur Aufstellung einer überarbeiteten statistischen Wirtschaftszweigklassifikation ist es notwendig, insbesondere die verschiedenen Verweise auf die NACE Rev. 1 anzupassen und mehrere einschlägige Instrumente zu ändern. Es ist daher notwendig, die folgenden Instrumente zu ändern: die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90, die Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern (6), die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik (7), die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken (8), die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom 25. Mai 1998 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs (9), die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten (10), die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (11), die Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 über den Arbeitskostenindex (12), die Verordnung (EG) Nr. 48/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über die Erstellung der jährlichen Statistiken der Gemeinschaft über die Stahlindustrie für die Berichtsjahre 2003-2009 (13), die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (14) und die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung (15).

    (12)

    Vor der Umstellung auf die NACE Rev. 2 müssen mehrere Instrumente der Gemeinschaft nach den auf sie anzuwendenden besonderen Verfahren geändert werden, und zwar die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (16), die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (17) sowie die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (18).

    (13)

    Die für die Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (19) erlassen werden.

    (14)

    Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die NACE Rev. 2 zu ändern oder zu ergänzen, um technologischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen oder sie auf andere Wirtschafts- und Sozialklassifikationen auszurichten. Da es sich hierbei um Maßnahmen allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen dieser Verordnung bewirken oder eine Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung bewirken, sollten diese Maßnahmen gemäß dem in Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen werden.

    (15)

    Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Schaffung gemeinsamer statistischer Normen, die die Bereitstellung harmonisierter Daten ermöglichen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

    (16)

    Der Ausschuss für das statistische Programm ist gehört worden –

    HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    ABSCHNITT I

    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    Artikel 1

    Gegenstand und Geltungsbereich

    1.   Mit dieser Verordnung wird eine gemeinsame statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, im Folgenden als „NACE Rev. 2“ bezeichnet, aufgestellt. Diese Klassifikation gewährleistet die Relevanz der gemeinschaftlichen Klassifikationen für die wirtschaftliche Wirklichkeit und verbessert die Vergleichbarkeit zwischen nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Klassifikationen und somit auch von nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Statistiken.

    2.   Diese Verordnung gilt nur für die Verwendung der Klassifikation zu statistischen Zwecken.

    Artikel 2

    NACE Rev. 2

    1.   Die NACE Rev. 2 besteht aus:

    a)

    einer ersten Ebene, deren Positionen mit einem alphabetischen Kode gekennzeichnet sind (Abschnitte);

    b)

    einer zweiten Ebene, deren Positionen mit einem zweistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Abteilungen);

    c)

    einer dritten Ebene, deren Positionen mit einem dreistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Gruppen); und

    d)

    einer vierten Ebene, deren Positionen mit einem vierstelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Klassen).

    2.   Die NACE Rev. 2 ist in Anhang I wiedergegeben.

    Artikel 3

    Verwendung der NACE Rev. 2

    Die Kommission verwendet die NACE Rev. 2 für alle Statistiken, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert sind.

    Artikel 4

    Nationale Wirtschaftszweigklassifikationen

    1.   Die Statistiken der Mitgliedstaaten, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert dargeboten werden, werden unter Verwendung der NACE Rev. 2 oder einer von ihr abgeleiteten nationalen Klassifikation erstellt.

    2.   Die nationalen Klassifikationen können zusätzliche Positionen und Ebenen aufweisen; ebenso kann eine unterschiedliche Kodierung verwendet werden. Jede Ebene außer der höchsten besteht entweder aus denselben Positionen wie die entsprechende Ebene der NACE Rev. 2 oder aus Positionen, die eine genaue Untergliederung dieser Positionen darstellen.

    3.   Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Entwurfsfassungen zur Festlegung oder Änderung ihrer nationalen Klassifikationen vor deren Veröffentlichung zur Genehmigung. Die Kommission prüft binnen zwei Monaten die Übereinstimmung dieser Entwurfsfassungen mit Absatz 2. Die Kommission übermittelt die genehmigten nationalen Klassifikationen den anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnisnahme. Die nationalen Klassifikationen der Mitgliedstaaten enthalten eine Tabelle der Entsprechungen zwischen den nationalen Klassifikationen und der NACE Rev. 2.

    4.   Sollten sich bestimmte Positionen der NACE Rev. 2 als mit der nationalen Wirtschaftsstruktur unvereinbar erweisen, kann die Kommission einem Mitgliedstaat die Genehmigung erteilen, in einem bestimmten Sektor ein Aggregat von Positionen der NACE Rev. 2 zu verwenden.

    Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der betreffende Mitgliedstaat der Kommission alle Angaben bereitstellen, die für die Beurteilung des Antrags erforderlich sind. Die Kommission trifft ihre Entscheidung binnen drei Monaten.

    Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 2 berechtigt eine solche Genehmigung den betreffenden Mitgliedstaat jedoch nicht dazu, die aggregierten Positionen anders zu untergliedern als die NACE Rev. 2.

    5.   Die Kommission überprüft zusammen mit dem betroffenen Mitgliedstaat in regelmäßigen Abständen, ob die gemäß Absatz 4 erteilten Genehmigungen noch gerechtfertigt sind.

    Artikel 5

    Aufgaben der Kommission

    Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Pflege und Förderung der NACE Rev. 2, indem sie insbesondere

    a)

    Erläuterungen zur NACE Rev. 2 abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,

    b)

    Anleitungen zur Einordnung statistischer Einheiten gemäß der NACE Rev. 2 erstellt und veröffentlicht,

    c)

    Korrespondenztabellen für die Entsprechungen zwischen der NACE Rev. 1.1 und der NACE Rev. 2 und zwischen der NACE Rev. 2 und der NACE Rev. 1.1 veröffentlicht und

    d)

    auf eine Verbesserung der Kohärenz mit anderen Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen hinarbeitet.

    Artikel 6

    Durchführungsmaßnahmen

    1.   Die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung der NACE Rev. 2 werden nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren erlassen:

    a)

    Entscheidungen, die bei Problemen erforderlich sind, die sich aus der Umsetzung der NACE Rev. 2 ergeben, einschließlich der Einreihung von wirtschaftlichen Tätigkeiten in bestimmte Klassen; und

    b)

    technische Maßnahmen, die einen vollständig koordinierten Übergang von der NACE Rev. 1.1 zur NACE Rev. 2 sicherstellen, insbesondere hinsichtlich der Thematik von Brüchen in Zeitreihen, einschließlich doppelter Berichterstattung und der Rückrechnung von Zeitreihen.

    2.   Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der NACE Rev. 2 zur Änderung oder Ergänzung von nicht-wesentlichen Bestimmungen dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 7 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen, wenn sie folgenden Zwecken dienen:

    a)

    Berücksichtigung technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen; oder

    b)

    Ausrichtung auf andere Wirtschafts- und Sozialklassifikationen .

    3.   Der Grundsatz, dass der Nutzen der Aktualisierung der NACE Rev. 2 deren Kosten überwiegen muss, und der Grundsatz, dass die zusätzlichen Kosten und Belastungen innerhalb vernünftiger Grenzen bleiben müssen, ist zu berücksichtigen.

    Artikel 7

    Ausschuss

    1.   Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom, eingesetzten Ausschuss für das Statistische Programm unterstützt.

    2.   Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt das Verfahren der Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

    Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.

    3.   Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt das Verfahren des Artikels 5a Absätze 1 bis 4 und des Artikels 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

    Artikel 8

    Durchführung der NACE Rev. 2

    1.   Die statistischen Einheiten, auf die in gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 eingerichteten Unternehmensregistern Bezug genommen wird, sind gemäß der NACE Rev. 2 einzuordnen.

    2.   Die Mitgliedstaaten erstellen Statistiken, die sich auf vom 1. Januar 2008 an durchgeführte Wirtschaftstätigkeiten beziehen, auf der Grundlage der NACE Rev. 2 oder einer von dieser gemäß Artikel 4 abgeleiteten nationalen Klassifikation.

    3.   Abweichend von Absatz 2 sind Konjunkturstatistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 und der Arbeitskostenindex gemäß der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 ab dem 1. Januar 2009 im Einklang mit der NACE Rev. 2 zu erstellen.

    4.   Absatz 2 gilt nicht für folgende Statistiken:

    a)

    Statistiken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96;

    b)

    die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 138/2004; und

    c)

    Statistiken der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 184/2005.

    ABSCHNITT II

    ÄNDERUNG VERBUNDENER RECHTSVORSCHRIFTEN

    Artikel 9

    Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90

    Die Artikel 3, 10 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 3037/90 werden gestrichen.

    Artikel 10

    Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91

    Die Verordnung (EG) Nr. 3924/91 wird wie folgt geändert:

    1)

    Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    2)

    Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „1.   Der Erhebungsbereich der Statistik nach Artikel 1 umfasst die Tätigkeiten der Abschnitte B und C der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“

    Artikel 11

    Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97

    Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wird wie folgt geändert:

    1)

    Im gesamten Text und in den Anhängen wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt, jedoch nicht in Anhang 1 Abschnitt 10 „Berichte und Pilotuntersuchungen“, Anhang 3 Abschnitt 5 „Erstes Berichtsjahr“ und Anhang 3 Abschnitt 9 „Berichte und Pilotuntersuchungen“, wo die Angabe „NACE Rev. 1“ bestehen bleibt.

    2)

    Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „1.   Diese Verordnung gilt für alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte B bis N und P bis S der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“

    3)

    Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs II der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 12

    Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98

    Die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wird wie folgt geändert:

    1)

    Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „1.   Diese Verordnung gilt für alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte B bis N und P bis S der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“

    2)

    In Artikel 17 werden folgende Buchstaben angefügt:

    „k)

    das erste Basisjahr, das für Zeitreihen gemäß der NACE Rev. 2 anzuwenden ist;

    l)

    für Zeitreihen vor 2009, die gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, die Gliederungstiefe, die Form, den ersten Berichtszeitraum und den Berichtszeitraum.“

    3)

    Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs III der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 13

    Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1172/98

    Im gesamten Text und in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 werden „NACE Rev. 1“ und „NACE Rev. 1.1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    Artikel 14

    Änderung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999

    Die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 wird wie folgt geändert:

    1)

    Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    2)

    In Artikel 3

    a)

    erhält Absatz 1 folgende Fassung:

    „1.   Die Statistik erfasst alle Wirtschaftszweige der Abschnitte B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden), C (Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren), D (Energieversorgung), E (Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen), F (Baugewerbe/Bau), G (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen), H (Verkehr und Lagerei), I (Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie), J (Information und Kommunikation), K (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen), L (Grundstücks- und Wohnungswesen), M (Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen), N (Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen), P (Erziehung und Unterricht), Q (Gesundheits- und Sozialwesen), R (Kunst, Unterhaltung und Erholung) und S (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen) der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“

    b)

    wird Absatz 2 gestrichen.

    Artikel 15

    Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002

    Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird wie folgt geändert:

    1)

    Im gesamten Text und in den Anhängen werden „NACE Rev. 1“ und „NACE Rev. 1.1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    2)

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird nach Maßgabe des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 16

    Änderung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003

    Die Verordnung (EG) Nr. 450/2003 wird wie folgt geändert:

    1)

    Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    2)

    Artikel 3 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 3

    Erfassungsbereich

    1.   Diese Verordnung erstreckt sich auf alle Wirtschaftszweige der Abschnitte B bis S der NACE Rev. 2.

    2.   Die Aufnahme der Wirtschaftszweige der Abschnitte O bis S der NACE Rev. 2 in den Anwendungsbereich dieser Verordnung wird nach dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Verfahren und unter Berücksichtigung der Durchführbarkeitsstudien nach Artikel 10 festgelegt.“

    3)

    Artikel 5 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 5

    Häufigkeit und Rückrechnungen

    1.   Die Daten für den AKI werden erstmals gemäß der NACE Rev. 2 für das erste Quartal 2009 und danach für jedes Quartal (das am 31. März, 30. Juni, 30. September bzw. 31. Dezember jedes Jahres endet) erstellt.

    2.   Rückrechnungen für den Zeitraum vom ersten Quartal 2000 bis zum vierten Quartal 2008 werden von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Rückrechnungen werden für jeden der Abschnitte B bis N der NACE Rev. 2 und für die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Bestandteile der Arbeitskosten bereitgestellt.“

    4)

    Artikel 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

    „3.   Die in Artikel 5 genannten rückgerechneten Daten werden der Kommission (Eurostat) gleichzeitig mit dem AKI für das erste Quartal 2009 übermittelt.“

    5)

    Artikel 11 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

    „c)

    die Aufnahme der Abschnitte O bis S der NACE Rev. 2 (Artikel 3),“

    Artikel 17

    Änderung der Verordnung (EG) Nr. 48/2004

    Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 48/2004 erhält folgende Fassung:

    „Diese Verordnung bezieht sich auf Daten über die Stahlindustrie, die als Gruppe 24.1 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) festgelegt ist.“

    Artikel 18

    Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird nach Maßgabe des Anhangs V der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 19

    Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005

    Die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird wie folgt geändert:

    1)

    Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1.1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    2)

    Artikel 2 Absatz 2 wird gestrichen.

    3)

    Artikel 4 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 4

    Erfassungsbereich der Statistiken

    Die Statistiken über die betriebliche Bildung erfassen mindestens alle Wirtschaftszweige der Abschnitte B bis N und R bis S der NACE Rev. 2.“

    ABSCHNITT III

    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    Artikel 20

    Übergangsbestimmungen

    Entsprechend den Erfordernissen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die strukturellen Unternehmensstatistiken für das Kalenderjahr 2008 sowohl gemäß der NACE Rev. 1.1 als auch gemäß der NACE Rev. 2.

    Für jeden Anhang der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wird über die Liste der Merkmale und die erforderlichen Untergliederungen, die gemäß der NACE Rev. 1.1 zu übermitteln sind, gemäß dem Verfahren des Artikels 13 jener Verordnung entschieden.

    Artikel 21

    Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2006.

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. KORKEAOJA


    (1)  ABl. C 79 vom 1.4.2006, S. 31.

    (2)  Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 12. Oktober 2006 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2006.

    (3)  ABl. L 293 vom 24.10.1990, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

    (4)  ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.

    (5)  ABl. L 196 vom 5.8.1993, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003.

    (6)  ABl. L 374 vom 31.12.1991, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003.

    (7)  ABl. L 14 vom 17.1.1997, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003.

    (8)  ABl. L 162 vom 5.6.1998, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 281 vom 12.10.2006, S. 15).

    (9)  ABl. L 163 vom 6.6.1998, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003.

    (10)  ABl. L 63 vom 12.3.1999, S. 6. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003.

    (11)  ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 783/2005 der Kommission (ABl. L 131 vom 25.5.2005, S. 38).

    (12)  ABl. L 69 vom 13.3.2003, S. 1.

    (13)  ABl. L 7 vom 13.1.2004, S. 1.

    (14)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.

    (15)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 1.

    (16)  ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1267/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 180 vom 18.7.2003, S. 1 ).

    (17)  ABl. L 33 vom 5.2.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 909/2006 der Kommission (ABl. L 168 vom 21.6.2006, S. 14).

    (18)  ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 602/2006 der Kommission (ABl. L 106 vom 19.4.2006, S. 10).

    (19)  ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23. Geändert durch den Beschluss 2006/512/EG (ABl. L 200 vom 22.7.2006, S. 11).


    ANHANG I

    NACE REV. 2

     

     

     

    a. n. g.: anderweitig nicht genannt

    *Teil von

    Abteilung

    Gruppe

    Klasse

     

    ISIC

    Rev. 4

     

     

     

    ABSCHNITT A — LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI

     

    01

     

     

    Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten

     

     

    01.1

     

    Anbau einjähriger Pflanzen

     

     

     

    01.11

    Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten

    0111

     

     

    01.12

    Anbau von Reis

    0112

     

     

    01.13

    Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen

    0113

     

     

    01.14

    Anbau von Zuckerrohr

    0114

     

     

    01.15

    Anbau von Tabak

    0115

     

     

    01.16

    Anbau von Faserpflanzen

    0116

     

     

    01.19

    Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen

    0119

     

    01.2

     

    Anbau mehrjähriger Pflanzen

     

     

     

    01.21

    Anbau von Wein- und Tafeltrauben

    0121

     

     

    01.22

    Anbau von tropischen und subtropischen Früchten

    0122

     

     

    01.23

    Anbau von Zitrusfrüchten

    0123

     

     

    01.24

    Anbau von Kern- und Steinobst

    0124

     

     

    01.25

    Anbau von sonstigem Obst und Nüssen

    0125

     

     

    01.26

    Anbau von ölhaltigen Früchten

    0126

     

     

    01.27

    Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken

    0127

     

     

    01.28

    Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke

    0128

     

     

    01.29

    Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen

    0129

     

    01.3

     

    Betrieb von Baumschulen, sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken

     

     

     

    01.30

    Betrieb von Baumschulen, sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken

    0130

     

    01.4

     

    Tierhaltung

     

     

     

    01.41

    Haltung von Milchkühen

    0141*

     

     

    01.42

    Haltung von anderen Rindern

    0141*

     

     

    01.43

    Haltung von Pferden und Eseln

    0142

     

     

    01.44

    Haltung von Kamelen

    0143

     

     

    01.45

    Haltung von Schafen und Ziegen

    0144

     

     

    01.46

    Haltung von Schweinen

    0145

     

     

    01.47

    Haltung von Geflügel

    0146

     

     

    01.49

    Sonstige Tierhaltung

    0149

     

    01.5

     

    Gemischte Landwirtschaft

     

     

     

    01.50

    Gemischte Landwirtschaft

    0150

     

    01.6

     

    Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen

     

     

     

    01.61

    Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau

    0161

     

     

    01.62

    Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung

    0162

     

     

    01.63

    Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung

    0163

     

     

    01.64

    Saatgutaufbereitung

    0164

     

    01.7

     

    Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten

     

     

     

    01.70

    Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten

    0170

    02

     

     

    Forstwirtschaft und Holzeinschlag

     

     

    02.1

     

    Forstwirtschaft

     

     

     

    02.10

    Forstwirtschaft

    0210

     

    02.2

     

    Holzeinschlag

     

     

     

    02.20

    Holzeinschlag

    0220

     

    02.3

     

    Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz)

     

     

     

    02.30

    Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz)

    0230

     

    02.4

     

    Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag

     

     

     

    02.40

    Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag

    0240

    03

     

     

    Fischerei und Aquakultur

     

     

    03.1

     

    Fischerei

     

     

     

    03.11

    Meeresfischerei

    0311

     

     

    03.12

    Süßwasserfischerei

    0312

     

    03.2

     

    Aquakultur

     

     

     

    03.21

    Meeresaquakultur

    0321

     

     

    03.22

    Süßwasseraquakultur

    0322

     

     

     

    ABSCHNITT B — BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN

     

    05

     

     

    Kohlenbergbau

     

     

    05.1

     

    Steinkohlenbergbau

     

     

     

    05.10

    Steinkohlenbergbau

    0510

     

    05.2

     

    Braunkohlenbergbau

     

     

     

    05.20

    Braunkohlenbergbau

    0520

    06

     

     

    Gewinnung von Erdöl und Erdgas

     

     

    06.1

     

    Gewinnung von Erdöl

     

     

     

    06.10

    Gewinnung von Erdöl

    0610

     

    06.2

     

    Gewinnung von Erdgas

     

     

     

    06.20

    Gewinnung von Erdgas

    0620

    07

     

     

    Erzbergbau

     

     

    07.1

     

    Eisenerzbergbau

     

     

     

    07.10

    Eisenerzbergbau

    0710

     

    07.2

     

    NE-Metallerzbergbau

     

     

     

    07.21

    Bergbau auf Uran- und Thoriumerze

    0721

     

     

    07.29

    Sonstiger NE-Metallerzbergbau

    0729

    08

     

     

    Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau

     

     

    08.1

     

    Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin

     

     

     

    08.11

    Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer

    0810*

     

     

    08.12

    Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin

    0810*

     

    08.9

     

    Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.

     

     

     

    08.91

    Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale

    0891

     

     

    08.92

    Torfgewinnung

    0892

     

     

    08.93

    Gewinnung von Salz

    0893

     

     

    08.99

    Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.

    0899

    09

     

     

    Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden

     

     

    09.1

     

    Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas

     

     

     

    09.10

    Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas

    0910

     

    09.9

     

    Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden

     

     

     

    09.90

    Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden

    0990

     

     

     

    ABSCHNITT C — VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN

     

    10

     

     

    Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

     

     

    10.1

     

    Schlachten und Fleischverarbeitung

     

     

     

    10.11

    Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)

    1010*

     

     

    10.12

    Schlachten von Geflügel

    1010*

     

     

    10.13

    Fleischverarbeitung

    1010*

     

    10.2

     

    Fischverarbeitung

     

     

     

    10.20

    Fischverarbeitung

    1020

     

    10.3

     

    Obst- und Gemüseverarbeitung

     

     

     

    10.31

    Kartoffelverarbeitung

    1030*

     

     

    10.32

    Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften

    1030*

     

     

    10.39

    Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse

    1030*

     

    10.4

     

    Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten

     

     

     

    10.41

    Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette)

    1040*

     

     

    10.42

    Herstellung von Margarine u. ä. Nahrungsfetten

    1040*

     

    10.5

     

    Milchverarbeitung

     

     

     

    10.51

    Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)

    1050*

     

     

    10.52

    Herstellung von Speiseeis

    1050*

     

    10.6

     

    Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

     

     

     

    10.61

    Mahl- und Schälmühlen

    1061

     

     

    10.62

    Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

    1062

     

    10.7

     

    Herstellung von Back- und Teigwaren

     

     

     

    10.71

    Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)

    1071*

     

     

    10.72

    Herstellung von Dauerbackwaren

    1071*

     

     

    10.73

    Herstellung von Teigwaren

    1074

     

    10.8

     

    Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln

     

     

     

    10.81

    Herstellung von Zucker

    1072

     

     

    10.82

    Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)

    1073

     

     

    10.83

    Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz

    1079*

     

     

    10.84

    Herstellung von Würzmitteln und Soßen

    1079*

     

     

    10.85

    Herstellung von Fertiggerichten

    1075

     

     

    10.86

    Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln

    1079*

     

     

    10.89

    Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.

    1079*

     

    10.9

     

    Herstellung von Futtermitteln

     

     

     

    10.91

    Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere

    1080*

     

     

    10.92

    Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere

    1080*

    11

     

     

    Getränkeherstellung

     

     

    11.0

     

    Getränkeherstellung

     

     

     

    11.01

    Herstellung von Spirituosen

    1101

     

     

    11.02

    Herstellung von Traubenwein

    1102*

     

     

    11.03

    Herstellung von Apfelwein und anderen Fruchtweinen

    1102*

     

     

    11.04

    Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen

    1102*

     

     

    11.05

    Herstellung von Bier

    1103*

     

     

    11.06

    Herstellung von Malz

    1103*

     

     

    11.07

    Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer

    1104

    12

     

     

    Tabakverarbeitung

     

     

    12.0

     

    Tabakverarbeitung

     

     

     

    12.00

    Tabakverarbeitung

    1200

    13

     

     

    Herstellung von Textilien

     

     

    13.1

     

    Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei

     

     

     

    13.10

    Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei

    1311

     

    13.2

     

    Weberei

     

     

     

    13.20

    Weberei

    1312

     

    13.3

     

    Veredlung von Textilien und Bekleidung

     

     

     

    13.30

    Veredlung von Textilien und Bekleidung

    1313

     

    13.9

     

    Herstellung von sonstigen Textilwaren

     

     

     

    13.91

    Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff

    1391

     

     

    13.92

    Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung)

    1392

     

     

    13.93

    Herstellung von Teppichen

    1393

     

     

    13.94

    Herstellung von Seilerwaren

    1394

     

     

    13.95

    Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)

    1399*

     

     

    13.96

    Herstellung von technischen Textilien

    1399*

     

     

    13.99

    Herstellung von sonstigen Textilwaren a. n. g.

    1399*

    14

     

     

    Herstellung von Bekleidung

     

     

    14.1

     

    Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung)

     

     

     

    14.11

    Herstellung von Lederbekleidung

    1410*

     

     

    14.12

    Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung

    1410*

     

     

    14.13

    Herstellung von sonstiger Oberbekleidung

    1410*

     

     

    14.14

    Herstellung von Wäsche

    1410*

     

     

    14.19

    Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a. n. g.

    1410*

     

    14.2

     

    Herstellung von Pelzwaren

     

     

     

    14.20

    Herstellung von Pelzwaren

    1420

     

    14.3

     

    Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff

     

     

     

    14.31

    Herstellung von Strumpfwaren

    1430*

     

     

    14.39

    Herstellung von sonstiger Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff

    1430*

    15

     

     

    Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen

     

     

    15.1

     

    Herstellung von Leder und Lederwaren (ohne Herstellung von Lederbekleidung)

     

     

     

    15.11

    Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen

    1511

     

     

    15.12

    Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung)

    1512

     

    15.2

     

    Herstellung von Schuhen

     

     

     

    15.20

    Herstellung von Schuhen

    1520

    16

     

     

    Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

     

     

    16.1

     

    Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke

     

     

     

    16.10

    Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke

    1610

     

    16.2

     

    Herstellung von sonstigen Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)

     

     

     

    16.21

    Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten

    1621

     

     

    16.22

    Herstellung von Parketttafeln

    1622*

     

     

    16.23

    Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz

    1622*

     

     

    16.24

    Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz

    1623

     

     

    16.29

    Herstellung von Holzwaren a.n.g, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)

    1629

    17

     

     

    Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus

     

     

    17.1

     

    Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

     

     

     

    17.11

    Herstellung von Holz- und Zellstoff

    1701*

     

     

    17.12

    Herstellung von Papier, Karton und Pappe

    1701*

     

    17.2

     

    Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe

     

     

     

    17.21

    Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe

    1702

     

     

    17.22

    Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe

    1709*

     

     

    17.23

    Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe

    1709*

     

     

    17.24

    Herstellung von Tapeten

    1709*

     

     

    17.29

    Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe

    1709*

    18

     

     

    Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

     

     

    18.1

     

    Herstellung von Druckerzeugnissen

     

     

     

    18.11

    Drucken von Zeitungen

    1811*

     

     

    18.12

    Drucken a. n. g.

    1811*

     

     

    18.13

    Druck- und Medienvorstufe

    1812*

     

     

    18.14

    Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen

    1812*

     

    18.2

     

    Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

     

     

     

    18.20

    Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

    1820

    19

     

     

    Kokerei und Mineralölverarbeitung

     

     

    19.1

     

    Kokerei

     

     

     

    19.10

    Kokerei

    1910

     

    19.2

     

    Mineralölverarbeitung

     

     

     

    19.20

    Mineralölverarbeitung

    1920

    20

     

     

    Herstellung von chemischen Erzeugnissen

     

     

    20.1

     

    Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen

     

     

     

    20.11

    Herstellung von Industriegasen

    2011*

     

     

    20.12

    Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten

    2011*

     

     

    20.13

    Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien

    2011*

     

     

    20.14

    Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien

    2011*

     

     

    20.15

    Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen

    2012

     

     

    20.16

    Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

    2013*

     

     

    20.17

    Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen

    2013*

     

    20.2

     

    Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln

     

     

     

    20.20

    Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln

    2021

     

    20.3

     

    Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten

     

     

     

    20.30

    Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten

    2022

     

    20.4

     

    Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen

     

     

     

    20.41

    Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln

    2023*

     

     

    20.42

    Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen

    2023*

     

    20.5

     

    Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen

     

     

     

    20.51

    Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen

    2029*

     

     

    20.52

    Herstellung von Klebstoffen

    2029*

     

     

    20.53

    Herstellung von etherischen Ölen

    2029*

     

     

    20.59

    Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.

    2029*

     

    20.6

     

    Herstellung von Chemiefasern

     

     

     

    20.60

    Herstellung von Chemiefasern

    2030

    21

     

     

    Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

     

     

    21.1

     

    Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen

     

     

     

    21.10

    Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen

    2100*

     

    21.2

     

    Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen

     

     

     

    21.20

    Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen

    2100*

    22

     

     

    Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

     

     

    22.1

     

    Herstellung von Gummiwaren

     

     

     

    22.11

    Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen

    2211

     

     

    22.19

    Herstellung von sonstigen Gummiwaren

    2219

     

    22.2

     

    Herstellung von Kunststoffwaren

     

     

     

    22.21

    Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen

    2220*

     

     

    22.22

    Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

    2220*

     

     

    22.23

    Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen

    2220*

     

     

    22.29

    Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren

    2220*

    23

     

     

    Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

     

     

    23.1

     

    Herstellung von Glas und Glaswaren

     

     

     

    23.11

    Herstellung von Flachglas

    2310*

     

     

    23.12

    Veredlung und Bearbeitung von Flachglas

    2310*

     

     

    23.13

    Herstellung von Hohlglas

    2310*

     

     

    23.14

    Herstellung von Glasfasern und Waren daraus

    2310*

     

     

    23.19

    Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren

    2310*

     

    23.2

     

    Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren

     

     

     

    23.20

    Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren

    2391

     

    23.3

     

    Herstellung von keramischen Baumaterialien

     

     

     

    23.31

    Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten

    2392*

     

     

    23.32

    Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik

    2392*

     

    23.4

     

    Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen

     

     

     

    23.41

    Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen

    2393*

     

     

    23.42

    Herstellung von Sanitärkeramik

    2393*

     

     

    23.43

    Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik

    2393*

     

     

    23.44

    Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke

    2393*

     

     

    23.49

    Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen

    2393*

     

    23.5

     

    Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips

     

     

     

    23.51

    Herstellung von Zement

    2394*

     

     

    23.52

    Herstellung von Kalk und gebranntem Gips

    2394*

     

    23.6

     

    Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips

     

     

     

    23.61

    Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau

    2395*

     

     

    23.62

    Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau

    2395*

     

     

    23.63

    Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)

    2395*

     

     

    23.64

    Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)

    2395*

     

     

    23.65

    Herstellung von Faserzementwaren

    2395*

     

     

    23.69

    Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips a. n. g.

    2395*

     

    23.7

     

    Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.

     

     

     

    23.70

    Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.

    2396

     

    23.9

     

    Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage sowie sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.

     

     

     

    23.91

    Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage

    2399*

     

     

    23.99

    Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.

    2399*

    24

     

     

    Metallerzeugung und -bearbeitung

     

     

    24.1

     

    Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen

     

     

     

    24.10

    Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen

    2410*

     

    24.2

     

    Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl

     

     

     

    24.20

    Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl

    2410*

     

    24.3

     

    Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl

     

     

     

    24.31

    Herstellung von Blankstahl

    2410*

     

     

    24.32

    Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm

    2410*

     

     

    24.33

    Herstellung von Kaltprofilen

    2410*

     

     

    24.34

    Herstellung von kaltgezogenem Draht

    2410*

     

    24.4

     

    Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen

     

     

     

    24.41

    Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen

    2420*

     

     

    24.42

    Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium

    2420*

     

     

    24.43

    Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn

    2420*

     

     

    24.44

    Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer

    2420*

     

     

    24.45

    Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen

    2420*

     

     

    24.46

    Aufbereitung von Kernbrennstoffen

    2420*

     

    24.5

     

    Gießereien

     

     

     

    24.51

    Eisengießereien

    2431*

     

     

    24.52

    Stahlgießereien

    2431*

     

     

    24.53

    Leichtmetallgießereien

    2432*

     

     

    24.54

    Buntmetallgießereien

    2432*

    25

     

     

    Herstellung von Metallerzeugnissen

     

     

    25.1

     

    Stahl- und Leichtmetallbau

     

     

     

    25.11

    Herstellung von Metallkonstruktionen

    2511*

     

     

    25.12

    Herstellung von Ausbauelementen aus Metall

    2511*

     

    25.2

     

    Herstellung von Metalltanks und -behältern; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen

     

     

     

    25.21

    Herstellung von Heizkörpern und –kesseln für Zentralheizungen

    2512*

     

     

    25.29

    Herstellung von Sammelbehältern, Tanks u. ä. Behältern aus Metall

    2512*

     

    25.3

     

    Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)

     

     

     

    25.30

    Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)

    2513

     

    25.4

     

    Herstellung von Waffen und Munition

     

     

     

    25.40

    Herstellung von Waffen und Munition

    2520

     

    25.5

     

    Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen

     

     

     

    25.50

    Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen

    2591

     

    25.6

     

    Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a. n. g.

     

     

     

    25.61

    Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung

    2592*

     

     

    25.62

    Mechanik a. n. g.

    2592*

     

    25.7

     

    Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen

     

     

     

    25.71

    Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen

    2593*

     

     

    25.72

    Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen

    2593*

     

     

    25.73

    Herstellung von Werkzeugen

    2593*

     

    25.9

     

    Herstellung von sonstigen Metallwaren

     

     

     

    25.91

    Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. ä. Behältern aus Metall

    2599*

     

     

    25.92

    Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall

    2599*

     

     

    25.93

    Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn

    2599*

     

     

    25.94

    Herstellung von Schrauben und Nieten

    2599*

     

     

    25.99

    Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.

    2599*

    26

     

     

    Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen

     

     

    26.1

     

    Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten

     

     

     

    26.11

    Herstellung von elektronischen Bauelementen

    2610*

     

     

    26.12

    Herstellung von bestückten Leiterplatten

    2610*

     

    26.2

     

    Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

     

     

     

    26.20

    Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

    2620

     

    26.3

     

    Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik

     

     

     

    26.30

    Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik

    2630

     

    26.4

     

    Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik

     

     

     

    26.40

    Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik

    2640

     

    26.5

     

    Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen; Herstellung von Uhren

     

     

     

    26.51

    Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen

    2651

     

     

    26.52

    Herstellung von Uhren

    2652

     

    26.6

     

    Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten

     

     

     

    26.60

    Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten

    2660

     

    26.7

     

    Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten

     

     

     

    26.70

    Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten

    2670

     

    26.8

     

    Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern

     

     

     

    26.80

    Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern

    2680

    27

     

     

    Herstellung von elektrischen Ausrüstungen

     

     

    27.1

     

    Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

     

     

     

    27.11

    Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren

    2710*

     

     

    27.12

    Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

    2710*

     

    27.2

     

    Herstellung von Batterien und Akkumulatoren

     

     

     

    27.20

    Herstellung von Batterien und Akkumulatoren

    2720

     

    27.3

     

    Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial

     

     

     

    27.31

    Herstellung von Glasfaserkabeln

    2731

     

     

    27.32

    Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln

    2732

     

     

    27.33

    Herstellung von elektrischem Installationsmaterial

    2733

     

    27.4

     

    Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten

     

     

     

    27.40

    Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten

    2740

     

    27.5

     

    Herstellung von Haushaltsgeräten

     

     

     

    27.51

    Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten

    2750*

     

     

    27.52

    Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten

    2750*

     

    27.9

     

    Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.

     

     

     

    27.90

    Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.

    2790

    28

     

     

    Maschinenbau

     

     

    28.1

     

    Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

     

     

     

    28.11

    Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)

    2811

     

     

    28.12

    Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen

    2812

     

     

    28.13

    Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g.

    2813*

     

     

    28.14

    Herstellung von Armaturen a. n. g

    2813*

     

     

    28.15

    Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen

    2814

     

    28.2

     

    Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

     

     

     

    28.21

    Herstellung von Öfen und Brennern

    2815

     

     

    28.22

    Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln

    2816

     

     

    28.23

    Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte)

    2817

     

     

    28.24

    Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb

    2818

     

     

    28.25

    Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt

    2819*

     

     

    28.29

    Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g.

    2819*

     

    28.3

     

    Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

     

     

     

    28.30

    Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

    2821

     

    28.4

     

    Herstellung von Werkzeugmaschinen

     

     

     

    28.41

    Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung

    2822*

     

     

    28.49

    Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen

    2822*

     

    28.9

     

    Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige

     

     

     

    28.91

    Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen

    2823

     

     

    28.92

    Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen

    2824

     

     

    28.93

    Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung

    2825

     

     

    28.94

    Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung

    2826

     

     

    28.95

    Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und –verarbeitung

    2829*

     

     

    28.96

    Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk

    2829*

     

     

    28.99

    Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.

    2829*

    29

     

     

    Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen

     

     

    29.1

     

    Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

     

     

     

    29.10

    Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

    2910

     

    29.2

     

    Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

     

     

     

    29.20

    Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

    2920

     

    29.3

     

    Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen

     

     

     

    29.31

    Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen

    2930*

     

     

    29.32

    Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

    2930*

    30

     

     

    Sonstiger Fahrzeugbau

     

     

    30.1

     

    Schiff- und Bootsbau

     

     

     

    30.11

    Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

    3011

     

     

    30.12

    Boots- und Yachtbau

    3012

     

    30.2

     

    Schienenfahrzeugbau

     

     

     

    30.20

    Schienenfahrzeugbau

    3020

     

    30.3

     

    Luft- und Raumfahrzeugbau

     

     

     

    30.30

    Luft- und Raumfahrzeugbau

    3030

     

    30.4

     

    Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen

     

     

     

    30.40

    Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen

    3040

     

    30.9

     

    Herstellung von Fahrzeugen a. n. g.

     

     

     

    30.91

    Herstellung von Krafträdern

    3091

     

     

    30.92

    Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen

    3092

     

     

    30.99

    Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a. n. g.

    3099

    31

     

     

    Herstellung von Möbeln

     

     

    31.0

     

    Herstellung von Möbeln

     

     

     

    31.01

    Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln

    3100*

     

     

    31.02

    Herstellung von Küchenmöbeln

    3100*

     

     

    31.03

    Herstellung von Matratzen

    3100*

     

     

    31.09

    Herstellung von sonstigen Möbeln

    3100*

    32

     

     

    Herstellung von sonstigen Waren

     

     

    32.1

     

    Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen

     

     

     

    32.11

    Herstellung von Münzen

    3211*

     

     

    32.12

    Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Fantasieschmuck)

    3211*

     

     

    32.13

    Herstellung von Fantasieschmuck

    3212

     

    32.2

     

    Herstellung von Musikinstrumenten

     

     

     

    32.20

    Herstellung von Musikinstrumenten

    3220

     

    32.3

     

    Herstellung von Sportgeräten

     

     

     

    32.30

    Herstellung von Sportgeräten

    3230

     

    32.4

     

    Herstellung von Spielwaren

     

     

     

    32.40

    Herstellung von Spielwaren

    3240

     

    32.5

     

    Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien

     

     

     

    32.50

    Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien

    3250

     

    32.9

     

    Herstellung von Erzeugnissen a. n. g.

     

     

     

    32.91

    Herstellung von Besen und Bürsten

    3290*

     

     

    32.99

    Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g.

    3290*

    33

     

     

    Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen

     

     

    33.1

     

    Reparatur von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen

     

     

     

    33.11

    Reparatur von Metallerzeugnissen

    3311

     

     

    33.12

    Reparatur von Maschinen

    3312

     

     

    33.13

    Reparatur von elektronischen und optischen Geräten

    3313

     

     

    33.14

    Reparatur von elektrischen Ausrüstungen

    3314

     

     

    33.15

    Reparatur und Instandhaltung von Schiffen, Booten und Yachten

    3315*

     

     

    33.16

    Reparatur und Instandhaltung von Luft- und Raumfahrzeugen

    3315*

     

     

    33.17

    Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen a. n. g.

    3315*

     

     

    33.19

    Reparatur von sonstigen Ausrüstungen

    3319

     

    33.2

     

    Installation von Maschinen und –Ausrüstungen a. n. g.

     

     

     

    33.20

    Installation von Maschinen und –Ausrüstungen a. n. g.

    3320

     

     

     

    ABSCHNITT D — ENERGIEVERSORGUNG

     

    35

     

     

    Energieversorgung

     

     

    35.1

     

    Elektrizitätsversorgung

     

     

     

    35.11

    Elektrizitätserzeugung

    3510*

     

     

    35.12

    Elektrizitätsübertragung

    3510*

     

     

    35.13

    Elektrizitätsverteilung

    3510*

     

     

    35.14

    Elektrizitätshandel

    3510*

     

    35.2

     

    Gasversorgung

     

     

     

    35.21

    Gaserzeugung

    3520*

     

     

    35.22

    Gasverteilung durch Rohrleitungen

    3520*

     

     

    35.23

    Gashandel durch Rohrleitungen

    3520*

     

    35.3

     

    Wärme- und Kälteversorgung

     

     

     

    35.30

    Wärme- und Kälteversorgung

    3530

     

     

     

    ABSCHNITT E — WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN

     

    36

     

     

    Wasserversorgung

     

     

    36.0

     

    Wasserversorgung

     

     

     

    36.00

    Wasserversorgung

    3600

    37

     

     

    Abwasserentsorgung

     

     

    37.0

     

    Abwasserentsorgung

     

     

     

    37.00

    Abwasserentsorgung

    3700

    38

     

     

    Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung

     

     

    38.1

     

    Sammlung von Abfällen

     

     

     

    38.11

    Sammlung nicht gefährlicher Abfälle

    3811

     

     

    38.12

    Sammlung gefährlicher Abfälle

    3812

     

    38.2

     

    Abfallbehandlung und Beseitigung

     

     

     

    38.21

    Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle

    3821

     

     

    38.22

    Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle

    3822

     

    38.3

     

    Rückgewinnung

     

     

     

    38.31

    Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren

    3830*

     

     

    38.32

    Rückgewinnung sortierter Werkstoffe

    3830*

    39

     

     

    Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung

     

     

    39.0

     

    Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung

     

     

     

    39.00

    Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung

    3900

     

     

     

    ABSCHNITT F — BAUGEWERBE/BAU

     

    41

     

     

    Hochbau

     

     

    41.1

     

    Erschließung von Grundstücken; Bauträger

     

     

     

    41.10

    Erschließung von Grundstücken; Bauträger

    4100*

     

    41.2

     

    Bau von Gebäuden

     

     

     

    41.20

    Bau von Gebäuden

    4100*

    42

     

     

    Tiefbau

     

     

    42.1

     

    Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

     

     

     

    42.11

    Bau von Straßen

    4210*

     

     

    42.12

    Bau von Bahnverkehrsstrecken

    4210*

     

     

    42.13

    Brücken- und Tunnelbau

    4210*

     

    42.2

     

    Leitungstiefbau und Kläranlagenbau

     

     

     

    42.21

    Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau

    4220*

     

     

    42.22

    Kabelnetzleitungstiefbau

    4220*

     

    42.9

     

    Sonstiger Tiefbau

     

     

     

    42.91

    Wasserbau

    4290*

     

     

    42.99

    Sonstiger Tiefbau a. n. g.

    4290*

    43

     

     

    Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe

     

     

    43.1

     

    Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten

     

     

     

    43.11

    Abbrucharbeiten

    4311

     

     

    43.12

    Vorbereitende Baustellenarbeiten

    4312*

     

     

    43.13

    Test- und Suchbohrung

    4312*

     

    43.2

     

    Bauinstallation

     

     

     

    43.21

    Elektroinstallation

    4321

     

     

    43.22

    Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

    4322

     

     

    43.29

    Sonstige Bauinstallation

    4329

     

    43.3

     

    Sonstiger Ausbau

     

     

     

    43.31

    Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei

    4330*

     

     

    43.32

    Bautischlerei und -schlosserei

    4330*

     

     

    43.33

    Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei

    4330*

     

     

    43.34

    Malerei und Glaserei

    4330*

     

     

    43.39

    Sonstiger Ausbau a. n. g.

    4330*

     

    43.9

     

    Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten

     

     

     

    43.91

    Dachdeckerei und Zimmerei

    4390*

     

     

    43.99

    Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g.

    4390*

     

     

     

    ABSCHNITT G — HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN

     

    45

     

     

    Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

     

     

    45.1

     

    Handel mit Kraftwagen

     

     

     

    45.11

    Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger

    4510*

     

     

    45.19

    Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

    4510*

     

    45.2

     

    Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen

     

     

     

    45.20

    Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen

    4520

     

    45.3

     

    Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

     

     

     

    45.31

    Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

    4530*

     

     

    45.32

    Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

    4530*

     

    45.4

     

    Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern

     

     

     

    45.40

    Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern

    4540

    46

     

     

    Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)

     

     

    46.1

     

    Handelsvermittlung

     

     

     

    46.11

    Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren

    4610*

     

     

    46.12

    Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien

    4610*

     

     

    46.13

    Handelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln

    4610*

     

     

    46.14

    Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen

    4610*

     

     

    46.15

    Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren

    4610*

     

     

    46.16

    Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren

    4610*

     

     

    46.17

    Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren

    4610*

     

     

    46.18

    Handelsvermittlung von sonstigen Waren

    4610*

     

     

    46.19

    Handelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt

    4610*

     

    46.2

     

    Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren

     

     

     

    46.21

    Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln

    4620*

     

     

    46.22

    Großhandel mit Blumen und Pflanzen

    4620*

     

     

    46.23

    Großhandel mit lebenden Tieren

    4620*

     

     

    46.24

    Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder

    4620*

     

    46.3

     

    Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren

     

     

     

    46.31

    Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln

    4630*

     

     

    46.32

    Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren

    4630*

     

     

    46.33

    Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten

    4630*

     

     

    46.34

    Großhandel mit Getränken

    4630*

     

     

    46.35

    Großhandel mit Tabakwaren

    4630*

     

     

    46.36

    Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren

    4630*

     

     

    46.37

    Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen

    4630*

     

     

    46.38

    Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln

    4630*

     

     

    46.39

    Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt

    4630*

     

    46.4

     

    Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern

     

     

     

    46.41

    Großhandel mit Textilien

    4641*

     

     

    46.42

    Großhandel mit Bekleidung und Schuhen

    4641*

     

     

    46.43

    Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik

    4649*

     

     

    46.44

    Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln

    4649*

     

     

    46.45

    Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln

    4649*

     

     

    46.46

    Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen

    4649*

     

     

    46.47

    Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten

    4649*

     

     

    46.48

    Großhandel mit Uhren und Schmuck

    4649*

     

     

    46.49

    Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern

    4649*

     

    46.5

     

    Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik

     

     

     

    46.51

    Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software

    4651

     

     

    46.52

    Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten

    4652

     

    46.6

     

    Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör

     

     

     

    46.61

    Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen, und Geräten

    4653

     

     

    46.62

    Großhandel mit Werkzeugmaschinen

    4659*

     

     

    46.63

    Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen

    4659*

     

     

    46.64

    Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen

    4659*

     

     

    46.65

    Großhandel mit Büromöbeln

    4659*

     

     

    46.66

    Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und –einrichtungen

    4659*

     

     

    46.69

    Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen

    4659*

     

    46.7

     

    Sonstiger Großhandel

     

     

     

    46.71

    Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen

    4661

     

     

    46.72

    Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug

    4662

     

     

    46.73

    Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik

    4663*

     

     

    46.74

    Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung

    4663*

     

     

    46.75

    Großhandel mit chemischen Erzeugnissen

    4669*

     

     

    46.76

    Großhandel mit sonstigen Halbwaren

    4669*

     

     

    46.77

    Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen

    4669*

     

    46.9

     

    Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

     

     

     

    46.90

    Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

    4690

    47

     

     

    Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

     

     

    47.1

     

    Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)

     

     

     

    47.11

    Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren

    4711

     

     

    47.19

    Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art

    4719

     

    47.2

     

    Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)

     

     

     

    47.21

    Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln

    4721*

     

     

    47.22

    Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren

    4721*

     

     

    47.23

    Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen

    4721*

     

     

    47.24

    Einzelhandel mit Back- und Süßwaren

    4721*

     

     

    47.25

    Einzelhandel mit Getränken

    4722

     

     

    47.26

    Einzelhandel mit Tabakwaren

    4723

     

     

    47.29

    Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln

    4721*

     

    47.3

     

    Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)

     

     

     

    47.30

    Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)

    4730

     

    47.4

     

    Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen)

     

     

     

    47.41

    Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software

    4741*

     

     

    47.42

    Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten

    4741*

     

     

    47.43

    Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik

    4742

     

    47.5

     

    Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)

     

     

     

    47.51

    Einzelhandel mit Textilien

    4751

     

     

    47.52

    Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf

    4752

     

     

    47.53

    Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten

    4753

     

     

    47.54

    Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten

    4759*

     

     

    47.59

    Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat

    4759*

     

    47.6

     

    Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen)

     

     

     

    47.61

    Einzelhandel mit Büchern

    4761*

     

     

    47.62

    Einzelhandel mit Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf

    4761*

     

     

    47.63

    Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern

    4762

     

     

    47.64

    Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln

    4763

     

     

    47.65

    Einzelhandel mit Spielwaren

    4764

     

    47.7

     

    Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen)

     

     

     

    47.71

    Einzelhandel mit Bekleidung

    4771*

     

     

    47.72

    Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren

    4771*

     

     

    47.73

    Apotheken

    4772*

     

     

    47.74

    Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln

    4772*

     

     

    47.75

    Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln

    4772*

     

     

    47.76

    Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln, zoologischem Bedarf und lebenden Tieren

    4773*

     

     

    47.77

    Einzelhandel mit Uhren und Schmuck

    4773*

     

     

    47.78

    Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren)

    4773*

     

     

    47.79

    Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren

    4774

     

    47.8

     

    Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten

     

     

     

    47.81

    Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten

    4781

     

     

    47.82

    Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen an Verkaufsständen und auf Märkten

    4782

     

     

    47.89

    Einzelhandel mit sonstigen Gütern an Verkaufsständen und auf Märkten

    4789

     

    47.9

     

    Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten

     

     

     

    47.91

    Versand- und Internet-Einzelhandel

    4791

     

     

    47.99

    Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten

    4799

     

     

     

    ABSCHNITT H — VERKEHR UND LAGEREI

     

    49

     

     

    Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

     

     

    49.1

     

    Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr

     

     

     

    49.10

    Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr

    4911

     

    49.2

     

    Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

     

     

     

    49.20

    Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr

    4912

     

    49.3

     

    Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr

     

     

     

    49.31

    Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis)

    4921

     

     

    49.32

    Betrieb von Taxis

    4922*

     

     

    49.39

    Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.

    4922*

     

    49.4

     

    Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte

     

     

     

    49.41

    Güterbeförderung im Straßenverkehr

    4923*

     

     

    49.42

    Umzugstransporte

    4923*

     

    49.5

     

    Transport in Rohrfernleitungen

     

     

     

    49.50

    Transport in Rohrfernleitungen

    4930

    50

     

     

    Schifffahrt

     

     

    50.1

     

    Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt

     

     

     

    50.10

    Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt

    5011

     

    50.2

     

    Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt

     

     

     

    50.20

    Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt

    5012

     

    50.3

     

    Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt

     

     

     

    50.30

    Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt

    5021

     

    50.4

     

    Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt

     

     

     

    50.40

    Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt

    5022

    51

     

     

    Luftfahrt

     

     

    51.1

     

    Personenbeförderung in der Luftfahrt

     

     

     

    51.10

    Personenbeförderung in der Luftfahrt

    5110

     

    51.2

     

    Güterbeförderung in der Luftfahrt und Raumtransport

     

     

     

    51.21

    Güterbeförderung in der Luftfahrt

    5120*

     

     

    51.22

    Raumtransport

    5120*

    52

     

     

    Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

     

     

    52.1

     

    Lagerei

     

     

     

    52.10

    Lagerei

    5210

     

    52.2

     

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

     

     

     

    52.21

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr

    5221

     

     

    52.22

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt

    5222

     

     

    52.23

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt

    5223

     

     

    52.24

    Frachtumschlag

    5224

     

     

    52.29

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a. n. g.

    5229

    53

     

     

    Post-, Kurier- und Expressdienste

     

     

    53.1

     

    Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern

     

     

     

    53.10

    Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern

    5310

     

    53.2

     

    Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste

     

     

     

    53.20

    Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste

    5320

     

     

     

    ABSCHNITT I — GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

     

    55

     

     

    Beherbergung

     

     

    55.1

     

    Hotels, Gasthöfe und Pensionen

     

     

     

    55.10

    Hotels, Gasthöfe und Pensionen

    5510*

     

    55.2

     

    Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten

     

     

     

    55.20

    Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten

    5510*

     

    55.3

     

    Campingplätze

     

     

     

    55.30

    Campingplätze

    5520

     

    55.9

     

    Sonstige Beherbergungsstätten

     

     

     

    55.90

    Sonstige Beherbergungsstätten

    5590

    56

     

     

    Gastronomie

     

     

    56.1

     

    Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

     

     

     

    56.10

    Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

    5610

     

    56.2

     

    Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen

     

     

     

    56.21

    Event-Caterer

    5621

     

     

    56.29

    Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen

    5629

     

    56.3

     

    Ausschank von Getränken

     

     

     

    56.30

    Ausschank von Getränken

    5630

     

     

     

    ABSCHNITT J — INFORMATION UND KOMMUNIKATION

     

    58

     

     

    Verlagswesen

     

     

    58.1

     

    Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)

     

     

     

    58.11

    Verlegen von Büchern

    5811

     

     

    58.12

    Verlegen von Adressbüchern und Verzeichnissen

    5812

     

     

    58.13

    Verlegen von Zeitungen

    5813*

     

     

    58.14

    Verlegen von Zeitschriften

    5813*

     

     

    58.19

    Sonstiges Verlagswesen (ohne Software)

    5819

     

    58.2

     

    Verlegen von Software

     

     

     

    58.21

    Verlegen von Computerspielen

    5820*

     

     

    58.29

    Verlegen von sonstiger Software

    5820*

    59

     

     

    Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik

     

     

    59.1

     

    Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos

     

     

     

    59.11

    Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

    5911

     

     

    59.12

    Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik

    5912

     

     

    59.13

    Filmverleih und -vertrieb (ohne Videotheken)

    5913

     

     

    59.14

    Kinos

    5914

     

    59.2

     

    Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien

     

     

     

    59.20

    Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien

    5920

    60

     

     

    Rundfunkveranstalter

     

     

    60.1

     

    Hörfunkveranstalter

     

     

     

    60.10

    Hörfunkveranstalter

    6010

     

    60.2

     

    Fernsehveranstalter

     

     

     

    60.20

    Fernsehveranstalter

    6020

    61

     

     

    Telekommunikation

     

     

    61.1

     

    Leitungsgebundene Telekommunikation

     

     

     

    61.10

    Leitungsgebundene Telekommunikation

    6110

     

    61.2

     

    Drahtlose Telekommunikation

     

     

     

    61.20

    Drahtlose Telekommunikation

    6120

     

    61.3

     

    Satellitentelekommunikation

     

     

     

    61.30

    Satellitentelekommunikation

    6130

     

    61.9

     

    Sonstige Telekommunikation

     

     

     

    61.90

    Sonstige Telekommunikation

    6190

    62

     

     

    Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

     

     

    62.0

     

    Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

     

     

     

    62.01

    Programmierungstätigkeiten

    6201

     

     

    62.02

    Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie

    6202*

     

     

    62.03

    Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte

    6202*

     

     

    62.09

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

    6209

    63

     

     

    Informationsdienstleistungen

     

     

    63.1

     

    Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale

     

     

     

    63.11

    Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

    6311

     

     

    63.12

    Webportale

    6312

     

    63.9

     

    Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen

     

     

     

    63.91

    Korrespondenz- und Nachrichtenbüros

    6391

     

     

    63.99

    Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a. n. g.

    6399

     

     

     

    ABSCHNITT K — ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

     

    64

     

     

    Erbringung von Finanzdienstleistungen

     

     

    64.1

     

    Zentralbanken und Kreditinstitute

     

     

     

    64.11

    Zentralbanken

    6411

     

     

    64.19

    Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)

    6419

     

    64.2

     

    Beteiligungsgesellschaften

     

     

     

    64.20

    Beteiligungsgesellschaften

    6420

     

    64.3

     

    Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen

     

     

     

    64.30

    Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen

    6430

     

    64.9

     

    Sonstige Finanzierungsinstitutionen

     

     

     

    64.91

    Institutionen für Finanzierungsleasing

    6491

     

     

    64.92

    Spezialkreditinstitute

    6492

     

     

    64.99

    Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.

    6499

    65

     

     

    Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

     

     

    65.1

     

    Versicherungen

     

     

     

    65.11

    Lebensversicherung

    6511

     

     

    65.12

    Nichtlebensversicherungen

    6512

     

    65.2

     

    Rückversicherungen

     

     

     

    65.20

    Rückversicherungen

    6520

     

    65.3

     

    Pensionskassen und Pensionsfonds

     

     

     

    65.30

    Pensionskassen und Pensionsfonds

    6530

    66

     

     

    Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

     

     

    66.1

     

    Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

     

     

     

    66.11

    Effekten- und Warenbörsen

    6611

     

     

    66.12

    Effekten- und Warenhandel

    6612

     

     

    66.19

    Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

    6619

     

    66.2

     

    Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten

     

     

     

    66.21

    Risiko- und Schadensbewertung

    6621

     

     

    66.22

    Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern

    6622

     

     

    66.29

    Sonstige mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten

    6629

     

    66.3

     

    Fondsmanagement

     

     

     

    66.30

    Fondsmanagement

    6630

     

     

     

    ABSCHNITT L — GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

     

    68

     

     

    Grundstücks- und Wohnungswesen

     

     

    68.1

     

    Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

     

     

     

    68.10

    Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

    6810*

     

    68.2

     

    Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

     

     

     

    68.20

    Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

    6810*

     

    68.3

     

    Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

     

     

     

    68.31

    Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

    6820*

     

     

    68.32

    Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

    6820*

     

     

     

    ABSCHNITT M — ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

     

    69

     

     

    Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung

     

     

    69.1

     

    Rechtsberatung

     

     

     

    69.10

    Rechtsberatung

    6910

     

    69.2

     

    Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

     

     

     

    69.20

    Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

    6920

    70

     

     

    Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

     

     

    70.1

     

    Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

     

     

     

    70.10

    Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

    7010

     

    70.2

     

    Public-Relations- und Unternehmensberatung

     

     

     

    70.21

    Public-Relations-Beratung

    7020*

     

     

    70.22

    Unternehmensberatung

    7020*

    71

     

     

    Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

     

     

    71.1

     

    Architektur- und Ingenieurbüros

     

     

     

    71.11

    Architekturbüros

    7110*

     

     

    71.12

    Ingenieurbüros

    7110*

     

    71.2

     

    Technische, physikalische und chemische Untersuchung

     

     

     

    71.20

    Technische, physikalische und chemische Untersuchung

    7120

    72

     

     

    Forschung und Entwicklung

     

     

    72.1

     

    Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

     

     

     

    72.11

    Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie

    7210*

     

     

    72.19

    Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    7210*

     

    72.2

     

    Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften

     

     

     

    72.20

    Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften

    7220

    73

     

     

    Werbung und Marktforschung

     

     

    73.1

     

    Werbung

     

     

     

    73.11

    Werbeagenturen

    7310*

     

     

    73.12

    Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen

    7310*

     

    73.2

     

    Markt- und Meinungsforschung

     

     

     

    73.20

    Markt- und Meinungsforschung

    7320

    74

     

     

    Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

     

     

    74.1

     

    Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design

     

     

     

    74.10

    Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design

    7410

     

    74.2

     

    Fotografie und Fotolabors

     

     

     

    74.20

    Fotografie und Fotolabors

    7420

     

    74.3

     

    Übersetzen und Dolmetschen

     

     

     

    74.30

    Übersetzen und Dolmetschen

    7490*

     

    74.9

     

    Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.

     

     

     

    74.90

    Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.

    7490*

    75

     

     

    Veterinärwesen

     

     

    75.0

     

    Veterinärwesen

     

     

     

    75.00

    Veterinärwesen

    7500

     

     

     

    ABSCHNITT N — ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

     

    77

     

     

    Vermietung von beweglichen Sachen

     

     

    77.1

     

    Vermietung von Kraftwagen

     

     

     

    77.11

    Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger

    7710*

     

     

    77.12

    Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

    7710*

     

    77.2

     

    Vermietung von Gebrauchsgütern

     

     

     

    77.21

    Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten

    7721

     

     

    77.22

    Videotheken

    7722

     

     

    77.29

    Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern

    7729

     

    77.3

     

    Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

     

     

     

    77.31

    Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

    7730*

     

     

    77.32

    Vermietung von Baumaschinen und –geräten

    7730*

     

     

    77.33

    Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen

    7730*

     

     

    77.34

    Vermietung von Wasserfahrzeugen

    7730*

     

     

    77.35

    Vermietung von Luftfahrzeugen

    7730*

     

     

    77.39

    Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.

    7730*

     

    77.4

     

    Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)

     

     

     

    77.40

    Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)

    7740

    78

     

     

    Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

     

     

    78.1

     

    Vermittlung von Arbeitskräften

     

     

     

    78.10

    Vermittlung von Arbeitskräften

    7810

     

    78.2

     

    Befristete Überlassung von Arbeitskräften

     

     

     

    78.20

    Befristete Überlassung von Arbeitskräften

    7820

     

    78.3

     

    Sonstige Überlassung von Arbeitskräften

     

     

     

    78.30

    Sonstige Überlassung von Arbeitskräften

    7830

    79

     

     

    Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

     

     

    79.1

     

    Reisebüros und Reiseveranstalter

     

     

     

    79.11

    Reisebüros

    7911

     

     

    79.12

    Reiseveranstalter

    7912

     

    79.9

     

    Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

     

     

     

    79.90

    Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

    7990

    80

     

     

    Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

     

     

    80.1

     

    Private Wach- und Sicherheitsdienste

     

     

     

    80.10

    Private Wach- und Sicherheitsdienste

    8010

     

    80.2

     

    Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen

     

     

     

    80.20

    Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen

    8020

     

    80.3

     

    Detekteien

     

     

     

    80.30

    Detekteien

    8030

    81

     

     

    Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau

     

     

    81.1

     

    Hausmeisterdienste

     

     

     

    81.10

    Hausmeisterdienste

    8110

     

    81.2

     

    Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln

     

     

     

    81.21

    Allgemeine Gebäudereinigung

    8121

     

     

    81.22

    Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen

    8129*

     

     

    81.29

    Reinigung a. n. g.

    8129*

     

    81.3

     

    Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen

     

     

     

    81.30

    Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen

    8130

    82

     

     

    Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

     

     

    82.1

     

    Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops

     

     

     

    82.11

    Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste

    8211

     

     

    82.19

    Copy-Shops; Dokumentenvorbereitung und Erbringung sonstiger spezieller Sekretariatsdienste

    8219

     

    82.2

     

    Call Centers

     

     

     

    82.20

    Call Centers

    8220

     

    82.3

     

    Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter

     

     

     

    82.30

    Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter

    8230

     

    82.9

     

    Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

     

     

     

    82.91

    Inkassobüros und Auskunfteien

    8291

     

     

    82.92

    Abfüllen und Verpacken

    8292

     

     

    82.99

    Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

    8299

     

     

     

    ABSCHNITT O — ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG

     

    84

     

     

    Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

     

     

    84.1

     

    Öffentliche Verwaltung

     

     

     

    84.11

    Allgemeine öffentliche Verwaltung

    8411

     

     

    84.12

    Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen

    8412

     

     

    84.13

    Wirtschaftsförderung, -ordnung und –aufsicht

    8413

     

    84.2

     

    Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege/Justiz, öffentliche Sicherheit und Ordnung

     

     

     

    84.21

    Auswärtige Angelegenheiten

    8421

     

     

    84.22

    Verteidigung

    8422

     

     

    84.23

    Rechtspflege/Justiz

    8423*

     

     

    84.24

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    8423*

     

     

    84.25

    Feuerwehren

    8423*

     

    84.3

     

    Sozialversicherung

     

     

     

    84.30

    Sozialversicherung

    8430

     

     

     

    ABSCHNITT P — ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

     

    85

     

     

    Erziehung und Unterricht

     

     

    85.1

     

    Kindergärten und Vorschulen

     

     

     

    85.10

    Kindergärten und Vorschulen

    8510*

     

    85.2

     

    Grundschulen/Volksschulen

     

     

     

    85.20

    Grundschulen/Volksschulen

    8510*

     

    85.3

     

    Weiterführende Schulen

     

     

     

    85.31

    Allgemein bildende weiterführende Schulen

    8521

     

     

    85.32

    Berufsbildende weiterführende Schulen

    8522

     

    85.4

     

    Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht

     

     

     

    85.41

    Post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht

    8530*

     

     

    85.42

    Tertiärer Unterricht

    8530*

     

    85.5

     

    Sonstiger Unterricht

     

     

     

    85.51

    Sport- und Freizeitunterricht

    8541

     

     

    85.52

    Kulturunterricht

    8542

     

     

    85.53

    Fahr- und Flugschulen

    8549*

     

     

    85.59

    Sonstiger Unterricht a. n. g.

    8549*

     

    85.6

     

    Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht

     

     

     

    85.60

    Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht

    8550

     

     

     

    ABSCHNITT Q — GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN

     

    86

     

     

    Gesundheitswesen

     

     

    86.1

     

    Krankenhäuser

     

     

     

    86.10

    Krankenhäuser

    8610

     

    86.2

     

    Arzt- und Zahnarztpraxen

     

     

     

    86.21

    Arztpraxen für Allgemeinmedizin

    8620*

     

     

    86.22

    Facharztpraxen

    8620*

     

     

    86.23

    Zahnarztpraxen

    8620*

     

    86.9

     

    Gesundheitswesen a. n. g.

     

     

     

    86.90

    Gesundheitswesen a. n. g.

    8690

    87

     

     

    Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

     

     

    87.1

     

    Pflegeheime

     

     

     

    87.10

    Pflegeheime

    8710

     

    87.2

     

    Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä.

     

     

     

    87.20

    Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä.

    8720

     

    87.3

     

    Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime

     

     

     

    87.30

    Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime

    8730

     

    87.9

     

    Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

     

     

     

    87.90

    Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

    8790

    88

     

     

    Sozialwesen (ohne Heime)

     

     

    88.1

     

    Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter

     

     

     

    88.10

    Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter

    8810

     

    88.9

     

    Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime)

     

     

     

    88.91

    Tagesbetreuung von Kindern

    8890*

     

     

    88.99

    Sonstiges Sozialwesen a. n. g.

    8890*

     

     

     

    ABSCHNITT R — KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG

     

    90

     

     

    Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten

     

     

    90.0

     

    Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten

     

     

     

    90.01

    Darstellende Kunst

    9000*

     

     

    90.02

    Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst

    9000*

     

     

    90.03

    Künstlerisches und schriftstellerisches Schaffen

    9000*

     

     

    90.04

    Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen

    9000*

    91

     

     

    Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

     

     

    91.0

     

    Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

     

     

     

    91.01

    Bibliotheken und Archive

    9101

     

     

    91.02

    Museen

    9102*

     

     

    91.03

    Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen

    9102*

     

     

    91.04

    Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks

    9103

    92

     

     

    Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

     

     

    92.0

     

    Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

     

     

     

    92.00

    Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

    9200

    93

     

     

    Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

     

     

    93.1

     

    Erbringung von Dienstleistungen des Sports

     

     

     

    93.11

    Betrieb von Sportanlagen

    9311*

     

     

    93.12

    Sportvereine

    9312

     

     

    93.13

    Fitnesszentren

    9311*

     

     

    93.19

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports

    9319

     

    93.2

     

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung

     

     

     

    93.21

    Vergnügungs- und Themenparks

    9321

     

     

    93.29

    Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.

    9329

     

     

     

    ABSCHNITT S — ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN

     

    94

     

     

    Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)

     

     

    94.1

     

    Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen

     

     

     

    94.11

    Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände

    9411

     

     

    94.12

    Berufsorganisationen

    9412

     

    94.2

     

    Arbeitnehmervereinigungen

     

     

     

    94.20

    Arbeitnehmervereinigungen

    9420

     

    94.9

     

    Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.

     

     

     

    94.91

    Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen

    9491

     

     

    94.92

    Politische Parteien und Vereinigungen

    9492

     

     

    94.99

    Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.

    9499

    95

     

     

    Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern

     

     

    95.1

     

    Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

     

     

     

    95.11

    Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

    9511

     

     

    95.12

    Reparatur von Telekommunikationsgeräten

    9512

     

    95.2

     

    Reparatur von Gebrauchsgütern

     

     

     

    95.21

    Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik

    9521

     

     

    95.22

    Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten

    9522

     

     

    95.23

    Reparatur von Schuhen und Lederwaren

    9523

     

     

    95.24

    Reparatur von Möbeln und Einrichtungsgegenständen

    9524

     

     

    95.25

    Reparatur von Uhren und Schmuck

    9529*

     

     

    95.29

    Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern

    9529*

    96

     

     

    Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

     

     

    96.0

     

    Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

     

     

     

    96.01

    Wäscherei und chemische Reinigung

    9601

     

     

    96.02

    Frisör- und Kosmetiksalons

    9602

     

     

    96.03

    Bestattungswesen

    9603

     

     

    96.04

    Saunas, Solarien, Bäder u. Ä.

    9609*

     

     

    96.09

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g.

    9609*

     

     

     

    ABSCHNITT T — PRIVATE HAUSHALTE MIT HAUSPERSONAL; HERSTELLUNG VON WAREN UND ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN DURCH PRIVATE HAUSHALTE FÜR DEN EIGENBEDARF OHNE AUSGEPRÄGTEN SCHWERPUNKT

     

    97

     

     

    Private Haushalte mit Hauspersonal

     

     

    97.0

     

    Private Haushalte mit Hauspersonal

     

     

     

    97.00

    Private Haushalte mit Hauspersonal

    9700

    98

     

     

    Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

     

     

    98.1

     

    Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

     

     

     

    98.10

    Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

    9810

     

    98.2

     

    Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

     

     

     

    98.20

    Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

    9820

     

     

     

    ABSCHNITT U — EXTERRITORIALE ORGANISATIONEN UND KÖRPERSCHAFTEN

     

    99

     

     

    Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

     

     

    99.0

     

    Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

     

     

     

    99.00

    Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

    9900


    ANHANG II

    Die Anhänge 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 werden wie folgt geändert:

    1.

    Anhang 1 (Gemeinsames Modul für die jährliche Strukturstatistik) wird wie folgt geändert:

    1.1.

    Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:

    Bisheriger Wortlaut

    Geänderter Wortlaut

    NACE Rev. 1 Abschnitt J

    NACE Rev. 2 Abschnitt K

    NACE Rev. 1 Gruppe 65.2 und Abteilung 67

    NACE Rev. 2 Gruppen 64.2, 64.3 und 64.9 sowie Abteilung 66

    Abschnitte C bis G der NACE Rev. 1

    Abschnitte B bis G der NACE Rev. 2

    NACE Rev. 1 Klasse 65.11

    NACE Rev. 2 Klasse 64.11

    Abteilungen 65 und 66 der NACE Rev. 1

    Abteilungen 64 and 65 der NACE Rev. 2

    Abschnitte H, I und K der NACE Rev. 1

    Abschnitte H, I, J, L, M, N und Abteilung 95 der NACE Rev. 2

    1.2.

    Abschnitt 9 erhält folgende Fassung:

    „Abschnitt 9

    Tätigkeitsgruppen

    Die folgenden Gruppierungen von Wirtschaftszweigen beziehen sich auf die Klassifikation der NACE Rev. 2.

    ABSCHNITTE B, C, D, E UND F

    Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren; Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen; Baugewerbe/Bau.

    Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Klassen der NACE Rev. 2 aufgeschlüsselten nationalen Ergebnisse.

    ABSCHNITT G

    Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

    Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Klassen der NACE Rev. 2 aufgeschlüsselten nationalen Ergebnisse.

    ABSCHNITT H

    Verkehr und Lagerei

    49.1+49.2

    ‚Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr‘ und ‚Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr‘

    49.3

    Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr

    49.4

    Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte

    49.5

    Transport in Rohrfernleitungen

    50.1+50.2

    ‚Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt‘ und ‚Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt‘

    50.3+50.4

    ‚Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt‘ und ‚Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt‘

    51

    Luftfahrt

    52

    Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

    53.1

    Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern

    53.2

    Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste

    ABSCHNITT I

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

    55

    Beherbergung

    56

    Gastronomie

    ABSCHNITT J

    Information und Kommunikation

    58

    Verlagswesen

    59

    Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik

    60

    Rundfunkveranstalter

    61

    Telekommunikation

    62

    Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

    63

    Informationsdienstleistungen

    ABSCHNITT K

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

    Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Klassen der NACE Rev. 2 aufgeschlüsselten nationalen Ergebnisse.

    ABSCHNITT L

    Grundstücks- und Wohnungswesen

    68

    Grundstücks- und Wohnungswesen

    ABSCHNITT M

    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

    69+70

    ‚Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung‘ und ‚Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung‘

    71

    Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

    72

    Forschung und Entwicklung

    73.1

    Werbung

    73.2

    74

    75

    Markt- und Meinungsforschung

    Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

    Veterinärwesen

    ABSCHNITT N

    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

    77.1

    77.2

    Vermietung von Kraftwagen

    Vermietung von Gebrauchsgütern

    77.3

    Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

    77.4

    Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)

    78

    Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

    79

    Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

    80

    Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

    81

    Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau

    82

    Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

    ABSCHNITT S

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

    95.11

    Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

    95.12

    Reparatur von Telekommunikationsgeräten

    95.21

    Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik

    95.22

    Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten

    95.23

    Reparatur von Schuhen und Lederwaren

    95.24

    Reparatur von Möbeln und Einrichtungsgegenständen

    95.25

    Reparatur von Uhren und Schmuck

    95.29

    Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern“

    2.

    Anhang 2 (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Industrie) wird wie folgt geändert:

    2.1.

    Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:

    Bisheriger Wortlaut

    Geänderter Wortlaut

    Abschnitt C der NACE Rev. 1

    Abschnitt B der NACE Rev. 2

    Abschnitt D der NACE Rev. 1

    Abschnitt C der NACE Rev. 2

    Abschnitt E der NACE Rev. 1

    Abschnitte D und E der NACE Rev. 2

    Abteilungen 17/18/19/21/22/25/28/31/32/36 der NACE Rev. 1

    Abteilungen 13/14/15/17/18/22/25/26/31 der NACE Rev. 2

    2.2.

    Abschnitt 3 erhält folgende Fassung:

    „Abschnitt 3

    Geltungsbereich

    Die Statistiken werden für alle unter die Abschnitte B, C, D und E der NACE Rev. 2 fallenden Tätigkeiten erstellt. Diese Abschnitte umfassen die Tätigkeiten des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (B), des Verarbeitenden Gewerbes/der Herstellung von Waren (C), der Energieversorgung (D) und der Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (E). Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihren Haupttätigkeiten den Abschnitten B, C, D oder E zugeordnet sind.“

    3.

    Anhang 3 (Einzelmodul für die Strukturstatistik des Handels) wird wie folgt geändert:

    3.1.

    Abschnitt 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „1.

    Die Statistiken werden für alle unter Abschnitt G der NACE Rev. 2 fallenden Tätigkeiten erstellt. Dieser Sektor umfasst die Tätigkeiten des Handels sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihrer Haupttätigkeiten Abschnitt G zugeordnet sind.“

    3.2.

    Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:

    Bisheriger Wortlaut

    Geänderter Wortlaut

    Abteilung 50 der NACE Rev. 1

    Abteilung 45 der NACE Rev. 2

    Abteilung 51 der NACE Rev. 1

    Abteilung 46 der NACE Rev. 2

    Abteilung 52 der NACE Rev. 1

    Abteilung 47 der NACE Rev. 2

    In Abschnitt 5 „Erstes Berichtsjahr“ und in Abschnitt 9 „Berichte und Pilotuntersuchungen“ wird die Bezugnahme auf die Abteilungen 50, 51 bzw. 52 der NACE Rev. 1 beibehalten.

    4.

    Anhang 4 (Einzelmodul für die Strukturstatistik des Baugewerbes) wird wie folgt geändert:

    Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:

    Bisheriger Wortlaut

    Geänderter Wortlaut

    Gruppen 45.1 und 45.2 der NACE Rev. 1

    Abteilungen 41 und 42 sowie Gruppen 43.1 und 43.9 der NACE Rev. 2

    5.

    Anhang 5 (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Versicherung) wird wie folgt geändert:

    Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:

    Bisheriger Wortlaut

    Geänderter Wortlaut

    Abteilung 66 außer Klasse 66.02 der NACE Rev. 1

    Abteilung 65 außer Gruppe 65.3 der NACE Rev. 2

    6.

    Anhang 6 (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Kreditinstitute) wird wie folgt geändert:

    Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:

    Bisheriger Wortlaut

    Geänderter Wortlaut

    Klassen 65.12 und 65.22 der NACE Rev. 1

    Klassen 64.19 und 64.92 der NACE Rev. 2

    7.

    Anhang 7 (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Pensionsfonds) wird wie folgt geändert:

    Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:

    Bisheriger Wortlaut

    Geänderter Wortlaut

    Klasse 66.02 der NACE Rev. 1

    Gruppe 65.3 der NACE Rev. 2


    ANHANG III

    Die Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 werden wie folgt geändert:

    1.   Anhang A

    1.1.

    In Anhang A erhält Buchstabe a („Geltungsbereich“) folgende Fassung:

    „a)

    Geltungsbereich

    Dieser Anhang gilt für alle in den Abschnitten B bis E der NACE Rev. 2 aufgeführten Tätigkeiten bzw. für alle in den Abschnitten B bis E der CPA aufgeführten Produkte. Für die Positionen 37, 38.1, 38.2 und 39 der NACE Rev. 2 sind keine Angaben erforderlich. Die Liste der Tätigkeiten kann nach dem Verfahren des Artikels 18 geändert werden.“

    1.2.

    In Anhang A Buchstabe c („Liste der Variablen“) erhalten die Nummern 6, 7 und 8 folgende Fassung:

    „6.

    Die Daten über die Produktion (Nr. 110) sind für die Abteilung 36 und die Gruppen 35.3 und 38.3 der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.

    7.

    Die Daten über den Umsatz (Nrn. 120, 121 und 122) sind für die Abschnitte D und E der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.

    8.

    Die Daten über die Aufträge (Nrn. 130, 131 und 132) sind nur für die folgenden Abteilungen der NACE Rev. 2 erforderlich: 13, 14, 17, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30. Die Liste der Tätigkeiten kann nach dem Verfahren des Artikels 18 geändert werden.“

    1.3.

    In Anhang A Buchstabe c („Liste der Variablen“) erhalten die Nummern 9 und 10 folgende Fassung:

    „9.

    Die Daten über die Variablen Nr. 210, 220 und 230 sind für die Gruppe 38.2 der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.

    10.

    Die Daten über die Erzeugerpreise und Einfuhrpreise (Nrn. 310, 311, 312 und 340) sind für folgende Gruppen bzw. Klassen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA nicht erforderlich: 07.2, 24.46, 25.4, 30.1, 30.3, 30.4 und 38.3. Die Liste der Tätigkeiten kann nach dem Verfahren des Artikels 18 geändert werden.

    11.

    Die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) wird auf der Basis von CPA-Gütern berechnet. Die einführenden fachlichen Einheiten können auch anderen als den Abschnitten B bis E der NACE Rev. 2 angehören.“

    1.4.

    In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung:

    „1.

    Alle Variablen mit Ausnahme der Einfuhrpreisvariablen (Nr. 340) sind auf der Ebene der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der NACE Rev. 2 zu übermitteln. Die Variable Nr. 340 ist auf der Ebene der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der CPA zu melden.

    2.

    Für den Abschnitt C der NACE Rev. 2 sind außerdem der Produktionsindex (Nr. 110) und der Index der Erzeugerpreise (Nrn. 310, 311, 312) auf der Ebene der Drei- und Viersteller der NACE Rev. 2 zu übermitteln. In die übermittelten Produktions- und Erzeugerpreisindizes auf der Ebene der Drei- und Viersteller müssen bei jedem Mitgliedstaat mindestens 90 % der Wertschöpfung des Abschnitts C der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr eingegangen sein. Mitgliedstaaten, bei denen die Wertschöpfung des Abschnitts C der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen die Variablen nicht in dieser Gliederungstiefe übermitteln.“

    1.5.

    In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) wird unter Nummer 3 „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    1.6.

    In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 4, 5, 6 und 7 folgende Fassung:

    „4.

    Außerdem sind alle Variablen mit Ausnahme der Umsatz- und der Auftragseingangsvariablen (Nrn. 120, 121, 122, 130, 131, 132) für die gesamte Industrie, d. h. für die Abschnitte B bis E der NACE Rev. 2, sowie für die industriellen Hauptgruppen (MIG) zu übermitteln, die in der Verordnung (EG) Nr. 586/2001 der Kommission (1) definiert sind.

    5.

    Die Umsatzvariablen (Nrn. 120, 121, 122) sind für die gesamte Industrie, d. h. für die Abschnitte B und C der NACE Rev. 2, sowie für die MIG mit Ausnahme der industriellen Hauptgruppe, die für Tätigkeiten im Energiebereich definiert ist, zu übermitteln.

    6.

    Die Auftragseingangsvariablen (Nrn. 130, 131, 132) sind für das gesamte Verarbeitende Gewerbe/die gesamte Herstellung von Waren, d. h. Abschnitt C der NACE Rev. 2, sowie für einen verkleinerten Satz von MIG zu übermitteln, der so zusammengestellt ist, dass er die Liste der unter Buchstabe c (‚Liste der Variablen‘) Nummer 8 dieses Anhangs aufgeführten Abteilungen der NACE Rev. 2 umfasst.

    7.

    Die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) ist für sämtliche Industriegüter, d. h. die Abschnitte B bis E der CPA, sowie für die MIG, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 586/2001 aus den Gütergruppen der CPA gebildet wurden, zu übermitteln. Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, müssen diese Variable nicht übermitteln.

    1.7.

    In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 9 und 10 folgende Fassung:

    „9.

    Die Variablen zum Auslandsmarkt (Nrn. 122, 132 und 312) sind nach Eurozone und Nicht-Eurozone gegliedert zu übermitteln. Diese Gliederung ist für die gesamte Industrie, d. h. die Abschnitte B bis E der NACE, die MIG sowie die Ebenen der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der NACE Rev. 2 vorzunehmen. Die Variable Nr. 122 ist für die Abschnitte D und E der NACE Rev. 2 nicht erforderlich. Zusätzlich ist die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) nach Eurozone und Nicht-Eurozone gegliedert zu übermitteln. Diese Gliederung ist für die gesamte Industrie, d. h. die Abschnitte B bis E der CPA, die MIG sowie die Ebenen der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der CPA vorzunehmen. Bei der Gliederung nach Eurozone und Nicht-Eurozone kann die Kommission nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren die Bedingungen für die Anwendung eines europäischen Stichprobenplans im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d festlegen. Der europäische Stichprobenplan kann den Erfassungsbereich der Einfuhrpreisvariablen auf die Einfuhr von Gütern aus Nicht-Eurozone-Ländern beschränken. Die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, müssen die Gliederung der Variablen Nrn. 122, 132, 312 und 340 nach Eurozone und Nicht-Eurozone nicht übermitteln.

    10.

    Die Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abteilungen B, C, D und E der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 1 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen nur Daten zur gesamten Industrie, zu den MIG und zur Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 bzw. der CPA übermitteln.“

    1.8.

    In Anhang A Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) erhält die Nummer 2 folgende Fassung:

    „2.

    Für Daten zu den Ebenen der Gruppen und Klassen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA kann die Frist um maximal 15 Kalendertage verlängert werden. Für Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abschnitten B, C, D und E der NACE Rev. 2 in dem jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist für Daten zur gesamten Industrie, zu den MIG sowie zu den Ebenen der Abschnitte und Abteilungen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA um maximal 15 Kalendertage verlängert werden.“

    1.9.

    Dem Anhang A Buchstabe i („Erster Bezugszeitraum“) wird folgender Absatz angefügt:

    „Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“

    2.   Anhang B

    2.1.

    Anhang B Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:

    „a)

    Geltungsbereich

    Dieser Anhang gilt für alle in Abschnitt F der NACE Rev. 2 aufgeführten Tätigkeiten.“

    2.2.

    In Anhang B Buchstabe e („Bezugszeitraum“) wird „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    2.3.

    In Anhang B Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung:

    „1.

    Die Variablen Nrn. 110, 210, 220 und 230 sind mindestens auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 zu übermitteln.

    2.

    Die Variablen für den Auftragseingang (Nrn. 130, 135 und 136) sind nur für die Gruppe 41.2 und die Abteilung 42 der NACE Rev. 2 erforderlich.“

    2.4.

    In Anhang B Buchstabe f („Gliederungstiefe“) wird unter Nummer 6 „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    2.5.

    In Anhang B Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) wird unter Nummer 2 „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    2.6.

    Dem Anhang B Buchstabe i („Erstes Bezugsjahr“) wird folgender Absatz angefügt:

    „Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“

    3.   Anhang C

    3.1.

    Anhang C Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:

    „a)

    Geltungsbereich

    Dieser Anhang gilt für die in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 aufgeführten Tätigkeiten.“

    3.2.

    In Anhang C Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:

    „1.

    Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) sowie zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) sind in den unter den Nummern 2 und 3 festgelegten Gliederungstiefen zu übermitteln. Die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) ist in der unter Nummer 4 festgelegten Gliederungstiefe zu übermitteln.

    2.

    Detaillierte Ebene für folgende Klassen und Gruppen der NACE Rev. 2:

    Klasse 47.11;

    Klasse 47.19;

    Gruppe 47.2;

    Gruppe 47.3;

    Summe der Klassen 47.73, 47.74 und 47.75;

    Summe der Klassen 47.51, 47.71 und 47.72;

    Summe der Klassen 47.43, 47.52, 47.54, 47.59 und 47.63;

    Summe der Klassen 47.41, 47.42, 47.53, 47.61, 47.62, 47.64, 47.65, 47.76, 47.77 und 47.78;

    Klasse 47.91.

    3.

    Aggregierte Ebenen für folgende Klassen und Gruppen der NACE Rev. 2:

    Summe der Klasse 47.11 und der Gruppe 47.2;

    Summe der Klasse 47.19 und der Gruppen 47.4, 47.5, 47.6, 47.7, 47.8 und 47.9;

    Abteilung 47

    Abteilung 47 ohne 47.3

    4.

    Abteilung 47

    Abteilung 47 ohne 47.3

    5.

    Die Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 1 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen nur die Umsatzvariable (Nr. 120) sowie die Variablen zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) in der unter Nummer 3 vorgegebenen Gliederungstiefe übermitteln.“

    3.3.

    In Anhang C Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) erhalten die Nummern 1, 2 und 3 folgende Fassung:

    „1.

    Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) werden innerhalb von zwei Monaten in der unter Buchstabe f Nummer 2 dieses Anhangs vorgegebenen Gliederungstiefe übermittelt. Für Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist um maximal 15 Tage verlängert werden.

    2.

    Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) werden innerhalb von einem Monate in der unter Buchstabe f Nummer 3 dieses Anhangs vorgegebenen Gliederungstiefe übermittelt. Bei den Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) können sich die Mitgliedstaaten auch entsprechend der jeweiligen Allokation an einem europäischen Stichprobenplan im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d beteiligen. Die Einzelheiten der Allokation werden nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren festgelegt.

    3.

    Die Variable zur Beschäftigtenzahl wird zwei Monate nach Ende des Bezugszeitraums übermittelt. Für Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist um maximal 15 Tage verlängert werden.“

    3.4.

    Dem Anhang C Buchstabe i („Erstes Bezugsjahr“) wird folgender Satz angefügt:

    „Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“

    4.   Anhang D

    4.1.

    Anhang D Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:

    „a)

    Geltungsbereich

    Dieser Anhang gilt für alle Tätigkeiten, die in den Abteilungen 45 und 46 sowie den Abschnitten H bis N und P bis S der NACE Rev. 2 aufgeführt sind.“

    4.2.

    In Anhang D Buchstabe c („Liste der Variablen“) wird unter Nummer 4 Buchstabe d „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.

    4.3.

    In Anhang D Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:

    „1.

    Die Umsatzvariable (Nr. 120) ist in folgenden Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:

    46 auf der Ebene der Dreisteller;

    45, 45.2, 49, 50, 51, 52, 53, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 71, 73, 74, 78, 79, 80, 81.2, 82;

    Summe von 45.1, 45.3 und 45.4;

    Summe von 55 und 56;

    Summe von 69 und 70.2;

    2.

    Die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) ist für folgende Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:

    Abteilungen 45, 46, 49, 50, 51, 52, 53, 58, 59, 60, 61, 62, 63;

    Summe von 69, 70.2, 71, 73 und 74;

    Summe von 55 und 56;

    Summe von 78, 79, 80, 81.2 und 82.

    3.

    Für die Abteilungen 45 und 46 der NACE Rev. 2 muss die Umsatzvariable von den Mitgliedstaaten, deren Umsatz in diesen Abteilungen der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Zweisteller übermittelt werden.

    4.

    Für die Abschnitte H und J der NACE Rev. 2 muss die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) von den Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abschnitten H und J der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Abschnitte übermittelt werden.

    5.

    Die Erzeugerpreisvariable (Nr. 310) ist für folgende wirtschaftliche Tätigkeiten und Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:

    49.4, 51, 52.1, 52.24, 53.1, 53.2, 61, 62, 63.1, 63.9, 71, 73, 78, 80, 81.2;

    Summe von 50.1 und 50.2;

    Summe von 69.1, 69.2 und 70.2.

    Für die Abteilung 78 der NACE Rev. 2 ist der Gesamtpreis der eingestellten Mitarbeiter und des eingesetzten Personals anzugeben.“

    4.4.

    In Anhang D Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhält Nummer 7 folgende Fassung:

    „7.

    Für die Abteilung 63 der NACE Rev. 2 muss die Erzeugerpreisvariable (Nr. 310) von den Mitgliedstaaten, deren Umsatz in dieser Abteilung der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Zweisteller übermittelt werden.“

    4.5.

    In Anhang D Buchstabe h („Pilotstudien“) erhält Nummer 3 folgende Fassung:

    „3.

    Beurteilung der Durchführbarkeit und Relevanz der Erhebung von Daten über

    i)

    Beteiligungsgesellschaften, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Gruppen 64.2 und 70.1 der NACE Rev. 2,

    ii)

    Grundstücks- und Wohnungswesen, Abteilung 68 der NACE Rev. 2,

    iii)

    Forschung und Entwicklung, Abteilung 72 der NACE Rev. 2,

    iv)

    Vermietung von beweglichen Sachen, Abteilung 77 der NACE Rev. 2,

    v)

    Abschnitte K, P, Q, R, S der NACE Rev. 2;“

    4.6.

    Dem Anhang D Buchstabe i („Erster Bezugszeitraum“) wird folgender Absatz angefügt:

    „Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist das 1. Quartal 2009.“

    4.7.

    Anhang D Buchstabe j („Übergangszeitraum“) erhält folgende Fassung:

    „j)

    Übergangszeitraum

    Nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren kann für die Variable Nr. 310 ein Übergangszeitraum bis spätestens zum 11. August 2008 gewährt werden. Nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren kann für die Übermittlung der Variablen Nr. 310 für die Abteilungen 52, 69, 70, 71, 73, 78, 80 und 81 der NACE-Rev. 2 ein weiteres Jahr gewährt werden. Zusätzlich zu diesen Übergangszeiträumen kann den Mitgliedstaaten, deren Umsatz in den unter Buchstabe a (‚Geltungsbereich‘) aufgeführten Tätigkeiten der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 1 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren ein weiterer Übergangszeitraum von einem Jahr gewährt werden.“


    (1)  ABl. L 86 vom 27.3.2001, S. 11.“


    ANHANG IV

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird wie folgt geändert:

    1.

    Abschnitt 1 erhält folgende Fassung:

    „Erfassungsbereich

    Die Statistiken sind für die Wirtschaftszweige zu erstellen, die unter die Abschnitte A bis U der NACE Rev. 2 fallen. Diese Abschnitte decken alle Wirtschaftszweige ab.

    Dieser Anhang erfasst auch

    a)

    Abfälle aus Haushalten,

    b)

    Abfälle, die bei den Verfahren der Abfallverwertung und/oder -beseitigung entstehen.“

    2.

    Abschnitt 8 Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:

    „1.1.

    Die folgenden Abschnitte, Abteilungen, Gruppen und Klassen der NACE Rev. 2:

    Nummer des Postens

    NACE-Rev.-2-Kode

    Bezeichnung

    1

    Abteilung 01

    Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten

     

    Abteilung 02

    Forstwirtschaft und Holzeinschlag

    2

    Abteilung 03

    Fischerei und Aquakultur

    3

    Abschnitt B

    Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

    4

    Abteilung 10

    Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

     

    Abteilung 11

    Getränkeherstellung

     

    Abteilung 12

    Tabakverarbeitung

    5

    Abteilung 13

    Herstellung von Textilien

     

    Abteilung 14

    Herstellung von Bekleidung

     

    Abteilung 15

    Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen

    6

    Abteilung 16

    Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

    7

    Abteilung 17

    Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus

     

    Abteilung 18

    Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

    8

    Abteilung 19

    Kokerei und Mineralölverarbeitung

    9

    Abteilung 20

    Herstellung von chemischen Erzeugnissen

     

    Abteilung 21

    Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

     

    Abteilung 22

    Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

    10

    Abteilung 23

    Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

    11

    Abteilung 24

    Metallerzeugung und -bearbeitung

     

    Abteilung 25

    Herstellung von Metallerzeugnissen

    12

    Abteilung 26

    Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen

     

    Abteilung 27

    Herstellung von elektrischen Ausrüstungen

     

    Abteilung 28

    Maschinenbau

     

    Abteilung 29

    Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen

     

    Abteilung 30

    Sonstiger Fahrzeugbau

    13

    Abteilung 31

    Herstellung von Möbeln

     

    Abteilung 32

    Herstellung von sonstigen Waren

     

    Abteilung 33

    Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen

    14

    Abschnitt D

    Energieversorgung

    15

    Abteilung 36

    Wasserversorgung

     

    Abteilung 37

    Abwasserentsorgung

     

    Abteilung 39

    Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung

    16

    Abteilung 38

    Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung

    17

    Abschnitt F

    Baugewerbe/Bau

    18

     

    Dienstleistungen:

     

    Abschnitt G außer 46.77

    Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

     

    Abschnitt H

    Verkehr und Lagerei

     

    Abschnitt I

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

     

    Abschnitt J

    Information und Kommunikation

     

    Abschnitt K

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

     

    Abschnitt L

    Grundstücks- und Wohnungswesen

     

    Abschnitt M

    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

     

    Abschnitt N

    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

     

    Abschnitt O

    Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

     

    Abschnitt P

    Erziehung und Unterricht

     

    Abschnitt Q

    Gesundheits- und Sozialwesen

     

    Abschnitt R

    Kunst, Unterhaltung und Erholung

     

    Abschnitt S

    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

     

    Abschnitt T

    Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

     

    Abschnitt U

    Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

    19

    Klasse 46.77

    Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen“


    ANHANG V

    Anhang I Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 erhält folgende Fassung:

    „b)   Erfassungsbereich

    In diesem Modul werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte C bis N und des Abschnitts R sowie der Abteilung 95 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) erfasst. Wenn vorherige Pilotstudien erfolgreich verlaufen, wird auch Abschnitt K erfasst.

    Die Statistiken werden für Unternehmenseinheiten erstellt.“


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