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Document 32019R1844

    Durchführungsverordnung (EU) 2019/1844 der Kommission vom 22. Oktober 2019 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie BPF_Iodine_VET (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2019/7446

    ABl. L 283 vom 5.11.2019, p. 1–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 08/07/2021

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/1844/oj

    5.11.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 283/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1844 DER KOMMISSION

    vom 22. Oktober 2019

    zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „BPF_Iodine_VET“

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 7. August 2015 reichte die Applied Biocide GmbH einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung einer Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung „BPF_Iodine_VET“ der Produktart 3 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde Österreichs der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-XJ019074-33 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

    (2)

    Die Biozidproduktfamilie „BPF_Iodine_VET“ enthält als Wirkstoff Iod, das in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt ist. Unter Berücksichtigung der intrinsischen Eigenschaften des Wirkstoffs und der in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission (2) festgelegten wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften wird die Kommission erwägen, ob die Genehmigung für Iod, einschließlich Polyvinylpyrrolidon-Iod, gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 überprüft werden muss. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Überprüfung wird die Kommission die Frage klären, ob die Unionszulassungen für den Wirkstoff enthaltende Produkte gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 überprüft werden müssen.

    (3)

    Am 22. August 2018 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“).

    (4)

    Am 4. April 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme (3) mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts „BPF_Iodine_VET“ und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie. In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass die Biozidproduktfamilie „BPF_Iodine_VET“ als „Biozidproduktfamilie“ gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie „BPF_Iodine_VET“ bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.

    (5)

    Am 4. Juni 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

    (6)

    Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „BPF_Iodine_VET“ erteilt werden sollte.

    (7)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Applied Biocide GmbH erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „BPF_Iodine_VET“ mit der Zulassungsnummer EU-0020540-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

    Die Unionszulassung gilt vom 25. November 2019 bis zum 31. Oktober 2029.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 22. Oktober 2019

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1.

    (2)  Delegierte Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission vom 4. September 2017 zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 301 vom 17.11.2017, S. 1).

    (3)  Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 27. Februar 2019 zur Unionszulassung für „BPF_Iodine_VET“ (ECHA/BPC/219/2019).


    ANHANG

    Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie

    BPF_Iodine_VET

    Produktart 3 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Zulassungsnummer: EU-0020540-0000

    R4BP-Assetnummer: EU-0020540-0000

    TEIL I

    ERSTE INFORMATIONSEBENE

    1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Familienname

    Name

    BPF_Iodine_VET

    1.2.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    1.3.   Zulassungsinhaber

    Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

    Name

    Applied Biocide GmbH

    Anschrift

    Sprl 31, Rue Jules Melotte, 4350, Remicourt, Belgien

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0000

    R4BP-Assetnummer

    EU-0020540-0000

    Datum der Zulassung

    25. November 2019

    Ablauf der Zulassung

    31: Oktober 2029

    1.4.   Hersteller der Biozidprodukte

    Name des Herstellers

    Ewabo Chemikalien GmbH & Co KG

    Anschrift des Herstellers

    Kolpingstrasse 4, 49835 Wietmarschen Deutschland

    Standort der Produktionsstätten

    Kolpingstrasse 4, 49835 Wietmarschen Deutschland

    Name des Herstellers

    FINK TEC GmbH

    Anschrift des Herstellers

    Oberster Kamp 23, 59069 Hamm Deutschland

    Standort der Produktionsstätten

    Oberster Kamp 23, 59069 Hamm Deutschland

    Name des Herstellers

    IRCASERVICE

    Anschrift des Herstellers

    S.S. Cremasca 591 no. 10, 24040 Fornovo S. Giovanni (BG) Italien

    Standort der Produktionsstätten

    S.S. Cremasca 591 no. 10, 24040 Fornovo S. Giovanni (BG) Italien

    Name des Herstellers

    Laboratorios Maymo SA

    Anschrift des Herstellers

    Via Augusta, 302, 08017 Barcelona Spanien

    Standort der Produktionsstätten

    Via Augusta, 302, 08017 Barcelona Spanien

    1.5.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

    Wirkstoff

    Iod

    Name des Herstellers

    Cosayach S.A. Compania de Salitre y Yodo

    Anschrift des Herstellers

    Amunátegui 178, 7th Floor, 8320000 Santiago Chile

    Standort der Produktionsstätten

    S.C.M. Cosayach Cala Cala, 1180000 Pozo Almonte Chile Chile

    Wirkstoff

    Iod

    Name des Herstellers

    ACF Minera S.A.

    Anschrift des Herstellers

    San Martin 499, 1100000 Iquique Chile

    Standort der Produktionsstätten

    Lagunas mine, 1180000 Pozo Almonte Chile

    Wirkstoff

    Iod

    Name des Herstellers

    Sociedad Quimica y Minera SA

    Anschrift des Herstellers

    Los Militares 4290, 7550000 Las Condes Chile

    Standort der Produktionsstätten

    Nueva Victoria, 1180000 Pozo Almonte Chile

    Pedro de Valdivia, 1240000 Antofagasta Chile

    2.   ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE

    2.1.   Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,1

    3,0

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    0,0

    10,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    0,0

    31,8

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

    614-482-0

    0,0

    31,8

    2.2.   Art(en) der Formulierung

    Formulierung(en)

    Meta-SPC 1-5: AL — sonstige Flüssigkeit

    Meta-SPC 6-8: SL — lösliches Konzentrat

    TEIL II

    ZWEITE INFORMATIONSEBENE — META-SPC(S)

    Meta-SPC 1

    1.   META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Meta-SPC 1 Identifikator

    Identifikator

    Meta SPC 1

    1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

    Nummer

    1-1

    1.3.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    2.   META-SPC 1 ZUSAMMENSETZUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,15

    0,15

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    0,0

    0,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    0,0

    0,0

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    0,0

    0,0

    2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

    Formulierung(en)

    sonstige Flüssigkeit

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1

    Gefahrenhinweise

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Sicherheitshinweise

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

    In korrosionsbeständigem Behälter mit widerstandsfähigem Inliner lagern.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 1

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 1

    Verwendung # 1 — Veterinärhygiene — Tierhaltung — Zitzendesinfektionsmittel — berufsmäßiger Verwender — in Innenräumen — Sprühen (nach dem Melken)

    Art des Produkts

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    -

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Bakterien

    Hefen

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Anwendungsmethode(n)

    Offenes System: Sprühen

    Manuelle und automatisierte Desinfektion von Zitzen mit einem gebrauchsfertigen Spray (bei Kühen, nach dem Melken)

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Anwendungsmenge: 10-15 ml pro Kuh

    Anwendungshäufigkeit:

    Während der Laktationsperiode:

    manuell: 2 Anwendungen pro Tag (nach dem Melken)

    automatisiert: 3 Anwendungen pro Tag (nach dem Melken)

    Während der Trockenstehphase: 1 Anwendung pro Tag

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    HDPE-Flasche: 1 Liter, Verschlusskappe aus PP

    HDPE-Kanister: 5-60 Liter

    HDPE-Fass: 200 Liter

    IBC: HDPE: 600-1000 Liter

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (1) DER META-SPC 1

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen und alle Anweisungen befolgen.

    Das Produkt muss vor dem Gebrauch auf eine Temperatur über 20 °C erwärmt werden.

    Zum Einfüllen des Produkts in das Anwendungsgerät wird die Verwendung einer Dosierpumpe empfohlen.

    Unmittelbar nach dem Melken jeder Kuh die gesamte Fläche jeder Zitze mit der Lösung einsprühen. Das Produkt bis zum nächsten Melken einwirken lassen. Zitzen nicht direkt nach dem Desinfizieren reinigen

    Die Kühe stehen lassen, bis das Produkt getrocknet ist (mindestens 5 Minuten).

    Das Produkt kann manuell oder mit einem automatischen Zitzensprüher aufgebracht werden.

    Vor dem nächsten Melken müssen die Zitzen gereinigt werden, vorzugsweise mit einem neuen, feuchten Tuch pro Kuh.

    Die Anwendungshäufigkeit darf zwei Anwendungen pro Kuh und Tag bei manueller Anwendung und drei Anwendungen pro Kuh und Tag bei Anwendung mit einem automatischen Zitzensprüher (nach dem Melken) nicht überschreiten.

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Während der Handhabung des Produkts und der Anwendungsphase chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, einen beschichteten Schutzanzug und-stiefel tragen (das Material ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren)

    Wenn eine Kombination aus einer Desinfektion vor und nach dem Melken erforderlich ist, so muss für die Des-infektion vor dem Melken ein anderes, nicht jodhaltiges Produkt verwendet werden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Bei Einatmen: Frischluftzufuhr; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

    Bei Berührung mit der Haut: Haut gründlich waschen.

    Bei Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt spülen, Kontaktlinsen herausnehmen, mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Danach einen Arzt aufsuchen.

    Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und anschließend etwas Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Bei der Bitte um ärztlichen Rat Verpackung oder Etikett bereithalten und Ihre örtliche Giftnotrufzentrale anrufen [hier lokale Nummer eintragen].

    Umweltschutzmaßnahmen:

    Die zuständigen Behörden benachrichtigen, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abwasserkanäle, Wasserläufe, Boden oder Luft). Um Störungen einer individuellen Abwasserbehandlungsanlage zu vermeiden, müssen mögliche produkthaltige Rückstände in das Güllelager (zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden oder zur Vergärung in einer Biogasanlage) oder in das kommunale Abwassersystem - sofern gesetzlich zulässig - eingeleitet werden.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das unbenutzte Produkt und die Verpackung am Ende der Behandlung in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen entsorgen.

    Je nach den lokalen Anforderungen kann das gebrauchte Produkt in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder im Güllelager entsorgt werden. Freisetzung in eine individuelle Abwasserbehandlungsanlage vermeiden.

    Europäischer Abfallkatalog: 200130-Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Das Produkt bei Raumtemperatur, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und in lichtundurchlässigen Behältern lagern.

    Vor Frost schützen. Behälter dicht verschlossen halten.

    Haltbarkeit: 12 Monate in HDPE

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1

    7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    FINK - Io Spray 15

    FINK - Euter-DIP PVP-S

    FINK Pattedyp PVP

    IOSpray 15 PVP

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0001 1-1


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,15

    Meta-SPC 2

    1.   META-SPC 2 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Meta-SPC 2 Identifikator

    Identifikator

    Meta SPC 2

    1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

    Nummer

    1-2

    1.3.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 - Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    2.   META-SPC 2 ZUSAMMENSETZUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,3

    0,5

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    0,0

    0,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    0,0

    0,0

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    0,0

    0,0

    2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2

    Formulierung(en)

    sonstige Flüssigkeit

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 2

    Gefahrenhinweise

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

    Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

    In korrosionsbeständigem Behälter mit widerstandsfähigem Inliner lagern.

    Inhalt Behälter den örtlichen/nationalen Vorschriften entsprechend zuführen.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 2

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 2

    Verwendung # 1 — Veterinärhygiene — Tierhaltung — Zitzendesinfektionsmittel — berufsmäßiger Verwender — in Innenräumen — Sprühen (nach dem Melken)

    Art des Produkts

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    -

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Bakterien

    Hefen

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Anwendungsmethode(n)

    Offenes System: Sprühen

    Manuelle und automatisierte Desinfektion von Zitzen mit einem gebrauchsfertigen Spray (bei Kühen, nach dem Melken)

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Anwendungsmenge: 10-15 ml pro Kuh

    Anwendungshäufigkeit:

    Während der Laktationsperiode:

    manuell: 2 Anwendungen pro Tag (nach dem Melken)

    automatisiert: 3 Anwendungen pro Tag (nach dem Melken)

    Während der Trockenstehphase: 1 Anwendung pro Tag

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    HDPE-Flasche: 1 Liter, Verschlusskappe aus PP

    HDPE-Kanister: 5-60 Liter

    HDPE-Fass: 200 Liter

    IBC: HDPE: 600-1000 Liter

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    --

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    --

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    --

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    --

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    --

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (2) DER META-SPC 2

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen und alle Anweisungen befolgen.

    Das Produkt muss vor dem Gebrauch auf eine Temperatur über 20 °C erwärmt werden.

    Zum Einfüllen des Produkts in das Anwendungsgerät wird die Verwendung einer Dosierpumpe empfohlen.

    Unmittelbar nach dem Melken jeder Kuh die gesamte Fläche jeder Zitze mit der Lösung einsprühen. Das Produkt bis zum nächsten Melken einwirken lassen. Zitzen nicht direkt nach dem Desinfizieren reinigen

    Die Kühe stehen lassen, bis das Produkt getrocknet ist (mindestens 5 Minuten).

    Das Produkt kann manuell oder mit einem automatischen Zitzensprüher aufgebracht werden.

    Vor dem nächsten Melken müssen die Zitzen gereinigt werden, vorzugsweise mit einem neuen, feuchten Tuch pro Kuh.

    Die Anwendungshäufigkeit darf zwei Anwendungen pro Kuh und Tag bei manueller Anwendung und drei Anwendungen pro Kuh und Tag bei Anwendung mit einem automatischen Zitzensprüher (nach dem Melken) nicht überschreiten.

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Während der Handhabung des Produkts und der Anwendungsphase chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, einen beschichteten Schutzanzug und -stiefel tragen (das Material ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren)

    Wenn eine Kombination aus einer Desinfektion vor und nach dem Melken erforderlich ist, so muss für die Des-infektion vor dem Melken ein anderes, nicht jodhaltiges Produkt verwendet werden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Bei Einatmen: Frischluftzufuhr; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

    Bei Berührung mit der Haut: Haut gründlich waschen.

    Bei Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt spülen, Kontaktlinsen herausnehmen, mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Danach einen Arzt aufsuchen.

    Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und anschließend etwas Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Bei der Bitte um ärztlichen Rat Verpackung oder Etikett bereithalten und Ihre örtliche Giftnotrufzentrale anrufen [hier lokale Nummer eintragen].

    Umweltschutzmaßnahmen:

    Die zuständigen Behörden benachrichtigen, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abwasserkanäle, Wasserläufe, Boden oder Luft). Um Störungen einer individuellen Abwasserbehandlungsanlage zu vermeiden, müssen mögliche produkthaltige Rückstände in das Güllelager (zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden oder zur Vergärung in einer Biogasanlage) oder in das kommunale Abwassersystem — sofern gesetzlich zulässig — eingeleitet werden.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das unbenutzte Produkt und die Verpackung am Ende der Behandlung in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen entsorgen.

    Je nach den lokalen Anforderungen kann das gebrauchte Produkt in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder im Güllelager entsorgt werden. Freisetzung in eine individuelle Abwasserbehandlungsanlage vermeiden.

    Europäischer Abfallkatalog: 200130-Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Das Produkt bei Raumtemperatur, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und in lichtundurchlässigen Behältern lagern.

    Vor Frost schützen. Behälter dicht verschlossen halten.

    Haltbarkeit: 12 Monate in HDPE

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 2

    7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    Fink Io Spray — 30

    ST-Io Spray

    DESINTEC MH Iodine S

    DESINTEC MH Raidip plus

    Iodine Spray 3000

    Iodine Spray

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0002 1-2


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,3

    7.2.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    Fink — Io Spray 50

    DESINTEC MH Raidip 5000

    Iodine Spray 5000

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0003 1-2


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoffe

    7553-56-2

    231-442-4

    0,5

    Meta-SPC 3

    1.   META-SPC 3 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Meta-SPC 3 Identifikator

    Identifikator

    Meta SPC 3

    1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

    Nummer

    1-3

    1.3.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    2.   META-SPC 3 ZUSAMMENSETZUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 3

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,5

    0,5

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    0,0

    0,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    0,0

    0,0

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    0,0

    0,0

    2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 3

    Formulierung(en)

    sonstige Flüssigkeit

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 3

    Gefahrenhinweise

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

    Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

    In korrosionsbeständigem Behälter mit widerstandsfähigem Inliner lagern.

    Inhalt Behälter den örtlichen/nationalen Vorschriften entsprechend zuführen.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 3

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 3

    Verwendung # 1 — Veterinärhygiene — Tierhaltung — Zitzendesinfektionsmittel — berufsmäßiger Verwender — in Innenräumen — Sprühen (nach dem Melken)

    Art des Produkts

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    -

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Bakterien

    Hefen

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Anwendungsmethode(n)

    Offenes System: Sprühen

    Manuelle und automatisierte Desinfektion von Zitzen mit einem gebrauchsfertigen Spray (bei Kühen, nach dem Melken)

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Anwendungsmenge: 10-15 ml pro Kuh

    Anwendungshäufigkeit:

    Während der Laktationsperiode:

    manuell: 2 Anwendungen pro Tag (nach dem Melken)

    automatisiert: 3 Anwendungen pro Tag (nach dem Melken)

    Während der Trockenstehphase: 1 Anwendung pro Tag

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    HDPE-Flasche: 1 Liter, Verschlusskappe aus PP

    HDPE-Kanister: 5-60 Liter

    HDPE-Fass: 200 Liter

    IBC: HDPE: 600-1000 Liter

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    --

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    ---

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    --

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    ---

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    ---

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (3) DER META-SPC 3

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen und alle Anweisungen befolgen.

    Das Produkt muss vor dem Gebrauch auf eine Temperatur über 20 °C erwärmt werden.

    Zum Einfüllen des Produkts in das Anwendungsgerät wird die Verwendung einer Dosierpumpe empfohlen.

    Unmittelbar nach dem Melken jeder Kuh die gesamte Fläche jeder Zitze mit der Lösung einsprühen. Das Produkt bis zum nächsten Melken einwirken lassen. Zitzen nicht direkt nach dem Desinfizieren reinigen

    Die Kühe stehen lassen, bis das Produkt getrocknet ist (mindestens 5 Minuten).

    Das Produkt kann manuell oder mit einem automatischen Zitzensprüher aufgebracht werden.

    Vor dem nächsten Melken müssen die Zitzen gereinigt werden, vorzugsweise mit einem neuen, feuchten Tuch pro Kuh.

    Die Anwendungshäufigkeit darf zwei Anwendungen pro Kuh und Tag bei manueller Anwendung und drei Anwendungen pro Kuh und Tag bei Anwendung mit einem automatischen Zitzensprüher (nach dem Melken) nicht überschreiten.

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Während der Handhabung des Produkts und der Anwendungsphase chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, einen beschichteten Schutzanzug und -stiefel tragen (das Material ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren)

    Wenn eine Kombination aus einer Desinfektion vor und nach dem Melken erforderlich ist, so muss für die Des-infektion vor dem Melken ein anderes, nicht jodhaltiges Produkt verwendet werden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Bei Einatmen: Frischluftzufuhr; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

    Bei Berührung mit der Haut: Haut gründlich waschen.

    Bei Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt spülen, Kontaktlinsen herausnehmen, mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Danach einen Arzt aufsuchen.

    Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und anschließend etwas Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Bei der Bitte um ärztlichen Rat Verpackung oder Etikett bereithalten und Ihre örtliche Giftnotrufzentrale anrufen [hier lokale Nummer eintragen].

    Umweltschutzmaßnahmen:

    Die zuständigen Behörden benachrichtigen, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abwasserkanäle, Wasserläufe, Boden oder Luft). Um Störungen einer individuellen Abwasserbehandlungsanlage zu vermeiden, müssen mögliche produkthaltige Rückstände in das Güllelager (zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden oder zur Vergärung in einer Biogasanlage) oder in das kommunale Abwassersystem — sofern gesetzlich zulässig — eingeleitet werden.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das unbenutzte Produkt und die Verpackung am Ende der Behandlung in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen entsorgen.

    Je nach den lokalen Anforderungen kann das gebrauchte Produkt in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder im Güllelager entsorgt werden. Freisetzung in eine individuelle Abwasserbehandlungsanlage vermeiden.

    Europäischer Abfallkatalog: 200130-Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Das Produkt bei Raumtemperatur, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und in lichtundurchlässigen Behältern lagern.

    Vor Frost schützen. Behälter dicht verschlossen halten.

    Haltbarkeit: 12 Monate in HDPE

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 3

    7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    Fink — Io Spray 50 (Jodophor)

    Fink — Io Spray 50 (Iodophor)

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0004 1-3


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,5

    Meta-SPC 4

    1.   META-SPC 4 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Meta-SPC 4 Identifikator

    Identifikator

    Meta SPC 4

    1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

    Nummer

    1-4

    1.3.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    2.   META-SPC 4 ZUSAMMENSETZUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 4

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,1

    0,15

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    0,0

    0,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    0,0

    0,0

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    0,0

    0,0

    2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 4

    Formulierung(en)

    sonstige Flüssigkeit

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 4

    Gefahrenhinweise

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Sicherheitshinweise

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

    In korrosionsbeständigem Behälter mit widerstandsfähigem Inliner lagern.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 4

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 4

    Verwendung # 1 — Veterinärhygiene — Tierhaltung — Zitzendesinfektionsmittel — berufsmäßiger Verwender — in Innenräumen — Dippen (nach dem Melken)

    Art des Produkts

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    -

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Bakterien

    Hefen

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Anwendungsmethode(n)

    Offenes System:Tauchen

    Zitzendippen: Manuelle nicht-medizinische Desinfektion von Zitzen mit einer gebrauchsfertigen Flüssigkeit (bei Kühen, nach dem Melken)

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Anwendungsmenge: 5-10 ml pro Kuh — 0

    Anwendungshäufigkeit:

    Während der Laktationsperiode:

    • 2 Anwendungen pro Tag (nach dem Melken)

    Während der Trockenstehphase: 1 Anwendung pro Tag

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    HDPE-Flasche: 1 Liter, Verschlusskappen aus PP

    HDPE-Kanister: 5-60 Liter

    HDPE-Fass: 200 Liter

    IBC HDPE: 600-1000 Liter

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    ---

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    ---

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    ---

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    ---

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    ---

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (4) DER META-SPC 4

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen und alle Anweisungen befolgen.

    Das Produkt muss vor dem Gebrauch auf eine Temperatur über 20 °C erwärmt werden.

    Zum Einfüllen des Produkts in das Anwendungsgerät wird die Verwendung einer Dosierpumpe empfohlen.

    Dippbecher für die Zitzen zu 2/3 mit dem Produkt füllen. Sofort nach dem Melken jeder Kuh jede Zitze manuell in die Lösung dippen. Dabei sicherstellen, dass die Zitzen mindestens zu zwei Dritteln, vorzugsweise vollständig mit der Lösung in Kontakt kommen.

    Zitzen nicht direkt nach dem Desinfizieren reinigen.

    Das Produkt bis zum nächsten Melken einwirken lassen. Die Kühe stehen lassen, bis das Produkt getrocknet ist (mindestens 5 Minuten).

    Den Becher bei Bedarf nachfüllen.

    Die Dippbecher für die Zitzen sollten nach dem Melken geleert und vor dem erneuten Gebrauch gewaschen werden. Vor dem nächsten Melken müssen die Zitzen gereinigt werden, vorzugsweise mit einem neuen, feuchten Tuch pro Kuh.

    Die Anwendungshäufigkeit darf zwei Anwendungen pro Kuh und Tag (nach dem Melken) nicht überschreiten

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Wenn eine Kombination aus einer Desinfektion vor und nach dem Melken erforderlich ist, so muss für die Des-infektion vor dem Melken ein anderes, nicht jodhaltiges Produkt verwendet werden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Bei Einatmen: Frischluftzufuhr; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

    Bei Berührung mit der Haut: Haut gründlich waschen.

    Bei Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt spülen, Kontaktlinsen herausnehmen, mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Danach einen Arzt aufsuchen.

    Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und anschließend etwas Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Bei der Bitte um ärztlichen Rat Verpackung oder Etikett bereithalten und Ihre örtliche Giftnotrufzentrale anrufen [hier lokale Nummer eintragen].

    Umweltschutzmaßnahmen:

    Die zuständigen Behörden benachrichtigen, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abwasserkanäle, Wasserläufe, Boden oder Luft). Um Störungen einer individuellen Abwasserbehandlungsanlage zu vermeiden, müssen mögliche produkthaltige Rückstände in das Güllelager (zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden oder zur Vergärung in einer Biogasanlage) oder in das kommunale Abwassersystem — sofern gesetzlich zulässig — eingeleitet werden.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das unbenutzte Produkt und die Verpackung am Ende der Behandlung in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen entsorgen.

    Je nach den lokalen Anforderungen kann das gebrauchte Produkt in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder im Güllelager entsorgt werden. Freisetzung in eine individuelle Abwasserbehandlungsanlage vermeiden.

    Europäischer Abfallkatalog: 200130-Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Das Produkt bei Raumtemperatur, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und in lichtundurchlässigen Behältern lagern.

    Vor Frost schützen. Behälter dicht verschlossen halten.

    Haltbarkeit: 12 Monate in HDPE

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 4

    7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    FINK — Io Dip 10

    IODip 10 PVP

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0005 1-4


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,1

    7.2.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    FINK — Io Dip Protect

    DESINTEC MH Iodine Barrier

    TvP — Barrier Dip

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0006 1-4


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,15

    Meta-SPC 5

    1.   META-SPC 5 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Meta-SPC 5 Identifikator

    Identifikator

    Meta SPC 5

    1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

    Nummer

    1-5

    1.3.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    2.   META-SPC 5 ZUSAMMENSETZUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 5

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,3

    0,45

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    0,35

    0,4

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    0,0

    0,0

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    0,0

    0,0

    2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 5

    Formulierung(en)

    sonstige Flüssigkeit

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 5

    Gefahrenhinweise

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

    Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

    In korrosionsbeständigem Behälter mit widerstandsfähigem Inliner lagern.

    Inhalt Behälter den örtlichen/nationalen Vorschriften entsprechend zuführen.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 5

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 5. Verwendung # 1 — Veterinärhygiene — Tierhaltung — Zitzendesinfektionsmittel — professionell — in Innenräumen — Dippen (nach dem Melken)

    Art des Produkts

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    -

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Bakterien

    Hefen

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Anwendungsmethode(n)

    Offenes System:Tauchen

    Zitzendippen: Manuelle nicht-medizinische Desinfektion von Zitzen mit einer gebrauchsfertigen Flüssigkeit (bei Kühen, nach dem Melken)

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Anwendungsmenge: 5-10 ml pro Kuh — 0

    Anwendungshäufigkeit:

    Während der Laktationsperiode:

    • 2 Anwendungen pro Tag (nach dem Melken)

    Während der Trockenstehphase: 1 Anwendung pro Tag

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    HDPE-Flasche: 1 Liter, Verschlusskappen aus PP

    HDPE-Kanister: 5-60 Liter

    HDPE-Fass: 200 Liter

    IBC HDPE: 600-1000 Liter

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    ---

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    ---

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    ---

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    ---

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    ---

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (5) DER META-SPC 5

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen und alle Anweisungen befolgen.

    Das Produkt muss vor dem Gebrauch auf eine Temperatur über 20 °C erwärmt werden.

    Zum Einfüllen des Produkts in das Anwendungsgerät wird die Verwendung einer Dosierpumpe empfohlen.

    Dippbecher für die Zitzen zu 2/3 mit dem Produkt füllen. Sofort nach dem Melken jeder Kuh jede Zitze manuell in die Lösung dippen. Dabei sicherstellen, dass die Zitzen mindestens zu zwei Dritteln, vorzugsweise vollständig mit der Lösung in Kontakt kommen.

    Zitzen nicht direkt nach dem Desinfizieren reinigen.

    Das Produkt bis zum nächsten Melken einwirken lassen. Die Kühe stehen lassen, bis das Produkt getrocknet ist (mindestens 5 Minuten).

    Den Becher bei Bedarf nachfüllen.

    Die Dippbecher für die Zitzen sollten nach dem Melken geleert und vor dem erneuten Gebrauch gewaschen werden. Vor dem nächsten Melken müssen die Zitzen gereinigt werden, vorzugsweise mit einem neuen, feuchten Tuch pro Kuh.

    Die Anwendungshäufigkeit darf zwei Anwendungen pro Kuh und Tag (nach dem Melken) nicht überschreiten

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Wenn eine Kombination aus einer Desinfektion vor und nach dem Melken erforderlich ist, so muss für die Des-infektion vor dem Melken ein anderes, nicht jodhaltiges Produkt verwendet werden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Bei Einatmen: Frischluftzufuhr; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

    Bei Berührung mit der Haut: Haut gründlich waschen.

    Bei Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt spülen, Kontaktlinsen herausnehmen, mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Danach einen Arzt aufsuchen.

    Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und anschließend etwas Wasser trinken. Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Bei der Bitte um ärztlichen Rat Verpackung oder Etikett bereithalten und Ihre örtliche Giftnotrufzentrale anrufen [hier lokale Nummer eintragen].

    Umweltschutzmaßnahmen:

    Die zuständigen Behörden benachrichtigen, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abwasserkanäle, Wasserläufe, Boden oder Luft). Um Störungen einer individuellen Abwasserbehandlungsanlage zu vermeiden, müssen mögliche produkthaltige Rückstände in das Güllelager (zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden oder zur Vergärung in einer Biogasanlage) oder in das kommunale Abwassersystem — sofern gesetzlich zulässig — eingeleitet werden.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das unbenutzte Produkt und die Verpackung am Ende der Behandlung in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen entsorgen.

    Je nach den lokalen Anforderungen kann das gebrauchte Produkt in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder im Güllelager entsorgt werden. Freisetzung in eine individuelle Abwasserbehandlungsanlage vermeiden.

    Europäischer Abfallkatalog: 200130-Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Das Produkt bei Raumtemperatur, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und in lichtundurchlässigen Behältern lagern.

    Vor Frost schützen. Behälter dicht verschlossen halten.

    Haltbarkeit: 12 Monate in HDPE

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 5

    7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    Jodofilm 75/5 4500 ppm

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0007 1-5


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,45

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    0,4

    7.2.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    Jodofilm 75/5 3000 ppm

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0008 1-5


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    0,3

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    0,35

    Meta-SPC 6

    1.   META-SPC 6 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Meta-SPC 6 Identifikator

    Identifikator

    Meta SPC 6

    1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

    Nummer

    1-6

    1.3.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    2.   META-SPC 6 ZUSAMMENSETZUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 6

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    1,75

    2,4

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    3,0

    10,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    0,0

    25,6

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    0,0

    31,8

    2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 6

    Formulierung(en)

    lösliches Konzentrat

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 6

    Gefahrenhinweise

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

    Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.Verursacht schwere Augenschäden.

    Kann die Organe schädigen Schilddrüse bei längerer oder wiederholter Exposition.

    Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.Nebel nicht einatmen.

    Aerosol nicht einatmen.

    Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

    Schutzhandschuhe tragen.

    Schutzkleidung tragen.

    Gesichtsschutz tragen.

    BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.Haut mit Wasser abwaschen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

    Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

    Unter Verschluss aufbewahren.

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 6

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 6

    Verwendung # 1 — Veterinärhygiene — Tierhaltung — Desinfektionsmittel für harte Oberflächen — professionell — in Innenräumen — Sprühen

    Art des Produkts

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    -

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Bakterien

    Hefen

    Viren

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Anwendungsmethode(n)

    Offenes System: Sprühen

    Desinfektionsmittel für harte Oberflächen in Ställen (außer in Brütereien).

    Sprühen von verdünntem Konzentrat mit einer

    Rückentragespritze (4-7 bar)

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    100 ml/m2 — Jodkonzentration in der Anwendungslösung: 750 ppm (0,075 Gew.-%).

    Anwendungshäufigkeit pro Jahr:

    Milchkühe: 1

    Fleischrinder: 1

    Mastkälber: 4

    Sauen in Einzelbuchten: 5

    Sauen in Gruppenhaltung: 5

    Mastschweine: 3

    Legehennen in Käfigbatterien ohne Behandlung: 1

    Legehennen in Käfigbatterien mit Belüftung (Bandtrocknung): 1

    Legehennen in Käfigbatterien mit forcierter Trocknung (Kotgrube, hoher Aufstieg): 1

    Legehennen in kompakten Käfigbatterien: 1

    Legehennen in Freilandhaltung mit Streuboden (teilweise Streuboden, teilweise Spaltenboden): 1

    Masthähnchen in Freilandhaltung mit Streuboden: 7

    Legehennen in Freilandhaltung mit Gitterrostboden (Volierensystem): 1

    Masthähnchen-Elterntiere in Freilandhaltung mit Gitterrostboden: 1

    Masthähnchen-Elterntiere in der Aufzucht mit Gitterrostboden: 3

    Puten in Freilandhaltung mit Streuboden: 2

    Enten in Freilandhaltung mit Streuboden: 13

    Gänse in Freilandhaltung mit Streuboden: 6

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    HDPE-Flasche: 1 Liter, Verschlusskappe aus PP

    HDPE-Kanister: 5-60 Liter

    HDPE-Fass: 200 Liter

    IBC HDPE: 600-1000 Liter

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    Iodosan 30: 29 ml des Produkts mit 971 ml Wasser mischen, um 1 l Anwendungslösung zu erhalten.

    Iodosan 18: 40 ml des Produkts mit 960 ml Wasser mischen, um 1 l Anwendungslösung zu erhalten.

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (6) DER META-SPC 6

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen und alle Anweisungen befolgen.

    Zur Herstellung der Desinfektionslösung das flüssige Produkt mit Wasser mischen. Immer zuerst Wasser einfüllen und dann das Produkt vorsichtig einrühren.

    Maximal 100 ml Anwendungslösung pro m2 behandelter Fläche verwenden. Nicht mehr Flüssigkeit als unbedingt notwendig vorbereiten.

    Das Produkt darf nur in leeren (nicht belegten) Stallungen nach einer gründlichen Oberflächenreinigung mit einem geeigneten Reinigungsmittel angewendet werden.

    Eine Vorreinigung ist zwingend erforderlich. Die Oberflächen, die anschließend behandelt werden sollen, abspülen oder wischen. Vor der Desinfektion 24 bis 36 Stunden trocknen lassen, um erdfeuchte Oberflächen zu erhalten. Anlagen und Geräte durch Sprühen mit geeigneten Geräten (4 bis 7 bar) gründlich mit einer dünnen Schicht der vorbereiteten Lösung einweichen. Während des Vorgangs und für die Dauer der Kontaktzeit (mind. 30 Minuten) müssen alle Öffnungen geschlossen und die Belüftung ausgeschaltet werden.

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Die Form der Flasche, in der das Produkt abgefüllt ist, sollte das Risiko von Spritzern minimieren, um den Augen- und Hautkontakt beim Verdünnen des Produkts zu vermeiden.

    Während der Misch- und Ladephase: Die Verwendung eines Gesichtsschutzes und von Schutzhandschuhen (das Material der Schutzhandschuhe ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren) ist zwingend vorgeschrieben.

    Während der Anwendungsphase der gebrauchsfertigen Verdünnung durch Sprühen: Es müssen Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug (mindestens Typ X, EN XXXXX), der für das Biozidprodukt undurchlässig ist, getragen werden (das Material für die Schutzhandschuhe und den Schutzanzug ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren). Für jede Arbeitsschicht neue Handschuhe verwenden.

    Das Fachpersonal sollte die Desinfektion von Tierstallungen nicht öfter als dreimal im Monat durchführen. Diese Fachkräfte sollten keine Jodprodukte für zusätzliche Zwecke verwenden.

    Verwenden Sie nur eine Art von jodhaltigem Produkt pro Tag.

    Die Stalldesinfektion sollte nicht öfter als einmal im Jahr oder bei Kälbern und Schweinen einmal während der Lebenszeit durchgeführt werden.

    Futtertröge müssen während der Anwendung abgedeckt werden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Bei Einatmen: Frischluftzufuhr; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

    Bei Berührung mit der Haut: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und Haut gründlich waschen.

    Bei Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich spülen, Kontaktlinsen herausnehmen, mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen.

    Danach einen Arzt aufsuchen.

    Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und anschließend etwas Wasser trinken.

    Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Bei Bewusstlosigkeit den Patienten in stabiler linker Seitenlage lagern und transportieren. Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen.

    Bei der Bitte um ärztlichen Rat Verpackung oder Etikett bereithalten und Ihre örtliche Giftnotrufzentrale anrufen [hier lokale Nummer eintragen].

    Umweltschutz-Notmaßnahmen:

    Die zuständigen Behörden benachrichtigen, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abwasserkanäle, Wasserläufe, Boden oder Luft). Um Störungen einer individuellen Abwasserbehandlungsanlage zu vermeiden, müssen mögliche produkthaltige Rückstände in das Güllelager (zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden oder zur Vergärung in einer Biogasanlage) oder in das kommunale Abwassersystem - sofern gesetzlich zulässig - eingeleitet werden.

    Methoden und Material für die Rückhaltung und Reinigung:

    Die Leckage stoppen, falls dies sicher ist.

    Verschüttete Flüssigkeit mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (Sand, Erde, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) zur Entsorgung nach den örtlichen/nationalen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das unbenutzte Produkt und die Verpackung am Ende der Behandlung in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen entsorgen.

    Je nach den lokalen Anforderungen kann das gebrauchte Produkt in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder im Güllelager entsorgt werden. Freisetzung in eine individuelle Abwasserbehandlungsanlage vermeiden.

    Europäischer Abfallkatalog: 200130-Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Das Produkt bei Raumtemperatur, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und in lichtundurchlässigen Behältern lagern. Vor Frost schützen. Behälter dicht verschlossen halten.

    Haltbarkeit: 24 Monate in HDPE

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 6

    7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    IODOSAN 30

    IODOSAN

    IODAT

    DESINTEC FL-JODES

    ROTIE-SOL J

    Disinfect Jod

    FINK - Jodophos 15

    Jod-Reiniger sauer

    Tankrein extra

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0009 1-6


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    2,4

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    10,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    25,6

    7.2.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    IODOSAN 18

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0010 1-6


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    1,75

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    3,0

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    31,8

    Meta-SPC 7

    1.   META-SPC 7 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Meta-SPC 7 Identifikator

    Identifikator

    Meta SPC 7

    1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

    Nummer

    1-7

    1.3.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 - Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    2.   META-SPC 7 ZUSAMMENSETZUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 7

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    3,0

    3,0

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    10,0

    10,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    31,8

    31,8

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    0,0

    0,0

    2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 7

    Formulierung(en)

    lösliches Konzentrat

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 7

    Gefahrenhinweise

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

    Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    Verursacht schwere Augenschäden.

    Kann die Organe schädigen Schilddrüse bei längerer oder wiederholter Exposition.

    Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Nebel nicht einatmen.

    Aerosol nicht einatmen.

    Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

    Schutzhandschuhe tragen.

    Schutzkleidung tragen.

    Gesichtsschutz tragen.

    BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.Haut mit Wasser abwaschen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

    Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

    Unter Verschluss aufbewahren.

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 7

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 7

    Verwendung # 1 — Veterinärhygiene — Tierhaltung — Desinfektionsmittel für harte Oberflächen — berufsmäßiger Verwender — in Innenräumen — Sprühen

    Art des Produkts

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    -

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Bakterien

    Hefen

    Viren

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Anwendungsmethode(n)

    Offenes System: Sprühen

    Desinfektionsmittel für harte Oberflächen in Ställen (außer in Brütereien).

    Sprühen von verdünntem Konzentrat mit einer

    Rückentragespritze (4-7 bar)

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    100 ml/m2 — Jodkonzentration in der Anwendungslösung: 750 ppm (0,075 Gew.-%).

    Anwendungshäufigkeit pro Jahr:

    Milchkühe: 1

    Fleischrinder: 1

    Mastkälber: 4

    Sauen in Einzelbuchten: 5

    Sauen in Gruppenhaltung: 5

    Mastschweine: 3

    Legehennen in Käfigbatterien ohne Behandlung: 1

    Legehennen in Käfigbatterien mit Belüftung (Bandtrocknung): 1

    Legehennen in Käfigbatterien mit forcierter Trocknung (Kotgrube, hoher Aufstieg): 1

    Legehennen in kompakten Käfigbatterien: 1

    Legehennen in Freilandhaltung mit Streuboden (teilweise Streuboden, teilweise Spaltenboden): 1

    Masthähnchen in Freilandhaltung mit Streuboden: 7

    Legehennen in Freilandhaltung mit Gitterrostboden (Volierensystem): 1

    Masthähnchen-Elterntiere in Freilandhaltung mit Gitterrostboden: 1

    Masthähnchen-Elterntiere in der Aufzucht mit Gitterrostboden: 3

    Puten in Freilandhaltung mit Streuboden: 2

    Enten in Freilandhaltung mit Streuboden: 13

    Gänse in Freilandhaltung mit Streuboden: 6

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    HDPE-Flasche: 1 Liter, Verschlusskappe aus PP

    HDPE-Kanister: 5-60 Liter

    HDPE-Fass: 200 Liter

    IBC HDPE: 600-1000 Liter

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    Iodosan 30 plus: 23 ml des Produkts mit 977 ml Wasser mischen, um 1 l Anwendungslösung zu erhalten.

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    - - —

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (7) DER META-SPC 7

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen und alle Anweisungen befolgen.

    Zur Herstellung der Desinfektionslösung das flüssige Produkt mit Wasser mischen. Immer zuerst Wasser einfüllen und dann das Produkt vorsichtig einrühren.

    Maximal 100 ml Anwendungslösung pro m2 behandelter Fläche verwenden. Nicht mehr Flüssigkeit als unbedingt notwendig vorbereiten.

    Das Produkt darf nur in leeren (nicht belegten) Stallungen nach einer gründlichen Oberflächenreinigung mit einem geeigneten Reinigungsmittel angewendet werden.

    Eine Vorreinigung ist zwingend erforderlich. Die Oberflächen, die anschließend behandelt werden sollen, abspülen oder wischen. Vor der Desinfektion 24 bis 36 Stunden trocknen lassen, um erdfeuchte Oberflächen zu erhalten. Anlagen und Geräte durch Sprühen mit geeigneten Geräten (4 bis 7 bar) gründlich mit einer dünnen Schicht der vorbereiteten Lösung einweichen. Während des Vorgangs und für die Dauer der Kontaktzeit (mind. 30 Minuten) müssen alle Öffnungen geschlossen und die Belüftung ausgeschaltet werden.

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Die Form der Flasche, in der das Produkt abgefüllt ist, sollte das Risiko von Spritzern minimieren, um den Augen- und Hautkontakt beim Verdünnen des Produkts zu vermeiden.

    Während der Misch- und Ladephase: Die Verwendung eines Gesichtsschutzes und von Schutzhandschuhen (das Material der Schutzhandschuhe ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren) ist zwingend vorgeschrieben.

    Während der Anwendungsphase der gebrauchsfertigen Verdünnung durch Sprühen: Es müssen Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug (mindestens Typ X, EN XXXXX), der für das Biozidprodukt undurchlässig ist, getragen werden (das Material für die Schutzhandschuhe und den Schutzanzug ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren). Für jede Arbeitsschicht neue Handschuhe verwenden.

    Das Fachpersonal sollte die Desinfektion von Tierstallungen nicht öfter als dreimal im Monat durchführen. Diese Fachkräfte sollten keine Jodprodukte für zusätzliche Zwecke verwenden.

    Verwenden Sie nur eine Art von jodhaltigem Produkt pro Tag.

    Die Stalldesinfektion sollte nicht öfter als einmal im Jahr oder bei Kälbern und Schweinen einmal während der Lebenszeit durchgeführt werden.

    Futtertröge müssen während der Anwendung abgedeckt werden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Bei Einatmen: Frischluftzufuhr; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

    Bei Berührung mit der Haut: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und Haut gründlich waschen.

    Bei Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich spülen, Kontaktlinsen herausnehmen, mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen.

    Danach einen Arzt aufsuchen.

    Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und anschließend etwas Wasser trinken.

    Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Bei Bewusstlosigkeit den Patienten in stabiler linker Seitenlage lagern und transportieren. Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen.

    Bei der Bitte um ärztlichen Rat Verpackung oder Etikett bereithalten und Ihre örtliche Giftnotrufzentrale anrufen [hier lokale Nummer eintragen].

    Umweltschutz-Notmaßnahmen:

    Die zuständigen Behörden benachrichtigen, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abwasserkanäle, Wasserläufe, Boden oder Luft). Um Störungen einer individuellen Abwasserbehandlungsanlage zu vermeiden, müssen mögliche produkthaltige Rückstände in das Güllelager (zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden oder zur Vergärung in einer Biogasanlage) oder in das kommunale Abwassersystem - sofern gesetzlich zulässig - eingeleitet werden.

    Methoden und Material für die Rückhaltung und Reinigung:

    Die Leckage stoppen, falls dies sicher ist.

    Verschüttete Flüssigkeit mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (Sand, Erde, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) zur Entsorgung nach den örtlichen/nationalen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das unbenutzte Produkt und die Verpackung am Ende der Behandlung in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen entsorgen.

    Je nach den lokalen Anforderungen kann das gebrauchte Produkt in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder im Güllelager entsorgt werden. Freisetzung in eine individuelle Abwasserbehandlungsanlage vermeiden.

    Europäischer Abfallkatalog: 200130-Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Das Produkt bei Raumtemperatur, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und in lichtundurchlässigen Behältern lagern. Vor Frost schützen. Behälter dicht verschlossen halten.

    Haltbarkeit: 24 Monate in HDPE

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 7

    7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    IODOSAN 30 Plus

    YODO CONTROL

    YODIVEN

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0011 1-7


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    3,0

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    10,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    31,8

    Meta-SPC 8

    1.   META-SPC 8 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Meta-SPC 8 Identifikator

    Identifikator

    Meta SPC 8

    1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

    Nummer

    1-8

    1.3.   Produktart(en)

    Produktart(en)

    PT03 - Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    2.   META-SPC 8 ZUSAMMENSETZUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 8

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Min.

    Max.

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    1,5

    1,5

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    3,0

    3,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    18,0

    18,0

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole, C 9-11 ethoxyliert

    Isotridecanol, ethoxyliert 90 %, Alkohole C 9-11 ethoxyliert

    Beistoff

    68439-46-3

     

    0,0

    0,0

    2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 8

    Formulierung(en)

    lösliches Konzentrat

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 8

    Gefahrenhinweise

    Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

    Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

    Verursacht schwere Augenschäden.

    Kann die Organe schädigen Schilddrüse bei längerer oder wiederholter Exposition.

    Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    Nur im Originalbehälter aufbewahren.

    Nebel nicht einatmen.

    Aerosol nicht einatmen.

    Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

    Schutzhandschuhe tragen.

    Schutzkleidung tragen.

    Gesichtsschutz tragen.

    BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.Haut mit Wasser abwaschen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

    Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

    Unter Verschluss aufbewahren.

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 8

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 8.

    Verwendung # 1 — Veterinärhygiene — Tierhaltung — Desinfektionsmittel für harte Oberflächen — berufsmäßiger Verwender — in Innenräumen — Sprühen

    Art des Produkts

    PT03 — Hygiene im Veterinärbereich (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    -

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Bakterien

    Hefen

    Viren

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Anwendungsmethode(n)

    Offenes System: Sprühen

    Desinfektionsmittel für harte Oberflächen in Ställen (außer in Brütereien).

    Sprühen von verdünntem Konzentrat mit einer

    Rückentragespritze (4-7 bar)

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    100 ml/m2 — Jodkonzentration in der Anwendungslösung: 750 ppm (0,075 Gew.-%).

    Anwendungshäufigkeit pro Jahr:

    Milchkühe: 1

    Fleischrinder: 1

    Mastkälber: 4

    Sauen in Einzelbuchten: 5

    Sauen in Gruppenhaltung: 5

    Mastschweine: 3

    Legehennen in Käfigbatterien ohne Behandlung: 1

    Legehennen in Käfigbatterien mit Belüftung (Bandtrocknung): 1

    Legehennen in Käfigbatterien mit forcierter Trocknung (Kotgrube, hoher Aufstieg): 1

    Legehennen in kompakten Käfigbatterien: 1

    Legehennen in Freilandhaltung mit Streuboden (teilweise Streuboden, teilweise Spaltenboden): 1

    Masthähnchen in Freilandhaltung mit Streuboden: 7

    Legehennen in Freilandhaltung mit Gitterrostboden (Volierensystem): 1

    Masthähnchen-Elterntiere in Freilandhaltung mit Gitterrostboden: 1

    Masthähnchen-Elterntiere in der Aufzucht mit Gitterrostboden: 3

    Puten in Freilandhaltung mit Streuboden: 2

    Enten in Freilandhaltung mit Streuboden: 13

    Gänse in Freilandhaltung mit Streuboden: 6

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    HDPE-Flasche: 1 Liter, Verschlusskappe aus PP

    HDPE-Kanister: 5-60 Liter

    HDPE-Fass: 200 Liter

    IBC HDPE: 600-1000 Liter

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    Iodosan 15: 46 ml des Produkts mit 954 ml Wasser mischen, um 1 l Anwendungslösung zu erhalten.

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (8) DER META-SPC 8

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen und alle Anweisungen befolgen.

    Zur Herstellung der Desinfektionslösung das flüssige Produkt mit Wasser mischen. Immer zuerst Wasser einfüllen und dann das Produkt vorsichtig einrühren.

    Maximal 100 ml Anwendungslösung pro m2 behandelter Fläche verwenden. Nicht mehr Flüssigkeit als unbedingt notwendig vorbereiten.

    Das Produkt darf nur in leeren (nicht belegten) Stallungen nach einer gründlichen Oberflächenreinigung mit einem geeigneten Reinigungsmittel angewendet werden.

    Eine Vorreinigung ist zwingend erforderlich. Die Oberflächen, die anschließend behandelt werden sollen, abspülen oder wischen. Vor der Desinfektion 24 bis 36 Stunden trocknen lassen, um erdfeuchte Oberflächen zu erhalten. Anlagen und Geräte durch Sprühen mit geeigneten Geräten (4 bis 7 bar) gründlich mit einer dünnen Schicht der vorbereiteten Lösung einweichen. Während des Vorgangs und für die Dauer der Kontaktzeit (mind. 30 Minuten) müssen alle Öffnungen geschlossen und die Belüftung ausgeschaltet werden.

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

    Die Form der Flasche, in der das Produkt abgefüllt ist, sollte das Risiko von Spritzern minimieren, um den Augen- und Hautkontakt beim Verdünnen des Produkts zu vermeiden.

    Während der Misch- und Ladephase: Die Verwendung eines Gesichtsschutzes und von Schutzhandschuhen (das Material der Schutzhandschuhe ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren) ist zwingend vorgeschrieben.

    Während der Anwendungsphase der gebrauchsfertigen Verdünnung durch Sprühen: Es müssen Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug (mindestens Typ X, EN XXXXX), der für das Biozidprodukt undurchlässig ist, getragen werden (das Material für die Schutzhandschuhe und den Schutzanzug ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation zu spezifizieren). Für jede Arbeitsschicht neue Handschuhe verwenden.

    Das Fachpersonal sollte die Desinfektion von Tierstallungen nicht öfter als dreimal im Monat durchführen. Diese Fachkräfte sollten keine Jodprodukte für zusätzliche Zwecke verwenden.

    Verwenden Sie nur eine Art von jodhaltigem Produkt pro Tag.

    Die Stalldesinfektion sollte nicht öfter als einmal im Jahr oder bei Kälbern und Schweinen einmal während der Lebenszeit durchgeführt werden.

    Futtertröge müssen während der Anwendung abgedeckt werden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Bei Einatmen: Frischluftzufuhr; bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

    Bei Berührung mit der Haut: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und Haut gründlich waschen.

    Bei Augenkontakt: Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich spülen, Kontaktlinsen herausnehmen, mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen.

    Danach einen Arzt aufsuchen.

    Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und anschließend etwas Wasser trinken.

    Kein Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

    Bei Bewusstlosigkeit den Patienten in stabiler linker Seitenlage lagern und transportieren. Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen.

    Bei der Bitte um ärztlichen Rat Verpackung oder Etikett bereithalten und Ihre örtliche Giftnotrufzentrale anrufen [hier lokale Nummer eintragen].

    Umweltschutz-Notmaßnahmen:

    Die zuständigen Behörden benachrichtigen, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abwasserkanäle, Wasserläufe, Boden oder Luft). Um Störungen einer individuellen Abwasserbehandlungsanlage zu vermeiden, müssen mögliche produkthaltige Rückstände in das Güllelager (zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Böden oder zur Vergärung in einer Biogasanlage) oder in das kommunale Abwassersystem - sofern gesetzlich zulässig - eingeleitet werden.

    Methoden und Material für die Rückhaltung und Reinigung:

    Die Leckage stoppen, falls dies sicher ist. Verschüttete Flüssigkeit mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (Sand, Erde, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) zur Entsorgung nach den örtlichen/nationalen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das unbenutzte Produkt und die Verpackung am Ende der Behandlung in Übereinstimmung mit den lokalen Anforderungen entsorgen.

    Je nach den lokalen Anforderungen kann das gebrauchte Produkt in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder im Güllelager entsorgt werden. Freisetzung in eine individuelle Abwasserbehandlungsanlage vermeiden.

    Europäischer Abfallkatalog: 200130-Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Das Produkt bei Raumtemperatur, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und in lichtundurchlässigen Behältern lagern. Vor Frost schützen. Behälter dicht verschlossen halten.

    Haltbarkeit: 24 Monate in HDPE

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 8

    7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

    Handelsname

    IODOSAN 15

    Zulassungsnummer

    EU-0020540-0012 1-8


    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Iod

     

    Wirkstoff

    7553-56-2

    231-442-4

    1,5

    Phosphorsäure

    Phosphorsäure

    Beistoff

    7664-38-2

    231-633-2

    3,0

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Poly(oxy-1,2-ethanediyl).alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-,branched

    Beistoff

    69011-36-5

    500-241-6

    18,0


    (1)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 1.

    (2)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 2.

    (3)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 3.

    (4)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 4.

    (5)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 5.

    (6)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 6.

    (7)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 7.

    (8)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 8.


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