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Document 62017TB0574

Rechtssache T-574/17: Beschluss des Gerichts vom 21. März 2018 — UD/Kommission (Öffentlicher Dienst — Empfänger einer Hinterbliebenenversorgung — Soziale -Sicherheit — Ablehnung eines Antrags auf vorherige Genehmigung der Erstattung bestimmter Krankheitskosten — Neuer Antrag — Rein bestätigende Handlung — Klagefrist — Unzulässigkeit)

ABl. C 182 vom 28.5.2018, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.5.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 182/23


Beschluss des Gerichts vom 21. März 2018 — UD/Kommission

(Rechtssache T-574/17) (1)

((Öffentlicher Dienst - Empfänger einer Hinterbliebenenversorgung - Soziale -Sicherheit - Ablehnung eines Antrags auf vorherige Genehmigung der Erstattung bestimmter Krankheitskosten - Neuer Antrag - Rein bestätigende Handlung - Klagefrist - Unzulässigkeit))

(2018/C 182/27)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: UD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und M. Mensi)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der der Klägerin die vorherige Genehmigung der Erstattung bestimmter Krankheitskosten verweigert wurde

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die UD trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.


(1)  ABl. C 369 vom 30.10.2017.


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