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Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur

Beschluss (EU) 2018/1599 zur Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur

Beschluss (EU) 2019/1875 zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

  • Mit dem Abkommen wird eine Freihandelszone zwischen der Europäischen Union (EU) und Singapur eingerichtet. Diese hat die Liberalisierung und die Förderung des Handels und der Investitionen zwischen den Partnern zum Ziel. Das Protokoll 1 des Abkommens wurde mit Wirkung am dem 1. Januar 2023 geändert. Das Protokoll beinhaltet die Definition des Begriffs der „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen.
  • Die Beschlüsse behandeln die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union (EU) des Freihandelsabkommens mit Singapur (Beschluss (EU) 2018/1599) bzw. seinen Abschluss (Beschluss (EU) 2019/1875).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die EU-Wirtschaftsteilnehmer die Gelegenheiten in vollem Umfang nutzen können, die in Singapur geschaffen werden:

  • indem eine umfassende Liberalisierung der Dienstleistungs- und Anlagenmärkte gewährleistet wird, einschließlich:
    • übergreifender Regeln zur Lizenzvergabe und der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen und
    • branchenspezifischer Regeln, die zur Gewährleistung der Wettbewerbsgleichheit für Unternehmen in der EU konzipiert sind;
  • indem neue Ausschreibungsgelegenheiten für EU-Bieter gesichert werden, vor allem in den Versorgungsmärkten, in denen es viele führende EU-Lieferanten gibt;
  • indem technische und regulatorische Handelsbarrieren beim Warenhandel beseitigt werden, wie zum Beispiel Doppelprüfungen, insbesondere durch die Förderung der Verwendung technischer und regulatorischer Standards, die in der EU in den folgenden Bereichen geläufig sind:
    • Kraftfahrzeuge,
    • Allgemeine Elektronik,
    • Pharmazeutika und Medizinprodukte,
    • umweltfreundlichen Technologien;
  • indem eine handelsfreundliche Ordnung geschaffen wird, basierend auf internationalen Standards, zur Zulassung von EU-Fleischausfuhren nach Singapur;
  • indem Singapurs Zusage, seine Zölle (die aktuell auf freiwilliger Grundlage normalerweise nicht angewandt werden) auf Einfuhren aus der EU nicht zu erhöhen, sowie ein günstigerer Zugang für EU-Unternehmen und Verbraucher zu den Produkten, die in Singapur hergestellt werden, gesichert wird;
  • indem ein hohes Schutzniveau für geistige Eigentumsrechte gewährleistet wird, inklusive der Durchsetzung dieser Rechte und der Grenzkontrollen;
  • indem ein Schutzniveau gewährleistet wird, das höher ist als dasjenige im Rahmen der Aspekte der geistigen Eigentumsrechte in Bezug zum Handelsabkommen für die geografische Angaben der EU nach ihrer Registrierung in Singapur, nachdem Singapur am 1. April 2019 ein Register für geografische Angaben eingerichtet hat, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Freihandelsabkommen – seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens hat der gemeinsame Handelsausschuss der EU und Singapur drei Beschlüsse zu geografischen Angaben verabschiedet (Beschlüsse Nr. 1/2020 vom 17. April 2020, 2/2020 vom 27. April 2020 und 3/2022 vom 19. April 2022);
  • indem ein umfangreiches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung erarbeitet wird, das darauf abzielt zu gewährleisten, dass der Handel zum Umweltschutz und zur sozialen Entwicklung beiträgt, und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und Gewässern fördert, und darüber, wie die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in seine Umsetzung und Überwachung involviert werden;
  • indem Mechanismen für eine schnelle Streitbeilegung gewährleistet werden, entweder durch ein Schiedsgericht oder mithilfe eines Schlichters und
  • indem ein umfassendes neues Kapitel über die Förderung neuer Gelegenheiten im „Sektor für grünes Wachstum“ erarbeitet wird, das den Zielen im Aktionsplan des europäischen Grünen Deals entspricht.

Es gibt ein Protokoll zu dem Abkommen, das die Definition für „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen beinhaltet. Es wurde Ende 2022 geändert unter Berücksichtigung:

  • der Änderungen des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren der Weltzollorganisation (siehe Zusammenfassung);
  • des Austauschs des Systems der Selbstzertifizierung des Ursprungs von Erzeugnissen durch zugelassene EU-Ausführer durch ein System der Selbstzertifizierung des Ursprungs von Erzeugnissen durch registrierte Ausführer (bekannt als REX-System) und
  • die Ausweitung des Umfangs von drei Ursprungsbestimmungen, die für Waren mit Ursprung in Singapur, die in die EU eingeführt werden, gelten: Frühstücksfleisch in Dosen, Curry-Fischbällchen und Tintenfischbällchen.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Die Vereinbarung ist am 21. November 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Freihandelsabkommen wurde parallel zum Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur ausgehandelt.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 294 vom 14.11.2019, S. 3-755).

Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss (EU) 2018/1599 des Rates vom 15. Oktober 2018 zur Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 267 vom 25.10.2018, S. 1-2).

Beschluss (EU) 2019/1875 des Rates vom 8. November 2019 zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 294 vom 14.11.2019, S. 1-2).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur.

Beschluss (EU) 2018/1676 des Rates vom 15. Oktober 2018 zur Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (ABl. L 279 vom 9.11.2018, S. 1-2).

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 293 vom 14.11.2019, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 14.04.2023

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