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Document L:2021:279:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 279, 3. August 2021


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ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 279

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

64. Jahrgang
3. August 2021


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1280 der Kommission vom 2. August 2021 über Maßnahmen zur guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel verwendet werden, gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 )

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1281 der Kommission vom 2. August 2021 mit Bestimmungen zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die gute Pharmakovigilanz-Praxis sowie das Format, den Inhalt und die Zusammenfassung der Pharmakovigilanz-Stammdokumentation für Tierarzneimittel ( 1 )

15

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (EU) 2021/1282 des Rates vom 30. Juli 2021 zur Ernennung eines von der Tschechischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

30

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1283 der Kommission vom 2. August 2021 über die Nichtgenehmigung bestimmter Wirkstoffe in Biozidprodukten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 )

32

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1284 der Kommission vom 2. August 2021 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Aluminiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 14 und 18 ( 1 )

35

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1285 der Kommission vom 2. August 2021 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Magnesiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 ( 1 )

37

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1286 der Kommission vom 2. August 2021 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Dinotefuran zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 ( 1 )

39

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1287 der Kommission vom 2. August 2021 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Indoxacarb zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 ( 1 )

41

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1288 der Kommission vom 2. August 2021 zur Verschiebung des Ablaufs der Genehmigung von Borsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 ( 1 )

43

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1289 der Kommission vom 2. August 2021 zur Verschiebung des Ablaufs der Genehmigung von Dazomet zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 ( 1 )

45

 

*

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1290 der Kommission vom 2. August 2021 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Dinatriumtetraborat zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 ( 1 )

47

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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