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Document L:2006:040:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 40, 11. Februar 2006


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ISSN 1725-2539

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 40

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

49. Jahrgang
11. Februar 2006


Inhalt

 

I   Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

Seite

 

 

Verordnung (EG) Nr. 239/2006 der Kommission vom 10. Februar 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

1

 

*

Verordnung (EG) Nr. 240/2006 der Kommission vom 10. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 622/2003 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit ( 1 )

3

 

*

Verordnung (EG) Nr. 241/2006 der Kommission vom 10. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1004/2001 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

5

 

*

Verordnung (EG) Nr. 242/2006 der Kommission vom 10. Februar 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

7

 

 

Verordnung (EG) Nr. 243/2006 der Kommission vom 10. Februar 2006 betreffend die Erteilung von Einfuhrlizenzen für frisches, gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch

9

 

 

Verordnung (EG) Nr. 244/2006 der Kommission vom 10. Februar 2006 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und der Beträge der zusätzlichen Einfuhrzölle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1011/2005 für das Wirtschaftsjahr 2005/06

10

 

 

Verordnung (EG) Nr. 245/2006 der Kommission vom 10. Februar 2006 zur Festsetzung des Weltmarktpreises für nicht entkörnte Baumwolle

12

 

*

Verordnung (EG) Nr. 246/2006 der Kommission vom 10. Februar 2006 zur dreiundsechzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates

13

 

 

II   Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 

 

Rat

 

*

Beschluss Nr. 1/2005 des Assoziationsrates EU-Bulgarien vom 9. März 2005 über die Teilnahme Bulgariens am Gemeinschaftssystem zum raschen Austausch von Informationen über Gefahren, die vom Gebrauch von Verbrauchergütern ausgehen (RAPEX-System) nach Maßgabe der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit

15

 

*

Beschluss des Rates vom 30. Januar 2006 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006

17

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006

19

 

 

Kommission

 

*

Entscheidung der Kommission vom 6. Februar 2006 über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft an Deutschland und Portugal zum Ausbau von Infrastrukturen für Gesundheitskontrollen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 238)

21

 

*

Entscheidung der Kommission vom 10. Februar 2006 zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in bestimmten Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 332)  ( 1 )

24

 

*

Entscheidung der Kommission vom 10. Februar 2006 mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von hoch pathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln in Griechenland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 455)

26

 

 

Europäische Zentralbank

 

*

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 3. Februar 2006 zur Änderung der Leitlinie EZB/2005/5 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die Verfahren für den Austausch statistischer Daten im Europäischen System der Zentralbanken im Bereich der staatlichen Finanzstatistiken (EZB/2006/2)

32

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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