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Document L:1995:172:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 172, 22. Juli 1995


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 172
    38. Jahrgang
    22. Juli 1995



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1766/95 DER KOMMISSION vom 21. Juli 1995 zur Festsetzung der landwirtschaftlichen Umrechnungskurse

    1

     

    *

    Änderung der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Juli 1995

    3

     

    *

    Richtlinie 95/35/EG der Kommission vom 14. Juli 1995 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1)

    6

     

    *

    Richtlinie 95/36/EG der Kommission vom 14. Juli 1995 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1)

    8

     

    *

    Richtlinie 95/37/EG der Kommission vom 18. Juli 1995 zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG des Rates über Zusatzstoffe in der Tierernährung

    21

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Rat

      

    95/278/EG, Euratom, EGKS:

     
     

    *

    Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Juli 1995 zur Ernennung von Mitgliedern des Gerichts erster Instanz

    23

      

    Kommission

      

    95/279/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 1995 mit Durchführungsvorschriften zur Entscheidung 93/588/EWG des Rates über die Annahme eines gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zur beruflichen Aus- und Fortbildung der für indirekte Steuern zuständigen Beamten

    24

      

    95/280/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 1995 zur Änderung bestimmter Angaben in der Liste des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 3206/94 zur Festlegung der Liste für 1995 der Schiffe mit einer Länge über alles von mehr als 8 m, die in bestimmten Gebieten der Gemeinschaft mit Baumkurren, deren Gesamtlänge mehr als 9 m beträgt, auf Seezunge fischen dürfen

    28

      

    95/281/EG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 1995 zur Änderung bestimmter Angaben in der Liste des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 55/87 zur Festlegung der Liste der Schiffe mit einer Länge über alles von mehr als acht Metern, die in bestimmten Küstengebieten der Gemeinschaft mit Baumkurren fischen dürfen

    30

     
     

    (1)

    Text von Bedeutung für den EWR

     



    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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