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Document JOL_2010_252_R_0141_01

    2010/518/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2008
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2008 sind

    ABl. L 252 vom 25.9.2010, p. 141–144 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.9.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 252/141


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 5. Mai 2010

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2008

    (2010/518/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2008,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

    gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3), insbesondere auf Artikel 23,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0104/2010),

    1.

    erteilt dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2008;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Jerzy BUZEK

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 112.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

    (4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 5. Mai 2010

    mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2008 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2008,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

    gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3), insbesondere auf Artikel 23,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0104/2010),

    A.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

    B.

    in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten am 23. April 2009 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2007 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung:

    festgestellt hat, dass sich das Volumen des Haushaltsplans des Zentrums von 17 100 000 EUR im Jahr 2006 auf 28 900 000 EUR im Jahr 2007 erhöht hat,

    festgestellt hat, dass die Rate der Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr 2006 nahezu 45 % betrug und dass dieser Wert 2007 bei nahezu 43 % lag, also keine wesentlichen Verbesserungen erzielt wurden, was die Schwierigkeiten des Zentrums bei der Ausführung seines Haushaltsplans offenbart,

    Kenntnis von der Bemerkung des Rechnungshofs genommen hat, dass die Anzahl der Haushaltsänderungen auf Schwachstellen bei der Überwachung des Haushaltsvollzugs hinweist,

    1.

    bekundet seine Genugtuung über das fünfte erfolgreiche Jahr der Tätigkeit des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten; stellt fest, dass die Haushaltsmittel des Zentrums von 17 100 000 EUR 2006 auf 28 900 000 EUR 2007 und 40 700 000 EUR 2008 gestiegen sind;

    Leistung

    2.

    stellt dementsprechend fest, dass das Zentrum seine Tätigkeit im Bereich der Volksgesundheit konsolidiert hat, die Kapazitäten seiner krankheitsspezifischen Programme ausgeweitet, bestehende Partnerschaften weiterentwickelt und seine Leitungsstrukturen verbessert hat;

    3.

    fordert das Zentrum auf, in einer dem nächsten Bericht des Rechnungshofs beizufügenden Tabelle einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen darzustellen, damit die Entlastungsbehörde die Leistung des Zentrums von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann;

    Mittelübertragungen

    4.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass ca. 16 200 000 EUR (d. h. 40 % der Mittel des Zentrums) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden mussten; ist folglich besorgt, dass dieser Sachverhalt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt und auf Schwachstellen bei der Planung und anschließenden Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums hinweist;

    5.

    nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2008 Erträge aus Zinsen in Höhe von 313 000 EUR beim Zentrum verbucht wurden und dass 307 000 EUR gemäß der Haushaltsordnung wieder an die Kommission zurückgezahlt werden mussten; schließt aus dem Jahresabschluss und der Höhe der Zinszahlungen, dass das Zentrum dauerhaft über enorm hohe Kassenbestände verfügt; nimmt zur Kenntnis, dass sich zum 31. Dezember 2008 die Kassenbestände des Zentrums auf 16 705 090,95 EUR beliefen; ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 zur vollen Geltung zu verhelfen, und welcher konzeptionellen Änderungen es bedarf, die Kassenbestände des Zentrums dauerhaft so gering wie möglich zu halten;

    6.

    nimmt die Bemühungen des Zentrums zur Kenntnis, 2008 eingeleitete Beschaffungs- und Vergabetätigkeiten unmittelbar zu Beginn des Jahres 2009 abzuschließen, um die Höhe der Mittelübertragungen zu senken;

    Sitz des Zentrums

    7.

    ist beunruhigt darüber, dass bis 31. Dezember 2008 noch keine Vereinbarung über den Sitz zwischen dem Zentrum und der schwedischen Regierung abgeschlossen wurde, da noch zahlreiche Fragen anhängig waren, die die Fortsetzung der Verhandlungen erforderten; betont, dass die Entlastungsbehörde im Rahmen ihrer Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 bereits ihre Besorgnis wegen der Bemerkung des Rechnungshofs erklärte, dass das Zentrum 500 000 EUR für Renovierungsarbeiten an den für seine Räumlichkeiten gemieteten Gebäuden ausgegeben hatte, und dass diese Arbeiten wie im Jahr 2006 in direkter Absprache zwischen dem Zentrum und dem Eigentümer beschlossen worden waren, ohne dass die Art der durchzuführenden Arbeiten oder die Fristen und Zahlungsbedingungen festgelegt worden waren; begrüßt jedoch den Umstand, dass im März 2009 eine Vereinbarung über persönliche Identifikationsnummern abgeschlossen wurde, und unterstützt die Bemühungen des Zentrums, mit der schwedischen Regierung endgültige Lösungen zu finden;

    8.

    erinnert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe zu den dezentralen Agenturen daran, sich dieser Frage in ihren Debatten in allgemeiner Form anzunehmen;

    Personal

    9.

    hebt hervor, dass weiterhin Schwachstellen bei der Planung von Einstellungsverfahren bestehen; ist insbesondere besorgt wegen der Tatsache, dass Ende 2008 nur 101 der 130 bewilligten Stellen besetzt waren;

    10.

    nimmt die Bemühungen zur Kenntnis, den bewilligten Stellenplan von 130 Stellen im Jahr 2008 zur Ausführung zu bringen; begrüßt die Einstellung von 54 zusätzlichen Bediensteten (Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige), die zur Folge hatte, dass bis Ende 2008 101 Stellen besetzt waren, was dabei helfen wird, die Funktionsfähigkeit des Zentrums zu gewährleisten und es zu befähigen, die ihm übertragenen Aufgaben wahrzunehmen; bedauert den Umstand, dass 16 Einstellungsverfahren neu ausgeschrieben werden mussten; unterstützt die vom Zentrum ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation; begrüßt die vom Zentrum vorgenommene interne Umorganisation;

    Interne Prüfung

    11.

    bedauert, dass das Zentrum noch nicht uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachgekommen ist, der Entlastungsbehörde einen von seinem Direktor erstellten Bericht zu übermitteln, der Aufschluss gibt über die Anzahl der vom Internen Prüfer durchgeführten internen Prüfungen, wie in Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzregelung vorgesehen; erkennt allerdings an, dass das Zentrum einige Informationen zu den sechs noch offenen Empfehlungen übermittelte, die der Dienst Internes Audit (IAS) der Kommission als sehr wichtig einstuft; stellt fest, dass diese folgende Aspekte betreffen: die Qualität des Managements (in Bezug auf wissenschaftliche Beratung, Kommunikation zu Gesundheitsthemen und Stärkung des geltenden Verfahrens für dringende Bewertungen von Risiken/Gefahren für die Gesundheit), die Weiterverfolgung der Einhaltung bestimmter interner Kontrollnormen (z. B. Einführung von Finanzkreisläufen) und die Umsetzung weiterer interner Kontrollnormen (z. B. Ermittlung von Schwachstellen und Gliederung des jährlichen Tätigkeitsberichts);

    12.

    verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


    (1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 112.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

    (4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (5)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 133.

    (6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0139. (Siehe Seite 241 dieses Amtsblatts.)


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