EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document JOL_2004_089_R_0036_01

2004/282/Euratom: Beschluss der Kommission vom 29. März 1999 über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit - Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

ABl. L 89 vom 26.3.2004, p. 36–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

32004D0282

2004/282/Euratom: Beschluss der Kommission vom 29. März 1999 über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Amtsblatt Nr. L 089 vom 26/03/2004 S. 0036 - 0036


Beschluss der Kommission

vom 29. März 1999

über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

(2004/282/Euratom)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

mit Zustimmung des Rates,

in der Erwägung, dass das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit genehmigt werden sollte -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Brüssel, den 29. März 1999

Für die Kommission

Hans Van Den Broek

Mitglied der Kommission

Top