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Document 92003E001599

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1599/03 von Caroline Jackson (PPE-DE) an die Kommission. Einstufung gentechnisch erzeugter Kulturpflanzen durch die Vereinigten Staaten (Weiterbehandlung der Anfrage H-0433/98).

OJ C 33E, 6.2.2004, p. 139–139 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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6.2.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 33/139


(2004/C 33 E/137)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1599/03

von Caroline Jackson (PPE-DE) an die Kommission

(12. Mai 2003)

Betrifft:   Einstufung gentechnisch erzeugter Kulturpflanzen durch die Vereinigten Staaten (Weiterbehandlung der Anfrage H-0433/98)

Hat das amerikanische Landwirtschaftsministerium im Anschluss an die Anfrage 11-0433/98 (1) Änderungen an den amerikanischen Standards für organische Lebensmittel vorgenommen, und falls ja, welche, damit gentechnisch erzeugte Kulturpflanzen und die Erzeugnisse aus der intensiven Viehzucht als organisch eingestuft werden können?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(23. Juni 2003)

Das vom US-amerikanischen Landwirtschaftsministerium erarbeitete Nationale Öko-Landbau-Programm definiert die offiziellen amerikanischen Erzeugungsstandards für den ökologischen Landbau. Das Programm ist am 22. Oktober 2002 in Kraft getreten.

Im Vergleich zu dem ursprünglich geplanten Nationalen Öko-Landbau-Programm, auf das sich die mündliche Anfrage H-0433/98 der Frau Abgeordneten in der Fragestunde des Parlaments auf der Plenartagung vom Mai 1998 bezog, hat das US-amerikanische Landwirtschaftsministerium in der endgültigen Regelung eine Anzahl von wichtigen Änderungen vorgenommen.

Was genetisch veränderte Organismen betrifft, so sind nach dem Nationalen Öko-Landbau-Programm in seiner endgültigen Fassung bestimmte Erzeugungsmethoden ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Methoden, die zur genetischen Veränderung von Organismen angewandt werden oder ihr Wachstum und ihre Entwicklung durch Mittel beeinflussen, die unter natürlichen Bedingungen oder in natürlichen Prozessen nicht vorkommen und die als unvereinbar mit der ökologischen Erzeugung anzusehen sind. Zu derartigen Methoden gehören: Zellfusion, Mikroverkapselung, Makroverkapselung und DNA-Rekombinationstechniken (einschließlich Gendeletion, Genverdopplung, Einführung von Fremdgenen und Veränderung der Genposition, wenn dies durch DNA-Rekombinationstechniken bewirkt wurde). Zu solchen Methoden zählt jedoch nicht die Nutzung von traditioneller Züchtung, Konjugation, Gärung, Hybridisierung, In-vitro-Kulturen oder Gewebekulturen (Nat. Öko-Landbau-Progr., Paragraf 205, Nummer 2). Eine Ausnahme gilt für Impfstoffe (Nat. Öko-Landbau-Progr., Paragraf 205, Nummer 105, Buchstabe e).

Was die Viehzucht angeht, so verlangt das Nationale Öko-Landbau-Programm solche Haltungsbedingungen, die der Gesundheit und den natürlichen Verhaltensweisen der Tiere entgegenkommen, dabei Freilandzugang, Schatten, Unterstände, Auslauf, Frischluft und direktes Sonnenlicht einschließen, ferner auf Gattung und Erzeugungsstufe, Klima und Umgebung abgestimmt sind sowie für Wiederkäuer den Weidezugang umfassen (Nat. Öko-Landbau-Progr., Paragraf 205, Nummer 239, Buchstabe a). In der ökologischen Tierhaltung müssen die Erzeuger außerdem imstande sein, die anfallende Gülle so zu bewirtschaften, dass Ernte, Boden oder Gewässer nicht durch Pflanzennährstoffe, Schwermetalle oder pathogene Organismen belastet werden, sondern eine Optimierung der Wiederverwertung von Nährstoffen gewährleistet ist (Nat. Öko-Landbau-Progr., Paragraf 205, Nummer 239, Buchstabe c).


(1)  Schriftliche Antwort vom 12. Mai 1998.


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